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Tele Columbus: Es ist an der Zeit, das Ende von DSL einzuläuten


Der Wechsel von der alten Kupfer- auf eine moderne Glasfaser-Infrastruktur für superschnelles Internet erhitzt weiter die Gemüter. Tele Columbus, der Berliner Konzern hinter der Providermarke Pÿur, wirft der Deutschen Telekom jetzt vor, die Debatte über eine zeitnahe DSL-Abschaltung vorerst abwürgen zu wollen. Dem Magenta-Konzern schwebe vor, die angestammte Technik weiterzunutzen, obwohl aus dieser nach dem Einsatz des VDSL-Turbos Vectoring nicht mehr viel herauszuholen ist, moniert der mit Kabelnetzen groß gewordene Wettbewerber. „Es ist ein Festhalten an der alten Welt und selbstverständlich der Versuch, die eigene Marktstellung zu verteidigen.“

Anlass für die Kritik ist ein aktueller Blogbeitrag der Telekom. Noch nutzten in Deutschland Millionen von Haushalten das DSL-Netz des Platzhirschen für Telefonie und Internet, heißt es darin. Wer nun sage, das Kupfernetz stehe kurz vor dem Aus, verbreite „Fake News“ und verunsichere die Verbraucher. Denn es gebe von der Telekom weder regional noch bundesweit einen DSL-Abschalttermin. Wenn der Kunde die Wahl habe, sei zwar der schnelle Umstieg „auf unsere Glasfaser“ empfehlenswert. Die neue Technologie biete viele Vorzüge. Doch letztlich werde der Verbraucher entscheiden. Zunächst müsse noch über die Hälfte der Haushalte mit den leistungsstarken und klimafreundlichen optischen Leitungen versorgt werden.

Tele Columbus plädiert in einem eigenen Blogeintrag dagegen für ein festes „DSL-Wechseldatum“. Eine solche zeitliche Vorgabe helfe allen Beteiligten, „mit ausreichend Planungszeit auf die neue Infrastruktur“ zu migrieren und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Ein ewiges paralleles Betreiben paralleler Infrastrukturen sei nicht sinnvoll. Nur ein DSL-Abschalttermin sorge dafür, „dass Gigabit-Infrastrukturen mit Glasfaser bis in die Gebäude und bis in die Wohnungen frühzeitig bereitgestellt werden“.

Die neuere Technik steht laut der Replik für einen Kosten- und Leistungsvorteil für die Verbraucher. „Millionen Haushalte haben seit vielen Jahren einen DSL-Anschluss und profitieren nicht von aktuellen Marktpreisen“, gibt Tele Columbus zu bedenken. „Selbst, wenn Sie einen bestmöglichen DSL-Tarif haben, verschenken Sie mehrere hundert Euro pro Jahr trotz niedrigerer Internet-Bandbreiten.“ Mit Glasfaser seien 4- beziehungsweise 5-fache Geschwindigkeiten im Vergleich zu einem DSL-Anschluss nutzbar – und das bei finanziellen Ersparnissen.

Marktforscher haben herausgearbeitet, dass es für die Telekom kein wirtschaftliches Interesse gebe, im Glasfaserausbaugebiet eines Wettbewerbsunternehmens ihr DSL-Netz abzuschalten und so die Nutzer auf die schnellere optische Infrastruktur zu verweisen. Erst wenn die DSL-Auslastung unter 20 Prozent sinke, stellten die eigenen Telekom-Glasfasernetze eine wirtschaftliche Alternative dar. Ohne einen klaren Wechseltermin würden so Millionen Haushalte lange Zeit nicht von hohen Bandbreiten profitieren.

„Deutschland braucht ein ganzheitliches Konzept für ein wettbewerbsneutrales und verbraucherfreundliches Upgrade von DSL auf Glasfaser“, verlangt Tele Columbus daher und befindet sich damit auf einer Linie mit Branchenverbänden. Das sei „unerlässlich für schnellen flächendeckenden Glasfaserausbau“ und zugleich ein „Booster für Infrastruktur-Investitionen und Anbieterauswahl für Verbraucher“. Dafür sei eine Ergänzung von Paragraf 34 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nötig, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Der Klausel zufolge muss ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht wie die Telekom bei dem Plan, Teile seines Telekommunikationsnetzes außer Betrieb zu nehmen oder durch neue Infrastrukturen zu ersetzen, dies der Bundesnetzagentur mindestens ein Jahr vorher anzeigen. Nötig sind ferner etwa ein Zeitplan und die Beschreibung eines Angebots alternativer Zugangsprodukte.

Die Regulierungsbehörde bremste jüngst die Erwartungen von Wettbewerbern: „Wir können die Kupfernetze nicht kurzfristig abschalten.“ Sie veröffentlichte ein Impulspapier, mit dem sie die Debatte in der Branche konstruktiv gestalten will. Dabei geht es vor allem um Konsens und Kooperation zwischen den Marktteilnehmern, was sich laut dem aktuellen „Blogger-Krieg“ aber nicht abzeichnet. Achim Wambach, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), erachtete vor Kurzem eine „diskriminierungsfreie und kundenzentrierte“ Kupfer-Glas-Migration inklusive fixem, realistischem Abschaltdatum für unerlässlich.

Die EU-Kommission hat einen Wechsel bis 2030 ins Spiel gebracht, was die Mitgliedsstaaten, Regulierer und Wambach aber für zu ambitioniert halten. Aus Brüssel gebe es keinen Druck, betont die Telekom. Die Kommission habe nur ein Diskussionspapier vorgelegt. Auch die Bundesnetzagentur nenne keine festen Termine. Aus gutem Grund, da der Übergang „geordnet“ und „mit Weitsicht“ im Verbraucherinteresse stattfinden müsse.


(nie)



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Weitere iX-Workshops zum Thema Cloud-Technologien

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USA: Zahlreiche Personen nach Handel mit Online-Tierquälvideos angeklagt


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Regelmäßig werden Tierquälvideos online über private Gruppen in den sozialen Medien verbreitet. Nachdem die BBC vor zwei Jahren ein Affenfolternetzwerk aufgedeckt hat, über das Sadisten online über private Messenger-Gruppen Affenquälvideos bestellen konnten, gibt es inzwischen zahlreiche Angeklagte und auch Verhaftungen.

Eine Anklageschrift der Bundesstaatsanwaltschaft für den südlichen Bezirk von Ohio richtet sich gegen eine Täterin, die auch als „Bitchy“ und „Slicey’s Tail“ bekannt ist und gegen einen Täter, der sich „Rob C“ und „Marshal“ nennt. Die Angeklagten werden für den Zeitraum zwischen 2021 und 2022 beschuldigt, Tiermisshandlungsvideos („animal crush videos“) über Online-Chatgruppen verbreitet zu haben, die unter anderem die Folter, Tötung, sadistische Verstümmelung und den Missbrauch der Tiere zeigen. Zu den Hauptanklagepunkten gehören daher die Vermarktung und der Vertrieb solcher Videos. Sie kontaktierten Personen im Ausland, die die Gewaltakte gegen die Affen zu filmen und bezahlten diese dafür.

Anfang Mai 2025 wurden zudem elf Personen wegen ihrer Beteiligung an Affenfolter-Gruppen angeklagt. Die Gruppe soll unter anderem einen Minderjährigen in Indonesien für die Durchführung der Taten bezahlt haben, wie aus einer weiteren Anklageschrift hervorgeht. Den Personen aus verschiedenen US-Bundesstaaten wird vorgeworfen, Teil von Online-Gruppen gewesen zu sein, die gezielt Videos von Folter, sexueller Gewalt und Tötung von Affen in Auftrag gegeben, finanziert, hergestellt und verbreitet haben.

In den USA, Großbritannien und Indonesien wurden seit 2023 Medienberichten zufolge führende Mitglieder der Netzwerke zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In diesen Fällen wurden oft Täter in Indonesien beauftragt, die Tiere zu quälen, auch dort wird ermittelt. Maßgeblich an der Organisation, Finanzierung und Verbreitung der Videos beteiligt war der aus Ohio stammende Ronald Bedra, der 2024 zu 54 Monaten Haft verurteilt wurde. In Schottland wurde zudem eine Frau zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie Hunderte solche Videos verbreitete und aktiv an der Organisation beteiligt war. Die BBC berichtete. In den USA wurde ein zentraler Drahtzieher, bekannt als „The Torture King“, zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Trotz dieser Erfolge bleibt das Problem bestehen: Die Gruppen formieren sich nach Festnahmen schnell neu, wechseln die Plattformen und setzen ihre Aktivitäten fort. Die Videos sind weiterhin auf Telegram und auch auf Facebook zu finden – oft in Gruppen mit tausenden Mitgliedern. Die Ermittler sprechen von einer Eskalation der Gewalt und warnen, dass die Täter immer extremere Inhalte produzieren, um die Nachfrage zu bedienen.

Die Strafverfolgung ist schwierig, weil die Täter und Auftraggeber über Landesgrenzen hinweg agieren und teilweise nicht leicht zu ermitteln sind. Viele Plattformen wie Facebook und TikTok versagen zudem bei der Moderation: Selbst nach zahlreichen Meldungen bleiben Videos mit offensichtlicher Tierquälerei online, werden von Nutzern weiterverbreitet. Oft kümmern sich große Tech-Unternehmen nicht angemessen um die Moderation der Inhalte. Laut Welttierschutzgesellschaft kursierten auf Facebook über Wochen hinweg grausame Tierquälvideos in Gruppen mit mehr als 50.000 Followern – trotz mehrfacher Meldungen derartige Quälvideos verbreitet. Erst unter öffentlichem Druck durch die Medien wurden sie schließlich entfernt.

In den USA ist Tierquälerei in allen Bundesstaaten verboten, die Gesetzeslage ist jedoch föderal geregelt. Besonders grausame Fälle wie die Herstellung und Verbreitung der Videos sind nach Bundesrecht mit bis zu sieben Jahren Haft strafbar. Auch auf Ebene der Einzelstaaten werden Tierquälerei und Tiermisshandlung meist als Straftat verfolgt, mit Strafrahmen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen, abhängig von der Schwere der Tat und dem jeweiligen Bundesstaat. In schweren oder wiederholten Fällen werden in den USA regelmäßig Gefängnisstrafen verhängt.

In Deutschland ist Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Gerichte können zudem ein lebenslanges Tierhalteverbot verhängen und die betroffenen Tiere einziehen. Leichtere oder fahrlässige Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft. In der Praxis werden die meisten Fälle jedoch mit Geldstrafen oder Tierhalteverboten geahndet; Gefängnisstrafen sind selten.


(mack)



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Adobe veröffentlicht Firefly-App für iOS und Android


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Adobe hat eine Firefly-App veröffentlicht, die ab sofort außer als Web-App auch für Android und iOS zur Verfügung stehen soll. Mit Firefly entstehen nach Prompteingabe unter anderem Fotos und Videos. Dafür nutzt der Dienst eigens von Adobe entwickelte Modelle, aber mittlerweile auch Technik von Fremdanbietern. Mit dem Update kommen einige Partner hinzu.

Seit April dieses Jahres integriert der Firefly-Dienst Bildgeneratoren der Drittanbieter OpenAI, Google und Black Forest Labs. Nun hat Adobe KI-Modelle von Ideogram, Luma AI, Pika und Runway hinzugefügt, die vor allem beim Generieren von Videos helfen sollen.

Als bildgebende KI stehen unter dem Firefly-Dach Googles Text-zu-Bild-Modelle Imagen 3 und 4 zur Verfügung, Flux 1.1 Pro und Flux.1 Kontext von Black Forest Lab, Ideogram 3.0, ein OpenAI-Bildgenerator sowie Runways Bildmodell Gen-4.

Neben dem Firefly-Videomodell stehen Googles Videogeneratoren Veo 2 und 3 zur Auswahl, die sowohl Text als auch Bilder als Eingabe akzeptieren. Dazu gesellen sich Ray2 von Luma AI und der Text-zu-Video-Generator von Pika.

Die Mobil-App für Android und iOS generiert Bilder und Videos nach Eingabe von Textprompts, bei Letzteren auch aus Bildprompts. Außerdem enthält sie die Photoshop-Werkzeuge Generative Füllung zur KI-Retusche und Generatives Erweitern zum Verlängern der Bildfläche.

Adobe synchronisiert alle Inhalte, die in der Firefly-App erstellt wurden, mit dem Creative Cloud-Konto des Nutzers.



Bisher stand Adobe Firefly nur als Web-App zur Verfügung. Ab sofort soll sie auch als Android- und iOS-App auf Mobilgeräten bereitstehen.

Adobe hat Firefly Boards kürzlich in öffentlicher Beta-Phase als Oberfläche zur Ideenfindung mit generativer KI eingeführt. Neben dem Bildgenerator unterstützt Board nun auch die Video-KI.

Auf dem Board soll man Bilder iterativ bearbeiten können. Dafür integriert Adobe die KI-Bildbearbeitung Flux.1 Kontext von Black Forest Labs und Bilderzeugung von OpenAI.

Auf dem Board lassen sich auch Adobe-Dokumente verknüpfen. Änderungen synchronisiert es selbstständig. Eine Aufräumfunktion ordnet alle visuellen Elemente in einem präsentierfähigen Layout an.

Adobe hat Firefly ist in seine Content Authenticity Initiative (CAI) eingebunden. Der Dienst versieht generierte Inhalte im Rahmen der Firefly-App automatisch mit Metadaten, sogenannten „Content Credentials“ die sie als KI ausweisen, so dass der Nutzer weiß, ob sie mit einem Firefly-Modell oder einem Partnermodell erstellt wurden.

Adobe hat Firefly mit Daten aus seinem Agenturdienst Adobe Stock trainiert sowie mit Public-Domain-Inhalten und solchen, bei denen das Urheberrecht bereits erloschen ist. Das soll das Risiko von Urheberrechtsverletzungen minimieren.

Adobe rechnet die Firefly-Nutzung über ein nicht ganz einfach zu verstehendes Credit-Modell ab. Abonnenten der Adobe Creative Cloud erhalten monatlich 1000 Credits, um Bilder zu genieren. Bei Abos einzelner Anwendungen gibt es je nach Typ 25 Credits (InCopy, Substance 3D, Acrobat Pro), 100 Credits (Lightroom), 250 Credits (Express Premium) oder 500 Credits (Illustrator, InDesign, Photoshop, Premiere Pro, After Effects).

Nutzer, die nur die App, Web-App oder das Videomodell nutzen wollen, können Adobe Firefly ab 10,98 Euro monatlich abonnieren. Firefly-Abonnenten erhalten Credits zur Nutzung des Videogenerators und uneingeschränkten Zugriff auf den Bildgenerator.


(akr)



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