Künstliche Intelligenz
FreeBSD 14.3 mit großen Fortschritten beim WiFi-Stack
Das FreeBSD Release Engineering Team hat das Point-Release FreeBSD 14.3 veröffentlicht. Zweier Probleme hat man sich dabei angenommen: Der bislang etwas stiefmütterlich behandelte WiFi-Stack sorgte bei manchem Notebook-Nutzer für laue Datenübertragungsraten und graue Haare. Ebenfalls gab es bisher auch Probleme mit dem schwarzen Textmode-Bildschirm nach der Installation der Vorgängerversion FreeBSD 14.2. FreeBSD 14.3 löst beides und gibt einen guten Vorgeschmack auf zukünftige Entwicklungen.
Neue Netzwerk-Treiber in FreeBSD 14.3
Die WiFi-Treiber für die verbreiteten Realtek RTW88- und RTW89-Chips entsprechen nun denen des Linux-Kernel 6.14. In dem Zusammenhang wurde auch der LinuxKPI-Code verbessert und unterstützt neben dem Crypto Offloading (Hardware-Verschlüsselung) endlich auch 802.11n und 802.11ac. Ein Nebeneffekt der ganzen Neuerungen ist, dass manche Treiber Probleme mit dem veralteten TKIP (Temporal Key Integrity Protocol, auch WPA) bekommen.
Viele weitere Treiber für Netzwerk-Hardware sind hinzugekommen oder wurden verbessert. Der Intel IX Ethernet-Treiber beispielsweise erkennt nun auch x550 1000BAS-BX SFP Module. Der Treiber bnxt(4) für Broadcoms NetXtreme-C/NetXtreme-E-Familie unterstützt nun die 5760X-PCI-IDs (Thor2), NPAR auf BCM57504 10/25GbE NICs und auch die 400-GBit/s-Modi.
Der lange Weg zu besserem WiFi-Support
Alle BSDs, also FreeBSD, OpenBSD, NetBSD und das statt auf Notebooks eher auf Rechencluster ausgerichtete Dragonfly BSD hinken Windows und GNU/Linux bei der Unterstützung von WiFi-Hardware hinterher. Das war ursprünglich anders, denn Anfang der 2000er hat das Entwicklerteam rund um Sam Leffler einen 802.11-Kernel-Stack (net80211) für FreeBSD gebaut, der zu dem Zeitpunkt technologisch vorne war und damals wenig verbreitete Modi wie den Access Point Mode oder den Monitor Mode implementierte. Neben Treibern für Intel-Chips gab es hier auch frühe Implementation für den Chip-Dschungel von Atheros and Ralink.
Etwa um 2010 übernahm Adrian Chadd die Aufgabe und setzte den Fokus auf Datendurchsatz und Stabilität, insbesondere bei den Atheros-Chipsätzen. Von seinem Team wurden Multiple Virtual Interfaces oder verbesserte Debugging-Funktionen implementiert. Im Laufe der Jahre wendeten sich mehr und mehr Entwickler anderen Aufgaben zu und WiFi unter FreeBSD wurde zu dem Bereich, der bei Administratoren und Anwender gelinde gesagt Zähneknirschen verursachte.
Gedeckt auch durch neue Finanzierungen hat das FreeBSD-WiFi-Projekt seit einiger Zeit Fahrt aufgenommen. Das Team rund um Björn Zeeb und Tom Jones modernisierte den WiFi-Stack und – vielleicht noch wichtiger – portierte diverse WiFi-Treiber von OpenBSD und Linux. Im Vergleich zu FreeBSD 13.x können WLAN-Verbindungen damit unter FreeBSD 14.3 bis zu zehnmal schneller sein – und das merkt man deutlich.
Ein „halbes Update“ auf 14.3
Wer mit dem kompletten Update von 14.2 auf 14.3 noch warten will (oder muss) kann sich unter 14.2 schnell einen 14.3er-Kernel samt WiFi-Verbesserungen bauen:
fwget
git clone /usr/src
cd /usr/src
git switch stable/14
make -j $(nproc) buildkernel
make installkernel
Der erste Befehl aktualisiert die Firmware, das „git switch“ stellt sicher, dass nicht der FreeBSD-15- sondern der FreeBSD 14.3-Kernel gebaut wird.
Stolperstein beim DRM-Update gelöst
Bei FreeBSD 14.2 gab es unter Umständen nach der Installation einen schwarzen Textmode-Bildschirm, da der Build-Prozess des DRM-Treibers für das 14.2-Releases auf dem vorherigen Release 14.1 stattfand. Abhilfe schaffte nur ein erneuter Build des leicht neueren drm-kmod unter dem dann aktuellen FreeBSD 14.2:
pkg remove drm-kmod
git clone /usr/ports
cd /usr/ports/graphics/drm-kmod
make install
Mit FreeBSD 14.3 haben die Entwickler ein neues Paketrepository für Kernelmodule hinzugefügt. So sollen Kernelmodule wie drm-kmod zukünftig sauber aus dem jeweiligen Release compiliert werden. Man merkt, dass die Entwickler bereits das kommende FreeBSD 15, das Anfang Dezember kommen soll, im Fokus haben. Viele Neuerungen von FreeBSD 15 wurden und werden nach FreeBSD 14.3 „ge-backported“.
Weitere Detailverbesserungen
Mit FreeBSD 14.3 wird mit OpenSSH 9.9p2 und OpenSSH 3.0.16 ausgeliefert. Auch das kürzlich durch Sicherheitsprobleme aufgefallene xz(1) wurde auf Version 5.8.1 aktualisiert. Seit der Umstellung vom „nativen“ ZFS auf OpenZFS geht dessen Entwicklung rasant voran. FreeBSD liefert OpenZFS 2.2.7 aus, was allerdings bei einer Installation auf ein System mit MBR (Master Boot Record statt UEFI) nicht mehr startet – Vorsicht also beim Upgrade solcher Systeme!
Da UEFI auch nicht mit der klassischen Konsole (syscons) zusammenarbeiten will, wurde syscons(4) als „depreciated“ für eine zukünftige Entfernung aus FreeBSD gekennzeichnet. ARM64-Nutzer durfen sich über die Unterstützung für PCIe-Hotplugging freuen.
Alle Neuerungen beschreiben die Entwickler in den Release Notes. Das unter der freien BSD-Lizenz stehende quelloffene FreeBSD 14.3 ist ab sofort kostenlos über die Projektseite für die Hardware-Plattformen amd64, i386, aarch64, armv7, powerpc, powerpc64, und riscv64 erhältlich.
(axk)
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c’t-Story: Sphärenklänge | heise online
Fasziniert starrte ich auf den von der fahlen Sonne schwach beleuchteten größten Planeten des Sonnensystems. Das Kaleidoskop aus verschiedenfarbigen Bändern und Wirbeln von Wolken in Rot-, Braun-, Gelb- und Blautönen weckte in mir einen Hauch von Verständnis für die mir angetragene Aufgabe. Einen zugegebenermaßen kleinen Hauch. Tatsächlich hatten mich ausschließlich der mangelnde Auftragseingang meiner Agentur für interplanetare Privatermittlungen und der traurige Anblick meines Kontostands dazu bewogen, als Security Commander für dieses in meinen Augen sinnfreie Projekt anzuheuern.
„SpecA-7-Verdi startklar.“ Neds trockene Stimme riss mich aus meinen Gedanken. Das Radar verzeichnete neben den sechs bereits in Jupiters Umlaufbahn abgesetzten spektroskopischen Audiowandlern keine künstlichen Objekte. Im Gegensatz zu den anderen sollte Nummer sieben keine Wolkenbänder, sondern die Wirbel des roten Flecks in Töne wandeln, was ein paar knifflige Anforderungen an Umlaufbahn, Startzeitpunkt und Geschwindigkeit der Sonde mit sich brachte. Aus den Augenwinkeln musterte ich meinen Astronavigator. Entspannt schwebten die Finger seiner linken Hand über der Sensorfläche des Schaltpults. Mit der rechten hielt er seinen obligatorischen Becher Synthkaffee an die von Bartstoppeln umsäumten Lippen.
„Dann lass uns das Schätzchen auf die Reise schicken, Nerd!“ Mein jovialer Tonfall prallte an ihm ab wie mein letzter Anbaggerversuch bei Eva, der Bardame vom Blauen Frosch.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Sphärenklänge“.
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Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen
Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.
Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.
13, 14, 15, 16 – wer bietet höher?
Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.
Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
EU-Gremien einig: DSGVO soll grenzüberschreitend einfacher durchsetzbar sein
Auf eine kleine Novelle der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich Vertreter des EU-Rats, des Parlaments und der Kommission geeinigt. Dem sind rund zwei Jahre Debatte und mehrere Monate Verhandlungen vorausgegangen. Die vorläufige Einigung über einen Entwurf zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern. Das hat die polnische Ratspräsidentschaft am Montagabend mitgeteilt. Demnach vereinfachen die neuen Vorschriften die Verfahren, etwa in Zusammenhang mit Rechten von Beschwerdeführern und der Zulässigkeit von Fällen.
Die EU-Kommission wollte mit ihrem ursprünglichen Vorschlag 2023, das „Irland-Problem“ beheben: Die irische Datenschutzbehörde gilt Kritikern als Flaschenhals bei der DSGVO-Durchsetzung. Die Data Protection Commission (DPC) in Dublin ist federführende Aufsichtsinstanz für Big-Tech-Konzerne wie Google, Meta Platforms, Apple und X, die ihre europäischen Hauptsitze auf der Insel haben. Andere Datenschutzbehörden in der EU können bei solchen Datenkonzernen nicht direkt eingreifen.
Im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) als gemeinsamen Gremium der Aufsichtsbehörden kommt es über Entscheidungsvorlagen der irischen DPC oft zum Streit, was komplizierte und lange Verständigungsverfahren auslöst. Die irische Behörde wird dann oft überstimmt. Vor allem an diesem Punkt setzen die EU-Gesetzgeber nun an, um Prozesse zu beschleunigen.
Standardverfahren: 15 Monate bis zum Finale
Unabhängig davon, wo in der EU ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, werde die Zulässigkeit künftig auf Basis derselben Informationen beurteilt, führt der Ratsvorsitz aus. Die Reform harmonisiere die Anforderungen und Verfahren für Anhörung von Beschwerdeführern im Falle einer Ablehnung und sehe gemeinsame Regeln für die Beteiligung am Verfahren vor. Das Anhörungsrecht der anderen Partei werde „in wichtigen Phasen des Verfahrens gewährleistet“. Beiden Seiten stehe offen, die vorläufigen Ergebnisse vor der endgültigen Entscheidung einzusehen, um Stellung nehmen zu können.
Eine Übereinkunft zu der Novelle schien schon im Mai greifbar, doch über die festzusetzenden Fristen waren sich die Verhandlungsführer noch uneins. Jetzt haben sie sich auf eine Untersuchungsfrist von insgesamt 15 Monaten, die in besonders komplexen Fällen um 12 Monate verlängert werden kann, geeinigt. Einfache Verfahren mit Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden sollen binnen einen Jahres abgeschlossen sein.
Kritik aus Zivilgesellschaft und Tech-Branche
Die Unterhändler haben sich auch auf einen Mechanismus zur schnelleren Bearbeitung von Beschwerden verständigt. Er soll es der federführenden Datenschutzbehörde ermöglichen, einen Fall zu beenden, bevor der EDSA einbezogen werden muss. Diese Option würde etwa greifen, wenn eine Organisation Rechtsverletzung einräumt und potenzielle Sanktionen akzeptiert. Um langwierige Diskussionen zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden zu vermeiden, soll Konsensbildung erleichtert werden. So muss die federführende Behörde ihren Kollegen in der EU zeitnah eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte eines Verfahrens übermitteln. Vorgesehen ist ferner ein Kooperationsansatz, womit in einfacheren Fällen nicht alle zusätzlichen Kooperationspflichten zu befolgen wären.
Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen die Reform noch formalisieren und bestätigen. Max Schrems von der Datenschutzorganisation Noyb hält an seiner Kritik fest, dass die Novelle DSGVO-Verfahren faktisch „undurchführbar“ mache. Die Durchsetzung der Normen drohe durch verhältnismäßig lange Fristen und komplexe Verfahren untergraben zu werden. Der IT-Verband CCIA Europe, dem viele Big-Tech-Firmen angehören, ist aus einem anderen Grund unzufrieden: Anstatt den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, dürfte ihm zufolge die Einhaltung der DSGVO für Unternehmen aller Größenordnungen noch schwieriger werden. Mit einem zweiten Vorhaben will die Kommission Firmen mit bis zu 749 Mitarbeitern von der DSGVO-Dokumentationspflicht befreien. NGOs warnen, damit öffne die Kommission die Büchse der Pandora.
(ds)
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