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Künstliche Intelligenz

Mit Regex und WordWrap: Das taugt der Open-Source-Editor Edit für Windows 11


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Microsoft hat einen neuen Open-Source-Texteditor für Windows entwickelt: edit.exe. Diese Nachricht allein und die Behauptung, das Programm lehne sich an Visual Studio Code an, hat für ein ordentliches Rauschen im Online-Blätterwald gesorgt.


Portrait David Göhler

Portrait David Göhler

(Bild: 

Susanne Krauss

)

David Göhler ist seit 38 Jahren IT-Journalist und hat seine Ausbildung 1987 bei c’t als Volontär begonnen. Er hat mehr zehn Programmiersprachen gelernt und entwickelt als Hobby immer noch Software. Aktuell arbeitet er hauptberuflich als Senior-Content-Specialist bei einer Münchener PR-Agentur. Außerdem engagiert er sich politisch als Gemeinderat in einer bayrischen Gemeinde.

Prinzipiell ist ein Texteditor, der in der Konsole arbeitet und kein eigenes Fenster öffnet, sehr sinnvoll, weil man so eine Anwendung vor allem braucht, wenn man remote auf einem anderen System aktiv ist (etwa per ssh). Da es die Anwendung früher noch als DOS-Programm (edit.com) unter 32-Bit-Windows-Versionen gab und sie bei dem Wechsel zu 64 Bit entfernt wurde, entstand eine Lücke. Die soll das neue Edit jetzt offenbar füllen, da es auch in 64-Bit-Windows 10 und 11 läuft.

edit.exe ist schnell installiert: Ein Aufruf im Terminal mit winget install Microsoft.Edit reicht aus. Der Editor besteht nur aus der Exe-Datei und ist 230 KByte groß. Er legt auch keine Konfigurationsdateien an, weil es nichts zu konfigurieren gibt. Das zugehörige GitHub-Verzeichnis zeigt, dass das Programm komplett in Rust geschrieben ist. Während des Tests erschien schon die Version 1.2, an dem Programm wird also flott und aktiv weiterentwickelt.

Erwartungsgemäß startet Edit rasend schnell und hat auch mit Dateien mit mehreren zehntausend Zeilen kein Problem. Am oberen Bildschirmrand ist ein Menü zu sehen, das sich mit der Maus bedienen lässt. In ihm kann man auch die Tastaturkürzel ablesen. Eine Hilfe oder sonstige Übersicht zu Tastenbelegungen gibt es nicht.

Die Funktionen, die das Programm beherrscht, sind schnell erzählt. Es gibt ein Suchen und Ersetzen, und beim Suchen lassen sich auch reguläre Ausdrücke (Regex) verwenden, beim Einsetzen nicht. Der Editor kann mehrere Dateien gleichzeitig öffnen und dann zwischen diesen wechseln. Als Tabs werden sie aber nicht angezeigt.

Für lange Zeilen kann man ein WordWrap – einen automatischen Zeilenumbruch – einschalten. In der 1.0.0-Version war das noch fehlerhaft (relativ schnell waren Cursor und Einfügeposition nicht mehr synchron). In der aktuellen Version 1.1.0 ist das WordWrap aber stabil. Und das war’s an Funktionalität. Es gibt keine Plug-ins, kein Split Windows oder Tabs, kein Syntax-Highlighing oder Themes, keine Makros, keine Mehrfachcursor oder vertikale Blockmarkierungen. Auch ist es nicht möglich, Tasten anders zu belegen oder überhaupt etwas zu konfigurieren.


Konsoleneditor für Windows Edit

Konsoleneditor für Windows Edit

Übersichtlich und funktionsarm: Edit ist absolut rudimentär, dafür aber schnell.

(Bild: Screenshot)

Damit taugt das Programm nur fürs Anpassen von Konfig-Dateien und kleine Eingriffe in Text- und Sourcecode-Dateien. Zum Entwickeln ist es unbrauchbar.

Wie eingangs erwähnt, ist ein Texteditor in der Textkonsole dennoch gelegentlich sehr praktisch. Oft werden dann schnell die Dinosaurier Emacs und Vim oder das moderne Helix ins Feld geführt, die wahre Feature-Monster sind, aber von Haus aus kryptische und unzählige Tastaturkombinationen verwenden. Sich diese zu merken, wenn man die Programme nur gelegentlich nutzt, ist nahezu unmöglich.

Allerdings gibt es praktische Alternativen. Schon etwas länger etabliert ist der schlanke GNU Nano, der allerdings standardmäßig für Windows-Anwender gewöhnungsbedürftige Tastenkombinationen verwendet. Er ist aber auf jedem Linux-System installiert.

Für Windows-Anwenderinnen und -Anwender noch besser ist Micro, mit dem auch dieser Text entstanden ist. Micro hat vieles, was man sich von einem modernen Editor wünschen kann und bietet das unter Windows, Mac und Linux gleichermaßen. Der Editor ist ebenfalls kostenlos und Open Source und lässt sich mit dem Einzeiler winget install micro unter Windows installieren. Das Gute ist: Im Gegensatz zu mancher Linux-Portierung ist dieser Editor kein riesengroßes Feature-Grab mit kryptischen Tastensteuerungen.

Im Standard sind die Tasten so belegt, wie man es erwartet: Strg+S sichert, Strg+O öffnet eine Datei, Strg+Q schließt das Fenster. Strg+C, +V und +X funktionieren wie gewohnt; Strg+F startet die Suche. Auch Pfeile, Seitentasten, Pos1 und End sowie andere Extra-Tasten arbeiten erwartungsgemäß. Mit der Maus lässt sich Text markieren und mit dem Mausrad durch den Text scrollen. Micro ist in Go programmiert und genauso rasend schnell wie Microsofts Edit.


Editor Micro

Editor Micro

Alles drin und eingängig zu bedienen: Mit Micro lassen sich Texte wie in einer großen Windows-App bearbeiten.

(Bild: Screenshot)

Wer den Editor also nur ab und an startet, um etwas in einer Textdatei anzupassen, muss sich nichts merken und sich an nichts gewöhnen. Wer ihn allerdings häufiger verwenden möchte, kann auf viele Funktionen zurückgreifen:

  • Syntax-Highlighting für viele Textformate (HTML, JSON, Markdown, Ini-Dateien) und Programmiersprachen (130 insgesamt)
  • Split Views (horizontal und vertikal) und Tabs
  • Mehrfachcursor und vertikale Blöcke
  • Leicht anpassbare Tastaturbelegung
  • Makro-Recorder
  • Mehrfach-Undo und -Redo
  • Plug-in-Schnittstelle für Funktionserweiterungen
  • Themes für die Farbwahl und Auszeichnung

Im Programm ist eine ausführliche Hilfe mit kleinem, englischem Tutorial eingebaut, die per Strg+G zu erreichen ist und gut erklärt, wie man Tasten umbelegen kann. Es gibt etwa dreißig offizielle Plug-ins, von denen einige schon von Haus aus vorinstalliert sind. Plug-ins lassen sich in der Sprache Lua schreiben, der notwendige Interpreter ist in Micro eingebaut. Auch hier bietet die eingebaute Hilfe Unterstützung an.

Das neue Edit von Microsoft ist mehr ein Marketing-Gag als ein ernst zu nehmender Editor. Die Versionsnummer sollte eher 0.1 statt 1.1.0 lauten. Statt ein weiteres Open-Source-Tool zu kreieren, das so gut wie nichts kann, wäre es besser gewesen, eine ausgereifte Open-Source-Anwendung wie Micro einfach in Windows 10 und 11 aufzunehmen. Aber hey: Micro ist ja nur einen Aufruf entfernt. Ausprobieren lohnt sich auf alle Fälle.


(who)



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Warum im Netz Checkboxen für AGB und Datenschutz meist überflüssig sind


Jeder kennt es: Wenn man sich in ein öffentliches WLAN einloggt, muss man oft eine Checkbox anklicken, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Wenn man etwas online bestellt, muss man ebenso oft außerdem noch die Datenschutzhinweise akzeptieren. Nur: Solche Ankreuzfelder sind genauso nervig wie unnötig. Sie werden dennoch häufig in dem Irrglauben eingebaut, man bräuchte sie, um „rechtssicher“ zu sein – und die Rechtsabteilungen vieler Organisationen tun nichts dagegen – auch auf den Websites großer Unternehmen sieht man immer wieder sinnlose Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise. In der Konsequenz klicken Nutzer in ganz Deutschland täglich zu Hunderttausenden auf überflüssige Ankreuzfelder. Zeit, mit diesem Irrglauben aufzuräumen.

Ein schönes Beispiel bietet die Deutsche Bahn: Im ICE gab es auf der Anmeldeseite für das Zug-WLAN jahrelang eine solche sinnlose Checkbox, bis sich offenbar endlich jemand aus der Rechtsabteilung des Unternehmens der Sache annahm und es abschaffte. Das Bahnhofs-WLAN der Deutschen Bahn zwingt die Nutzer dagegen weiterhin, beim Login ein unnötiges Ankreuzfeld anzuklicken. Der Hintergrund ist wohl, dass die WLAN-Zugänge von zwei verschiedenen Bahn-Tochterunternehmen betrieben werden, die – wie es in großen Konzernen leider üblich ist – wenig miteinander kommunizieren: DB Fernverkehr und DB InfraGO.


Das Zug-WLAN der Deutschen Bahn macht es richtig und enthält kein Ankreuzfeld für die Nutzungsbedingungen, sondern nur einen (rechtlich völlig ausreichenden) verlinkten Hinweis direkt über der Schaltfläche zum Verbinden, über welche die AGB mit-akzeptiert werden …

Das deutsche Recht trifft zur Frage der Ankreuzfelder eine eindeutige Regelung: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Unternehmen lediglich einen ausdrücklichen Hinweis auf die AGB erteilen und den Nutzerinnen und Nutzern erlauben, deren Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen – in der Praxis geschieht das durch einen kurzen Satz mit einem Link. Durch den Klick auf die Schaltfläche zum Vertragsschluss unter dem Hinweis erklären die Anwender dann ihr Einverständnis mit den AGB, die auf diese Weise rechtswirksam vereinbart werden. Juristisch spricht man von einem „konkludenten“ Einverständnis (ein Ankreuzfeld wäre dagegen ausdrückliches Einverständnis, welches nach dem Gesetz eben nicht erforderlich ist).

Für den Datenschutzhinweis ist die gesetzliche Regelung noch einfacher: Die DSGVO erfordert, wie der Begriff es schon besagt, nur einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung, die typischerweise einfach am unteren Ende der Website verlinkt wird. Ein Einverständnis mit dem Datenschutzhinweis ist nicht erforderlich. Der europäische Datenschutzausschuss hat 2022 sogar entschieden, dass die Abfrage einer Zustimmung zur Datenschutzerklärung für sich genommen einen DSGVO-Verstoß darstellt, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Unnötige Ankreuzfelder können ganz einfach durch einen Hinweis ersetzt werden:

❌ falsch
(unnötiges Ankreuzfeld)
✅ richtig
(einfacher Hinweis ohne Ankreuzfeld)
● Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

oder (doppelt unnötig, weil ein Einverständnis zur Datenschutzerklärung abgefragt wird, das es rechtlich überhaupt nicht gibt)

● Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden.

Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis.

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Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

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Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle unter „richtig“ aufgeführten Beispiele sind gleichermaßen valide und rechtswirksam, die konkrete Gestaltung auf Ihrer Website ist also eine reine Geschmacksfrage. Die Begriffe „Datenschutzerklärung“ und „Datenschutzhinweis“ sind austauschbar; statt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ kann man ebenso „Nutzungsbedingungen“ sagen – die Bezeichnung ist rechtlich vollkommen egal, solange sie für die Nutzer verständlich ist. Wichtig ist dabei natürlich immer, dass die AGB und der Datenschutzhinweis ordnungsgemäß verlinkt sind.

Für die AGB und für den Datenschutzhinweis ist ein Ankreuzfeld also schlicht nie erforderlich. Es gibt aber eine Konstellation, in der doch eines benötigt wird, nämlich wenn eine Einwilligung für eine Newsletter-Anmeldung abgefragt werden soll – von dieser Anforderung gibt es aber im eCommerce auch eine Ausnahme für Marketing-E-Mails an Bestandskunden. Ein anderes Thema ist außerdem die „Cookie-Einwilligung“ für das Website-Tracking, die man über entsprechend beschriftete Schaltflächen (also auch nicht über Ankreuzfelder) in einer Consent Management Platform (umgangssprachlich „Cookie-Banner“) einholt.

Hunderttausende Nutzer verschwenden wegen eines juristischen Irrglaubens tagtäglich Zeit mit dem Anklicken unnötiger Checkboxen. Dabei könnten sie durch einen einfachen und gleichermaßen rechtssicheren Hinweistext ersetzt werden. Denn Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise sind ein Stück rechtlicher Aberglauben: unwirksam, aber trotzdem immer noch weitverbreitet. Es ist zu hoffen, dass es sich mit der Zeit herumspricht, dass man sie ganz einfach weglassen kann.

Dr. Lukas Mezger ist Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht und Partner in der Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte sowie Senior Legal Advisor bei der Datenschutz-Beratung ePrivacy in Hamburg. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen rechtlichen Fragen mit Bezug zur Online-Wirtschaft.


(vza)



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TechSmith Camtasia Online: Screenrecorder im Web


Um den Web-Screenrecorder Camtasia Online nutzen zu können, muss man sich mit einem TechSmith-Konto anmelden oder eines erstellen. Anschließend wird man von einem neuen Videoprojekt begrüßt. Als Aufnahmequellen lassen sich dort Bildschirm, Webcam und Mikrofon definieren. Wie von der Desktopanwendung gewohnt, nimmt auch die Onlinevariante wahlweise den gesamten Bildschirm, den Inhalt eines Programmfensters oder eines Browser-Tabs auf. Nur einen Aufnahmerahmen aufziehen darf man hier nicht. Wie beim Teilen in einer Konferenz-App bestätigt man der Browser-App vorher die Zugriffsrechte.

Die App zeichnet Videos mit einer Länge von bis zu fünf Minuten in 1080p-Auflösung auf (1920 × 1080 Pixel). Die Desktopversion unterstützt dagegen auch 4K-Videos (3840 × 2160 Pixel). Über eine Reihe von Vorlagen kann man das ausgewählte Aufnahmefenster und das optional mit aufgezeichnete Webcam-Bild auf einen farbigen oder animierten Hintergrundbild platzieren. Je nach Inhalt kann man dabei das eine oder das andere in den Vordergrund stellen. Mit Gestaltungselementen wie Rahmen, abgerundeten Ecken, Schlagschatten, einer runden Maske und Spiegelung lassen sich die Videofenster weiterbearbeiten.

In einer Storyboardansicht kann man Szenen hinzufügen und wieder löschen. Wie in der Desktopversion landen die Inhalte auf separaten Ebenen. Aufnahmen lassen sich im Browser beschneiden und zu einem längeren Film kombinieren. Sogar mehrere Leute können an einem Projekt zusammenarbeiten. Dazu klickt man auf „Invite“ und lädt Kollegen über deren TechSmith-Konten ein. Sie können dann beispielsweise zusätzliche Szenen beisteuern. Allerdings darf immer nur eine Person ein Projekt bearbeiten. Für andere ist der Zugang währenddessen blockiert.

Fertige Videos lassen sich als Camtasia-Projekt herunterladen, einen Zip-Container mit der Endung .tscprojzip, der außer den Projektdaten auch alle Aufnahmen als MP4-Dateien enthält. Außerdem veröffentlicht die Web-App den fertigen Film auf Wunsch auf Screencast.com. Über diesen TechSmith-Dienst kann man bis zu 25 Videos kostenlos teilen, per Weblink weitergeben, kommentieren und als MP4-Video herunterladen. Ein unbegrenztes Screencast-Kontingent kostet 10,72 Euro pro Monat.

Mit Camtasia Online hat TechSmith ein komfortabel und einfach zu bedienendes Tool geschaffen, um Demo- oder Tutorial-Videos in mittlerer Länge aufzuzeichnen und online zu teilen. Der Funktionsumfang ist eingeschränkt, aber für einfache Videos mehr als ausreichend. Die Beschränkung aufs Wesentliche hat sogar Vorteile, denn Camtasia Online verwirrt Einsteiger nicht mit unnötig vielen Einstellungen und Werkzeugen, die die meisten ohnehin nicht brauchen, sondern führt schnell zum Ergebnis. Wer mehr will, kann auf den umfangreichen und kostenpflichtigen Desktop-Screenrecorder Camtasia umsteigen.

Camtasia Online
Online-Screenrecorder
Hersteller TechSmith
Systemanf. gängige Web-Browser
Preis kostenlos


(akr)



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Wie c’t Grafikkarten testet: Spiele-Benchmarks, Lautstärke, Leistungsaufnahme


Nicht nur Gamer kaufen Grafikkarten. Denn eine Graphics Processing Unit (GPU) leistet viel mehr als nur 3D-Beschleunigung. Aktuelle GPUs verarbeiten Software zum Entrauschen von Raw-Bildern, für Überblendeffekte im Videoschnittprogramm sowie speicherfressende KI-Anwendungen.

Grafikkarten wurden leider in den vergangenen Jahren immer teurer und eine Rückkehr zum Preisgefüge von 2015 ist nicht in Sicht. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Kauf gut zu informieren und die eigenen Schwerpunkte zu kennen. Dabei helfen die umfassenden Messungen aus dem c’t-Testlabor, fordern aber zugleich auch ein wenig Eigeninitiative. Denn nach wie vor gilt: „Den einen“ Testsieger gibt es bei uns nicht, stattdessen wägen wir das Für und Wider für jeden einzelnen Probanden sorgfältig ab. Wie genau das vonstattengeht und welche Messwerte wir dafür erheben, beschreiben wir auf den folgenden Seiten.


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Kommt eine neue Grafikkarte ins Testlabor, stehen zunächst einmal einige Verwaltungsaufgaben an. Nicht zuletzt die für den Rückversand zum Hersteller nötige Erfassung im Testgerätepool; der Rückversand entfällt natürlich, wenn wir die Karte selbst gekauft haben, wie es zuletzt häufiger vorgekommen ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie c’t Grafikkarten testet: Spiele-Benchmarks, Lautstärke, Leistungsaufnahme“.
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