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Studie: Zunehmende Motorhauben-Höhe gefährdet ungeschützte Verkehrsteilnehmer


Der Trend zu immer größeren Autos in Europa geht mit höheren Motorhauben einher – mit möglichen Auswirkungen auf die Verletzungsgefahr, besonders von Kindern. Denn eine höhere Front erschwert es Fahrerinnen und Fahrern, kleinere Menschen unmittelbar vor dem Fahrzeug zu erkennen, wie aus einer Untersuchung des Europäischen Verbands für Verkehr und Umwelt (T&E) hervorgeht.

Die durchschnittliche Höhe von Motorhauben in Großbritannien und der EU hat seit 2010 pro Jahr um einen halben Zentimeter zugenommen und lag 2024 bei 83,4 Zentimetern, wie T&E mitteilte. Fast die Hälfte aller Neuzulassungen in den untersuchten Regionen kommt demnach auf eine Höhe der Motorhaube von mehr als 85 Zentimeter. Bei 1,5 Prozent der neuen Fahrzeuge ist es dem Verband zufolge sogar mehr als ein Meter. T&E fordert deshalb eine gesetzliche Obergrenze: „Wir empfehlen eine maximale Höhe von 85 Zentimetern ab 2035“ – abhängig von weiteren Untersuchungen, schreiben die Autorinnen und Autoren.

Denn mit höheren Motorhauben steige im Falle von Unfällen das Risiko schwerer Verletzungen, insbesondere bei Fußgängern. „Bei Unfällen treffen SUVs und Pick-up-Trucks mit hoher Motorhaube erwachsene Fußgänger in der Regel oberhalb des Schwerpunkts, wobei sie oft zuerst lebenswichtige Organe in der Körpermitte treffen.“ Das erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass die Opfer nach vorn geschleudert und überrollt werden.

Kleinere Fahrzeuge träfen Fußgänger hingegen eher unterhalb des Schwerpunkts. Dadurch erhöhe sich die Chance, dass sie auf das Auto fallen und schließlich zur Seite abrollen. Der T&E zitiert Studien, basierend auf Daten aus Belgien, wonach ein Anstieg der Motorhaubenhöhe von 80 auf 90 Zentimeter das Risiko für Fußgänger und Radfahrer um mehr als ein Viertel erhöht, dass ein Unfall mit einem solchen Fahrzeug für sie tödlich ausgeht.

Die wachsende Höhe der Motorhauben ist vor allem mit dem seit Jahren anhaltenden Boom bei sogenannten SUV und Geländewagen zu erklären. Im vergangenen Jahr machten diese beiden Segmente dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zufolge mehr als 40 Prozent aller Neuzulassungen in Deutschland aus. Zum 1. Januar 2025 waren demnach hierzulande rund 6,6 Millionen SUV zugelassen, fast zehn Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Damit gehörten mehr als 13 Prozent aller in Deutschland gemeldeten Autos zu dieser Fahrzeugklasse. Bei den Geländewagen waren es mit 3,3 Millionen Einheiten 6,6 Prozent des Bestands – zusammen also fast ein Fünftel.

Auch andere Fachleute erkennen in den Fahrzeugen ein Sicherheitsrisiko. „Insassen schwerer Fahrzeuge, wie SUVs, sind bei Unfällen in der Regel besser geschützt als Personen in kleineren Autos, unter anderem durch eine robustere Bauweise und eine erhöhte Sitzposition“, sagt etwa Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. Für die Unfallgegner steige hingegen das Verletzungsrisiko, „da größere Fahrzeuge durch ihre höhere Masse und Bauform, etwa durch höhere Motorhauben, stärkere Aufprallkräfte erzeugen können“.

Statistiken zu Verletzungen im Zusammenhang mit der Motorhaubenhöhe gibt es nicht. Daten des Statistischen Bundesamts zeigen lediglich, welche Fahrzeugklassen wie oft Unfälle mit Verletzten oder Toten verursacht haben. Im Jahr 2023 verursachten SUV demnach zwar knapp jeden zehnten Unfall mit Personenschaden. Das entspricht aber in etwa ihrem Anteil am Gesamtbestand aller Pkw. Geländewagen verursachten demnach hingegen etwa 5,6 Prozent aller Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das war deutlich mehr als es ihrem Anteil entsprechen würde.

Die Unfallforschung der Versicherer warnt vor vorschnellen Schlüssen, was die Verkehrssicherheit von SUV angeht. „Man kann schon sagen, dass die Höhe der Motorhaube ein Risiko sein kann für schwerere Verletzungen gerade bei kleineren Fußgängern“, sagte die Leiterin, Kirstin Zeidler. „Aber das Verletzungsrisiko hängt eben nicht allein von der Höhe der Motorhaube ab.“

Die Unfallsituation spiele eine wichtige Rolle, bei einem Frontalaufprall aber auch Länge und Neigung der Motorhaube sowie der Abstand zur Windschutzscheibe. Auch die Geschwindigkeit sei entscheidend. „Ein vorsichtig gefahrener SUV ist nicht gefährlicher als ein unvorsichtig gefahrener normaler Pkw“, betont Zeidler. Veränderte Bauweisen und Fahrer-Assistenzsysteme hätten zudem ebenfalls einen Einfluss auf Verletzungsschwere und Unfallrisiko. Diese Aspekte kämen in der T&E-Studie allerdings zu kurz.

Die Deutsche Umwelthilfe reagiert auf die Untersuchungsergebnisse bei T&E und fordert ein Verbot übergroßer SUVs in Innenstädten. Vereinspräsident Resch sagte: „Es darf nicht länger sein, dass das Luxus- und Protzbedürfnis einiger SUV-Fans mehr zählt als die körperliche Unversehrtheit.“


(fpi)



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Cookie-Einwilligung: Deutsche Datenschützer wegen „Untätigkeit“ verklagt


Die Pay-or-Consent-Angebote (auch „Pur“-Abo) von Verlagen im Internet sind erneut ein Fall für deutsche Gerichte. Im Namen eines ungenannten Beschwerdeführers hat die österreichische Datenschutzorganisation Noyb die Datenschutzbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen verklagt, weil die bisher nicht auf zwei vorangegangene Beschwerden reagiert haben.

Schon im August 2021 hatte Noyb Beschwerden gegen „Pay or OK“-Banner auf verschiedenen deutschen Nachrichtenportalen eingelegt, darunter auch heise.de. In zwei Fällen – faz.net und t-online.de – haben die zuständigen Aufsichtsbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu noch immer nicht entschieden.

Die betroffenen Banner stellten Nutzer vor die Wahl, den Verlagsangeboten entweder die Verarbeitung und Weitergabe von persönlichen Daten zu Werbezwecken zu erlauben oder ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besage ausdrücklich, dass eine Einwilligung freiwillig erteilt werden müsse, begründet Noyb den Gang vor Gericht. Doch 99 Prozent der Nutzer, die sich mit Pay-or-OK-Bannern konfrontiert sähen, stimmten der damit verknüpften gezielten Werbung zu. Dabei wollten nur drei bis zehn Prozent der Online-User tatsächlich getrackt werden. In einem Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Mutter Meta habe daher mittlerweile sogar die EU-Kommission diesen Ansatz für rechtswidrig erklärt.

Die Beschwerde bei der NRW-Datenschutzbehörde sei über ein Jahr verschollen gewesen, moniert Noyb. Die hessische Aufsicht wiederum verwies demnach auf die Komplexität des Falls und die laufende Ausarbeitung neuer Richtlinien dazu.

Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern erklärte „Pur-Abo-Ansätze“ 2023 grundsätzlich für zulässig. Demnach müssen für Tracking aber alle Anforderungen an eine informierte, wirksame Zustimmung nach der DSGVO erfüllt sein. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat dazu bereits Leitlinien aufgestellt. Das Gremium sieht Pay-or-Consent kritisch und brütet über einen dritten Weg, gegen den Verlegerverbände Sturm laufen.

Jonas Breyer, Anwalt des Beschwerdeführers, bezeichnete die Verzögerung als „äußerst bedauerlich“. Leider sei das kein Einzelfall. Der Jurist fragt sich, „was die Behörden mit dem Geld der Steuerzahlenden eigentlich tun“. Noyb verklagte auch schon die Hamburgische Datenschutzbehörde, weil sie das Pay-or-OK-Modell vom Spiegel nicht beanstandete. Viele relevante Tatsachen seien in dem Fall nie untersucht worden.

Transparenzhinweis: heise online bietet selbst ein Pur-Abo an. Nach Beanstandung wurde das Consent-Banner in Rücksprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen überarbeitet.


(dahe)



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c’t-Story: Sphärenklänge | heise online


Fasziniert starrte ich auf den von der fahlen Sonne schwach beleuchteten größten Planeten des Sonnensystems. Das Kaleidoskop aus verschiedenfarbigen Bändern und Wirbeln von Wolken in Rot-, Braun-, Gelb- und Blautönen weckte in mir einen Hauch von Verständnis für die mir angetragene Aufgabe. Einen zugegebenermaßen kleinen Hauch. Tatsächlich hatten mich ausschließlich der mangelnde Auftragseingang meiner Agentur für interplanetare Privatermittlungen und der traurige Anblick meines Kontostands dazu bewogen, als Security Commander für dieses in meinen Augen sinnfreie Projekt anzuheuern.

SpecA-7-Verdi startklar.“ Neds trockene Stimme riss mich aus meinen Gedanken. Das Radar verzeichnete neben den sechs bereits in Jupiters Umlaufbahn abgesetzten spektroskopischen Audiowandlern keine künstlichen Objekte. Im Gegensatz zu den anderen sollte Nummer sieben keine Wolkenbänder, sondern die Wirbel des roten Flecks in Töne wandeln, was ein paar knifflige Anforderungen an Umlaufbahn, Startzeitpunkt und Geschwindigkeit der Sonde mit sich brachte. Aus den Augenwinkeln musterte ich meinen Astronavigator. Entspannt schwebten die Finger seiner linken Hand über der Sensorfläche des Schaltpults. Mit der rechten hielt er seinen obligatorischen Becher Synthkaffee an die von Bartstoppeln umsäumten Lippen.

„Dann lass uns das Schätzchen auf die Reise schicken, Nerd!“ Mein jovialer Tonfall prallte an ihm ab wie mein letzter Anbaggerversuch bei Eva, der Bardame vom Blauen Frosch.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Sphärenklänge“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen


Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.

Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.

Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.

Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.


(ds)



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