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17 Arbeitsplätze geschaffen – trotzdem kein dauerhaftes Bleiberecht für Gründer
2015 floh Fahim Noori aus Afghanistan. Heute beschäftigt er 17 Menschen – trotzdem bekommt er keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
In Celle betreibt Fahim Noori einen Pflegedienst mit 17 Mitarbeitenden. Er spricht perfektes Deutsch, zahlt Steuern und erwirtschaftet nach eigenen Angaben rund 80.000 Euro Gewinn im Jahr. Trotzdem bekommt er bis heute keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wie kann das sein?
Für Noori hat das ganz konkrete Folgen: Banken tun sich bei Krediten schwer, Leasinggesellschaften ebenso. Dabei würde der 34-Jährige seinen Pflegedienst gerne weiter ausbauen. Die Nachfrage ist da. Neue Mitarbeitende würde er sofort einstellen. Doch ausgerechnet die Bürokratie bremst ihn aus.
Unternehmer – und trotzdem kein dauerhaftes Bleiberecht
Eigentlich würde Noori gerne deutscher Staatsbürger werden. Doch in Celle dauern Einbürgerungsverfahren derzeit rund zwei Jahre. Das räumt eine Sprecherin auf unsere Anfrage ein. Die Ausländerbehörde gilt als chronisch unterbesetzt.
Noori versucht es deshalb erstmal gar nicht mit der Einbürgerung. So viel Zeit hat er als Unternehmer nicht. Deshalb beantragt er zunächst eine Niederlassungserlaubnis. Doch auch darauf wartet er seit Monaten.
Im Kern geht es um eine Frage: Kann Noori seinen Lebensunterhalt dauerhaft sichern? Er kann anhand seiner Buchhaltung einen Gewinn von rund 80.000 Euro im vergangenen Jahr nachweisen. Doch das reicht der Behörde offenbar nicht.
Besonders bitter: Beim Amt will man jetzt auch die Unterlagen für 2026 sehen. Weil Noori im aktuellen Jahr viel investiert hat, sind die Zahlen viel schlechter, erzählt er uns. Ausgerechnet seine Investitionen in weiteres Wachstum könnten nun gegen ihn ausgelegt werden.
Gerade Gründer haben es besonders schwer
Als Unternehmer kann Noori sein Einkommen nicht so einfach nachweisen wie ein Angestellter mit Gehaltsabrechnungen. Seine wirtschaftliche Situation muss umfassender bewertet werden und genau das erschwert das Verfahren.
Dabei war Fahim Noori nach seiner Ausbildung selbst als Pflegekraft mal angestellt, erzählt er. „Es gab eine große Nachfrage für Pflegedienste, also wollte ich mir selbst etwas aufbauen.“ Offenbar mit Erfolg. Unter einem Artikel der Celleschen Zeitung auf Facebook finden sich Anhaltspunkte für Nooris guten Ruf.
Eine ältere Dame schreibt: „Ich habe Fahim kennengelernt, als ich Hilfe brauchte. Ich kenne seine Geschichte und es ist unglaublich, wie er sich durchgekämpft hat. Ich bin stolz, ihn zu kennen und wünsche ihm von Herzen, dass der Amtsschimmel seinen Hintern bewegt und ganz schnell das Nötige erledigt.“ Ein anderer kommentiert: „Für mich ist er ein Paradebeispiel gelungener Integration und gelebten Unternehmergeistes.“
Von der Flucht in die Selbstständigkeit
Dieser Unternehmergeist ist Noori eigen. Aber er ist nicht ohne Momente des Zweifelns. Die Fluchtbiographie hat ihre Spuren hinterlassen. Noori kam 2015 aus Afghanistan. Die aktuellen Probleme kommen ihm „wie gar nichts vor“, wenn er sie mit seinen früheren vergleicht: Zunächst wurde sein Antrag auf Asyl abgelehnt. Die Folge: Noori litt an Depressionen. Mit einer Psychotherapie kämpfte er sich zurück. Er durfte seine Ausbildung abschließen und erhielt später doch noch Asyl.
„Ich sehe jedes Problem als Chance“, sagt er. „Es geht um den Willen, um das Dranbleiben.“ Sein aktueller Aufenthaltstitel läuft Mitte August aus. Abschieben wird Deutschland ihn voraussichtlich nicht. Stattdessen dürfte er erneut eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wieder für drei Jahre.
Die Bürokratie bremst das Wachstum
Aber die Befristung steht seinem Unternehmertum im Weg. Er braucht einen Kredit von der Bank, damit der Pflegedienst weiter wachsen kann. Anfragen potenzieller Kunden sind da, Noori würde am liebsten noch mehr Leute einstellen. Aber er braucht auch Autos für die Angestellten. Und die kann er als Mann mit befristetem Aufenthalt ebenso schlecht leasen.
Der Fall von Fahim Noori ist besonders hart. Aber er steht beispielhaft für die Überforderung der deutschen Verwaltung. Die wird in Politik und Startup-Szene seit langem kritisiert.
Talenten „den Teppich ausrollen“
„Wer sich hier eine Existenz aufbaut, Menschen einstellt und Steuern zahlt, darf dabei nicht an überlasteten Behörden scheitern“, sagt die Grünen-Bundestagsabgeordnete Katharina Beck zu Gründerszene. Die amtierende Regierung habe zwar viel versprochen: „eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden, einen One-Stop-Shop für alle Behördengänge, und für die bessere Gründungseinwanderung besonders wichtig: eine digitale Work-and-Stay-Agentur für Fachkräfte. Doch passiert ist davon bislang sage und schreibe nichts.“
Der Chef des Startup-Verbands, Christoph Stresing, sagt zu Gründerszene: „Auch wenn es mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 und dessen Weiterentwicklung im Jahr 2023 bereits zu signifikanten Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen gekommen ist, tut sich die Verwaltung bei uns noch zu oft zu schwer mit der Anwendung. Mehr als 500 Ausländerbehörden erschweren dabei einheitliche Genehmigungsverfahren.“
Christian Miele, VC-Partner bei Headline-Partner, ergänzt gegenüber Gründerszene: „Gerade jenen Menschen die hier auch wichtige Aufgaben ausfüllen und Arbeit verrichten, wo wir selbst nicht ausreichend Arbeitskräfte haben, sollte man unbedingt den Teppich ausrollen.“
Zwei Stunden Hotline für Schicksalsfragen
Davon kann in Celle leider keine Rede sein. Die Lokalzeitung berichtet regelmäßig über die Lähmung der Celler Ausländerbehörde, von Hilferufen an die Politik. Verbesserungen bleiben aus. Es geht um die Schicksale von Familien wie der von Noori. Und beim Amt macht man dicht. Die Telefon-Hotline ist nur montags erreichbar, von 14 bis 16 Uhr. Zwei Stunden in einer ganzen Woche.