Künstliche Intelligenz
Android: Rückschlag für Google in Streit um Rekordstrafe der EU
Im Rechtsstreit um eine Rekordstrafe der EU müssen Android-Betreiber Google und dessen Holding Alphabet einen Rückschlag hinnehmen: Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), stützt die Rechtsansicht des EU-Gerichts (1. Instanz). Die Rechtsauffassung der Generalanwältin hat beim EuGH erhebliches Gewicht; der Gerichtshof muss ihr nicht folgen, tut es aber häufig. Kokott verweist zudem auf mehrere frühere Entscheidungen des EuGH, die gegen Googles Argumente sprechen. Damit schwinden Googles Chancen, die Strafe in Höhe von mehr als 4,12 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs mittels Android-Verträgen noch abzuwenden.
Die Vorgeschichte
Im Kern geht es um eine altbekannte, wettbewerbsfeindliche Methode: Ein Unternehmen nutzt seine Macht auf einem Markt aus, um sich Vorteile auf einem anderen Markt zu verschaffen. Die EU-Kommission hat bei Android gleich vier solche Vorgänge erkannt: Ab 2011 durften Gerätehersteller den App-Store Google Play nur noch dann installieren, wenn sie auch Googles Suche mitlieferten. Weil Android ohne Play damals nicht massenmarkttauglich war, soll diese Verknüpfung das Google zusätzliche Werbeeinnahmen bei der Suchmaschine beschert haben.
Zweitens verbat Google den Herstellern, parallel andere Android-Geräte ohne Google Play auf den Markt zu bringen. Hersteller, die nicht ausschließlich vergoogelte Geräte verkaufen wollten, durften gar keine Geräte mit Google verkaufen, was wirtschaftlich schlecht darstellbar war. Drittens schrieb Google ab 2012 zusätzlich die Installation des Webbrowsers Chrome vor.
Viertens beteiligte Google Mobilfunk-Anbieter sowie Gerätehersteller am Werbeumsatz, wenn sie auf definierten Geräteklassen ausschließlich Googles Suche installierten (portfolio-based Revenue Share Agreement). Erst im April 2014 reduzierte Google diese Klausel von einem Geräteportfolio auf das jeweilige Modell – ab diesem Zeitpunkt hatte die EU-Kommission auch kein Problem mit diesem Vertragsmodell.
Milliardenstrafe, etwas reduziert
Die EU-Kommission prüfte und fand, dass alle vier Vertragsmodelle dazu dienten, Googles Marktmacht mit Android als Hebel für andere Geschäftsbereiche, insbesondere die Suchmaschine und deren Werbeeinnahmen, zu nutzen. Also erlegte sie Google 2018 eine Redkordstrafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf.
Google ergriff Rechtsmittel, zum Teil mit Erfolg: Das EU-Gericht erachtete die portfolio-based Revenue Share Agreements als zulässig und reduzierte die Strafe 2022 auf 4,12 Milliarden Euro. Während die EU-Kommission dieses Urteil akzeptierte, war Google der Teilerfolg zu wenig. Somit liegt der Fall nun beim EuGH.
Generalanwältin bestätigt
Zumindest bei der Generalanwältin fallen Googles Argumente gegen die Strafe allerdings nicht auf fruchtbaren Boden. Google verlangt eine Analyse, wie die Wettbewerbssituation ohne das beanstandete Verhalten ausgesehen hätte. Doch die deutsche Juristin hält die Feststellung des EU-Gerichts, dass die Vorinstallation von Suche und Chrome den Wettbewerb beeinträchtigt hat, für ausreichend. Wettbewerber konnten demnach gegen die vorinstallierten Anwendungen nicht ankommen.
Außerdem meint Google, der Vergleich solle sich nicht auf die tatsächlichen Wettbewerber beziehen, sondern auf einen hypothetischen Wettbewerber, der ebenso stark wie Google sei. Das ist aus Sicht Kokotts im vorliegenden Fall unrealistisch und würde das Verbot des Marktmachtmissbrauchs untergraben.
Schließlich kann die Generalanwältin weder Rechenfehler erkennen noch einen Fehler bei der Einstufung von Googles Vorgehen als fortgesetzte, einheitliche Zuwiderhandlung. Jetzt ist der EuGH am Zug (Rechtssache C-738/22 P).
(ds)
Künstliche Intelligenz
Broadcom und VMware – ein Albtraum für Virtualisierungskunden?
Ende 2023 hat Broadcom VMware übernommen – und ist seitdem radikal durch die Virtualisierungslandschaft gepflügt. Das VMware-Produktportfolio sowie das Partnerprogramm wurden umfassend umgebaut. Dauerlizenzen hat Broadcom auf Abomodelle umgestellt und zuvor einzeln verfügbare Produkte gebündelt. Die Lizenzstrategie scheint vor allem darauf gemünzt, die großen Kunden zu halten, während man kleineren Kunden wie den Systemhäusern die kalte Schulter zeigt.
Viele frühere Partner fühlen sich verprellt, die Frustration bei den Kunden wächst, insbesondere auch durch gestiegene Kosten. So berichtet etwa der europäische Cloud-Verband CISPE, dass Broadcoms Vorgehen für Preissteigerungen von 800 bis 1500 Prozent bei den Unternehmen des Verbands gesorgt habe.
So manches Unternehmen schaut sich in dieser Situation nach Alternativen um. Und andere Betroffene gehen in die Offensive: Der IT-Anwenderverband VOICE, in dem sich laut eigenen Angaben 460 Unternehmen verschiedener Größen formieren, hat Anfang Mai Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Broadcoms Geschäftsgebaren eingelegt. Unter anderem wirft der Verband Broadcom vor, VMwares marktbeherrschende Stellung auszunutzen und mit Produktbündelungen „exorbitante und unfaire Preiserhöhungen“ durchgedrückt zu haben. Im Interview mit iX erläutert Robin Kaufmann, Geschäftsführer des Verbands, die Hintergründe der Beschwerde. Das Interview fand per E-Mail statt, mit Möglichkeit zu Rückfragerunden.
(Bild: Robert Gross Photography )
Robin Kaufmann ist studierter Wirtschaftsinformatiker, ehemaliger Offizier der Luftwaffe und seit September 2024 Geschäftsführer bei VOICE – Bundesverband der IT-Anwender e.V. VOICE vertritt über 460 Digital-Entscheider im deutschsprachigen Raum.
Wie hat sich die Geschäftsbeziehung deutscher Unternehmen zu VMware seit der Übernahme durch Broadcom verändert?
Die Geschäftsbeziehung hat sich für viele Unternehmen deutlich verschlechtert. Die Umstellung von einmaligen Lizenzzahlungen auf Abomodelle und die Bündelung von Produkten, die zuvor einzeln erhältlich waren, sorgten für massive Preissteigerungen – und damit für großen Unmut. Hinzu kommt, dass anderen Anbietern der Marktzugang erschwert wird.
Broadcom selbst konnte durch die Umstellung von einem enormen Umsatzwachstum profitieren – zeigt jedoch keine Bereitschaft, auf die Anliegen seiner Kunden einzugehen: Auf Anfragen wird nicht reagiert, gesetzte Fristen lassen kaum Zeit für eine Umstellung, vertraglich vereinbarte Verlängerungsoptionen werden verweigert – Kunden, deren Lizenzverträge auslaufen, setzt Broadcom unter Druck. Und das alles, obwohl Broadcom vor der Übernahme von VMware öffentlich versichert hatte, die Preise für VMware-Produkte nicht zu erhöhen und Kunden weiterhin Flexibilität zu bieten.
Ein Bericht der Beobachtungsstelle ECCO vom EU-Cloudverband CISPE spricht davon, dass Broadcom die Lizenzkosten zwischen 800 und 1.500 Prozent hochgetrieben habe. Solche Zahlen sind ja auch Anschuldigungen – welche konkreten Zahlen sind Ihnen von den Firmen des VOICE-Verbands bekannt?
Mitglieder berichten von massiven Preissteigerungen von mehreren hundert Prozent – obwohl die Preise pro Produkt nicht offiziell erhöht wurden. Genaue Zahlen variieren je nach Umsatzgröße und Nutzungsszenario – Steigerungen von über 500 Prozent sind aber durchaus realistisch. Die enormen Preissteigerungen entstehen vor allem durch das erzwungene Bundling und die neue Lizenzierungslogik, die auf maximale Gewinnsteigerung ausgelegt ist.
Broadcom fährt ja auch einen sehr wechselhaften Kurs – etwa mit abgekündigten und dann wieder eingeführten Gratis-Hypervisoren oder der zurückgenommenen Erhöhung der Mindestanzahl von Kernen. Was für einen Eindruck hinterlässt das bei Ihnen?
Das Verhalten von Broadcom hinterlässt den Eindruck eines kurzsichtig gesteuerten Unternehmens, das keine verlässlichen Rahmenbedingungen bietet. Für die IT-Entscheider unserer Mitgliedsunternehmen ist diese Unberechenbarkeit ein Albtraum – es fehlt an Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Dialogbereitschaft. Vertrauen, das mühsam aufgebaut wurde, droht zu zerbrechen – mit fatalen Folgen für die Wirtschaft. Unternehmen dürfen nicht zum Spielball kurzsichtiger Entscheidungen werden.
Warum wandern nicht mehr Firmen zu Alternativen wie Nutanix ab?
Der Frust über den Kurswechsel von Broadcom ist groß. Viele Unternehmen haben aber über die letzten Jahre hinweg große Summen in VMware investiert. Ihre Systeme sind längst tief in IT und Arbeitsprozesse eingebettet oder bauen auf VMware auf. Ein Umstieg ist für Unternehmen mit hohen Risiken und Kosten verbunden. Abgesehen davon ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter von Virtualisierungssoftware selten kurzfristig möglich.
Wie groß ist die VMware-Abhängigkeit der Unternehmen hierzulande?
Die Abhängigkeit von VMware ist deutlich größer, als es auf den ersten Blick scheint – und das nutzt Broadcom aus. Viele Unternehmen sind in einer Lock-in-Situation. Genau deshalb sehen wir das aktuelle Vorgehen von Broadcom als klaren Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Was gab letztlich den Ausschlag für Ihre Beschwerde bei der EU-Kommission?
Der Tropfen auf den heißen Stein war die Erkenntnis, dass Broadcom keinerlei Interesse am Dialog mit seinen Kunden zeigt und nur mit diesen missbräuchlichen Praktiken die für VMware angekündigten Umsatz- und Gewinnziele erreichen kann. Auch die große Summe an Beschwerden unserer Mitglieder über massive Preissteigerungen, fehlende Verhandlungsspielräume und intransparente Lizenzierungsmodelle hat uns überzeugt, dass eine Beschwerde notwendig ist.
Was erhoffen Sie sich von der Beschwerde?
Wir erwarten uns, dass die EU-Kommission zügig prüft, ob Broadcom gegen das Wettbewerbsrecht verstößt – und dann im besten Fall Maßnahmen ergreift, um die Bedingungen am Markt wieder fairer zu gestalten: durch mehr Transparenz bei Preisen, die Rücknahme der erzwungenen Bundlings und die bedarfsgerechte Lizenzierung von Produkten.
Die Europäische Kommission hat jetzt die Chance, den europäischen Markt gegen Missbrauch abzusichern. Wenn uns das nicht gelingt, kann das schwerwiegende Konsequenzen für in der EU tätige Unternehmen haben. Ein fehlender Zugang zu VMware-Produkten kann für viele europäische Cloud-Anbieter existenzbedrohend sein.
Welche langfristige Tendenz sehen Sie? Wird VMware seine zentrale Rolle im Virtualisierungsmarkt verlieren?
Wenn Broadcom den bisherigen Kurs beibehält, ist es wahrscheinlich, dass VMware über einen sehr langen Zeitraum Marktanteile verliert. Viele Unternehmen haben längst begonnen, Alternativen zu evaluieren – auch wenn der Wechsel bisher technisch beziehungsweise praktisch unmöglich oder ökonomisch unsinnig ist. Der Vertrauensverlust gegenüber Broadcom ist enorm. Sollte sich ein Wettbewerber als verlässlicher erweisen, ist ein Umbruch am Virtualisierungsmarkt irgendwann durchaus möglich.
Mit welchen Maßnahmen kann VMware in Deutschland noch Kunden halten?
Broadcom müsste bereit sein, den neuen Kurs grundsätzlich zu überdenken – sprich: zu flexibleren Lizenzierungsmodellen zurückkehren und transparenter bei der Preisgestaltung vorgehen. Besonders was bestehende Verträge angeht, ist eine Verlängerung ohne Zwangsbundling das Mindeste. Und: Den Dialog mit Kunden und Verbänden wiederherstellen. Aktuell sehen wir keine Anzeichen dafür. Solange Broadcom Kundeninteressen weiter ignoriert, wird der Vertrauensverlust wachsen.
Herr Kaufmann, vielen Dank für das Interview.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Kölner Urteil: Meta darf auch sensible Daten fürs KI-Training verwenden
Ende Mai enttäuschte das Oberlandesgericht (OLG) Köln Experten mit seiner Ansage, dass Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Anwendungen wie dem großen Sprachmodell LLaMA nutzen darf. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider etwa kritisierte die Eilentscheidung als „unfassbar“. Weiter verärgern dürfte die Hüter der Privatsphäre nun, dass Meta und andere Betreiber sozialer Netzwerke selbst sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder Angaben zu politischen, religiösen oder sexuellen Einstellungen für legitime Zwecke wie das Anlernen von KI-Systemen verwenden dürfen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält prinzipiell in Artikel 9 ein Verbot der Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen. Doch dieses wird von einem langen Ausnahmekatalog eingeschränkt. Demnach greift die Untersagung etwa nicht, wenn die betroffene Person heikle Daten selbst „offensichtlich öffentlich gemacht“ hat.
Laut der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung sieht das OLG diese Vorgabe erfüllt, wenn ein Nutzer einschlägige Informationen über sich in sein öffentliches Nutzerkonto eines Social-Media-Dienstes einstellt oder in einem öffentlichen Posting teilt (Az.: 15 UKl 2/25). Dem durchschnittlichen User müsse in einem solchen Fall bewusst sein, „dass diese Daten von jedermann zur Kenntnis genommen werden können und sogar mittels Suchmaschinen auffindbar sind“.
Auch Daten Dritter sind kein Problem
Sogar wenn sensible Informationen Dritter betroffen sind, unterliegen diese laut den Kölner Richtern nicht dem Verbot nach Artikel 19 DSGVO. Sie gehen davon aus, dass die Untersagung im konkreten Fall einer „Aktivierung“ durch einen Antrag des betroffenen Dritten auf Herausnahme seiner Daten aus dem veröffentlichten Beitrag beziehungsweise aus dem Trainingsdatensatz bedürfte. Ganz sicher ist sich der 15. Zivilsenat hier aber nicht. Er deutet an, diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen, sollte es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.
Das OLG begründet seine Ansicht damit, dass der europäische Gesetzgeber in der KI-Verordnung die Notwendigkeit des Trainings großer generativer KI-Modelle mit „riesigen Mengen an Text, Bildern, Videos und anderen Daten“ ausdrücklich anerkannt habe. Dabei sei seit Längerem bekannt, dass Firmen Webscraping zum Gewinnen von KI-Trainingsdaten nutzten. Das berge stets die Gefahr der – unbeabsichtigten und nicht zielgerichteten – Verarbeitung sensibler Daten. Mit dem AI Act verfolge die Politik auch das Ziel, eine „Vorreiterrolle“ der EU bei generativer Künstlicher Intelligenz zu erlangen.
Deidentifizierung statt Anonymisierung
Der von der Verbraucherzentrale NRW verklagte Social-Media-Betreiber hat laut dem Urteil auch glaubhaft gemacht, „Maßnahmen zu Deidentifizierung der Datensätze vorzunehmen“. Vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, nationale Identifikationsnummern, Benutzerkennungen, Kredit-/Debitkartennummern, Bankkonten, Fahrzeugkennzeichen, IP-Adressen und Postanschriften würden nur in unstrukturierter Form und „tokenisiert“ zusammengestellt. Damit sei zwar keine Anonymisierung verbunden. Insbesondere würden die Gesichter der auf Fotos erkennbaren Personen nicht verborgen. Trotzdem steht für den Senat außer Zweifel, dass dieses Vorgehen „insgesamt das entsprechende Risiko mindern wird“.
Valentino Halim, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff, begrüßte gegenüber heise online die „unternehmensfreundliche und KI-Technologien ‚ermöglichende‘ Entscheidung“. Die Begründung des Gerichts sei in Teilen durchaus überraschend. Es bleibe abzuwarten, ob der EuGH „die enge Interpretation des Verarbeitungsverbots für sensitive Daten in einem etwaigen Vorlageverfahren mittragen“ würde. Daten- und Verbraucherschützer mahnen Nutzer, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Milliardenprojekt einer KI-Gigafabrik deutscher Tech-Firmen vorerst gescheitert
Die EU winkt mit finanzieller Unterstützung für KI-Großprojekte in Europa und erwartet entsprechende Bewerbungen bis zum heutigen Freitag um 17 Uhr. Die Idee fünf deutscher Tech-Unternehmen war ein gemeinsames KI-Rechenzentrum in Deutschland. Doch die Deutsche Telekom, Ionos, SAP, Siemens und die Schwarz-Gruppe haben sich nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen können, heißt es jetzt. Stattdessen werden einige der beteiligten Firmen eigene Initiativen einreichen.
Die EU plant, neue KI-Gigafactories in Europa mit 20 Milliarden Euro zu unterstützen, um gegenüber anderen KI-Standorten auf der Welt aufzuholen, etwa den Vereinigten Staaten oder China. Daraufhin wollten die genannten Tech-Unternehmen eine gemeinsame Initiative entwickeln, um als deutsches Konsortium ein KI-Rechenzentrum zu bauen. Denn die EU stellt öffentliche Förderungen von bis zu 35 Prozent in Aussicht für KI-Gigafabriken mit jeweils etwa 100.000 KI-Chips der neuesten Generation, etwa viermal mehr als in aktuellen KI-Fabriken wie dem Supercomputer „Jupiter“ in Jülich.
Keine Einigung auf Führungsrolle und Standort
Doch dazu wird es vorerst nicht kommen, denn die beteiligten Unternehmen haben sich nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen können, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Angaben aus den beteiligten Unternehmen und Branchenkreisen. Nun wird es demnach konkurrierende Initiativen von mindestens drei der genannten Firmen geben, von der Deutschen Telekom mit ihrer Tochterfirma T-Systems, der Schwarz-Gruppe mit dessen IT-Gruppe Schwarz Digits sowie von Cloud-Anbieter Ionos. Die letztgenannte Firma plant ein eigenes Konsortium mit Unterstützung des Landes Bayern.
Einer der Gründe für das Scheitern eines gemeinsamen Vorschlags der fünf Großunternehmen war wohl der Führungsanspruch einiger der Beteiligten, namentlich der Telekom und auch der Schwarz-Gruppe. Der börsennotierte Telekommunikationskonzern und der inhabergeführte Handelsriese mit ihren unterschiedlichen Unternehmenskulturen passen einfach nicht zusammen, heißt es etwa.
Zudem war der Standort einer KI-Gigafabrik dieses Ausmaßes umstritten. So habe die Schwarz-Gruppe auf den Bau eines Rechenzentrums in Lübbenau verwiesen, das sich für dieses Projekt eignen würde. Auch die Politik hatte sich bereits eingeschaltet. Die Ministerpräsidenten Bayerns und Nordrhein-Westfalens haben ihre Länder als Standort dieses Rechenzentrums vorgeschlagen, berichten Insider. Allerdings gilt Bayern als nicht ideal für solche Projekte aufgrund des hohen Industriestrompreises und struktureller Engpässe im Stromnetz.
Geschäftsmodell ebenfalls fraglich
Weiterhin offen ist auch das Geschäftsmodell einer solchen KI-Gigafabrik. Die Investitionen dürften laut EU mindestens drei bis fünf Milliarden betragen, wobei die Branche von mindestens sechs Milliarden Euro ausgeht. Deshalb sei es wichtig, „passende Dienstleistungen und KI-Lösungen zu wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten, um am Markt erfolgreich zu sein“, sagt Christian Temath vom Fraunhofer-Institut IAIS. Vorgeschlagen wird auch ein phasenweiser Aufbau mit zunächst weniger als 100.000 GPUs, um die Initialkosten zu begrenzen. Ansonsten wären die Systeme in wenigen Jahren auch bereits veraltet.
Die Deutsche Telekom ist parallel zum Projekt der KI-Gigafabrik bereits auf Nvidia zugegangen. Erst vor wenigen Tagen hat die deutsche Bundesregierung verkündet, dass sich Nvidia und Telekom an einer Gigafabrik beteiligen, da Deutschland bei KI führen will. Dieses Projekt soll aber parallel zu den von der EU vorgesehenen KI-Gigafabriken laufen, denn Nvidia-Chef Jensen Huang sagte zunächst lediglich 10.000 GPUs zu, sodass das entsprechende Rechenzentrum kleiner ausfallen dürfte.
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