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Die richtige Klimaanlage kaufen – Mobil, Split & Monoblock-Klimageräte ab 150 €


Monoblock-Klimageräte, Split-Klimaanlagen, Verdunstungskühler und Ventilatoren kühlen alle auf ihre eigene Weise die Wohnung. Wir erklären, wie sie funktionieren und zeigen, was gute Raumkühlung kostet.

Wer schon einmal in einer Dachwohnung gewohnt hat, weiß, dass je nach Sommer morgendliches Stoßlüften mit anschließendem Verbarrikadieren der Fenster oft nicht mehr ausreicht, um die Hitze den ganzen Tag über fernzuhalten. Aber auch in den niedrigeren Etagen wird es von Jahr zu Jahr in den Sommermonaten immer wärmer. Zum Absenken der Temperaturen – gefühlt und real – gibt es zahlreiche Methoden. Monoblock-Klimageräte sind mittlerweile eine überraschend günstige Option, mit ihrem Abluftschlauch und dem häufig lauten Betrieb jedoch nicht für jede Wohnsituation geeignet. Besser sind Split-Klimaanlagen, die jedoch vor allem wegen ihrer Montage teurer sind und in Miet- und Eigentumswohnungen aufgrund der invasiven Installation nicht immer umsetzbar sind. Abhilfe kann die mobile Variante schaffen.

Günstiger sind dagegen Verdunstungskühler (Kühle Brise ab 20 Euro), die jedoch selbst mit ein paar Einschränkungen daherkommen. Lüfter in Form von Stand-, Tisch- und Deckenventilatoren stellen die günstigste, aber auch schwächste Abkühlung dar. Im Folgenden gehen wir auf die Unterschiede der Geräte ein und zeigen günstige Angebote.

Monoblock-Klimageräte

Monoblock-Klimageräte gehören zu den beliebtesten Möglichkeiten, eine Klimaanlage nachzurüsten. Inzwischen gibt es sogar schon Modelle mit Akku für den mobilen Einsatz. Wir haben etwa die Ecoflow Wave 2 (Testbericht) getestet.

Sie sind vergleichsweise kompakt und arbeiten mit einem Schlauch, der die warme Luft ableitet. Dieser hängt üblicherweise aus einem Fenster. Die dadurch entstehenden offenen Stellen sollte der Käufer mit Stoff oder flexiblem Kunststoff abdichten. Diese Abdichtung funktioniert allerdings in den seltensten Fällen perfekt, häufig dringt dennoch warme Luft von außen in den zu kühlenden Raum ein. Kommt eine Monoblock-Klimaanlage ohne Fensterabdichtung, sollte man diese für etwa 17 Euro nachkaufen.

Trotzdem ist die Effizienz einer Monoblock-Klimaanlage nicht optimal. Zudem können sie, je nach Modell, Lautstärken von über 60 Dezibel erreichen, was vor allem dann stört, wenn man in dem zu kühlenden Raum schläft. Eine Regulierungsmöglichkeit über die mitgelieferte Fernbedienung bieten fast alle. Je nach Anbieter gibt es auch eine App zur Steuerung und die Möglichkeit, das Klimagerät in das Smart Home einzubinden. Außerdem entfeuchten sie funktionsbedingt den Raum. Man sollte daher beim Einsatz der Geräte auch immer die Luftfeuchte und die Auswirkung auf die Gesundheit im Blick haben. Unsere Bestenliste Top 10: Der beste Raumluftsensor fürs Smart Home im Test berät in dieser Hinsicht.

Die günstigsten Monoblock-Modelle fangen bei etwa 150 Euro an. Diese sind jedoch aufgrund ihrer limitierten Kühlleistung nur für kleinere Räume geeignet. Mit einem Volumen von 50 bis 60 Kubikmetern (m³) decken sie bei Räumen mit einer normalen Deckenhöhe zwischen 2,40 und 2,50 Metern etwa 20 bis 25 Quadratmetern (m²) Grundfläche ab. Wer etwas mehr Geld investiert, bekommt ab 300 Euro Klimageräte, die etwa doppelt so große Räume abkühlen.

Wer ein Markengerät von Delonghi, AEG oder Whirlpool möchte, wird bei Monoblock-Klimaanlagen bereits ab 292 Euro mit der Whirlpool PACB29CO fündig. Sie ist in der Lage, einen Raum mit bis zu 30 m² zu kühlen, ist mit einer maximalen Lautstärke von 62 dB allerdings etwas lauter und je nach Sensibilität nicht für das Schlafzimmer zu empfehlen. Des Weiteren sticht die Delonghi Pinguino PAC EX105 hervor. Sie ist seit April 2023 auf dem Markt und der Preis seitdem von 1000 Euro auf aktuell 719 Euro gefallen. Das Gerät ist mit einem Geräuschpegel (Schalldruck) von 45 bis 48 Dezibel vergleichsweise leise, bietet zudem ein ansprechendes Design mit schickem LED-Display und kühlt bis zu 42 m² große Räume ab. Die Be Cool BC16KL2501GW setzt bezüglich ihrer Kühlleistung noch mal einen darauf. Sie eignet sich für Räume bis 58 m² mit 4,6 kW. Dank ihrer App ist sie auch ins Smart Home integrierbar und unterstützt Amazon Alexa. Mit dem Code N-Elektro-10 ist sie bereits für 494 Euro zu haben und somit 55 Euro günstiger als noch vor 3 Monaten. Die Nedis ACMB1WT7 kühlt zwar nur Räume mit bis zu 25 m² und dröhnt mit maximal 65 dB auch ein gutes Stück lauter als die teureren Modelle, ist dafür mit 150 Euro allerdings extrem preiswert. Sie ist derzeit das günstigste Monoblock-Klimagerät.

Split-Klimaanlagen

Wer eine Lösung zur dauerhaften und effizienten Raumkühlung sucht, für den führt kein Weg an einer Split-Klimaanlage vorbei. Die Geräte sind, wie ihr Name bereits andeutet, zweigeteilt. Einige der mobilen Split-Klimaanlagen integrieren den Kompressor jedoch in der Inneneinheit, darauf sollte man beim Kauf achten. Der Kompressor hängt üblicherweise an der Außenwand und leitet Luft über einen Schlauch mit Kühlmittel an das Steuerungsmodul im Gebäudeinneren, welches die kühle Luft verteilt. Durch diese klare Trennung kommt es zu keinem ungewollten Luftaustausch, was sie deutlich effizienter macht als Monoblock-Klimageräte. Außerdem sind sie leiser, schließlich sitzt der laute Kompressor an der Außenwand. Je nach Hersteller und Modell lassen sich Split-Systeme auch um weitere Einheiten erweitern, wodurch dann das ganze Haus oder die ganze Wohnung über ein System kühlt.

Während die Preise für klassische Split-Klimaanlagen mittlerweile denen der flexiblen Monoblock-Verwandtschaft Konkurrenz machen, sind es vor allem die Kosten der Installation, die hier zusätzlich zu Buche schlagen. Denn diese ist in vielen Fällen aufwendig und darf gemäß EU-Verordnung 517/2014 (PDF) nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen werden.

Die Be Cool BC12SK2001 ist mit einem Preis von 399 Euro eine der günstigsten am Markt erhältlichen Split-Klimaanlagen mit inkludierter Außeneinheit. Sie eignet sich für Räume mit bis zu 44 m², ist mit einer Innenlautstärke von maximal 50 dB jedoch überraschend laut. Wer mehr ausgeben möchte, bekommt mit Geräten von Bosch, Mitsubishi oder Daikin deutlich potentere Anlagen, die mit zusätzlichen Komfortfunktionen wie App- oder Sprachsteuerung ausgestattet sind. Preislich bewegt man sich dann zwischen 1354 und 1827 Euro für das Set.

Von einem Kauf raten wir jedoch ab. Handwerker erklären sich häufig nicht bereit, die billig oder selbstständig gekauften Klimaanlagen zu installieren und verweisen auf das eigene Klimaanlagen-Portfolio. Für die Laien ist es zudem schwierig, die Kühlbelastung korrekt zu berechnen. Auch haben die wenigsten Hobby-Handwerker eine Vakuumpumpe zum fachkundigen Entlüften des geschlossenen Kühlkreislaufs zur Hand. Käufer sollten zudem bedenken, dass eine Split-Klimaanlage einen Wanddurchbruch benötigt, was einer baulichen Veränderung entspricht und für Besitzer einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage in der Regel durch die Eigentümergemeinschaft genehmigt werden muss.

Mobile Split-Klimaanlagen

Mobile Split-Klimaanlagen wollen die Flexibilität einer Monoblock- mit der Laufruhe einer Split-Klimaanlage vereinen. Dafür bieten sie äquivalent zur klassischen Split-Klimaanlage einen Kompressor, der zum Wärmetausch über einen Schlauch mit Kühlmittel mit der Steuereinheit verbunden ist. Allerdings muss kein Techniker die Elemente an der Wand befestigen, sie stehen schlicht auf dem Boden. Der Kompressor befindet sich zum Beispiel auf dem Balkon, die Steuereinheit im Wohnzimmer. Die Abdichtungsproblematik gibt es hier genauso wie bei den Monoblock-Klimaanlagen.

Mobile Split-Klimaanlagen sind vor allem dann praktisch, wenn das Klimagerät nur in den heißen Wochen und Monaten im Zimmer stehen soll und die restliche Zeit etwa im Keller verschwindet. Auch für Mieter, die keine Anlage an der Außenwand installieren dürfen, ist die mobile Split-Variante praktisch. Zudem profitiert man hier auch von der Auslagerung des Kompressors nach draußen und der damit verbundenen Geräuschminderung. Ein weiteres Einsatzgebiet sind etwa Campingplätze, bei denen die Geräte Zelte oder Camper im Sommer kühlen. Die für den Campingeinsatz entwickelte Eurom AC2401 bietet eine Kühlleistung von 690 Watt und ist für 387 Euro erhältlich (Preisvergleich).

Leider sind leistungsfähige mobile Split-Klimageräte häufig ähnlich teuer wie fest montierte Split-Klimaanlagen. Einige beliebte Modelle zeigen wir hier im Preisvergleich. Die Midea Comfee PortaSplit z.B. kühlt für 824 Euro mit einer Kühlleistung von 3,5 kW bis zu 42 m² große Räume. Im Heise-Online-Beitrag Mobile Split-Klimaanlage im Praxistest​: Midea PortaSplit sorgt für kühle Sommer gibt es Näheres zum Modell.

Die Sichler Wlan-Split-Klimaanlage gibt es bei Ebay für 690 Euro. Die Außeneinheit ist sehr schwer, hier empfehlen wir eine Montage mit mindestens zwei Personen. Eine Halterung für gängige Fenster von Campern ist bereits im Lieferumfang enthalten. Zudem kann man die Klimaanlage via Elesion- oder Tuya-App (Testbericht) steuern, sie für Automatisierungen nutzen und auch bei Alexa oder Goole Home einbinden. Die Kühlleistung ist in unserem ersten Versuch gut für die kompakte Größe. Lediglich die Lautstärke kann im kleinen Camper bei Nacht stören. Laut Anbieter kommt das Gerät auf 63 dB – das entspricht etwa einer Nähmaschine oder einem laufenden Fernseher in Zimmerlautstärke.

Kältemittel

Ein angenehmes Raumklima sollte möglichst umweltschonend erfolgen. Schädlich fürs Klima sind etwa Klimaanlagen, die noch mit älteren, teilfluorierten Kältemitteln wie R134A, R407A oder R410A befüllt werden. Das sind aber nicht mehr viele. Die meisten Klimaanlagen verwenden als Kältemittel bereits das umweltfreundliche Propan, das auch als R290 bezeichnet wird. Ab 2032 sind Wärmepumpen und ab 2035 auch Klimaanlagen mit teilfluorierten Kältemitteln in der EU verboten.

Verdunstungskühler

Geht ein Stoff vom flüssigen in den gasförmigen Zustand über, ohne den Siedepunkt zu erreichen, entsteht ein kühlender Effekt. Dies nennt man Verdunstung. Es gibt einige Ventilatoren, die sich diesen Effekt zunutze machen, um Räume, aber auch Außenbereiche zu kühlen. Vereinfacht gesagt, erhöhen sie den Flüssigkeitsanteil in der Luft. Verdunstungskühler haben also den gegenteiligen Effekt von Monoblock- und Split-Klimaanlagen, welche die Luft austrocknen. Dafür sind sie deutlich günstiger und benötigen weniger Energie. In Umgebungen wie Büroräumen, die an einer zu geringen Luftfeuchtigkeit leiden, können diese Verdunstungskühler auch zu einem besseren Raumklima beitragen. Bei hoher Luftfeuchte sollte man wegen Schimmelgefahr (Ratgeber) den Einsatz allerdings vermeiden.

Bei Verdunstungskühlern ist es essenziell, dass sie regelmäßig gereinigt werden, sonst können sich im Wassertank Keime und Bakterien bilden, die dann über den Ventilator ihren Weg in die Raumluft finden.

Die günstigsten Verdunstungskühler sind nicht sehr viel mehr als Ventilatoren vor einem Feuchtigkeitsverteiler, der sich aus einem Wassertank speist. Wer bereit ist, etwa 99 Euro auszugeben, bekommt mit dem Honeywell ES800 einen leistungsstarken Ventilator mit vier Geschwindigkeiten, großem 7-Liter-Tank, integriertem Luftfilter, Schlaffunktion, Fernbedienung und einigen weiteren Komfortfunktionen.

Verdunstungskühler sind auch für den Einsatz im Außenbereich, etwa auf einem Balkon, geeignet. Im Test hat der Sichler LW-610 (ZX-7054) während einer Grillparty auf der Terrasse für eine angenehme Kühle gesorgt. Erhältlich ist das Gerät für 136 Euro auf Ebay.

Ventilatoren

Das einfachste und günstigste Mittel gegenüber hohen Temperaturen sind Ventilatoren. Auch wenn diese die Raumluft nicht abkühlen, hilft in einigen Fällen bereits ein kühler Luftzug. Denn wem heiß ist, dessen Haut gibt Schweiß ab. Durch einen Luftzug verdunstet dieser schneller und kühlt die Haut. Dies ist die einfachste und günstigste Möglichkeit, die gefühlte Temperatur zu senken und moderate Hitzewellen zu entschärfen.

Auf Dauer ist es jedoch nicht empfehlenswert, einen Ventilator direkt auf Gesicht und Hals zu richten. Dadurch kann sich die Gefahr einer Erkältung oder ähnlicher Krankheiten erhöhen. Allerdings hilft es häufig bereits, einen Ventilator an das geöffnete Fenster zu stellen. Wichtig ist dabei, dass der Ventilator die Luft nach außen bläst. So entsteht ein Luftstrom, der kühlere Luft aus dem Gebäudeinneren in das Zimmer trägt.

Tischventilatoren gehören zu den günstigsten Ventilatoren. Sie sind ab etwa 5 Euro erhältlich und benötigen meist einen USB-A-Port. Die Geräte stehen entweder auf einem häufig schwenkbaren Fuß, oder sitzen auf einem Schwanenhals. Einige, wie der sehr günstige Hama USB-Tischventilator für 5 Euro, zeigen eingeschaltet im Rotorblatt gar die aktuelle Temperatur an.

Daneben gibt es ab 8 Euro Ventilatoren mit integriertem Akku. Diese mobilen Varianten funktionieren üblicherweise auch unabhängig vom Akku, wenn sie über ihren Micro-USB-Port am Stromnetz hängen.

Standventilatoren gehören fast schon zum Standardinventar in Büroräumen, sind allerdings auch in vielen Wohnungen sinnvoll. Ihre günstigsten Vertreter fangen bei 17 Euro an. Dabei ähnelt sich die Ausstattung im unteren Preissegment. So stehen sie größtenteils auf einem vierbeinigen Standfuß, sind höhenverstellbar und neigbar. Ihre Leistungsaufnahme beträgt um die 50 Watt, die Rotoren haben einen Durchmesser von circa 40 Zentimetern und es stehen drei Geschwindigkeitsstufen zur Auswahl.

Neben klassischen Standventilatoren sind auch Turmventilatoren verbreitet. Sie fangen bei etwa 25 Euro an. Ihr Vorteil: Sie sind optisch ansprechender und nehmen wegen kleinerer Ventilatoren weniger Platz ein. Dafür sind sie häufig etwas lauter.

Trotz des hohen Preises sind die Turmventilatoren von Dyson sehr beliebt. Das liegt vor allem an ihrem cleveren Design. In ihnen sitzt der Ventilator nach oben gerichtet im Fuß und bläst die Luft über einen ovalen Diffusor in den Raum. Das macht sie optisch sehr ansprechend und besonders im Umfeld mit kleinen Kindern sehr sicher. Denn es ist schlicht unmöglich, dass kleine Fingerchen in das rotierende Rotorblatt kommen.

Ideal fürs Smart Home: 2-in-1-WLAN-Deckenleuchte & Ventilator Sichler ZX-7163

Ideal fürs Smart Home: 2-in-1-WLAN-Deckenleuchte & Ventilator Sichler ZX-7163 TechStage.de

Zur Kühlung dienen auch Deckenventilatoren. Besonders interessant sind dabei Deckenventilatoren mit integrierter LED-Leuchte. Somit kann man den oft nur einzigen Stromanschluss an der Decke für die Beleuchtung und zur Lüftung nutzen. Das Pearl-Modell Sichler WiFi VT-960.led (ZX-7163) sorgt mit seinen großen Rotorblättern im 60 Zentimeter durchmessenden Gehäuse schon bei niedrigster Stufe für einen kühlenden Luftzug. Dabei bleibt das Gerät mit etwa 29 dB angenehm leise. Obendrein erlaubt das Modell dank Kompatibilität zur Tuya-Plattform auch umfangreiche Automatisierungen. Anwender können etwa in Verbindung mit einem Temperatursensor den Deckenlüfter so einstellen, dass sich die Lüfterdrehzahl der Temperatur automatisch anpasst. Damit erzielen sie eine optimale Balance zwischen Geräuschemission und Kühlung. Während der Sichler-Deckenventilator letztes Jahr noch 181 Euro gekostet hat, ist er inzwischen ab 155 Euro erhältlich.

Lüfter, Klimageräte fürs Smart Home

Leider lassen sich die wenigsten Ventilatoren, Verdunstungskühler und Klimageräte über eine Smart-Home-Zentrale (Themenwelt Smart Home) steuern. Es gibt aber auch Ausnahmen: Einige Geräte von Bomann, Be Cool, Inline und Sichler (Pearl) sind Teil der Smart-Home-Plattform Tuya (Test) und können mit den Apps Elesion, Smart Life und Tuya gesteuert werden. So kann man auf Basis externer Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssensoren die Geräte optimal steuern und auch aus der Ferne verwalten. Auch Modelle von Daikin und Samsung lassen sich über eine Smart-Home-Zentrale betreiben. Für Home Assistant gibt es eine offizielle Integration. Aber auch die Einbindung von Midea-Geräten klappt unter Home Assistant. Eine Integration über ESP Home ist ebenfalls möglich.

Wer Ventilatoren oder Klimageräte ohne App-Steuerung im Einsatz hat, kann versuchen, diese mit einer smarten Steckdose ins Smart-Home-System einzubinden. Das gelingt aber nicht mit jedem Modell, da Geräte nicht automatisch starten, sobald Strom auf der Steckdose aktiviert wird.

Tado Smarte Klimaanlagen-Steuerung erlaubt eine intelligente Steuerung von Klimageräten und eine Integration in Smart-Home-Systeme.

Tado Smarte Klimaanlagen-Steuerung erlaubt eine intelligente Steuerung von Klimageräten und eine Integration in Smart-Home-Systeme. TechStage.de

Alternativ gibt es von einigen Herstellern Nachrüst-Kits, die über ein Infrarot-Gateway die Fernbedienung der Klimageräte und Ventilatoren anlernen und damit fernsteuern können. Einige davon, wie die Tado smarte Klimaanlagen-Steuerung, lassen sich auch in Smart-Home-Systeme wie Home Assistant, Homey und Hornbach einbinden. Im Test hat die Tado-Lösung in Verbindung mit dem AEG-Klimagerät AXP26U558HW problemlos zusammengearbeitet. Obwohl AEG nicht offiziell als unterstützter Hersteller in der Tado-App gelistet ist, hat das Anlernen der AEG-Fernbedienung funktioniert, sodass das Klimagerät smart gesteuert werden kann.

Fazit

Raumkühlung muss nicht teuer sein. Bereits sehr günstige Ventilatoren helfen dabei, die gefühlte Temperatur zu senken. Dabei bilden USB-Tischventilatoren die unterste Klasse, Stand- und Turmventilatoren können durch richtige Positionierung sogar helfen, den gesamten Raum etwas zu kühlen. Verdunstungskühler sind vor allem in sehr trockenen Räumen eine Option.

Richtig gute Kühlung erhält man mit Monoblock-Klimaanlagen. Sie sind mit 150 Euro inzwischen recht günstig, eignen sich im unteren Preissegment aber nur für kleine Räume. Wer eine dauerhafte Lösung sucht, sollte sich Split-Klimaanlagen genauer anschauen. Sie sind zwar teuer und aufwendig in der Installation, jedoch sparen sie langfristig durch eine höhere Effizienz und sind im Raum deutlich leiser als Monoblock-Klimageräte. Im Winter dienen die meisten von ihnen dann auch als Heizmöglichkeit. Mobile Split-Klimaanlagen versuchen die Vorteile dieser beiden Geräteklassen zu vereinen, sind preislich aber weiterhin teurer als reguläre Monoblock-Klimaanlagen.

Wer zudem in Anbetracht steigender Stromkosten Klimaanlagen und andere Luftkühler effizient steuern möchte, sollte darauf achten, dass sie sich in ein Smart-Home-System (Themenwelt) integrieren lassen. So können Anwender mithilfe von Temperatursensoren den Betrieb der Geräte optimal regulieren.



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Faltbare Smartphones – nützliche Technik oder teure Spielerei? | c’t uplink


Faltbare Smartphones sind gekommen um zu bleiben: Sie erweitern entweder mit einem Handgriff die nutzbare Bildschirmfläche auf die Größe eines kleinen Tablets oder verschwinden zusammengeklappt selbst in der kleinsten Hosentasche. Möglich machen das ihre biegsamen OLED-Displays. Für Modelle früherer Generationen musste man sehr tief in die Tasche greifen und sich mit so mancher Eigenart arrangieren.


Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

In dieser Ausgabe von c’t uplink werfen wir einen Blick auf die neueste Generation der faltbaren Smartphones und klären, ob sie nur etwas für Technikfreaks sind oder einen echten Mehrwert bieten. Zu den technischen Highlights der neuen Foldables zählt, dass sie mittlerweile genauso dünn sind wie herkömmliche Smartphones und mit technischen Leckerbissen wie alltagstauglichen Außendisplays und guten Kameras aufwarten. Wir beleuchten die Technik und Mechanik von Faltphones, sprechen über deren Preis und Haltbarkeit und klären, ob ihr Mehrwert den Aufpreis rechtfertigt und ob man weiterhin an anderer Stelle Abstriche in Kauf nehmen muss.

Zu Gast im Studio: Steffen Herget
Host: Stefan Porteck
Produktion: Ralf Taschke

► Die c’t-Artikel zum Thema (Paywall):

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

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Belgisches Gericht ordnet Sperre der Open Library des Internet Archive an


Das Handelsgericht in Brüssel hat eine umfassende Sperranordnung erlassen, die den Zugang zu sogenannten Schattenbibliotheken wie Anna’s Archive, Libgen, Z-Library und OceanofPDF erschweren soll. Ziel solcher Plattformen ist es, Forschungsergebnisse allgemein leichter zugänglich zu machen und wissenschaftliche Aufsätze hinter Bezahlschranken hervorzuholen. Auffällig ist, dass diese Verfügung auch die Open Library des Internet Archive einschließt. Dabei handelt es sich um ein Projekt einer gemeinnützigen Organisation in Kalifornien nach US-amerikanischen Recht.

Ungewöhnlich an der Anordnung von Mitte Juli, die das Portal Torrentfreak veröffentlicht hat, ist zudem: Bisher wurden bei solchen Sperren hauptsächlich Internetprovider zur Blockade von Webseiten verdonnert. Der neue Beschluss aus Belgien geht viel weiter. Er richtet sich nicht nur an Zugangsanbieter wie Telenet, Proximus, Mobile Vikings, Orange sowie Elon Musks Satellitendienst Starlink, sondern auch an viele weitere Unternehmen, die bei der Verbreitung von Webseiten eine Rolle spielen.

Dazu gehören Suchmaschinen wie Google und Bing, DNS-Anbieter, Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) und Resolver wie Cloudflare, die für die Übersetzung von Domänennamen in IP-Adressen zuständig sind, Host-Provider wie Amazon Web Services, Hostinger und GoDaddy sowie Werbetreibende. Erfasst sind sogar Zahlungsdienstleister wie PayPal, Cash App und Alipay. Die einbezogenen Firmen werden dazu verpflichtet, die betroffenen Websites aus den Suchergebnissen zu entfernen, das Hosting einzustellen und die Domainnamen zu deaktivieren.

Die Open Library leiht Bücher nach dem Prinzip „ein Buch, ein Nutzer“ aus – ähnlich wie eine traditionelle Bibliothek. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern erstellt der Betreiber eigene digitale Kopien der Bücher, anstatt Lizenzen zu kaufen. Verlage und Autoren halten dagegen, dass das Digitalisieren und Verleihen geschützter Inhalte ohne ihre Genehmigung illegal ist. Sie beziehen sich dabei auf einen aufsehenerregenden US-Rechtsstreit, den das Internet Archive verloren hat.

Der Betreiber argumentierte hier, dass sein „kontrolliertes digitales Leihprogramm“ eine rechtmäßige Nutzung auf Basis der „Fair Use“-Doktrin der USA darstelle. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen und musste schon zwischenzeitlich aufgrund der Copyright-Klage großer Verlage rund 500.000 Bücher aus seinem Sortiment nehmen.

Die Rechteinhaber beschreiben die Open Library in dem belgischen Rechtsstreit als ein öffentliches Portal, auf der registrierte Nutzer einfach auf ihre Bücher zugreifen und sie herunterladen können. Dazu gehören etwa 1542 Werke des Verlags Dupuis und über 5000 Bände von Casterman. Den Herausgebern zufolge sind die Betreiber der Online-Bibliothek nicht leicht zu identifizieren, obwohl das Internet Archive und dessen Macher wie der Internetpionier Brewster Kahle weithin bekannt sind. Es fehlen angeblich gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf der Webseite. Die Rechteinhaber werten das als Hinweis darauf, dass die Plattform illegal betrieben wird.

Das Brüsseler Gericht schloss sich nun der Ansicht der Antragsteller und der US-Kollegen an und machte eine „eindeutige und erhebliche Rechtsverletzung“ aus. Die Sperranordnung erließen die belgischen Richter, ohne Vertreter des Internet Archive anzuhören: Die Verfügung erging „ex parte“, also ohne Information und Einbezug der zweiten Partei.

Momentan ist die Open Library anscheinend auch aus Belgien noch erreichbar und nicht aktiv gesperrt. Ein Vertreter des Internet Archive erklärte gegenüber Torrentfreak, dass ihm keine Störungen bekannt seien. Mehrere Domains der vier Schattenbibliotheken sind bereits auf der offiziellen Sperrliste der zuständigen belgischen Behörde aufgeführt, die Webadresse der Open Library aber noch nicht. Angesichts der weitreichenden Anordnung ist damit zu rechnen, dass einige der eingeschlossenen Internetvermittler Rechtsmittel dagegen einlegen werden.

Traditionelle Maßnahmen für DNS-Sperren verpflichten lokale Internetanbieter dazu, den Zugriff ihrer Kunden auf rechtswidrige Seiten zu erschweren. Solche Mittel sind weltweit verbreitet, gelten aber als leicht zu umgehen. In jüngster Zeit richten sich die Sperranträge daher verstärkt auch gegen andere Vermittler wie DNS-Resolver. Entsprechende, heftig umstrittene Erlasse sind etwa aus Deutschland, Frankreich und Italien bekannt. Der in Zürich ansässige DNS-Dienst Quad9 etwa sah sich 2023 gezwungen, eine globale Sperre gegen das Portal Canna.to und eine Zweitdomain einzurichten. Grund: Das Landgericht Hamburg drohte dem DNS-Resolver im Streit über die Zugangsermöglichung zu den Download-Seiten mit urheberrechtlich geschützten Songs von Sony Music ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro an. Das Oberlandesgericht Dresden stufte Quad9 wenig später aber nicht als Täter ein.

Seit einigen Monaten ergehen einschlägige Anordnungen gegen Zugangsanbieter und DNS-Resolver auch in Belgien. Dies löste erheblichen Widerstand aus. So stellte etwa Cisco seinen OpenDNS-Dienst in dem Land ein. Schattenbibliotheken sind auch hierzulande Rechteverwertern ein Dorn im Auge: Vodafone, Telekom, 1&1 sowie Telefónica erschweren den Zugang ihrer Kunden zu Sci-Hub seit 2024 mit DNS-Sperren. Den Maßnahmen zugrunde liegt eine Empfehlung der privaten Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), die sich jüngst neu ausrichtete.


(nen)



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US-Geschworenengericht: Tesla trägt Mitschuld an tödlichem Unfall mit Autopilot


Tesla soll wegen eines tödlichen Unfalls, der sich 2019 ereignete, Schadenersatz von insgesamt mehreren hundert Millionen US-Dollar zahlen. Dazu haben Geschworene den kalifornischen E-Autobauer in einem bahnbrechenden Prozess vor dem US-Bundesgericht für den südlichen Bezirk von Florida in Miami verdonnert. Es ist das erste Mal, dass eine Jury den Konzern von Elon Musk im Zusammenhang mit dem umstrittenen Fahrerassistenzsystem Autopilot wegen widerrechtlicher Tötung mitverantwortlich gemacht hat. Alle bisherigen Fälle wiesen Gerichte ab oder beide Seiten schlossen außergerichtlich Vergleiche.

Bei dem Unfall in Key Largo raste ein Tesla des Typs Model S laut Berichten mit aktiviertem Autopilot-System in ein stehendes Fahrzeug. Der Wagen überfuhr mit 100 Kilometern pro Stunde ein Stoppschild und erfasste dabei zwei Personen, die am Straßenrand neben ihrem abgestellten Auto auf dem Seitenstreifen in die Sterne schauten. Ein Opfer starb bei dem Crash, das zweite erlitt schwere Kopfverletzungen.

Der Tesla-Fahrer gab an, er habe sich darauf verlassen, dass der Autopilot Fehler oder Unaufmerksamkeiten von ihm ausgleichen würde. Dabei sei ihm während voller Fahrt sein Handy entglitten. Er habe daher den Blick zu Boden gerichtet, um das Mobiltelefon aufzuheben. Die entsprechende Wahrnehmung des Assistenzsystems haben Tesla und sein CEO Musk immer wieder maßgeblich gefördert. Der Konzernchef orchestrierte laut belastendem Material in einer anderen gerichtlichen Auseinandersetzung persönlich ein Werbevideo von 2016, in dem das Unternehmen Fähigkeiten von Autopilot übertrieben bis falsch darstellte und von autonomen Fahren sprach. Tesla argumentierte dagegen, der Fahrer trage die alleinige Verantwortung.

Die Geschworenen entschieden nun am Freitag, dass die Schuld geteilt wird: Der Fahrer ist ihnen zufolge zu zwei Dritteln (67 Prozent) verantwortlich. Da er nicht angeklagt war, muss er seinen Anteil aber nicht bezahlen.

Tesla haftet dem Beschluss zufolge zu 33 Prozent. Die Jury sprach der Familie der verstorbenen Frau und dem schwer verletzten Freund 129 Millionen US-Dollar Schadenersatz zu, wovon der Autofabrikant seinen Drittelanteil zahlen soll. Zusätzlich legten sie einen sogenannten Strafschadenersatz in Höhe von 200 Millionen US-Dollar fest, den Tesla allein begleichen müsste. Ein solcher Zusatz kann laut anglo-amerikanischen Recht im Zivilprozess einem Kläger über den tatsächlich erlittenen Schaden hinaus zuerkannt werden. Die Hinterbliebenen und der verletzte Partner der Verstorbenen hatten 345 Millionen US-Dollar Wiedergutmachung gefordert.

Die Geschworenen befanden, dass Tesla ein Auto mit einem „Mangel“ verkauft habe, der zum Unfall beitrug. Der Anwalt der Kläger hob hervor, dass das Unternehmen den Autopiloten nur für Autobahn-ähnliche Straßen konzipiert habe. Trotzdem verhindere es nicht, dass das System auch in anderen, mehr Aufmerksamkeit erfordernden Verkehrsbereichen genutzt werde. Musk habe ferner behauptet, Autopilot sei besser als menschliche Fahrer, was falsche Hoffnungen weckte. Der CEO habe den Billionenwert der Firma „mit dem Hype um autonomes Fahren auf Kosten von Menschenleben gestützt“.

Ein Sprecher von Tesla bezeichnete das Geschworenenurteil als gespickt mit „erheblichen Rechtsfehlern“ und kündigte an, in Berufung zu gehen. Dem Konzern zufolge ist allein der Fahrer schuld, da er zu schnell gefahren sei, Gas gegeben und so den Autopiloten deaktiviert sowie nach seinem heruntergefallenen Telefon gesucht habe, statt auf den Verkehr zu achten. Das Assistenzsystem sei gar nicht die Ursache für den Unfall gewesen. Kein Auto im Jahr 2019 und keines heute hätte diesen Unfall verhindert. Die Entscheidung gefährde so auch die Entwicklung neuer Sicherheitstechnologien.


(nen)



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