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Minisforum UN150P im Test | Heise online bestenlisten
Gute Leistung, kompaktes Design und USB-C: Wie gut sich der Minisforum UN150P in der Praxis schlägt, zeigt unser Test.
Der Minisforum UN150P ist der große Bruder des UN100P, der uns im Test bereits überzeugt hat. Hier soll es für unter 210 Euro eine ähnlich gute Ausstattung mit abermals mehr Leistung geben. Denn wie der Name schon vermuten lässt, ist nicht mehr der Intel N100, sondern der stärkere Intel N150 verbaut. Zudem gibt es wieder 16 GB RAM, 512 GB SSD-Speicher sowie einen USB-C-Anschluss. Letzterer unterstützt die Bildübertragung mittels Displayport-Protokolls – eine absolute Seltenheit in diesem Preissegment. Ob Minisforum trotz erhöhter Prozessorleistung das Kühlungsproblem des UN100P beheben konnte, zeigt unser Test.
Das Testgerät haben wir vom Hersteller zur Verfügung gestellt bekommen.
Ausstattung: Welche Hardware bietet der Minisforum UN150P?
Wie üblich in diesem Preisbereich stammt auch hier der Prozessor aus dem Hause Intel – der Vierkerner Intel N150 mit nur vier Threads, also ohne Multithreading. Die Gracemont-Kerne sind zudem nur Effizienzkerne und takten mit 3,6 GHz. So ergibt sich eine TDP von 6 Watt bei längerer Belastung und etwa 15 Watt maximal. Innerhalb der Twin-Lake-Familie ist der N150 so zwar der langsamste Prozessor, taktet aber etwa 200 MHz höher als der N100 aus der vorherigen Alder Lake-N-Serie. Auch Intels integrierte Xe-Grafikeinheit mit 24 aktiven EU (Execution Units) läuft mit 1 GHz ein wenig schneller als noch beim N100. Der integrierte Speichercontroller bietet nur Single-Channel-Unterstützung und eine maximale Geschwindigkeit von 3200 MT/s für DDR4 sowie 4800 MT/s mit DDR5-Standard. Zudem wird der PCIe-Standard der dritten Generation unterstützt.
Der einzelne DDR4-RAM-Stick hat eine Übertragungsrate von 3200 MT/s und ist im Single-Channel angebunden. Es gibt nur einen Steckplatz auf der Platine, belegt von einem Modul von „Takfung“ mit 16 GB Kapazität. So kann das Modul zwar jederzeit ausgetauscht werden, ein Upgrade zu höherer Kapazität ist laut Hersteller aber nicht möglich, denn es werden maximal 16 GB unterstützt.
Die verbaute M.2-SSD kommt von HighRel und bietet eine Kapazität von 512 GB im Formfaktor 2280. In Crystaldiskmark messen wir Geschwindigkeiten von 888 MB/s im Lesen und 867 MB/s im Schreiben. Das liegt ein wenig über typischen SATA-Übertragungsgeschwindigkeiten, aber immer noch deutlich unter dem theoretischen Limit des M.2-Anschlusses mit maximal 3500 MB/s über PCIe 3.0. Für etwas über 200 Euro ist es aber ohnehin schon lobenswert, dass man hier eine schnellere SSD verbaut. Zudem bietet der Mini-PC noch einen üblichen SATA-Anschluss für 2,5-Zoll-Festplatten. Über M.2 liegt die maximale Kapazität bei 1 TB, während über SATA bis zu 2 TB möglich sind.
Bei der Konnektivität ist der UN150P der Konkurrenz deutlich voraus. Der einzelne Ethernet-Anschluss überträgt Daten mit bis zu 2,5 Gbit. Zum Anschließen von Bildschirmen steht neben zweimal HDMI 2.1 auch einmal USB-C (4K bei 60 Hz) auf der Vorderseite des Mini-PCs zur Verfügung. Letzter bietet zwar PD-out mit 15 Watt, also die Stromversorgung von externen Geräten, jedoch kein PD-in. Damit kann er nicht als Alternative zum mitgelieferten Netzteil mit DC-Rundstecker verwendet werden. Das Feature ist ohnehin selten bei Mini-PC und vor allem bei einem so günstigen System auch nicht zu erwarten.
Die Drahtlosschnittstellen mit Wi-Fi 6 und Bluetooth 5.2 entsprechen den Erwartungen. Dabei kommt der Chipsatz „AX101NGW“ von Intel zum Einsatz.
Performance: Wie schnell ist der Minisforum UN150P?
Trotz höherer Leistung eignet sich der Intel N150 nur für Alltagsaufgaben im Office. Wie zu erwarten, übertrifft er den älteren N100 auch deutlich. Bei PCmark10 erzielt das System im Schnitt 3295 Punkte – ein Plus von 15 Prozent. Im Vergleich zu ähnlich ausgestatteten Systemen schneidet der UN150P hier etwas besser ab. Bei Time Spy erreicht er 477 Punkte, bestehend aus 418 Grafik- und 2443 CPU-Punkten – was in Zahlen beschreibt, dass das System absolut nicht Gaming-tauglich ist. Cinebench R24 attestiert dem N150 62 Punkte im Single- und 187 Punkte im Multi-Core. Im Cross-Plattform-Benchmark Geekbench 6 liegt das Ergebnis bei 1271 Punkten im Single- und 3068 Punkten im Multi-Core. Damit gehört der UN150P zu den leistungsstärksten Mini-PCs mit Intel-N-CPU, wobei die stärkeren Alternativen mit AMD-CPU schon ab 250 Euro beginnen. Der N150 ist also primär eine sparsame CPU für einfache Alltagsaufgaben.
Minisforum UN150P – Bilderstrecke
Verbrauch: Wie hoch ist die Leistungsaufnahme des Minisforum UN150P?
Im Idle liegt der Verbrauch bei nur 6 Watt, unter Volllast konnten wir in der Spitze 29 Watt messen – die CPU selbst genehmigt sich davon 15 Watt. Im kombinierten Stresstest liegt der Takt der CPU bei maximal 3,4 GHz und 2,7 GHz im Schnitt. Die GPU läuft konstant mit 1 GHz. Auch nach über zwei Stunden Volllast übersteigt die CPU die 87-Grad-Marke nicht.
Lüfter: Wie laut ist der Minisforum UN150P?
Mit der gestiegenen Leistung ist die Lüfterlautstärke des UN150P im Vergleich zum kleineren Bruder deutlich gestiegen. Am Gehäuse messen wir mit dem Smartphone durchschnittlich 34 dB(A), in einem Meter Entfernung sind es noch knapp über 20 dB(A). Die Umgebungslautstärke liegt bei etwa 18 dB(A). Im Idle ist das System allerdings vollkommen geräuschlos, bei üblicher Nutzung ebenfalls.
Das BIOS stellt nur eine sehr begrenzte Auswahl an Einstellungen bereit, somit gibt es auch keine Leistungs- oder Lüftermodi.
Software: Welches Betriebssystem ist auf dem Minisforum UN150P installiert?
Auf dem System ist Windows 11 Pro vorinstalliert. Ein vollständiger Systemscan mit dem Windows Defender bleibt ohne Befunde. Die Installation von Ubuntu 24.04.1 klappt problemlos über das erweiterte Startmenü von Windows. In Ubuntu angekommen fällt direkt die falsche Bildschirmauflösung auf, bei unserem Full-HD-Monitor wird eine Auflösung von 800 × 600 im 4:3-Format erkannt. WLAN und Bluetooth funktionieren problemlos, unsere Kopfhörer werden jedoch nicht als Audioausgang erkannt.
Gehäuse: Wie ist die Verarbeitung des Minisforum UN150P?
Der UN150P nutzt das gleiche Kunststoffgehäuse wie der UN100P, nur in unserem Fall in Hellgrau statt Schwarz. Das Gehäuse ist grundsätzlich gut verarbeitet und schlicht gehalten. Mit 127,8 × 112,7 × 43,5 mm ist dieser eher kompakt und das Gewicht liegt bei nur 328 g.
Zum Aufrüsten der Hardware, etwa der SSD, muss das Gehäuse geöffnet werden. Die vier Schrauben auf der Unterseite sind jedoch immer sehr tief eingelassen, wodurch diese mit den meisten Schraubenziehern nicht erreichbar sind. Nach dem Lösen der Schrauben muss die Bodenplatte außerdem umständlich und mit vergleichsweise viel Kraft aufgehebelt werden. Erst dann ist die Hardware erreichbar, mit dem richtigen Werkzeug kann das Öffnen des Mini-PCs aber gut gelingen.
Preis: Was kostet der Minisforum UN150P?
Im Onlineshop des Herstellers ist der Minisforum UN150P aktuell am günstigsten. In unserer Testatusstattung mit 16/512 GB bekommt man ihn dort im Rahmen des 5-Jahre-Milestone-Sales für 205 Euro (Code: UN150P34OFF). Bei Amazon kostet er mit 16/512 GB momentan 209 Euro. Für knapp 200 Euro gibt es dort auch eine Variante mit 256 GB SSD-Speicher, aber weiterhin 16 GB RAM.
Wer bei einem chinesischen Händler kauft, bezahlt in vielen Fällen weniger. Allerdings besteht im Gewährleistungs- oder Garantiefall die Gefahr eines schlechteren Service. Außerdem ist das Einfordern von Verbraucherrechten (Rückgabe, Gewährleistung) mit Hürden versehen oder nicht möglich. Wir verlinken hier Händler, mit denen wir im Allgemeinen gute Erfahrungen gemacht haben.
Fazit
Den UN100P und UN150P unterscheidet fast ausschließlich der Prozessor. So liefert der UN150P ebenfalls ein hervorragendes Gesamtpaket in seiner Preisklasse. Besonders hervorzuheben sind hier der USB-C-Anschluss mit Displayport und 2,5-Gigabit-Ethernet. Auch wenn RAM und SSD nicht von bewährten Herstellern stammen, ist der UN150P ebenfalls ein echter Geheimtipp als einfacher Office-PC. Die Entscheidung, ob der UN150P oder der UN100P die bessere Wahl ist, hängt allein davon ab, ob einem der Aufpreis von aktuell 20 Euro für etwa 15 Prozent mehr Leistung wert ist. Mehr Leistung und Flexibilität beim Aufrüsten bietet aber der Ninkear N4, ebenfalls für unter 200 Euro.
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Cookie-Einwilligung: Deutsche Datenschützer wegen „Untätigkeit“ verklagt
Die Pay-or-Consent-Angebote (auch „Pur“-Abo) von Verlagen im Internet sind erneut ein Fall für deutsche Gerichte. Im Namen eines ungenannten Beschwerdeführers hat die österreichische Datenschutzorganisation Noyb die Datenschutzbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen verklagt, weil die bisher nicht auf zwei vorangegangene Beschwerden reagiert haben.
Schon im August 2021 hatte Noyb Beschwerden gegen „Pay or OK“-Banner auf verschiedenen deutschen Nachrichtenportalen eingelegt, darunter auch heise.de. In zwei Fällen – faz.net und t-online.de – haben die zuständigen Aufsichtsbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu noch immer nicht entschieden.
Die betroffenen Banner stellten Nutzer vor die Wahl, den Verlagsangeboten entweder die Verarbeitung und Weitergabe von persönlichen Daten zu Werbezwecken zu erlauben oder ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besage ausdrücklich, dass eine Einwilligung freiwillig erteilt werden müsse, begründet Noyb den Gang vor Gericht. Doch 99 Prozent der Nutzer, die sich mit Pay-or-OK-Bannern konfrontiert sähen, stimmten der damit verknüpften gezielten Werbung zu. Dabei wollten nur drei bis zehn Prozent der Online-User tatsächlich getrackt werden. In einem Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Mutter Meta habe daher mittlerweile sogar die EU-Kommission diesen Ansatz für rechtswidrig erklärt.
Die Beschwerde bei der NRW-Datenschutzbehörde sei über ein Jahr verschollen gewesen, moniert Noyb. Die hessische Aufsicht wiederum verwies demnach auf die Komplexität des Falls und die laufende Ausarbeitung neuer Richtlinien dazu.
Schrems: „Privatsphäre darf keinen Preis haben“
Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern erklärte „Pur-Abo-Ansätze“ 2023 grundsätzlich für zulässig. Demnach müssen für Tracking aber alle Anforderungen an eine informierte, wirksame Zustimmung nach der DSGVO erfüllt sein. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat dazu bereits Leitlinien aufgestellt. Das Gremium sieht Pay-or-Consent kritisch und brütet über einen dritten Weg, gegen den Verlegerverbände Sturm laufen.
Jonas Breyer, Anwalt des Beschwerdeführers, bezeichnete die Verzögerung als „äußerst bedauerlich“. Leider sei das kein Einzelfall. Der Jurist fragt sich, „was die Behörden mit dem Geld der Steuerzahlenden eigentlich tun“. Noyb verklagte auch schon die Hamburgische Datenschutzbehörde, weil sie das Pay-or-OK-Modell vom Spiegel nicht beanstandete. Viele relevante Tatsachen seien in dem Fall nie untersucht worden.
Transparenzhinweis: heise online bietet selbst ein Pur-Abo an. Nach Beanstandung wurde das Consent-Banner in Rücksprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen überarbeitet.
(dahe)
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c’t-Story: Sphärenklänge | heise online
Fasziniert starrte ich auf den von der fahlen Sonne schwach beleuchteten größten Planeten des Sonnensystems. Das Kaleidoskop aus verschiedenfarbigen Bändern und Wirbeln von Wolken in Rot-, Braun-, Gelb- und Blautönen weckte in mir einen Hauch von Verständnis für die mir angetragene Aufgabe. Einen zugegebenermaßen kleinen Hauch. Tatsächlich hatten mich ausschließlich der mangelnde Auftragseingang meiner Agentur für interplanetare Privatermittlungen und der traurige Anblick meines Kontostands dazu bewogen, als Security Commander für dieses in meinen Augen sinnfreie Projekt anzuheuern.
„SpecA-7-Verdi startklar.“ Neds trockene Stimme riss mich aus meinen Gedanken. Das Radar verzeichnete neben den sechs bereits in Jupiters Umlaufbahn abgesetzten spektroskopischen Audiowandlern keine künstlichen Objekte. Im Gegensatz zu den anderen sollte Nummer sieben keine Wolkenbänder, sondern die Wirbel des roten Flecks in Töne wandeln, was ein paar knifflige Anforderungen an Umlaufbahn, Startzeitpunkt und Geschwindigkeit der Sonde mit sich brachte. Aus den Augenwinkeln musterte ich meinen Astronavigator. Entspannt schwebten die Finger seiner linken Hand über der Sensorfläche des Schaltpults. Mit der rechten hielt er seinen obligatorischen Becher Synthkaffee an die von Bartstoppeln umsäumten Lippen.
„Dann lass uns das Schätzchen auf die Reise schicken, Nerd!“ Mein jovialer Tonfall prallte an ihm ab wie mein letzter Anbaggerversuch bei Eva, der Bardame vom Blauen Frosch.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Sphärenklänge“.
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Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen
Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.
Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.
13, 14, 15, 16 – wer bietet höher?
Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.
Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.
(ds)
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