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Android: Rückschlag für Google in Streit um Rekordstrafe der EU


Im Rechtsstreit um eine Rekordstrafe der EU müssen Android-Betreiber Google und dessen Holding Alphabet einen Rückschlag hinnehmen: Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), stützt die Rechtsansicht des EU-Gerichts (1. Instanz). Die Rechtsauffassung der Generalanwältin hat beim EuGH erhebliches Gewicht; der Gerichtshof muss ihr nicht folgen, tut es aber häufig. Kokott verweist zudem auf mehrere frühere Entscheidungen des EuGH, die gegen Googles Argumente sprechen. Damit schwinden Googles Chancen, die Strafe in Höhe von mehr als 4,12 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs mittels Android-Verträgen noch abzuwenden.

Im Kern geht es um eine altbekannte, wettbewerbsfeindliche Methode: Ein Unternehmen nutzt seine Macht auf einem Markt aus, um sich Vorteile auf einem anderen Markt zu verschaffen. Die EU-Kommission hat bei Android gleich vier solche Vorgänge erkannt: Ab 2011 durften Gerätehersteller den App-Store Google Play nur noch dann installieren, wenn sie auch Googles Suche mitlieferten. Weil Android ohne Play damals nicht massenmarkttauglich war, soll diese Verknüpfung das Google zusätzliche Werbeeinnahmen bei der Suchmaschine beschert haben.

Zweitens verbat Google den Herstellern, parallel andere Android-Geräte ohne Google Play auf den Markt zu bringen. Hersteller, die nicht ausschließlich vergoogelte Geräte verkaufen wollten, durften gar keine Geräte mit Google verkaufen, was wirtschaftlich schlecht darstellbar war. Drittens schrieb Google ab 2012 zusätzlich die Installation des Webbrowsers Chrome vor.

Viertens beteiligte Google Mobilfunk-Anbieter sowie Gerätehersteller am Werbeumsatz, wenn sie auf definierten Geräteklassen ausschließlich Googles Suche installierten (portfolio-based Revenue Share Agreement). Erst im April 2014 reduzierte Google diese Klausel von einem Geräteportfolio auf das jeweilige Modell – ab diesem Zeitpunkt hatte die EU-Kommission auch kein Problem mit diesem Vertragsmodell.

Die EU-Kommission prüfte und fand, dass alle vier Vertragsmodelle dazu dienten, Googles Marktmacht mit Android als Hebel für andere Geschäftsbereiche, insbesondere die Suchmaschine und deren Werbeeinnahmen, zu nutzen. Also erlegte sie Google 2018 eine Redkordstrafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf.

Google ergriff Rechtsmittel, zum Teil mit Erfolg: Das EU-Gericht erachtete die portfolio-based Revenue Share Agreements als zulässig und reduzierte die Strafe 2022 auf 4,12 Milliarden Euro. Während die EU-Kommission dieses Urteil akzeptierte, war Google der Teilerfolg zu wenig. Somit liegt der Fall nun beim EuGH.

Zumindest bei der Generalanwältin fallen Googles Argumente gegen die Strafe allerdings nicht auf fruchtbaren Boden. Google verlangt eine Analyse, wie die Wettbewerbssituation ohne das beanstandete Verhalten ausgesehen hätte. Doch die deutsche Juristin hält die Feststellung des EU-Gerichts, dass die Vorinstallation von Suche und Chrome den Wettbewerb beeinträchtigt hat, für ausreichend. Wettbewerber konnten demnach gegen die vorinstallierten Anwendungen nicht ankommen.

Außerdem meint Google, der Vergleich solle sich nicht auf die tatsächlichen Wettbewerber beziehen, sondern auf einen hypothetischen Wettbewerber, der ebenso stark wie Google sei. Das ist aus Sicht Kokotts im vorliegenden Fall unrealistisch und würde das Verbot des Marktmachtmissbrauchs untergraben.

Schließlich kann die Generalanwältin weder Rechenfehler erkennen noch einen Fehler bei der Einstufung von Googles Vorgehen als fortgesetzte, einheitliche Zuwiderhandlung. Jetzt ist der EuGH am Zug (Rechtssache C-738/22 P).


(ds)



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Tesla verpasst Chance, sich von Elon Musk zu trennen


Teslas Vorstand wagt einen neuen Anlauf für ein milliardenschweres Aktienpaket für CEO Elon Musk. 96 Millionen Aktien erhält Musk, sofern die Kartellbehörden ihre Zustimmung geben. Das entspricht beim aktuellen Aktienkurs einem Wert von gut 29 Milliarden US-Dollar beziehungsweise über 25 Milliarden Euro.

Musk muss die Aktien zum Spottpreis von 23,34 US-Dollar pro Stück kaufen. Das entspräche aktuell einem Gewinn von etwa 27 Milliarden US-Dollar. Der Kaufpreis orientiert sich am 2018 ausgemachten CEO-Aktienpaket, das Gerichte wiederholt als unzulässig erachtet haben. Sie stuften die Auszahlung als unverhältnismäßig hoch und den Aktionären gegenüber als unfair ein.

Das aktuelle „vorübergehende“ Aktienpaket enthält ein Drittel der 2018 ausgemachten Aktien. Sollte Tesla die ursprüngliche Auszahlung doch noch vor Gericht durchgedrückt bekommen, soll das jetzige damit verrechnet werden.

Schätzungen zufolge soll Tesla in seiner gesamten Firmengeschichte rund sieben Millionen Autos verkauft haben. Nach Abzug des Aktienkaufpreises entspräche das jetzige Paket einer Prämie von mehr als 3800 US-Dollar pro verkauften Tesla.

In einem Brief an die Aktionäre schreibt ein Vorstandskomitee, dass Tesla mit diesem Aktienpaket Musk in der Firma halten will. Es steht nicht konkret drin, aber zwischen den Zeilen wird klar: Musk dürfte mit dem Rücktritt gedroht haben.

Er sei unabdinglich, um den Autohersteller weiter voranzutreiben, heißt es im Brief. Das Komitee lobt Musks Performance und Führungsqualität, obwohl die Verkäufe im Jahr 2025 erheblich eingebrochen sind. Dieser Einbruch wird mit Musks politischer Agenda in Zusammenhang gebracht. Zusätzlich floppte Teslas Markteinführung des Cybertrucks.

Schon 2018 nannte Tesla hauptsächlich die eigene Marktkapitalisierung an der Börse als konkretes Performance-Ziel. Umsatz und Gewinn waren als schwammiges Nebenziel formuliert. Auch im Brief an die Aktionäre hebt das Tesla-Komitee ausschließlich den Marktwert hervor.

Das Aktienpaket soll auch Musks Macht innerhalb Tesla erhöhen: „Diese Zwischenprämie ist so strukturiert, dass seine Stimmrechte nach der Zuteilung schrittweise erhöht werden. Dies hat er uns wiederholt mitgeteilt – und die Aktionäre haben dies bestätigt – und ist ein wichtiger Teil des Anreizes für ihn, sich weiterhin auf die wichtige Arbeit zu konzentrieren, die wir hier bei Tesla leisten.“

Das Aktienpaket verpflichtet Musk lediglich für zwei Jahre, Tesla in einer „Senior-Führungsrolle“ erhalten zu bleiben. Der Firmenchef soll sich für fünf Jahre verpflichten, die Aktien zu halten. Allerdings enthält die Klausel Ausnahmen: Musk kann damit Steuerzahlungen leisten und den Aktienkaufpreis abziehen.


(mma)



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Auf Festival erprobt: Toilettenkabine wird telemedizinische Versorgungsstation


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Beim diesjährigen Parookaville-Festival in Weeze diente eine umgebaute Toilettenkabine, ausgestattet mit moderner Medizintechnik, als telemedizinische Versorgungsstation. Die mobile Einheit wurde erstmals unter Realbedingungen erfolgreich getestet. Entwickelt wurde sie von der Uniklinik RWTH Aachen im Rahmen des vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekts „Kabine“.

Mehr als 100 Festivalbesucher wurden mithilfe einer mit Kamera, EKG, digitalem Stethoskop, einem Fieberthermometer und weiteren Geräten ausgerüsteten Kabine medizinisch betreut – ohne ärztliches Personal vor Ort. Stattdessen führten Ärzte per Video durch die Untersuchungen. Die Patientendaten wurden in Echtzeit übertragen und ausgewertet, bei Bedarf konnte sogar ein Rezept ausgestellt werden.

Ziel des Kabine-Projekts ist es, die telemedizinische Station künftig in Krisen- und Katastrophengebieten einzusetzen – etwa nach Naturkatastrophen, wenn medizinische Infrastruktur fehlt. Die Kabine ist modular aufgebaut, energieautark durch Solarstrom und Satellitenanbindung und kann innerhalb von 24 bis 48 Stunden mobil betrieben werden. „Dank standardisierter Schnittstellen und intuitiver Bedienung können auch ungeschulte Helferinnen und Helfer sie in Betrieb nehmen und Patienten versorgen – mit ärztlicher Unterstützung aus der Ferne“, heißt es in der Pressemitteilung. Die Ergebnisse des Feldtests sollen nun in die Weiterentwicklung der Technologie und neue Pilotprojekte einfließen.

„Wir konnten zeigen, dass unsere Lösung auch bei Hitze, Stress und hoher Auslastung zuverlässig funktioniert“, erklärt Studienleiterin Anna Müller vom AcuteCare InnovationHub der Uniklinik Aachen. Die Patientenzufriedenheit sei hoch gewesen, technische Ausfälle habe es kaum gegeben. Die Kabine soll laut Projektbeschreibung in Zukunft auch mit einem Hubschrauber in Krisengebiete gefahren werden können. Der Transport von Medikamenten und Ähnlichem soll dann über Drohnen erfolgen.

Auf dem Münchner Oktoberfest wurde bereits 2022 ein Telenotarzt getestet. Im vergangenen Jahr setzte der gleiche Sanitätsdienst, die Aicher Ambulanz, für Untersuchungen auf der Wiesn ein mobiles CT ein – Patienten mit Auffälligkeiten wurden in umliegende Kliniken verlegt.


(mack)



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„Pfizergate“: Die verschwundenen SMS der EU-Kommissionspräsidentin


Die New York Times hat zwar im Streit um die Herausgabe von SMS von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem Gericht der EU in Luxemburg Recht bekommen. In der Sache hat das der Zeitung und der Öffentlichkeit aber letztlich nichts gebracht: Die Kommission musste erneut über das Begehr der Times um Offenlegung des SMS-Austauschs zwischen von der Leyen und Albert Bourla, dem Chef des US-Pharmakonzerns Pfizer, zu milliardenschweren Lieferungen von Covid-19-Impfstoffen befinden. Doch die Brüsseler Regierungsinstitution mauert weiter und behauptet, zentrale Kurznachrichten seien längst gelöscht worden.

Die Kommission habe mit Schreiben vom 28. Juli mitgeteilt, die umstrittenen SMS könnten nicht mehr übermittelt werden, berichtet die New York Times. Nachdem der Journalist Alexander Fanta im Mai 2021 erstmals Zugang zu den Textnachrichten verlangt hatte, entschied von der Leyens Kabinettschef Björn Seibert demnach trotzdem, die SMS vom Handy der Kommissionspräsidentin nicht zu speichern. Seibert habe die Nachrichten im Sommer 2021 gelesen und sei zu dem Schluss gekommen, dass sie lediglich der Terminvereinbarung für Telefonate während der Corona-Pandemie dienten.

Aus diesem Grund seien die Mitteilungen nicht in einer Form archiviert worden, die eine spätere öffentliche Einsicht ermöglicht hätte, heißt es weiter. Laut der Auskunft seien die Nachrichten inzwischen gelöscht und nicht wiederherstellbar, da von der Leyens Smartphone mehrfach ausgetauscht und die Daten dabei nicht übertragen worden seien. Inhalte sollen im Vorfeld auf den älteren Geräten gelöscht und die Telefone dann recycelt worden sein. Die SMS seien so spätestens seit Juli 2023 nicht mehr vorhanden gewesen.

Schon zu diesem Zeitpunkt untermauerte die Kommission ihre Behauptung, auf Basis der europäischen Informationsfreiheitsregeln keine Einblicke in den SMS-Austausch gewähren zu können. Nach der Verordnung zur Akteneinsicht für EU-Gremien gebe es nur eine Pflicht, so die Argumentation damals, Dokumente aufzubewahren, „wenn sie wichtige Informationen enthalten, die nicht von kurzer Dauer sind“. Das gelte ferner, sobald Maßnahmen „seitens der Kommission oder einer ihrer Dienststellen“ erforderlich seien. Die erfragten SMS hätten diese Kriterien nicht erfüllt.

Bei dem Gerichtsstreit geht es um einen Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021. Die Parteien einigten sich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff, das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.


(dahe)



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