Künstliche Intelligenz
Cisco-Switches: Mehr Sicherheit – auch wenn es noch keine Patches gibt
Cisco bringt eine ganze Reihe von Neuerungen im Netzwerkumfeld. Darunter neue Smart Switches der Catalyst-9000-Serie gezielt für Campus-Umgebungen. Erst Anfang des Jahres gab es im Rechenzentrumsumfeld die Ankündigung zu Nexus 9000 Smart Switches in Kooperation mit AMD Pensando. Cisco möchte damit die Sicherheitslösung Hypershield an den Rand der Netzwerke bringen, um den Datenverkehr zwischen den Endgeräten besser zu kontrollieren. Zudem gab es ein Wi-Fi Campus Gateway und Wi-Fi 7 Access-Points für Umgebungen mit hoher Dichte an Nutzern.
Die ersten beiden Modelle stellen die nicht-modularen Catalyst 9350 Smart Switches für den Access-Bereich und die modularen Catalyst 9610 Smart Switches für Core und Distributionsebenen dar. Beide basieren auf der vereinheitlichten Silicon-One-Architektur. Dabei sind spezifische Anwendungsslices des ASICs programmierbar gestaltet, wodurch spezifische Anwendungen direkt auf dem ASIC betrieben werden können. Zusätzlich gibt es einen Co-Prozessor.
Netzwerk-Security mit Hypershiels
Als Anwendungsbeispiel nennt Cisco die Sicherheitslösung Hypershield, die als Agent auf diesen Switches laufen soll. Falls eine Komponente eine Sicherheitslücke aufweist, es aber keinen Patch gibt oder bis der Patch eingespielt ist, soll Hypershield über sogenannte kompensierende Kontrolle Segmentierungsrichtlinien auf Switch-Ebene implementieren, um attackierende Traffic-Muster zu blocken. Damit sollen sie als sogenannter Enforcement Point im UZTNA-Framework (Universal Zero Trust Network Access) dienen. Für besonders sensible Datenströme bietet Cisco nun auch eine Funktion zur sogenannten Security Service Insertion, mit der sich der Verkehr gezielt an spezialisierte Next Generation Firewalls mit Layer-7-Intelligenz, beispielsweise einem integrierten IPS, weiterleiten lässt. Dadurch wird eine optimale Ausnutzung der vorhandenen Sicherheits- und Netzwerkressourcen erreicht. Ferner gibt es Integrationen mit den ThousandEyes- und Splunk-Plattformen, um die Sichtbarkeit in puncto Netzwerk- und Applikationsperformance, als auch der Sicherheit zu verbessern.
Neben diesen Features liefern die Switches einige wenige Neuerungen gegenüber den direkten Vorgängern in der 9300- und 9600-Modellreihe. Die 9350er-Switche kommen auf einer Höheneinheit daher und unterstützen nun UPoE+ bis 90 Watt, also 802.3bt Klasse 8 und MultiGigabit Ethernet bis 10G im Downlink und bis 100G Uplinks, um den gestiegenen Bandbreiten- und Leistungsbedarfen im Wi-Fi-Umfeld gerecht zu werden. VXLAN unterstützen diese Switche nicht. Die Switche sollen zudem post-quantenresistente Algorithmen für MACsec, IPsec und WAN MACsec zur Verschlüsselung der Links unterstützen.
Innerhalb des UZTNA-Frameworks fungieren die neuen Switches als durchsetzende Knotenpunkte (Enforcement Points), die Sicherheitsrichtlinien konsequent umsetzen. Für besonders sensible Datenströme bietet Cisco nun die Funktion Security Service Insertion, mit der sich der Verkehr gezielt an spezialisierte Firewalls weiterleiten lässt. Dadurch wird eine optimale Ausnutzung der vorhandenen Sicherheits- und Netzwerkressourcen erreicht.
Die Catalyst-9610-Switche bieten ein modulares Chassis mit 10 Einschüben auf 18 Höheneinheiten. Jeder Slot soll bis zu 6,4 Tbit/s Durchsatz unterstützen. Bei über 120 kg Gewicht möchte man nicht der Integrator sein, der dies in das Rack bringen muss. Der Switch unterstützt zwei redundante Supervisor und Stackwise Virtual zur Kombination von zwei Chassis zu einem logischen Verbund. Auf Anschlussebene bietet er bis zu 256 × 100G QSFP28 oder 16 × 400G QSFP-DD. Dazu bringt er acht Netzteile und vier Lüftereinheiten mit. Zudem unterstützt er gemäß Datenblatt 8 GByte QoS-Puffer mit hierarchischem QoS, 256 Bit MACsec und VXLAN für Ciscos Software Defined Access (SDA) oder BGP-EVPN-Umgebungen. Als Betriebssystem kommt auf beiden das bewährte IOS-XE zum Einsatz.
Wi-Fi 7 von Cisco
Ein weiteres neues Produkt ist Ciscos neue CW9179F Wi-Fi 7 Access-Point-Serie. Sie soll insbesondere für Umgebungen mit hoher Dichte an Nutzern, etwa Stadien, dienen. Dazu soll er sich flexibel über softwarekontrolliertes Beam Switching anpassen können. Sie erlaubt es, die Funkabdeckung flexibel in drei verschiedenen Konfigurationen anzupassen, wodurch der Access-Point in Umgebungen, in denen sich Nutzerverhalten und Geräteverteilung stetig ändern, dynamisch agieren können soll. Zusätzlich bietet er zweimal 4×4:4 Antennen im 5-GHz-Band und jeweils einmal 4×4:4 Antennen im 2,4- und 6-GHz-Band, die entsprechend unidirektional und nicht omnidirektional sind. Außerdem bietet er zwei 10G Uplinks zum Switch für Redundanz und Link-Aggregation.
Mit der Einführung des Cisco Campus Gateway sollen Kunden, die bisher On-Premises-Controller mit zentraler Traffic-Ausleitung genutzt haben, ohne Anpassung der Netzwerkarchitektur auf die Meraki Plattform wechseln können. Die Access-Points tunneln dabei den Datenverkehr zum zentralen Campus Gateway, der den Datenverkehr dann zentral ausleitet. Bisher war nur ein lokales Ausleiten möglich. Unterstützt werden bis zu 5000 Access-Points und 50.000 Clients. Die Lösung erscheint insbesondere für Gast-WLANs interessant, um den Datenverkehr in entsprechende WLAN-DMZs zu tunneln.
Vereinheitlichtes Management
Zudem vereinheitlicht Cisco das Management, indem eine neue vereinheitlichte Oberfläche für On-Premises- und das Meraki Cloud-Management eingeführt wurde. Hierbei handelt es sich um eine weitere von Kunden erwartete Vereinheitlichung, nachdem auch die Access-Points und Lizenzmodelle angeglichen wurden.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen
Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.
Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.
13, 14, 15, 16 – wer bietet höher?
Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.
Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
EU-Gremien einig: DSGVO soll grenzüberschreitend einfacher durchsetzbar sein
Auf eine kleine Novelle der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich Vertreter des EU-Rats, des Parlaments und der Kommission geeinigt. Dem sind rund zwei Jahre Debatte und mehrere Monate Verhandlungen vorausgegangen. Die vorläufige Einigung über einen Entwurf zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern. Das hat die polnische Ratspräsidentschaft am Montagabend mitgeteilt. Demnach vereinfachen die neuen Vorschriften die Verfahren, etwa in Zusammenhang mit Rechten von Beschwerdeführern und der Zulässigkeit von Fällen.
Die EU-Kommission wollte mit ihrem ursprünglichen Vorschlag 2023, das „Irland-Problem“ beheben: Die irische Datenschutzbehörde gilt Kritikern als Flaschenhals bei der DSGVO-Durchsetzung. Die Data Protection Commission (DPC) in Dublin ist federführende Aufsichtsinstanz für Big-Tech-Konzerne wie Google, Meta Platforms, Apple und X, die ihre europäischen Hauptsitze auf der Insel haben. Andere Datenschutzbehörden in der EU können bei solchen Datenkonzernen nicht direkt eingreifen.
Im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) als gemeinsamen Gremium der Aufsichtsbehörden kommt es über Entscheidungsvorlagen der irischen DPC oft zum Streit, was komplizierte und lange Verständigungsverfahren auslöst. Die irische Behörde wird dann oft überstimmt. Vor allem an diesem Punkt setzen die EU-Gesetzgeber nun an, um Prozesse zu beschleunigen.
Standardverfahren: 15 Monate bis zum Finale
Unabhängig davon, wo in der EU ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, werde die Zulässigkeit künftig auf Basis derselben Informationen beurteilt, führt der Ratsvorsitz aus. Die Reform harmonisiere die Anforderungen und Verfahren für Anhörung von Beschwerdeführern im Falle einer Ablehnung und sehe gemeinsame Regeln für die Beteiligung am Verfahren vor. Das Anhörungsrecht der anderen Partei werde „in wichtigen Phasen des Verfahrens gewährleistet“. Beiden Seiten stehe offen, die vorläufigen Ergebnisse vor der endgültigen Entscheidung einzusehen, um Stellung nehmen zu können.
Eine Übereinkunft zu der Novelle schien schon im Mai greifbar, doch über die festzusetzenden Fristen waren sich die Verhandlungsführer noch uneins. Jetzt haben sie sich auf eine Untersuchungsfrist von insgesamt 15 Monaten, die in besonders komplexen Fällen um 12 Monate verlängert werden kann, geeinigt. Einfache Verfahren mit Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden sollen binnen einen Jahres abgeschlossen sein.
Kritik aus Zivilgesellschaft und Tech-Branche
Die Unterhändler haben sich auch auf einen Mechanismus zur schnelleren Bearbeitung von Beschwerden verständigt. Er soll es der federführenden Datenschutzbehörde ermöglichen, einen Fall zu beenden, bevor der EDSA einbezogen werden muss. Diese Option würde etwa greifen, wenn eine Organisation Rechtsverletzung einräumt und potenzielle Sanktionen akzeptiert. Um langwierige Diskussionen zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden zu vermeiden, soll Konsensbildung erleichtert werden. So muss die federführende Behörde ihren Kollegen in der EU zeitnah eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte eines Verfahrens übermitteln. Vorgesehen ist ferner ein Kooperationsansatz, womit in einfacheren Fällen nicht alle zusätzlichen Kooperationspflichten zu befolgen wären.
Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen die Reform noch formalisieren und bestätigen. Max Schrems von der Datenschutzorganisation Noyb hält an seiner Kritik fest, dass die Novelle DSGVO-Verfahren faktisch „undurchführbar“ mache. Die Durchsetzung der Normen drohe durch verhältnismäßig lange Fristen und komplexe Verfahren untergraben zu werden. Der IT-Verband CCIA Europe, dem viele Big-Tech-Firmen angehören, ist aus einem anderen Grund unzufrieden: Anstatt den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, dürfte ihm zufolge die Einhaltung der DSGVO für Unternehmen aller Größenordnungen noch schwieriger werden. Mit einem zweiten Vorhaben will die Kommission Firmen mit bis zu 749 Mitarbeitern von der DSGVO-Dokumentationspflicht befreien. NGOs warnen, damit öffne die Kommission die Büchse der Pandora.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Afrinic: Gericht stoppt Vorstandswahl | heise online
Die Vorstandswahl für Afrikas zentrale IP-Adressvergabestelle Afrinic ist vorerst gestoppt. Das hat der gerichtlich bestimmte Afrinic-Zwangsverwalter Gowtamsingh Dabee am Montag bestätigt. Auf Antrag des tansanischen Provider-Verbands TISPA hat der Supreme Court Mauritius‘ am Freitag verfügt, dass die ab Montag geplante Online-Abstimmung sowie die für 23. Juni angesetzte Wahl vorerst nicht abgehalten werden dürfen.
„TISPA hat diese einstweilige Verfügung erwirkt, weil es ernsthafte Bedenken gibt, dass unseren Mitgliedern und anderen Afrinic-Mitgliedern wesentliche Rechte verwehrt werden“, teilt der tansanische Verband mit. So seien Afrinic-Mitgliedern die ihnen zustehenden Adressressourcen nicht zugeteilt worden. Zudem seien Mitglieder, die nach September 2023 eingetreten sind, bei der Wahl nicht stimmberechtigt. Beides verstoße gegen die Satzung der Afrinic.
Machtkampf um Afrinic
Hintergrund ist der Machtkampf um die afrikanische IP-Adressvergabestelle Afrinic, die in der Cybercity Ebène auf Mauritius ihren Sitz unterhält. Afrinic ist seit Jahren mit den Unternehmen Cloud Innovation und Larus in einen Rechtsstreit um IP4-Adressblöcke verstrickt. Diese Adressen wollte die Registry wieder einziehen, nachdem Larus sie international weitervermietet. Im Zuge des Rechtsstreits konnte Cloud Innovation eine gerichtliche Entscheidung erwirken, wonach Afrinic keine IP-Adressen mehr vergeben kann, solange es unter Zwangsverwaltung steht.
„Wir wollen die Dinge gerade rücken“, erklärte TISPA-Generalsekretär Noah Maina gegenüber heise online. Der Verband sieht sich bestätigt durch den jüngsten Appell der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die dringend Aufklärung der Unregelmäßigkeiten und eine faire Wahl angemahnt hatte. Sowohl die ICANN als auch Maina haben Zweifel an der Neutralität des Zwangsverwalters Dabee geäußert.
Doch noch eine Wahl?
Maina hält auch nichts von dem Vorschlag, Afrinics Ressourcen künftig von den vier Schwesterorganisationen in Europa, Asien, Nordamerika und Lateinamerika (RIPE, APNIC, ARIN, Lacnic) verwalten zu lassen. So etwas könne nur von den Afrinic Mitgliedern gemeinschaftlich beschlossen werden, meint der TISPA-Generalsekretär.
Das Gericht hat auf Antrag der TISPA im jüngsten Beschluss zugleich mit dem Stopp auch verfügt, Afrinic müsse die Wahl „gemäß der Satzung“ und gemäß dem Einsetzungsbescheid für den Zwangsverwalter durchführen. Dieser erklärt inzwischen, die Wahl zu den acht Sitzen für den derzeit vakanten Vorstand könne vielleicht doch noch stattfinden. Eine Anfrage, ob er die Verfügung anfechten werde, ist bislang unbeantwortet.
(vbr)
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