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Österreich verbietet Dickpics | heise online
Das unaufgeforderte Zusenden von Fotos oder Videos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere ist in Österreich derzeit nicht gerichtlich strafbar. Um das zu ändern, legt die Regierung dem Parlament einen Vorschlag für eine Strafrechtsnovelle vor. Damit soll auch sogenanntes Cyberflashing verboten werden.
Laut vorgeschlagenem Paragraphen 218 Absatz 1b Strafgesetzbuch (StGB) soll strafbar sein, „wer eine andere Person belästigt, indem er ihr im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems eine Bildaufnahme, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt, vergleichbare bearbeitete Bildaufnahmen oder vergleichbares künstlich erstelltes Material, unaufgefordert und absichtlich übermittelt.“ Klingt einfach und ist im Detail erstaunlich komplex.
Diffizile Abgrenzung
Comics oder Zeichnungen erfüllen das Erfordernis nicht, weil sie echten Bildern nicht „vergleichbar“ sind. Die Formulierung „oder unter Verwendung eines Computersystems“ erfasst Cyberflashing. Dabei werden Abbildungen des Gemächts nicht über klassische Telekommunikation, sondern über Nahfunk, beispielsweise Apples Airdrop oder Bluetooth, unverhofft zugemittelt. Erfasst werden zudem Online-Postings, die Platzierung auf Webseiten oder Internetplattformen aller Art sowie Verbreitung über Soziale Netze. Dabei soll laut Erläuterungen jedoch nicht strafbar sein, wer Aufnahmen „in der eigenen digitalen Sphäre (zB in das eigene Profil)“ hochlädt oder platziert.
Nicht kriminalisieren möchte die Regierung Fälle, in denen von Einverständnis der Beteiligten auszugehen ist: „Dies kann beispielsweise in Beziehungen der Fall sein oder auch bei Teilnahme an Angeboten im Internet, in sozialen Medien oder Apps, die auf den (zulässigen) Empfang oder Austausch von sexuellen Inhalten ausgerichtet sind (zB Erotikplattformen). Die bloße Präsenz oder Teilnahme auf Kontakt-Portalen zur Partnersuche oder in sogenannten ‚Dating-Apps‘ genügt dabei freilich nicht.“
Zudem muss die Belästigung im Zeitpunkt des Empfangs eintreten. Wer sich später, etwa nach einem Beziehungsende, ekelt, hat keine rechtliche Handhabe. Die neuen Tatbestände sind sogenannte Ermächtigungsdelikte. Das bedeutet, dass die Tat nur mit Zustimmung der verletzten Person gerichtlich verfolgt werden kann. Vorgesehen sind dann Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen, sofern kein anderer, schwerwiegenderer Tatbestand erfüllt ist.
Übererfüllung einer EU-Richtlinie
Die Novelle setzt die 2004 beschlossene EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um. Diese Richtlinie erlegt in Artikel 7 Absatz c den Mitgliedsstaaten auf, „unaufgeforderte, mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person, sofern diese Handlungen wahrscheinlich dazu führen, dass der Person schwerer psychischer Schaden zugefügt wird“, spätestens 2027 unter Strafe zu stellen. Die österreichische Novelle geht über die EU-Vorgabe hinaus.
Denn für Strafbarkeit in Österreich soll Belästigung reichen, selbst wenn keine Wahrscheinlichkeit schweren psychischen Schadens besteht. Die Übererfüllung von EU-Vorgaben ist auch als Goldplating bekannt. Genau das sollte in Österreich nicht mehr vorkommen, wie Bundeskanzler Christian Stocker und seine Partei, die ÖVP, versprochen haben. Die Erläuterung der Regierungsvorlage begründet das Goldplating so: „Einerseits scheint die Anknüpfung an den Aspekt der Belästigung (…) sachgerechter; andererseits würde das Kriterium der Wahrscheinlichkeit eines schweren psychischen Schadens Ermittlungs- und Beweisverfahren voraussichtlich verlängern und verkomplizieren (…)“, und es gäbe dann weniger Verurteilungen.
Die österreichische Regierung erwartet, dass es in Zukunft zirka 300 einschlägige Verfahren pro Jahr bei den Staatsanwaltschaften sowie ungefähr 45 Gerichtsverfahren jährlich geben wird. Entsprechend dürfte die Kriminalitätsrate geringfügig steigen. Die Regierungskoalition dürfte die kleine Strafrechtsnovelle ohne Federlesen verabschieden.
(ds)
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#TGIQF: Das Quiz rund um die Star-Wars-Parodie Spaceballs
Für Kinofans war die Ankündigung in dieser Woche ein Hit: Bald wird Spaceballs fortgesetzt. Mel Brooks Star-Wars-Verulkung erschien 1987 und setzte Maßstäbe im Hinblick auf Weltraum-Parodien – Nach nun 40 Jahren kommt endlich der zweite Teil 2027 in die Kinos, den die Fans aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Mel Brooks schon fast abgeschrieben hatten.
„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Zwar wird die Fortsetzung von Amazon produziert, aber er soll ausdrücklich erst einmal im Kino erscheinen. Und glücklicherweise ist Rick Moranis wieder in seiner Paraderolle als Lord Helmchen zu sehen. Das kam überraschend, da er schon in Filmrente zu sein schien: Abgesehen von einem Auftritt in der Serie „Die Goldbergs“ im Jahr 2018 stand er für einen Film das letzte Mal 2006 vor der Kamera. Dabei betonte Moranis, dass er nicht in Rente, nur mittlerweile sehr wählerisch bei Rollenangeboten sei.
Bestätigt sind zudem auch Bill Pullmann (Lone Starr), auch Mel Brooks selbst ist wieder dabei, der im Yoda-haften Alter von knapp 100 Jahren erneut die Figur Yogurt miemen wird. Doch wer hatte denn eine nicht magenschonende Cameorolle in dem Kultfilm? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem kleinen Spaceballs-Quiz rund um die Filmperle.
In der heiseshow von dieser Woche stellte der Quizmaster selbst Dr. Volker Zota sowie Malte Kirchner drei Spaceballsfragen vorab. Sie hauten die Antworten fast in lächerlicher Geschwindigkeit raus hatten den Saft an ihrer Seite.
Schnellrater können wie immer mehr Punkte abräumen. Mit schnellen Antworten können Sie in 10 Fragen satte 200 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gerne im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gerne genommen.
Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns auf den Kurznachrichten-Netzwerken Bluesky und Mastodon und auf den Meta-Ebenen Facebook oder Instagram. Falls Sie eigene Ideen oder Fragen für ein neues Quiz haben, dann schreiben Sie einfach dem Quizmaster.
(mawi)
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Trotz Ökodesign-Verordnung: Kein Update-Versprechen für iPhones und iPads
Seit dem 20. Juni greifen die neuen Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und Tablets in der EU. Die Verordnung 2023/1670 schreibt „Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten“ verbindlich vor, mindestens 5 Jahre lang Software-Updates für verkaufte Geräte bereitzustellen. Apple erfüllt diese Vorgabe schon lange freiwillig, verzichtet aber weiterhin auf ein konkretes Update-Versprechen. Auf Nachfrage verwies das Unternehmen lediglich auf die bestehende Praxis bei Sicherheits-Patches für alte Geräte sowie auf seinen Langlebigkeitsansatz.
„Apple hat eine nachweisbare Erfolgsbilanz bei der Bereitstellung weit verbreiteter und langlebiger Betriebssysteme, die weit über den historischen Branchenstandard hinausgehen, sowie Funktionsupdates für Betriebssysteme, die bis zu 6 Jahre nach der ursprünglichen Veröffentlichung der jeweiligen Geräte herauskamen“, hält der Konzern in einem zuletzt im Juni 2024 aktualisierten Whitepaper fest.
Fünf Jahre iPhone-Sicherheitsupdates ab Verkaufsbeginn
In Reaktion auf den britischen „Product Security and Telecommunications Infrastructure Act“ hatte sich Apple erstmals konkret verpflichtet, Geräte für mindestens 5 Jahre mit Sicherheitsupdates zu versorgen – dort aber gerechnet ab dem Verkaufsstart. Die Ökodesign-Anforderungen innerhalb der EU schreiben Software-Updates für 5 Jahre ab Verkaufsende vor und damit für einen meist deutlich längeren Zeitraum. Das iPhone XR war zum Beispiel bis September 2021 im Handel, erhält aber kein iOS 26 im Herbst 2025. Sicherheits-Patches für iOS 18 wird es auf dieser Modellreihe erfahrungsgemäß wohl weiterhin geben.
Bei besonders gravierenden Schwachstellen, die etwa aktiv für Spyware-Angriffe ausgenutzt werden, gibt es auch noch Patches für sehr alte iPhones: Ende März wurden beispielsweise mehrere Sicherheitslücken selbst auf dem fast zehn Jahre alten iPhone 6s mit einem Update für iOS 15 beseitigt. Sämtliche bekannten Lücken stopft Apple allerdings nur in der neuesten Version seiner Betriebssysteme.
Keine Patches mehr für iOS 17
Patches für ältere iOS-Versionen gibt es auch nur auf älterer Hardware, die keine Funktions-Updates mehr erhält. Für iOS 17 liefert Apple offensichtlich keine weiteren Patches mehr, weil sich alle unterstützten iPhones auch auf iOS 18 aktualisieren lassen. Entsprechend müssen Nutzer allerdings zum Schutz vor Sicherheitslücken auch größere Updates einspielen, selbst wenn sie massive Änderungen – wie das kommende Liquid-Glass-Design von iOS 26 – vielleicht gar nicht möchten.
(lbe)
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Rückruf für Citroën C3- und DS3 der Baujahre 2009 bis 2019 wegen Takata-Airbags
Nach einem Unfall in Frankreich, bei dem tragischerweise die Airbags zwei Personen schwer respektive tödlich verletzt haben, wurde das französische Verkehrsministerium aktiv. Es wies Stellantis an, eine „Stop-drive-order“ für potenziell betroffene Fahrzeuge zu verfügen, bis die Airbags des Zulieferers Takata ausgetauscht wurden. Faktisch ist das ein Fahrverbot mit Ausnahme der Fahrt zur Werkstatt. Betroffen sind rund 441.000 Citroën C3- und DS3 der Jahrgänge 2009 bis 2019 mit Zulassungen in Deutschland, Frankreich und Belgien.
Rückrufbetreuung in Deutschland durch das KBA
Stellantis Deutschland schickte dazu heute Morgen eine Pressemitteilung, um neben der direkten Kundenansprache auch den Kanal der Medien zu nutzen. So sollen auch in Deutschland Betroffene möglichst schnell parallel zur verpflichtenden Information der Halter direkt durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht werden können. Der Konzern schrieb: „Die von diesem ‚Stop-Drive‘ betroffenen Fahrzeuge waren bereits Teil einer laufenden umfassenden Rückrufaktion, die vor über einem Jahr zunächst in Südeuropa begann und später nach Norden ausgeweitet wurde.“ Stellantis wird betroffene Kunden in Kürze informieren. Zudem kann man selbst mithilfe der Fahrgestellnummer (VIN) auf der Citroën-Website (www.citroen.de/wartung-services/rueckrufaktion-pruefung.html), bei seinem Händler vor Ort oder telefonisch bei der Kundenbetreuung (0080008251001) prüfen, ob man ein Fahrzeug zunächst besser stehen lässt. Zum kostenlosen Austausch müssen (und dürfen) die Werkstätten aufgesucht werden, wer den Rückruf nicht befolgt, wird vom KBA dazu angehalten. Sollte man die Frist in der Aufforderung erneut missachten, wird das Fahrzeug von der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet.
Beschleunigung des Tauschs erst nach tödlichem Unfall
Anlass der durchgreifenden Aktion ist ein tödlicher Unfall in Frankreich, bei dem am 11. Juni eine 37-jährige Fahrerin eines Citroën C3 durch ihren mit zu großer Kraft detonierten Airbag ums Leben kam. Ein Jugendlicher wurde schwer verletzt. Die französische Zeitung „Le Monde“ berichtet von einer daraufhin eingeleiteten Untersuchung wegen Totschlags. Manager beider Marken sollen beim Verkehrsministerium vorgeladen sein. Die Frage steht im Raum, warum Stellantis die Airbags der betroffenen Fahrzeuge nicht sofort mit der Entdeckung des Problems „vor über einem Jahr“, sondern sukzessive hat tauschen lassen.
Der Zulieferer Takata aus Japan hat seit den 90er-Jahren Airbags mit Gasgeneratoren verkauft, deren Ammoniumnitrat-Treibladungen aufgrund von Alterung durch Hitze und Feuchtigkeit bei einem Unfall zu hohen Druck erzeugen können. Dadurch können die Insassen mit Metallstücken beschossen werden, mit der Folge schwerer Verletzungen. 16 Todesfälle sind mit Sicherheit auf dieses Problem zurückzuführen. Erkannt wurde das Problem 2013. Seither mussten weltweit deutlich über 100 Millionen Autos aller großen Marken nachgebessert werden, es ist zusammengerechnet der größte Rückruf der Automobilgeschichte.
Mehr über die Firma Takata
(fpi)
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