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„17 Cent, die wirklich ankommen“: So clever nutzt Edeka den Tankrabatt zur Stärkung der Kundenbindung


Edeka nutzt den Tankrabatt für Preiswerbung in eigener Sache

Der von CDU und SPD mit großem Tamtam vorgestellte Tankrabatt erweist sich weiterhin als Rohrkrepierer. Grund: Die Entlastung kommt nicht vollständig bei den Autofahrern an. Edeka nutzt das als Steilvorlage – für eine Preisaktion, von der am Ende nicht nur die Verbraucher etwas haben. Auch der Händler selbst profitiert.

Angesichts der hohen Preise für Energie, Benzin, Mieten und Lebensmittel müssen derzeit viele Menschen in Deutschland den Gürtel enger schnallen. Den Ärger darüber, dass die Mineralölkonzerne den seit Anfang Mai gültigen Tankrabatt in Höhe von 17 Cent nicht vollständig an die Autofahrer weitergeben, kann man bei Edeka offenbar nachvollziehen. Mit einer eigenen, an den staatlichen Tankrabatt angelehnten Preisaktion will der Lebensmittelhändler jetzt Aral, BP & Co zeigen, wie Entlastung geht.

Konkret wird der „Wir lieben Lebensmittel!“-Händler bis zum 30. Juni 2026 mehr als 50 ausgewählte Artikel um jeweils 17 Cent reduzieren – also exakt um den Betrag, der auch beim Tankrabatt in Aussicht gestellt, aber bislang nicht eingelöst wurde. „Viele Menschen erleben derzeit, dass Entlastungen im Alltag nicht immer vollständig dort ankommen, wo sie eigentlich ankommen sollen. Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden deshalb ein einfaches und transparentes Angebot machen, das direkt beim Einkauf spürbar wird“, erklärt Edeka-Chef Markus Mosa. „Wir können den Sprit nicht billiger machen. Aber wir können dort entlasten, wo wir als Lebensmittelhändler Verantwortung übernehmen können: beim täglichen Einkauf“, so Mosa weiter. 

Ziel sei es, möglichst vielen Kundinnen und Kunden eine konkrete und unmittelbar spürbare Entlastung zu ermöglichen. Daher umfasst die Aktion vor allem stark nachgefragte Alltagsprodukte aus unterschiedlichen Kategorien, darunter etwa Brot, Pasta, Mehl, Milch, Butter, Eier, Käse, Quark, Reis, Zucker oder Toastbrot. 

Edeka wirbt für seine 17-Cent-Rabatte

Damit auch möglichst viele Verbraucher von der Aktion Wind bekommen, rührt Edeka kräftig die Werbetrommel. Der Startschuss fiel bereits am Wochenende mit einer ganzseitigen Anzeige in der „Bild am Sonntag“. Unter dem Kampagnenmotto „17 Cent, die wirklich ankommen“  will sich Edeka auf dem inhouse kreierten Werbemotiv nach eigenen Angaben als Anwalt und verlässlicher Partner der Verbraucherinnen und Verbraucher positionieren. Ab heute läuft die Kampagne auf Außenwerbeflächen sowie am POS und auf weiteren analogen und digitalen Kanälen an. Im Mittelpunkt steht dabei Social Media. Die Werbemittel auf Kanälen wie Instagram, TikTok und WhatsApp werden sich hier zwar am Key-Visual der Printmotive orientieren, aber jeweils mit nativem Content begleitet.
Warum die Aktion auch für Edeka ein cleverer Schachzug ist, steht eher im Kleingedruckten. Wer genau hinschaut, erfährt, dass Verbraucher die Rabatte „nur mit der App“ erhalten. Heißt: Der Preisnachlass erfolgt über einen digitalen Coupon. Wer also seine Edeka-App an der Kasse vorzeigt, der erhält ausgewählte Alltagsprodukte automatisch 17 Cent günstiger. Um der Kundschaft beim Sparen zu helfen, hat Edeka in der App egens ein „17-Cent-Regal“ eingerichtet, in dem alle teilnehmenden Artikel gebündelt werden.

Dass der Rabatt nur für App-Nutzer gilt, macht aus Sicht von Edeka Sinn. Grund ist der Bedeutungsverlust klassischer Kundenbindungsinstrumente. So wird etwa das gedruckte Werbeprospekt immer weltener genutzt, weshalb Händler viel Geld und Energie aufwenden, um der Kundschaft ihre Apps schmackhaft zu machen. Ein 17-Cent-Rabatt wie der aktuelle könnte für viele Konsumierenden ein Grund sein, sich die App herunterzuladen. 

Spannend wird sein, wie die Verbraucherschützer auf die Aktion reagieren. Grund: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte kürzlich gegen Penny geklagt, da der Rewe-Discounter seinen App-Nutzern exklusive Rabatte gewährte. Der Verband arguimentierte damit, dass ältere und junge Verbraucher, die kein Spartphone und entsprechend auch keine App nutzen könjnen oder dürfen, möglicherweise benachteiligt würden. Vor Gericht kamen die Verbraucherschützer damit bislang nicht durch. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte im April 2026 entschieden, dass die App-Rabatte keine Diskriminierung darstellen. Auch das OLG Bamberg hatte eine ähnliche Klage gegen den Netto Marken-Discount abgewiesen.



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