Künstliche Intelligenz
Warum im Netz Checkboxen für AGB und Datenschutz meist überflüssig sind
Jeder kennt es: Wenn man sich in ein öffentliches WLAN einloggt, muss man oft eine Checkbox anklicken, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Wenn man etwas online bestellt, muss man ebenso oft außerdem noch die Datenschutzhinweise akzeptieren. Nur: Solche Ankreuzfelder sind genauso nervig wie unnötig. Sie werden dennoch häufig in dem Irrglauben eingebaut, man bräuchte sie, um „rechtssicher“ zu sein – und die Rechtsabteilungen vieler Organisationen tun nichts dagegen – auch auf den Websites großer Unternehmen sieht man immer wieder sinnlose Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise. In der Konsequenz klicken Nutzer in ganz Deutschland täglich zu Hunderttausenden auf überflüssige Ankreuzfelder. Zeit, mit diesem Irrglauben aufzuräumen.
Klick-Verwirrung bei der Deutschen Bahn
Ein schönes Beispiel bietet die Deutsche Bahn: Im ICE gab es auf der Anmeldeseite für das Zug-WLAN jahrelang eine solche sinnlose Checkbox, bis sich offenbar endlich jemand aus der Rechtsabteilung des Unternehmens der Sache annahm und es abschaffte. Das Bahnhofs-WLAN der Deutschen Bahn zwingt die Nutzer dagegen weiterhin, beim Login ein unnötiges Ankreuzfeld anzuklicken. Der Hintergrund ist wohl, dass die WLAN-Zugänge von zwei verschiedenen Bahn-Tochterunternehmen betrieben werden, die – wie es in großen Konzernen leider üblich ist – wenig miteinander kommunizieren: DB Fernverkehr und DB InfraGO.

Warum sind die Ankreuzfelder im Internet entbehrlich?
Das deutsche Recht trifft zur Frage der Ankreuzfelder eine eindeutige Regelung: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Unternehmen lediglich einen ausdrücklichen Hinweis auf die AGB erteilen und den Nutzerinnen und Nutzern erlauben, deren Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen – in der Praxis geschieht das durch einen kurzen Satz mit einem Link. Durch den Klick auf die Schaltfläche zum Vertragsschluss unter dem Hinweis erklären die Anwender dann ihr Einverständnis mit den AGB, die auf diese Weise rechtswirksam vereinbart werden. Juristisch spricht man von einem „konkludenten“ Einverständnis (ein Ankreuzfeld wäre dagegen ausdrückliches Einverständnis, welches nach dem Gesetz eben nicht erforderlich ist).
Für den Datenschutzhinweis ist die gesetzliche Regelung noch einfacher: Die DSGVO erfordert, wie der Begriff es schon besagt, nur einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung, die typischerweise einfach am unteren Ende der Website verlinkt wird. Ein Einverständnis mit dem Datenschutzhinweis ist nicht erforderlich. Der europäische Datenschutzausschuss hat 2022 sogar entschieden, dass die Abfrage einer Zustimmung zur Datenschutzerklärung für sich genommen einen DSGVO-Verstoß darstellt, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wie mache ich es richtig?
Unnötige Ankreuzfelder können ganz einfach durch einen Hinweis ersetzt werden:
❌ falsch (unnötiges Ankreuzfeld) |
✅ richtig (einfacher Hinweis ohne Ankreuzfeld) |
● Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
oder (doppelt unnötig, weil ein Einverständnis zur Datenschutzerklärung abgefragt wird, das es rechtlich überhaupt nicht gibt) ● Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden. |
Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis.
oder Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis. oder (besonders elegant) Datenschutz (im Fuß der Website) |
● Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
oder ● Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und bin mit ihrer Geltung einverstanden. |
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
oder Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. oder (für Onlineshops) Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. oder (für Online-Plattformen oder Veranstaltungen) Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. oder (besonders elegant!) Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Alle unter „richtig“ aufgeführten Beispiele sind gleichermaßen valide und rechtswirksam, die konkrete Gestaltung auf Ihrer Website ist also eine reine Geschmacksfrage. Die Begriffe „Datenschutzerklärung“ und „Datenschutzhinweis“ sind austauschbar; statt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ kann man ebenso „Nutzungsbedingungen“ sagen – die Bezeichnung ist rechtlich vollkommen egal, solange sie für die Nutzer verständlich ist. Wichtig ist dabei natürlich immer, dass die AGB und der Datenschutzhinweis ordnungsgemäß verlinkt sind.
Wann benötige ich vielleicht doch eine Checkbox?
Für die AGB und für den Datenschutzhinweis ist ein Ankreuzfeld also schlicht nie erforderlich. Es gibt aber eine Konstellation, in der doch eines benötigt wird, nämlich wenn eine Einwilligung für eine Newsletter-Anmeldung abgefragt werden soll – von dieser Anforderung gibt es aber im eCommerce auch eine Ausnahme für Marketing-E-Mails an Bestandskunden. Ein anderes Thema ist außerdem die „Cookie-Einwilligung“ für das Website-Tracking, die man über entsprechend beschriftete Schaltflächen (also auch nicht über Ankreuzfelder) in einer Consent Management Platform (umgangssprachlich „Cookie-Banner“) einholt.
Fazit
Hunderttausende Nutzer verschwenden wegen eines juristischen Irrglaubens tagtäglich Zeit mit dem Anklicken unnötiger Checkboxen. Dabei könnten sie durch einen einfachen und gleichermaßen rechtssicheren Hinweistext ersetzt werden. Denn Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise sind ein Stück rechtlicher Aberglauben: unwirksam, aber trotzdem immer noch weitverbreitet. Es ist zu hoffen, dass es sich mit der Zeit herumspricht, dass man sie ganz einfach weglassen kann.
Dr. Lukas Mezger ist Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht und Partner in der Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte sowie Senior Legal Advisor bei der Datenschutz-Beratung ePrivacy in Hamburg. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen rechtlichen Fragen mit Bezug zur Online-Wirtschaft.
(vza)
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Wechselrichtertechnik: Effizienter durch Multi-Level-Ansatz | heise online
Es gibt Dinge, die sehen (im Nachhinein) so klar aus, dass man denkt: Wieso gibt es das erst jetzt? Douglas Adams’ Dirk Gently nennt Isaac Newtons Erfindung der Katzenklappe: eine Tür in einer Tür. Scheint klar, muss man aber erst einmal drauf kommen. Ähnlich, wenn auch etwas komplexer, ist es bei Multilevel-Wechselrichtern (Multi Level Inverters, MLI): Statt einmal den Gesamtgleichstrom abzugreifen und zu wandeln, könnte man doch auch auf viel kleinerer Ebene schalten, um aggregiert auf eine Wechselstrom-Sinuswelle zu kommen.
Die Technik stammt aus der Mitte der Siebzigerjahre. Sie wurde zuerst in der Hochspannungstechnik verwendet, weil es dort so hohe Spannungen gibt, dass man sie nur gestaffelt schalten kann. Das passiert auf den namensgebenden multiplen Ebenen mit jeweils niedrigeren Spannungen. Da die dazu nötigen Schalt-Bauteile stets in ihrem optimalen Bereich betrieben werden können, entfällt das Problem normaler Wechselrichter, die bei geringen Teillasten weit entfernt von ihren Optimalbereichen enorm an Effizienz einbüßen. Sax Power nutzt diese Technik, um einen AC-gekoppelten Hausakku zu bauen, der es im Hinblick auf Roundtrip-Effizienz trotz der zusätzlichen Wandlung mit DC-gekoppelten Akkus aufnimmt. AC-gekoppelt bedeutet: Der Akku hängt am Wechselstromnetz über einen eigenen Wechselrichter. DC-gekoppelt heißt: Der Akku hängt mit Gleichstrom am Hybrid-Wechselrichter, der ihn über einen Spannungswandler direkt mit Solar-Gleichstrom versorgt. Hier fallen weniger Umwandlungen und damit Verluste an.
- Multilevel-Technik gibt es schon länger, aber ihr Einsatz in einem Hausakku ist neu.
- Die Firma Sax Power entwickelt und vertreibt ein Akkusystem, das mit Multilevel-Technik AC-gekoppelt auf Effizienzen wie die besten DC-gekoppelten Akkus kommt.
- Diese Besonderheit erlaubt Flexibilität beim Aufstellort und sehr einfache Installation.
- Der Mehrpreis des Systems soll sich durch geringere Installationskosten und höhere Effizienz ausgleichen.
Der Artikel erklärt zunächst das Funktionsprinzip von MLI im Vergleich zu herkömmlichen Wechselrichtern. Mit diesem Kontext im Gepäck erklärt er sodann die Spezifika des Akkus von Sax Power. Bei der Beleuchtung des Produkts geht es weiter in die technischen Daten und Funktionen des Sax Power Home (Plus).
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wechselrichtertechnik: Effizienter durch Multi-Level-Ansatz“.
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Iran weitgehend offline | heise online
Der Iran ist am Mittwoch weitgehend offline gegangen. Laut Netblocks ist die Zahl der beobachteten Verbindungen auf einen einstelligen Prozentsatz gefallen. Auch der Cloudflare Radar zeigt, dass der beobachtete iranische Datenverkehr Mittwochnachmittag auf einstellige Prozentsätze des historischen Maximums wie des Vergleichswertes von sieben Tagen zuvor gefallen ist.
Im Sensorsystem RIPE Atlas scheint von gut 100 jüngst aktiven Messstellen im Iran nur ein halbes Dutzend als erreichbar auf. Im iranischen Fernsehen hat eine Regierungssprecherin bestätigt, dass es sich bei der Internetsperre um eine absichtliche Maßnahme handelt, um IT-Attacken „des Feindes“ zu verunmöglichen. Der Iran und Israel sind derzeit aktiv im Krieg. Israel bombardiert den Iran mit dem Ziel, den Bau von Atombomben zu verhindern; der Iran beschießt Israel zur Vergeltung mit Raketen.
Die Regierungsvertreterin sprach jedoch nicht von einer Abschaltung der Internetverbindungen, sondern von deren Verlangsamung. Seit dem jüngsten Ausbruch der Kampfhandlungen hat es mehrfach Schwankungen der Internetanbindung der islamischen Republik gegeben, wobei SSH-Verbindungen oft noch möglich waren. Der dafür übliche Port 22 ist inzwischen auch gesperrt. Die Lage kann sich jederzeit ändern.
Die Iranerin bat darum, keine „unverifizierten Nachrichten oder Bilder zu veröffentlichen, die provokativ sind oder Gewalt suggerieren“. Dazu passt auch die Internetabschaltung: Nicht nur verhindert sie IT-Angriffe von außen weitgehend, sie erschwert auch die zeitnahe Verbreitung von Bildern aus dem Inland, sei es von Bombenschäden oder von iranischen Raketenabschüssen oder Militärtransporten. Beides kann wertvolle Information für die nächsten Angriffe auf den Iran sein, wie auch Motivation für Revolutionäre im Inland.
Sprecherin: „Warn-SMS ignorieren“
Offenbar versucht Israel, die Zivilbevölkerung des Iran vor den Bomben und Flugdrohnen zu warnen. SMS-Nachrichten rufen die Empfänger zu Evakuierungen auf. Die iranische Regierungssprecherin hielt ihre Landsleute in der Fernsehansprache jedoch dazu an, diese Mitteilungen zu ignorieren. Es handle sich um „psychologische Kriegsführung“. Zudem bestätigte sie, dass die iranische Börse geschlossen ist und bis zur Rückkehr von Stabilität und Frieden auch geschlossen bleibe.
Der Iran hat mehr als 90 Millionen Einwohner und zählt damit zu den 20 bevölkerungsreichsten Staaten der Welt. Mit mehr als 1,6 Millionen Quadratkilometern ist das Land rund 4,6-mal so groß wie Deutschland. Der Satellitenbetreiber Starlink hat seinen Internetzugangsdienst für das Gebiet des Iran aktiviert, zum Ärger der iranischen Regierung. Sie hat Starlink keine Lizenz erteilt und erachtet den Betrieb als illegal. Einfuhr der erforderlichen Hardware ist verboten, die Bezahlung der Starlink-Gebühren aus dem Iran heraus schwierig.
Eine sich als pro-israelische ausgebende Gruppe hat sich zu IT-Angriffen auf eine iranische Bank sowie eine iranische Kryptowährungsbörse bekannt; als Motiv gibt die Gruppe an, die Umgehung internationaler Sanktionen zu bekämpfen. Die Systeme der Bank sollen gestört worden sein. Bei der Kryptowährungsbörse wurden laut Chainalasys Kryptowährungseinheiten im Gegenwert von mehr als 90 Millionen Dollar abgezogen, allerdings nicht gestohlen, sondern vernichtet.
(ds)
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Das fehlende Puzzleteil für Passkeys: Apple stellt Exportfunktion in Aussicht
Apple-Nutzer können ihre Passkeys bald exportieren. Dies stellte der Hersteller auf der WWDC 2025 für die Betriebssysteme iOS, iPadOS und macOS 26 in Aussicht, die im Herbst erscheinen. So wird erstmals möglich, die im iCloud-Schlüsselbund respektive in Apples Passwörter-App gespeicherten Passkeys in eine andere Passwortverwaltung umzuziehen. Das Exportieren von Passwörtern und Einmal-Codes wird dabei obendrein unterstützt, betonte Apple – ebenso wie ein Import.
Der neue Transferprozess sei zudem sicherer als der bisherige Weg, die sensiblen Zugangsdaten im Klartext in einer JSON- oder CSV-Datei zu speichern.
Passwörter und Passkeys sollen sich in iOS 26 einfach in einen anderen Passwort-Manager übertragen lassen.
(Bild: Apple)
FIDO-Spezifikation für sicheren Passkey-Export
Für den sicheren Transferprozess kommt ein von der FIDO-Allianz spezifiziertes Verfahren zum Einsatz, so Apple. Gemeint sind offenbar das Credential Exchange Protocol (CXP) und das Credential Exchange Format (CXF), das die Allianz im vergangenen Herbst vorgestellt hat. Es soll einen direkten Austausch der Zugangsdaten zwischen zwei Passwortverwaltungen ermöglichen. Dafür müssen beide Seiten die Spezifikation unterstützen.
Apple stellt dafür neue Schnittstellen bereit, die Apps integrieren können. Bestehende Passkeys werden durch den Transferprozess nicht verändert und lassen sich nahtlos weiterverwenden, verspricht das Unternehmen. Passwort-Manager wie 1Passwort haben bereits angekündigt, die Spezifikation zu unterstützen, auch viele weitere bekannte Namen sind laut FIDO beteiligt, darunter Bitwarden, Dashlane, Google und Microsoft.
Passkey-Silos hinderten Verbreitung
Passkeys sind als sicherere Alternative zu Passwörtern konzipiert und sollen diese langfristig ablösen. Bislang ist die Technik aber eine Insellösung geblieben, da Passkeys in die Silos großer Passwort-Manager eingesperrt sind und so hauptsächlich bei den integrierten Diensten der Plattformanbieter Apple, Google oder Microsoft liegen.
Zwar ließen sich Passkeys auch plattformübergreifend nutzen, etwa über Googles in Chrome integrierte Passwortverwaltung, doch gibt es viele Stolperfallen und längst nicht jeder möchte seine Zugangsdaten der Cloud eines IT-Riesen anvertrauen. Eine standardisierte arbeitende Exportier- und Importierfunktion könnte künftig für mehr Passkeys-Akzeptanz sorgen, falls Nutzer in der Lage sind, ihre kompletten Zugangsdaten wirklich nahtlos von einer Passwortverwaltung zur nächsten mitzunehmen.
(lbe)
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