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30 Jahre MP3: Als die Musik ins Internet kam


Dieser Artikel erschien zuerst 2020 auf heise online. Wir veröffentlichen ihn in leicht aktualisierter Form zum 30. Jubiläum von MP3 erneut.

Das mit den Jubiläen in der Technik ist knifflig – denn meist gibt es gleich mehrere Termine, die als Geburtstag in Frage kommen. So ist es auch bei MP3: Für nach ihrem Verfahren eingedampfte Audiodateien legten die Projektbeteiligten beim federführenden Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) am 14. Juli 1995 nach interner Abstimmung „.mp3“ als Dateiendung fest. Im Hause hießen die Files bis zu diesem Zeitpunkt „.bit“. Aber fixiert wurde das ausgefuchste und von einigen gar als überkomplex gescholtene System schon auf dem MPEG-Meeting vom 2. bis 6. November 1992 in London. Die Entwicklungsgeschichte reicht gar bis in die 1970er zurück – die „Schwangerschaft“ währte also mehr als ein Jahrzehnt.

MP3 ist die Kurzform von MPEG 1/Layer III – die Abkürzung MPEG (Empeg gesprochen) steht für „Moving Picture Experts Group“. MPEG befasste sich mit Verfahren zur Datenreduktion von Bildern und musste sich daher auch für den Ton etwas einfallen lassen. Ziel: Die vergleichsweise hohe Datenrate von per PCM (Pulse Code Modulation) digitalisierten Audiosignalen auf Mengen eindampfen, die digitalen Hörfunk ermöglichen oder den Einsatz auf Datenträgern, die weniger Kapazität haben als die CD.

Daran forschte man an vielen Stellen der Welt – Sony tüftelte für seine MiniDisc an Atrac, Dolby an AC-1, dem Vorläufer des später als Dolby Digital vermarkteten AC-3. Alleine in Deutschland und den Niederlanden gab es anfangs drei Lager: Die erste Gruppe entstand um Philips und das Münchner Institut für Rundfunktechnik (IRT) und werkelte an einem „Musicam“ genannten System. Zunächst als Einzelkämpfer war Karlheinz Brandenburg unterwegs, der an der Universität Erlangen Möglichkeiten erforschte, subjektiv klangneutral die Datenflut digitaler Tonsignale zu bändigen. „Wir wollten das Signal so speichern, dass es alles enthält, was vom Innenohr an die Nervenbahnen weitergegeben wird“, sagt Brandenburg im Gespräch mit heise online. Team Drei bildete sich mit Detlef Krahé an der Universität Duisburg und Ernst F. Schröder von Thomson (damals Telefunken, heute Technicolor). Letztlich waren es Team 2 und 3, deren Arbeit in MP3 mündete.

Brandenburg handelte im Auftrag: Sein Doktorvater, Professor Dieter Seitzer, später Gründer des Fraunhofer IIS, hatte in den 1970ern den Gedanken, Musik übers aufkommende ISDN-Telefonnetz in Hi-Fi-Qualität zu verbreiten. Er wollte sich erste Ideen schützen lassen – das Patent wurde aber zunächst nicht erteilt, weil die Prüfer der Ansicht waren, nach dem Stand der Technik könne man mit den angepeilten Bitraten keine Musik übertragen. Daraufhin fand Seitzer in Karlheinz Brandenburg den Doktoranden, der sich des Themas annahm. Recht bald wechselte Brandenburg ans gerade gegründete IIS, wo eine Gruppe unter Leitung von Professor Heinz Gerhäuser weiterforschte.


Das Fraunhofer-Audioteam 1987 (von links): Harald Popp, Stefan Krägeloh, Hartmut Schott, Bernhard Grill, Heinz Gerhäuser, Ernst Eberlein, Karlheinz Brandenburg und Thomas Sporer.
(Bild: K. Fuchs/Fraunhofer IIS)

Anfangs bremste alle Forscher die verfügbare Rechenleistung – unter Umständen dauerte es Stunden, bis man ein Klangbeispiel mit den jeweils geforderten Parametern codiert hatte. In Europa nahm die Technik mit der Vergabe des EU-Projekts 147 („Eureka“) Fahrt auf, das dem digitalen Rundfunk in der EU zum Durchbruch verhelfen sollte. Gleichzeitig waren die ersten Echtzeitsysteme verfügbar, die die Forschung wesentlich beschleunigten. 1988 gründete sich MPEG, nach diversen Hörtests kam zuerst MPEG 1/Layer I als abgespeckte Musicam-Variante auf der längst vergessenen digitalen Compactcassette (DCC) kurzzeitig zum Einsatz.

MPEG 1/Layer II ist die etwas komplexere Musicam-Variante. Sie ist bei SD-Digital-TV und -Radio via Kabel und Satellit der Standard und wird fürs terrestrische Digitalradio DAB (Digital Audio Broadcast) genutzt. In Deutschland konnte sich das erste DAB aber nicht durchsetzen. Das gelang erst ab 2011 mit DAB+, dessen Codec auf AAC basiert (Advanced Audio Coding). MPEG 1/Layer III – eben MP3 – fußt auf der Thomson-/Fraunhofer-Entwicklung ASPEC (Adaptive Spectral Perceptual Entropy Coding) und der modifizierten diskreten Cosinustransformation (MDCT). Letztere ist eine der MP3-Schlüsseltechnologien – sie kam ins System, nachdem 1988 die Uni Hannover mit Hans-Georg Musmann und Bernd Edler zum Projekt gestoßen war.

Während Layer II im Rundfunk das Rennen machte, hatten die Teams um Thomson und Fraunhofer erst das Nachsehen. Doch die Geduld zahlte sich aus. Thomson-Mann Schröder sagte heise online: „Brandenburg hatte Weitsicht und Durchhaltevermögen.“ Er suchte nach Anwendungen abseits des klassischen Rundfunks und setzte auf die schnell wachsende Rechenleistung von PC-Prozessoren.

Dann passierten mehrere Dinge nahezu gleichzeitig: ITT-Intermetall (heute Micronas) lieferte mit dem MASC 3500 den ersten Einchip-Signalprozessor, der sich als MP3-Decoder programmieren ließ. Das – gescheiterte – digitale Satellitenradio „Worldspace“ setzte auf MP3 als Codec, die US-Firma Telos Systems baute auf MP3-Basis Technik für die Zuspielung von Außenübertragungen zu Rundfunkstudios. Brandenburg: „Deren Gründer Steve Church, hat uns Tipps gegeben, wir wir MP3 vermarkten können. Unter anderem sagte er uns: ‘Schaut Euch das Internet an!’‟



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EU-Parlament: Ruf nach Alterskontrolle im Internet ist heftig umkämpft


Das EU-Parlament diskutiert aktuell sehr kontrovers über die Einführung einer EU-weiten Pflicht zur Altersverifikation im Internet. Anlass ist der Berichtsentwurf von Verhandlungsführerin Christel Schaldemose (Sozialdemokraten) zum geplanten Digital Fairness Act. Die Dänin will damit den Schutz Minderjähriger online verbessern. Sie schlägt etwa vor, eine einheitliche, schwer umgehbare Lösung zur Alterskontrolle zu schaffen.

Die Idee stößt auf Unterstützung, aber auch auf Widerstand. Der Vorschlag hat bereits Hunderte von Änderungsanträgen von EU-Abgeordneten aus allen Fraktionen ausgelöst. Die Positionen sind sehr unterschiedlich: CDU/CSU und andere Konservative aus der Europäischen Volkspartei (EVP) wollen die strengsten Regeln. Sie drängen auf eine verpflichtende Alterskontrolle auf Geräten, in App-Stores, sozialen Netzwerken und bei Web-Diensten. Sie verlangen sogar eine verpflichtende Identifizierung aller Nutzer, was die Anonymität im Netz gefährden dürfte.

Die Gruppe der Sozialdemokraten (S&D) ist sich noch uneins. Einige ihrer Angehörigen unterstützen die Idee einer verpflichtenden Alterskontrolle, während andere die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen infrage stellen. Die liberale Renew-Fraktion fordert ebenfalls eine verpflichtende Altersüberprüfung, ohne dabei die potenziellen Risiken entsprechender Instrumente für die sonst von ihr hochgehaltenen Bürgerrechte ausreichend zu berücksichtigen.

Rechtspopulisten (Patrioten für Europa und ECR) drängen auch auf eine Altersverifikation, knüpfen ihre Zustimmung aber an Bedingungen: Die Maßnahmen dürften die Meinungsfreiheit nicht einschränken, nicht zur Überwachung führen und sollen auf nationaler Ebene entschieden werden. Letztlich müssten die Eltern das Sagen haben. Allein die Fraktionen der Grünen und Linken lehnen eine verpflichtende Alterskontrolle entschieden ab.

Bislang zeichnet sich so noch keine klare Mehrheit für eine durchgängige, verpflichtende Altersüberprüfung ab, aber auch keine dagegen. Der Bericht von Schaldemose könnte dazu führen, dass dieses Werkzeug als akzeptable Maßnahme im politischen Diskurs verankert wird – trotz seiner Schwachstellen: Laut einer Studie für die Volksvertreter ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber gar nicht machbar.

Parallel hat die EU-Kommission Leitlinien zur rechtlichen Auslegung von Artikel 28 Digital Service Act (DSA) veröffentlicht. Die Klausel besagt, dass Online-Plattformen „Maßnahmen ergreifen müssen, um ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit für Minderjährige zu gewährleisten“. Als ein Mittel dazu betrachtet auch die Kommission eine App zur Alterssicherung, die fünf Mitgliedsstaaten derzeit testen.

Kritiker befürchten, dass mit dem Ansatz die eigentlichen, tiefer liegenden Probleme des Jugendschutzes nicht angegangen werden. Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) warnt: „Dieser zu enge Fokus auf die Altersbeschränkung verschleiert die Tatsache, dass die systemischen Designentscheidungen auf Plattformebene die eigentliche Ursache für Schäden sind, die Kinder und Erwachsene gleichermaßen betreffen.“

Die Kinderschutzorganisation ECPAT gibt zu bedenken: „Das Recht eines Kindes auf Online-Sicherheit kann niemals durch die Implementierung von Alterssicherungstechnologien auf ausgewählten Websites oder Plattformen gewährleistet werden.“ Es wäre besser, Inhalte für alle Altersgruppen anzupassen.


(vbr)



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Top 5: Die besten Fensterputzroboter im Test – Ecovacs ist Testsieger


Preis-Leistungs-Sieger

Ecovacs Winbot Mini

Ecovacs Winbot Mini im Test: Fensterputzroboter für 249 € erstaunlich gut & klug

Der Ecovacs Winbot Mini ist ein kompakter Fensterputzroboter mit strukturierter Navigation zu einem attraktiven Preis. Wir haben getestet, wie gut er verschmutzte Fenster reinigt und ob er eine echte Alternative zur Handarbeit ist.

VORTEILE

  • kompakt
  • fairer Preis
  • solide Reinigungsleistung

NACHTEILE

  • Bluetooth-Verbindung gelegentlich instabil
  • kein Akku (aktive Stromverbindung mit festem Kabel nötig)
  • bei stärkeren Verschmutzungen Nacharbeit erforderlich

Der Ecovacs Winbot Mini ist ein kompakter Fensterputzroboter mit strukturierter Navigation zu einem attraktiven Preis. Wir haben getestet, wie gut er verschmutzte Fenster reinigt und ob er eine echte Alternative zur Handarbeit ist.

Der Ecovacs Winbot Mini positioniert sich mit einem Preis von 249 Euro im unteren Preissegment, verspricht aber dennoch eine intelligente Navigation und gründliche Reinigung. Anders als sein großer Bruder, der Winbot W2 Pro Omni, kommt er ohne Station daher und setzt auf ein kompakteres Design. Ob der kleine Helfer überzeugen kann und welche Kompromisse man für den günstigeren Preis in Kauf nehmen muss, zeigt unser Test.

Design: Wie gut ist die Verarbeitung des Ecovacs Winbot Mini?

Der Ecovacs Winbot Mini präsentiert sich in einem schlichten, funktionalen Design in weiß-beiger oder weiß-grauer Farbkombination, wobei das Gehäuse immer weiß gefärbt und nur die lederartige Handgriff-Applikation einen Farbklecks abbekommt. Mit Abmessungen von 215 x 215 x 55 mm ist er deutlich kompakter als das Topmodell Winbot W2 Pro Omni, was ihn besonders für kleinere Fensterflächen prädestiniert. Trotz seiner geringen Größe wirkt der Roboter solide verarbeitet und macht einen robusten Eindruck.

An der Unterseite befindet sich der Klettverschluss für das Wischpad, das sich einfach anbringen und nach der Reinigung abnehmen lässt. Die Oberseite ist minimalistisch gestaltet, mit lediglich einem Hauptschalter, der durch längeres Drücken die Ansaugung aktiviert. Im Gegensatz zu vielen anderen Modellen verzichtet der Winbot Mini auf zusätzliche Bedienelemente oder ein Display, was die Bedienung einerseits vereinfacht, andererseits aber auch die direkte Kontrolle am Gerät einschränkt.

Das nominelle Gewicht ist trotz des kompakten Designs mit 3,9 kg relativ hoch. In der Praxis ist das aber kein Nachteil, zumal man den Roboter ohnehin nur während der Arretierung am Fenster in die Hand nimmt sowie beim Abnehmen.

Die Verarbeitung der Kabel – sowohl des 5,60 m langen Stromkabels als auch des 3,20 m langen Sicherungsseils mit Karabiner – ist hochwertig. Das Sicherungsseil lässt sich einfach an einem festen Gegenstand befestigen und gibt zusätzliche Sicherheit, falls die Saugkraft einmal nachlassen sollte. Der integrierte 60 ml Wassertank für das Reinigungsmittel ist leicht zugänglich und unkompliziert zu befüllen.

Einrichtung: Wie schnell ist der Ecovacs Winbot Mini betriebsbereit?

Die Inbetriebnahme des Ecovacs Winbot Mini erfolgt über die Ecovacs Home App, die für Android und iOS verfügbar ist. Der Einrichtungsprozess beginnt mit dem Einschalten des Roboters per Knopfdruck, woraufhin eine charakteristische – wenn auch etwas schrille – Begrüßungsmelodie ertönt. Anschließend muss man mit der App den QR-Code scannen, der sich an der Unterseite des Geräts befindet.

Voraussetzung für die Kopplung ist, dass Bluetooth am Smartphone aktiviert ist und die entsprechenden Berechtigungen zur Gerätesuche erteilt wurden. Hat die App den Winbot Mini gefunden, wählt man ihn aus und kann theoretisch direkt mit der Nutzung beginnen. In der Praxis wird der Einrichtungsprozess jedoch häufig durch ein Firmware-Update unterbrochen, das sich mitten in der Sprach- und Zeitzoneneinstellung aufdrängt. Diese Unterbrechung ist nicht besonders nutzerfreundlich, die betroffenen Einstellungen können aber auch später vorgenommen werden.

Nach erfolgter Einrichtung bedankt sich die Roboterstimme, dass man sich für „ein Gerät von Ecovacs entschieden hat“. Die Betonung mancher Namen und Worte wirkt dabei ähnlich ulkig und hölzern, wie bei dem Topmodell und den Saugrobotern. Vor allem hat der Mini auch enorm viel zu erzählen, die Ansagen vor dem Abschalten der Ansaugung sind das exakte Gegenteil von kurz und prägnant.

Die Verbindung zwischen Smartphone und Winbot Mini erfolgt per Bluetooth, was einerseits die Einrichtung vereinfacht, da keine WLAN-Konfiguration notwendig ist, andererseits aber zu längeren Ladezeiten der Benutzeroberfläche und gelegentlichen Verbindungsabbrüchen führen kann. Eine Kartierung der Fensterfläche ist weder nötig noch möglich.

Vor dem ersten Einsatz muss man noch den 60 ml fassenden Wassertank mit dem mitgelieferten Reinigungsmittel befüllen. Alternativ kann man auch einfaches Frischwasser verwenden. Das Wischpad wird per Klettverschluss an der Unterseite befestigt. Anschließend verbindet man den Roboter mit dem Stromnetz, befestigt das Sicherungsseil an einem stabilen Gegenstand und setzt den Winbot Mini auf die zu reinigende Scheibe. Durch langes Drücken des Hauptschalters aktiviert man die Ansaugung, und der Roboter haftet an der Scheibe.

Insgesamt ist der Einrichtungsprozess recht unkompliziert, wenn auch die Bluetooth-Verbindung und die Unterbrechung durch das Firmware-Update kleine Stolpersteine darstellen können. Die Bedienung über die App ist intuitiv, und nach kurzer Eingewöhnungszeit kann der Roboter problemlos eingesetzt werden.

Navigation: Wie gut erkennt der Ecovacs Winbot Mini Ecken & Kanten?

Der Ecovacs Winbot Mini überzeugt mit einer für seine Preisklasse bemerkenswert strukturierten Navigation. Im Gegensatz zu vielen günstigen Konkurrenzmodellen, die nach dem Chaos-Prinzip arbeiten und planlos über die Scheibe fahren, zieht der Winbot Mini systematisch seine Bahnen von links nach rechts und arbeitet sich dabei nach unten vor.

Zur Kantenerkennung setzt Ecovacs auf Kugelsensoren, die zuverlässig den Rand des Fensters erkennen und ein Abstürzen des Roboters verhindern. Zusätzlich verfügt der Winbot Mini über Stoßsensoren, die Hindernisse auf der Scheibe wie Fenstergriffe oder Dekorationen ab einer Höhe von 4 mm erkennen und umfahren können.

Die Fortbewegung erfolgt über ein raupenähnliches System mit Gummirollen, das eine präzise Steuerung ermöglicht. Im Test navigierte der Roboter zuverlässig über die Scheibe, ohne zu verrutschen oder die Haftung zu verlieren. Besonders positiv fällt auf, dass der Winbot Mini nach Abschluss der Reinigung wieder zu seiner Ausgangsposition zurückkehrt – ein Feature, das bei vielen günstigen Modellen fehlt, die ihre Arbeit oft an einer beliebigen Stelle auf der Scheibe beenden und dann vom Nutzer, notfalls von der Leiter aus, entfernt werden müssen.

Einschränkend ist, dass der Winbot Mini nicht über Kopf arbeiten kann. Der zulässige Neigungswinkel liegt zwischen 60 und 120 Grad, was für die meisten Fenster ausreichend ist, aber beispielsweise Dachfenster ausschließt. Insgesamt bietet der Winbot Mini für seinen Preis eine überzeugende Navigationstechnik, die deutlich über dem Niveau vergleichbar teurer Konkurrenzprodukte liegt.

Reinigung: Wie gut wischt der Ecovacs Winbot Mini?

Die Reinigungsleistung des Ecovacs Winbot Mini kann im Test überzeugen, wenn man sie im Kontext seines Preissegments betrachtet. Der Roboter arbeitet mit einem Ultraschall-Zerstäuber, der das Reinigungsmittel in winzige Wassernebel-Teilchen von etwa 10 Mikrometern Größe zerlegt und gleichmäßig auf der Scheibe verteilt. Während der Reinigung stößt er mindestens zweimal Reinigungsmittel aus, was für eine gründliche Befeuchtung der Scheibe sorgt.

Das mitgelieferte Wischpad aus Mikrofaser nimmt den gelösten Schmutz effektiv auf und hinterlässt die Scheibe in den meisten Fällen streifenfrei. Bei leichten bis mittleren Verschmutzungen wie Staub, Fingerabdrücken oder Pollen erzielt der Winbot Mini sehr gute Ergebnisse. Die Scheibe wirkt nach der Reinigung sauber und klar, ohne dass Schlieren zurückbleiben.

Bei hartnäckigeren Verschmutzungen wie eingetrocknetem Vogelkot, Verkrustungen oder stark fetthaltigen Flecken stößt der Roboter allerdings an seine Grenzen. Hier ist in der Regel eine manuelle Nachbearbeitung erforderlich. Dies ist jedoch ein Problem, das alle Fensterputzroboter in dieser Preisklasse betrifft und nicht spezifisch für den Winbot Mini gilt.

Die App bietet drei verschiedene Reinigungsmodi:

  1. Die Standardreinigung für normale Verschmutzungen
  2. Eine segmentierte Reinigung für bestimmte Bereiche
  3. Eine Intensivreinigung mit enger gesetzten Bahnen für hartnäckigere Verschmutzungen

Im Vergleich zum teureren Topmodell von Ecovacs fällt die Reinigungsleistung erwartungsgemäß etwas geringer aus, aber der Preisunterschied rechtfertigt diesen kleinen Qualitätsabstrich. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Winbot Mini den Schmutz nicht auf der Scheibe verschmiert, wie es bei vielen anderen günstigen Modellen der Fall ist.

Mit einer Lautstärke von 63 dB(A) arbeitet der Winbot Mini in einem akzeptablen Geräuschbereich, ist aber etwas lauter als das Topmodell W2 Pro Omni. Das Fassungsvermögen des Wassertanks beträgt 60 ml, was für mehrere Reinigungsdurchgänge ausreicht. Zum Lieferumfang gehört eine 230-ml-Flasche Reinigungsmittel, die für zahlreiche Anwendungen genügt.

Die empfohlene maximale Fensterfläche liegt bei 20 m², was für die meisten Haushalte ausreichend sein dürfte. Bei größeren Flächen muss der Roboter zwischendurch umgesetzt werden. Dank der hohen Saugleistung von 7500 Pa haftet der Winbot Mini sicher an der Scheibe und kann auch auf glatten Oberflächen zuverlässig arbeiten.

Akkulaufzeit: Wie lange arbeitet der Ecovacs Winbot Mini?

Der Ecovacs Winbot Mini verfügt über keinen integrierten Akku und benötigt für den Betrieb eine permanente Stromversorgung über das mitgelieferte 5,60 m lange Kabel. Dies stellt einen der größten Unterschiede zu einigen anderen Modellen dar und bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich.

Der offensichtliche Nachteil ist die eingeschränkte Reichweite. Der Winbot Mini kann nur dort eingesetzt werden, wo eine Steckdose in angemessener Entfernung verfügbar ist. Dies kann besonders bei der Reinigung von Außenfenstern in höheren Stockwerken problematisch sein. Zwar bietet Ecovacs ein Verlängerungskabel im eigenen Shop an, dennoch bleibt diese Einschränkung bestehen.

Auf der positiven Seite steht die unbegrenzte Betriebszeit. Da der Roboter direkt mit Strom versorgt wird, muss man sich keine Gedanken über eine nachlassende Akkuladung machen. Der Winbot Mini kann theoretisch beliebig lange arbeiten, ohne dass eine Unterbrechung zum Aufladen notwendig wäre. Dies ist besonders vorteilhaft bei der Reinigung mehrerer Fenster hintereinander. Zu Unterbrechungen kommt es allerdings dennoch, da der Roboter meist nach schon zwei Anwendungen bittet, das Wischpad auszuwaschen.

Als Sicherheitsmaßnahme verfügt der Winbot Mini über ein 3,20 m langes Sicherungsseil mit Karabiner, das an einem stabilen Gegenstand befestigt werden kann. Dies verhindert einen Absturz des Roboters, falls die Stromversorgung unterbrochen werden sollte oder die Saugkraft aus anderen Gründen nachlässt.

Preis: Was kostet der Ecovacs Winbot Mini?

Mit einem aktuellen Preis von 249 Euro gehört der Ecovacs Winbot Mini zum unteren Preissegment der Fensterputzroboter. Verglichen mit dem Topmodell Winbot W2 Pro Omni, das deutlich teurer ist, bietet der Mini ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Im Lieferumfang enthalten sind neben dem Roboter selbst ein Sicherungsseil mit Karabiner, ein Wischpad und eine 230-ml-Flasche Reinigungsmittel. Zusätzliche Wischpads und Reinigungsmittel kann man im Ecovacs Online-Shop nachkaufen. Auch ein Verlängerungskabel für das Stromkabel ist dort erhältlich, falls die standardmäßigen 5,60 m nicht ausreichen sollten.

Im Vergleich zu anderen Fensterputzrobotern in dieser Preisklasse, die oft nach dem Chaos-Prinzip arbeiten und keine strukturierte Navigation bieten, ist der Winbot Mini eine willkommen brauchbare Lösung.

Fazit

Der Ecovacs Winbot Mini überzeugt als kompakter und erschwinglicher Fensterputzroboter mit überraschend guter Leistung. Für 249 Euro erhält man ein Gerät, das strukturiert navigiert und Fenster effektiv reinigt – eine Seltenheit in dieser Preisklasse. Die hohe Saugleistung von 7500 Pa sorgt für sicheren Halt an der Scheibe, während der Ultraschall-Zerstäuber das Reinigungsmittel fein verteilt.

Besonders positiv fallen die systematische Navigation und die Rückkehr zur Ausgangsposition nach getaner Arbeit auf. Bei leichten bis mittleren Verschmutzungen liefert der Winbot Mini sehr gute Ergebnisse. Einschränkungen gibt es bei der Kabelgebundenheit, die die Reichweite begrenzt, sowie bei hartnäckigen Verschmutzungen, die eine manuelle Nachbearbeitung erfordern können.

Für Haushalte mit überschaubaren Fensterflächen und normalem Verschmutzungsgrad stellt der Ecovacs Winbot Mini eine empfehlenswerte Alternative zum manuellen Fensterputzen dar. Er ist einer der wenigen intelligenten Fensterputzroboter im Einstiegssegment und bietet ein überzeugendes Gesamtpaket zu einem attraktiven Preis.



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Gericht: Auch kleine Plattformen müssen gegen Urheberrechtsverstöße vorsorgen


Jenseits von YouTube, Facebook & Co. können auch kleine und mittlere Online-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden. Das zeigt ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Köln vom 24. Juli (Az.: 14 O 343/23). Die Entscheidung verschärft die Haftungsregeln für Host-Provider und ist ein wichtiger Fingerzeig für die gesamte Branche.

Der Fall: Ein Foto, ein Pilot, ein Vermittlungsportal. Ein professioneller Fotograf stellte fest, dass eines seiner Luftbilder ohne seine Erlaubnis auf einer Plattform für private Flugangebote hochgeladen worden war. Ein Pilot nutzte das Foto, um für seinen Flug zu werben.

Obwohl der Plattformbetreiber die Aufnahme nach einer Abmahnung entfernte, weigerte er sich, eine rechtlich bindende Unterlassungserklärung abzugeben. Begründung: Als reiner Vermittler von Inhalten sei er nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzer haftbar. Eine proaktive Kontrolle aller hochgeladenen Bilder sei technisch und wirtschaftlich auch gar nicht machbar.

Das Landgericht sieht die Sache anders. Es verurteilte die Beklagte zur Unterlassung, zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 200 Euro und zur Übernahme der Anwaltskosten. Die 14. Zivilkammer stellte dabei fest, dass die Plattform nicht alle zumutbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen habe, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Damit handelte sie nach Ansicht des Gerichts selbst als „täterschaftliche“ Rechtsverletzerin.

Das Urteil basiert auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs. Beide Instanzen haben die Haftung von Plattformbetreibern in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich verschärft. Es geht dabei vor allem um die Unterscheidung, ob ein Portal eine neutrale, passive Rolle spielt oder aktiv an Rechtsverletzungen mitwirkt.

Die Kölner Richter entschieden, dass die Plattform sich nicht auf das Host-Provider-Privileg berufen kann. Das Löschen des umstrittenen Fotos reiche nicht aus. Eine Plattform müsse glaubwürdige und wirksame Vorkehrungen gegen Urheberrechtsverletzungen ergreifen.

Das Gericht hob auch hervor, der Betreiber habe gewusst, dass es auf seiner Seite zu Urheberrechtsverstößen kommen könne. Er habe sogar einen entsprechenden Warnhinweis beim Hochladen von Bildern eingeblendet. Trotzdem habe er keine vorbeugenden Schritte unternommen. Das Argument der Unzumutbarkeit, weil die Plattform klein sei, ließ die Kammer nicht gelten. Sie verwies auf technisch machbare Alternativen wie Bildersuchfunktionen, die hochgeladene Fotos mit bereits im Internet veröffentlichten Werken abgleichen. Solche Lösungen seien auch für kleinere Betreiber umsetzbar.

Aus dem Beschluss geht zudem hervor, dass das Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz die Haftung nicht abschließend regelt. Allgemeine Grundsätze der Verantwortlichkeit gälten weiterhin, wenn eine Plattform durch ihr Geschäftsmodell aktiv zur Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte beitrage.

IT-Rechtsanwalt Jens Ferner sieht mit dem Urteil die Rechtsschutzmöglichkeiten von Fotografen, Künstlern und anderen Urhebern gestärkt. Sie müssten nicht mehr warten, bis ihre Werke illegal genutzt werden. Vielmehr könnten sie bereits gegen Plattformen vorgehen, wenn diese keine ausreichenden Schutzmechanismen eingeführt hätten.


(vbr)



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