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Dienstag: Cyberangriff auf Washington Post, EU-Kommission mahnt Deutschland


Die US-Tageszeitung Washington Post ist Opfer eines Cyberangriffs geworden. Dabei wurden E-Mail-Konten einiger Journalisten kompromittiert. Betroffen sind Mitarbeiter der Ressorts für Nationale Sicherheit und Wirtschaft. Einige Spuren deuten Richtung Peking. Die EU-Kommission hat einen neuen Bericht zum Stand der Digitalisierung in Europa veröffentlicht. Bei knapp 70 Prozent der EU-Haushalte liegt Glasfaser bis zum Gebäude. Die nächsten Ziele sind ambitioniert. Und ein über der Antarktis schwebender Detektor empfängt geheimnisvolle Signale – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Journalisten sind ein beliebtes Ziel von IT-Angriffen oder für den Einsatz von Überwachungssoftware im Auftrag von Geheimdiensten. Der Überwachungstrojaner Pegasus des israelischen Unternehmens NSO Group wurde in zahlreichen Ländern gegen Journalisten eingesetzt. Und Anfang 2022 wurde der US-Medienkonzern News Corporation, Herausgeber des Wall Street Journal, Ziel eines Angriffs – mutmaßlich aus China. Ebendieses Wall Street Journal berichtet nun über einen Angriff auf E-Mail-Konten von Journalisten der Washington Post. Und wieder gerät China in Verdacht. Washington Post: Cyberangriff auf Journalisten-E-Mails

Stand Ende 2024 lag bei 69 Prozent der EU-Haushalte eine Glasfaserleitung bis ins Gebäude. Das zeigt der Bericht zum Stand der Digitalisierung in Europa, den die EU-Kommission am Montag veröffentlichte. Die EU-Mitgliedsstaaten haben demnach zwar Fortschritte bei der digitalen Infrastruktur erzielt. Der Breitbandausbau mit Glasfaser und eigenständigen 5G-Netzen hängt aber weiter hinter den Vorgaben hinterher. Das soll sich ändern. EU-Kommission: Deutschland muss den Gigabit-Ausbau „deutlich beschleunigen“

Der über der Antarktis schwebende Detektor ANITA, eine Abkürzung für Antarctic Impulsive Transient Antenna, erfasst Radiosignale, die entstehen, wenn Neutrinos oder andere energiereiche Partikel aus dem Weltall mit der Erdatmosphäre oder dem Untergrund interagieren. Neutrinos sind elektrisch neutrale, weitgehend masselose Teilchen. Sie bewegen sich beinahe mit Lichtgeschwindigkeit und gehen fast nie Wechselwirkung mit Atomen ein. Sie können beispielsweise die Erde mehr oder weniger ungehindert durchqueren. Nun hat ANITA zwei Signale erfasst, die sich nicht mit dem Standardmodell der Teilchenphysik erklären lassen. Detektor in der Antarktis empfängt geheimnisvolle Signale

US-Konzerne wie Microsoft bauen ihr Angebot rund um souveräne Clouds aktuell stark aus. Eine souveräne Cloud ist eine Cloud-Umgebung für Nutzer, die ihre Cloud-Workloads unter völliger Kontrolle an einem Standort ihrer Wahl betreiben wollen. Die Server können also vor Ort, in Rechenzentren von Partnern oder bloß im eigenen Land stehen. Im Rahmen eines großen Updates erweitert Microsoft seine Sovereign Cloud jetzt deutlich und verspricht „höchste Standards für Datenresidenz, betriebliche Autonomie und getrennten Zugriff“. Mehr Datenkontrollen für die Sovereign Public Cloud, eine neue souveräne Private Cloud beim Kunden, lokales M365 – Kunden in der EU sollen Microsoft vertrauen. Souveränes Azure kommt: So kann nicht einmal Microsoft selbst Daten einsehen

Mit Neuerungen wartet auch die Messenger-App WhatsApp auf und führt weitere kostenpflichtige Funktionen ein. So können Nutzer ihre Lieblingskanäle künftig über monatliche Abonnements unterstützen und erhalten dafür exklusive Inhalte. Zusätzlich können Kanalbetreiber ihre Reichweite über „beworbene Kanäle“ gegen Bezahlung steigern. Bislang ist es so, dass WhatsApp nicht einmal alle verfügbaren Kanäle über die Suchfunktion auffindbar macht, sondern nur ausgewählte mit Häkchen. Ein anderer Kurswechsel sorgt dagegen medial und in Foren für beträchtliches Aufsehen: WhatsApp führt Werbung ein

Für Aufsehen sorgt auch die Marke eines neuen US-Mobilfunangebots: Trump Mobile.

Auch noch wichtig:


(akn)



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Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen


Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.

Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.

Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.

Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.


(ds)



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EU-Gremien einig: DSGVO soll grenzüberschreitend einfacher durchsetzbar sein


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Auf eine kleine Novelle der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich Vertreter des EU-Rats, des Parlaments und der Kommission geeinigt. Dem sind rund zwei Jahre Debatte und mehrere Monate Verhandlungen vorausgegangen. Die vorläufige Einigung über einen Entwurf zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern. Das hat die polnische Ratspräsidentschaft am Montagabend mitgeteilt. Demnach vereinfachen die neuen Vorschriften die Verfahren, etwa in Zusammenhang mit Rechten von Beschwerdeführern und der Zulässigkeit von Fällen.

Die EU-Kommission wollte mit ihrem ursprünglichen Vorschlag 2023, das „Irland-Problem“ beheben: Die irische Datenschutzbehörde gilt Kritikern als Flaschenhals bei der DSGVO-Durchsetzung. Die Data Protection Commission (DPC) in Dublin ist federführende Aufsichtsinstanz für Big-Tech-Konzerne wie Google, Meta Platforms, Apple und X, die ihre europäischen Hauptsitze auf der Insel haben. Andere Datenschutzbehörden in der EU können bei solchen Datenkonzernen nicht direkt eingreifen.

Im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) als gemeinsamen Gremium der Aufsichtsbehörden kommt es über Entscheidungsvorlagen der irischen DPC oft zum Streit, was komplizierte und lange Verständigungsverfahren auslöst. Die irische Behörde wird dann oft überstimmt. Vor allem an diesem Punkt setzen die EU-Gesetzgeber nun an, um Prozesse zu beschleunigen.

Unabhängig davon, wo in der EU ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, werde die Zulässigkeit künftig auf Basis derselben Informationen beurteilt, führt der Ratsvorsitz aus. Die Reform harmonisiere die Anforderungen und Verfahren für Anhörung von Beschwerdeführern im Falle einer Ablehnung und sehe gemeinsame Regeln für die Beteiligung am Verfahren vor. Das Anhörungsrecht der anderen Partei werde „in wichtigen Phasen des Verfahrens gewährleistet“. Beiden Seiten stehe offen, die vorläufigen Ergebnisse vor der endgültigen Entscheidung einzusehen, um Stellung nehmen zu können.

Eine Übereinkunft zu der Novelle schien schon im Mai greifbar, doch über die festzusetzenden Fristen waren sich die Verhandlungsführer noch uneins. Jetzt haben sie sich auf eine Untersuchungsfrist von insgesamt 15 Monaten, die in besonders komplexen Fällen um 12 Monate verlängert werden kann, geeinigt. Einfache Verfahren mit Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden sollen binnen einen Jahres abgeschlossen sein.

Die Unterhändler haben sich auch auf einen Mechanismus zur schnelleren Bearbeitung von Beschwerden verständigt. Er soll es der federführenden Datenschutzbehörde ermöglichen, einen Fall zu beenden, bevor der EDSA einbezogen werden muss. Diese Option würde etwa greifen, wenn eine Organisation Rechtsverletzung einräumt und potenzielle Sanktionen akzeptiert. Um langwierige Diskussionen zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden zu vermeiden, soll Konsensbildung erleichtert werden. So muss die federführende Behörde ihren Kollegen in der EU zeitnah eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte eines Verfahrens übermitteln. Vorgesehen ist ferner ein Kooperationsansatz, womit in einfacheren Fällen nicht alle zusätzlichen Kooperationspflichten zu befolgen wären.

Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen die Reform noch formalisieren und bestätigen. Max Schrems von der Datenschutzorganisation Noyb hält an seiner Kritik fest, dass die Novelle DSGVO-Verfahren faktisch „undurchführbar“ mache. Die Durchsetzung der Normen drohe durch verhältnismäßig lange Fristen und komplexe Verfahren untergraben zu werden. Der IT-Verband CCIA Europe, dem viele Big-Tech-Firmen angehören, ist aus einem anderen Grund unzufrieden: Anstatt den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, dürfte ihm zufolge die Einhaltung der DSGVO für Unternehmen aller Größenordnungen noch schwieriger werden. Mit einem zweiten Vorhaben will die Kommission Firmen mit bis zu 749 Mitarbeitern von der DSGVO-Dokumentationspflicht befreien. NGOs warnen, damit öffne die Kommission die Büchse der Pandora.


(ds)



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Afrinic: Gericht stoppt Vorstandswahl  | heise online


Die Vorstandswahl für Afrikas zentrale IP-Adressvergabestelle Afrinic ist vorerst gestoppt. Das hat der gerichtlich bestimmte Afrinic-Zwangsverwalter Gowtamsingh Dabee am Montag bestätigt. Auf Antrag des tansanischen Provider-Verbands TISPA hat der Supreme Court Mauritius‘ am Freitag verfügt, dass die ab Montag geplante Online-Abstimmung sowie die für 23. Juni angesetzte Wahl vorerst nicht abgehalten werden dürfen.

„TISPA hat diese einstweilige Verfügung erwirkt, weil es ernsthafte Bedenken gibt, dass unseren Mitgliedern und anderen Afrinic-Mitgliedern wesentliche Rechte verwehrt werden“, teilt der tansanische Verband mit. So seien Afrinic-Mitgliedern die ihnen zustehenden Adressressourcen nicht zugeteilt worden. Zudem seien Mitglieder, die nach September 2023 eingetreten sind, bei der Wahl nicht stimmberechtigt. Beides verstoße gegen die Satzung der Afrinic.

Hintergrund ist der Machtkampf um die afrikanische IP-Adressvergabestelle Afrinic, die in der Cybercity Ebène auf Mauritius ihren Sitz unterhält. Afrinic ist seit Jahren mit den Unternehmen Cloud Innovation und Larus in einen Rechtsstreit um IP4-Adressblöcke verstrickt. Diese Adressen wollte die Registry wieder einziehen, nachdem Larus sie international weitervermietet. Im Zuge des Rechtsstreits konnte Cloud Innovation eine gerichtliche Entscheidung erwirken, wonach Afrinic keine IP-Adressen mehr vergeben kann, solange es unter Zwangsverwaltung steht.

„Wir wollen die Dinge gerade rücken“, erklärte TISPA-Generalsekretär Noah Maina gegenüber heise online. Der Verband sieht sich bestätigt durch den jüngsten Appell der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die dringend Aufklärung der Unregelmäßigkeiten und eine faire Wahl angemahnt hatte. Sowohl die ICANN als auch Maina haben Zweifel an der Neutralität des Zwangsverwalters Dabee geäußert.

Maina hält auch nichts von dem Vorschlag, Afrinics Ressourcen künftig von den vier Schwesterorganisationen in Europa, Asien, Nordamerika und Lateinamerika (RIPE, APNIC, ARIN, Lacnic) verwalten zu lassen. So etwas könne nur von den Afrinic Mitgliedern gemeinschaftlich beschlossen werden, meint der TISPA-Generalsekretär.

Das Gericht hat auf Antrag der TISPA im jüngsten Beschluss zugleich mit dem Stopp auch verfügt, Afrinic müsse die Wahl „gemäß der Satzung“ und gemäß dem Einsetzungsbescheid für den Zwangsverwalter durchführen. Dieser erklärt inzwischen, die Wahl zu den acht Sitzen für den derzeit vakanten Vorstand könne vielleicht doch noch stattfinden. Eine Anfrage, ob er die Verfügung anfechten werde, ist bislang unbeantwortet.


(vbr)



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