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Synology DS925+ im Test – ComputerBase


Die DS925+ hat als erstes NAS-System der 25er Plus-Serie mit neuen Kompatibilitätsanforderungen an die HDDs zu kämpfen, präsentiert sich abseits dessen im ausführlichen Test aber als durchaus zuverlässiges Update, mit dem Synology endlich 2,5-Gigabit-LAN und eine CPU mit mehr Leistung für Apps und VMs bietet.

Mit dem ersten verfügbaren NAS der 25er-Generation, der DS925+, führt Synology ein paar entscheidende Änderungen ein – nicht nur im Vergleich zum Vorgänger, der DS923+ (Test). Die DS925+ erhält im Vergleich zur DS923+ einen schnelleren Ryzen-Prozessor und nun auch nativ 2,5-Gigabit-LAN für beide Netzwerkanschlüsse. Der PCIe-Steckplatz für die optionale 10-Gigabit-LAN-Karte fällt jedoch weg und Synology verlangt künftig in allen neuen Plus-Modellen zudem Synology-Laufwerke oder zertifizierte Laufwerke von Drittherstellern. ComputerBase klärt im Test auf, was es damit auf sich hat, welche HDDs und SSDs genutzt werden können und welche nicht und welche Einschränkungen es gegebenenfalls gibt.

Die Synology DS925+ ist bereits im Handel verfügbar. Der aktuelle Verkaufspreis startet ab 603 Euro für das NAS ohne Laufwerke. Damit startet sie exakt zu dem Preis, der vor knapp 3 Jahren auch für die DS923+ verlangt wurde.

Lieferumfang der Synology DS925+ mit vier zusätzlich 20-TB-HDDs von Synology
Lieferumfang der Synology DS925+ mit vier zusätzlich 20-TB-HDDs von Synology

Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen DS925+ und DS923+

Bevor es genauer um die Thematik der unterstützen Laufwerke geht, wird zunächst ein Blick auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der DS925+ und DS923+ geworfen.

Doppelt so viel Kerne im AMD-Prozessor

Die Unterschiede beziehen sich wie eingangs bereits erwähnt unter anderem auf den Prozessor. Bei der DS925+ setzt Synology auf den AMD Ryzen V1500B Prozessor, den das Unternehmen auch schon in der Synology DS1621+ (Test) einsetzt. Der Ryzen V1500B setzt auf vier Zen-Kerne mit acht Threads und taktet mit 2,2 GHz. In der DS923+ steckt hingegen ein AMD Ryzen R1600 mit zwei Kernen und vier Threads, der mit 2,6 GHz taktet. Die verdoppelten Kerne sollten den Taktunterschied aufwiegen.

Synology DS925+ für bis zu vier HDDs
Synology DS925+ für bis zu vier HDDs

Allerdings ist eben auch der Ryzen V1500B vergleichsweise alt. Auf Zen-Basis wird der Prozessor noch in 14 nm gefertigt, unterstützt aber immerhin DDR4-2400 mit ECC, wovon Synology in der DS925+ erneut Gebrauch macht und Arbeitsspeicher mit Fehlerkorrektur verbaut. Eine integrierte Grafik bietet der Ryzen V1500B jedoch nicht, so dass das NAS im Vergleich zu Intel-Modellen mit iGPU vor allem beim Transkodieren von Videos im Plex-Media-Server mit „High Efficiency Video Coding“ (HEVC), H.265, im Nachteil ist. Dies wird durch den V1500 ohne GPU nicht in Hardware beschleunigt, so dass er dabei je nach Ausgangsmaterial, Bitrate und Auflösung schnell an seine Grenzen stoßen kann. 4K-H.265-Videos lassen sich in der Regel nicht ohne Aussetzer transkodieren, da ausschließlich die CPU die gesamte Arbeit übernehmen muss. Wer Videodateien zur Wiedergabe nicht auf dem NAS transkodiert, weil das Endgerät zur Beschleunigung der Wiedergabe eingesetzt werden kann, der kann diesen Aspekt allerdings vernachlässigen.

2 × 2,5-Gigabit-LAN

Die beiden 1-Gigabit-LAN-Anschlüsse der DS923+ ersetzt Synology in der DS925+ gegen zwei 2,5-Gigabit-Ports. Somit wird das Netzwerk für jeden deutlich schneller, wenn das eigene LAN dies unterstützt. Da die DS923+ bereits durch ihre 1-Gigabit-Ports limitiert war, wird die DS925+ allein aufgrund dieser Änderung enorm in der Übertragungsgeschwindigkeit zulegen.

Die Synology DS925+ bietet zwei LAN-Anschlüsse mit 2,5 Gbit/s
Die Synology DS925+ bietet zwei LAN-Anschlüsse mit 2,5 Gbit/s

Keine 10 GbE per Erweiterungskarte

Den mit der DS923+ eingeführten Erweiterungsslot für die hauseigene E10G22-T1-Mini-Netzwerkkarte mit 10 Gigabit hat Synology bei der DS925+ aber wieder weggelassen. Abseits der beiden 2,5-GbE-Ports lässt sich somit kein Netzwerk nutzen oder gar auf 10 GbE aufrüsten.

Weiterhin 4 GB RAM

Als Arbeitsspeicher bietet die DS925+ 4 GB DDR4 ECC SODIMM und somit unveränderte Eigenschaften im Vergleich zur DS923+. Der Arbeitsspeicher kann erneut über ein weiteres SODIMM-Modul oder den Austausch des vorhandenen Moduls gegen zwei neue Speicherriegel auf bis zu 32 GB erweitert werden. Die beiden Steckplätze sind über die Vorderseite zu erreichen, wenn die Laufwerksrahmen entnommen werden. Der RAM lässt sich werkzeuglos erweitern oder austauschen.

Vorinstallierter ECC-RAM in der DS925+ mit freiem SODIMM-Slot
Vorinstallierter ECC-RAM in der DS925+ mit freiem SODIMM-Slot
Der ECC-RAM aus der Synology DS925+
Der ECC-RAM aus der Synology DS925+

USB-C statt eSATA für Erweiterungseinheit

Ebenfalls neu ist die Erweiterungseinheit DX525, die mit der DS925+ kompatibel ist und das NAS von 4 auf 9 SATA-Laufwerke erweitert. Sie wird jetzt aber über USB-C verbunden, denn eSATA nutzt Synology bei den neuen Modellen nicht mehr. An der Vorder- und Rückseite der DS925+ ist jeweils ein USB-A-Anschluss (USB 3.2 Gen 1) verbaut, wie auch bei der DS923+. PC-Peripherie abseits von Speichermedien lässt sich an den USB-Anschlüssen nicht nutzen.

USB-C über die PCIe-Karte mit M.2 für die Expansionseinheit
USB-C über die PCIe-Karte mit M.2 für die Expansionseinheit

Zwei 92-mm-Lüfter und ein externes Netzteil

Die DS925+ wird erneut über zwei 92 × 92 × 25 mm große Lüfter an der Rückseite des NAS gekühlt. Sie lassen sich bei einem Defekt austauschen, da sie über einen herkömmlichen 3-Pin-Anschluss mit der Platine verbunden und nicht verlötet sind. Das externe Netzteil der DS925+ leistet maximal 100 Watt und ist lüfterlos.

Zwei große Lüfter kühlen die Synology DS925+
Zwei große Lüfter kühlen die Synology DS925+
100-Watt-Netzteil der Synology DS925+
100-Watt-Netzteil der Synology DS925+

M.2-SSDs und Gehäuse unverändert

Unverändert im Vergleich zur DS923+ hat Synology das Gehäuse, das externe 100-Watt-Netzteil und die beiden M.2-Steckplätze für einen SSD-Cache oder einen All-Flash-Speicherpool an der Unterseite des Gehäuses. Die Abdeckungen lassen sich ohne Werkzeug abnehmen und die M.2-SSDs ebenso werkzeuglos in die beiden Steckplätze einsetzen und arretieren.

An der Unterseite der DS925+ können zwei M.2-SSDs verbaut werden
An der Unterseite der DS925+ können zwei M.2-SSDs verbaut werden

Doch die M.2-SSDs sind ein gutes Stichwort, um sich mit einer der wichtigsten Änderungen der 25er Plus-Serie von Synology auseinanderzusetzen, der Kompatibilität von HDDs und SSDs.

ComputerBase hat sich dem Thema parallel zu diesem Test auch noch einmal ausführlich in einem Bericht gewidmet, in dem aufgezeigt wird, was die neue Kompatibilitätsanforderung bedeutet, was noch möglich ist, was nicht mehr funktioniert und wie sich die Laufwerkssperre für HDDs und SSDs von Drittherstellern zumindest aktuell noch umgehen lässt, möchte das Thema aufgrund seiner Bedeutung aber auch in diesem Test erörtern.

Nur noch zertifizierte HDDs und SSDs in der Plus-Serie

Bei allen neuen Plus-Modellen ab der 25er-Serie – und so auch bei der DS925+ – sind Synology-HDDs oder zertifizierte Laufwerke von Drittherstellern notwendig, um sie im NAS überhaupt einsetzen zu können.

Doch was bedeutet das genau?

  1. Die HDDs müssen von Synology selbst oder offiziell zertifiziert sein
  2. Nicht zertifizierte, neue Laufwerke können nicht genutzt werden
  3. Ohne zertifizierte Laufwerke wird DSM nicht initialisiert
  4. Diese Einschränkung gilt sowohl für SATA-HDDs, SATA-SSDs als auch M.2-SSDs

Konkret bedeutet das, dass man derzeit sowohl bei HDDs als auch SSDs auf Laufwerke von Synology zurückgreifen muss. Synology listet auf der Website kompatible Laufwerke, wobei diese Liste nunmehr als Whitelist zu verstehen ist. Was hier nicht gelistet ist, funktioniert auch nicht.

Synology DS925+ mit neuen Anforderungen an die Laufwerke
Synology DS925+ mit neuen Anforderungen an die Laufwerke

Schon ein Laufwerk, das nicht von Synology stammt, führt dazu, dass das gesamte NAS nicht eingerichtet werden kann, selbst wenn man drei HDDs von Synology verbaut hat, auf denen problemlos ein Speicherpool eingerichtet werden könnte. Erst das Entfernen des Fremdlaufwerks ermöglicht in diesem Fall das Einrichten des NAS. Da man mit einem Fremdlaufwerk im NAS aber ohnehin nichts anfangen kann, ergibt es auch keinen Sinn, dieses überhaupt erst einzubauen.

Die Ausgangssituation: Nicht-zertifizierte Laufwerke verhindern die Initialisierung des NAS
Die Ausgangssituation: Nicht-zertifizierte Laufwerke verhindern die Initialisierung des NAS

Während die DS925+ mit nicht gelisteten Laufwerken gar nicht erst initialisiert werden kann, gibt es auch beim SSD-Cache und SSD-Speicherpool eine Änderung. Bisher ließ sich ein SSD-Cache auch mit M.2-Laufwerken von anderen Herstellern problemlos einrichten. Lediglich SSD-Speicherpools haben auch in der DS923+ bereits SSDs direkt von Synology erfordert. Bei der DS925+ kann auch der SSD-Cache nun aber nur noch mit Laufwerken von der Whitelist konfiguriert werden. Stehen die eigenen M.2-SSDs nicht auf dieser Liste, wird sowohl das Erstellen eines SSD-Speicherpools als auch eines SSD-Caches in DSM verweigert.

Auch Fremd-SSDs lassen sich aktuell weder für Speicherpools noch einen SSD-Cache nutzen

Ob diese Änderung tatsächlich beabsichtigt ist, ist aber noch offen. ComputerBase steht diesbezüglich mit Synology im Kontakt, denn auf der deutschen Support-Seite schreibt Synology, dass SSDs, die nicht auf der Kompatibilitätsliste stehen, in den Plus-Modellen weiterhin als Cache genutzt werden können.

Laut Synology sollen SSDs eigentlich weiterhin verwendet werden können
Laut Synology sollen SSDs eigentlich weiterhin verwendet werden können

Wirft man nun einen Blick auf die Kompatibilitätsliste der M.2-SSDs für die DS923+, enthält diese abseits der 400- und 800-GB-SSDs von Synology selbst keinen einzigen Eintrag. Dies macht wenig Hoffnung, dass zeitnah die Laufwerke anderer Hersteller für die DS925+ freigegeben werden.

Bei Plus-Modellen, die bis einschließlich 2024 veröffentlicht wurden (ausgenommen XS-Plus-Serie und Rack-Modelle), ändert sich nichts.

Welche Laufwerke von Drittherstellern sind zertifiziert?

Die Antwort auf die Frage, welche Laufwerke von Drittherstellern bislang zertifiziert sind, lässt sich mit einem einfach „Keine“ beantworten. Synology gibt zwar an, dass Dritthersteller die Möglichkeit haben, ihre Festplatten gemäß den technischen Vorgaben von Synology prüfen und anschließend offiziell als kompatibel listen zu lassen, doch ob dies jemals geschehen wird, ist aktuell völlig unklar.

Schlupfloch: Migration der HDDs aus altem NAS

Für Besitzer eines Synology-NAS gibt es jedoch ein Schlupfloch. Denn auch Synology stand vor der Frage, wie man den Laufwerkszwang durchsetzen soll, wenn von einem älteren NAS auf ein neues 25er Plus-Modell umgestiegen wird. Hierfür bietet Synology eine Migration an, bei der alle Daten und Einstellungen vom alten auf das neue NAS mitgenommen werden können, indem die Laufwerke aus dem alten in das neue NAS mitgenommen werden.

Die gute Nachricht lautet, dass dies auch weiterhin möglich ist. Allerdings machen dann zahlreiche Hinweise darauf aufmerksam, dass die migrierten Laufwerke nicht unterstützt werden. Synology spricht hier in den Menüs des DSM sogar von „Risiko“. Ignoriert man diese Warnungen, können auf diesem Wege aber auch HDDs von Drittherstellern genutzt werden.

Wer kein altes Synology-NAS besitzt, aus dem er Laufwerke migrieren kann, hat diese Option aber nicht.

Migration von einem anderen Synology-NAS funktioniert auch mit nicht-zertifizierten Laufwerken
Migration von einem anderen Synology-NAS funktioniert auch mit nicht-zertifizierten Laufwerken

Warum neue Laufwerkskompatibilitätsrichtlinien?

Die Frage ist natürlich, warum Synology überhaupt etwas ändert und neue Laufwerkskompatibilitätsrichtlinien einführt. Nach eigener Aussage passt sich das Unternehmen damit Industriestandards an. Zudem möchte man die „Systemleistung, Zuverlässigkeit und Benutzererfahrung verbessern“.

Den Punkt der Zuverlässigkeit, kann man gelten lassen. Denn als kompatibel gelistete Laufwerke sollen strengen Tests unter verschiedenen Arbeitslasten, Konfigurationen und Betriebsszenarien unterzogen werden, die auch Simulationen von abnormalen Abschaltungen, extremen Temperaturen, funktionalem Stress und Stromzyklen beinhalten. Sind die Laufwerke getestet, steht Synology auch bei Problemen zur Seite.

Für Synology bedeutet dies aber auch, dass man sich weniger um Probleme kümmern muss, die mit Laufwerken von anderen Herstellern auftreten, sei es wegen Kompatibilitäts- und Firmware-Problemen etwa beim Standby. All diese Anfragen laufen bisher bei Synology auf, nicht bei den HDD-Herstellern.

Auch wenn nicht alle Argumente von der Hand zu weisen sind, bieten die neuen Richtlinien schlussendlich aber in erster Linie für Synology Vorteile, nicht für den (versierten) Kunden.

Was kosten die Laufwerke von Synology im Vergleich?

Synology bietet verschiedene HDDs für NAS-Systeme an, die sich an verschiedene Enterprise-Zielgruppen richten. Die Bezeichnung folgt einer festgelegten Nomenklatur.

Nomenklatur der SSDs und HDDs von Synology

Die Laufwerke der HAT3300-Serie sind dabei die günstigsten und stellen den Einstieg dar. Die HAT5300-Enterprise-Serie ist hingegen deutlich teurer.

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Auswahl von NAS-HDDs mit 4, 8, 16 und 20 TB Speicherkapazität, um die HDDs von Synology preislich mit der Konkurrenz von Seagate, WD und Toshiba vergleichen zu können.

Vor allem Synologys HAT3300-Serie ist preislich inzwischen im Handel durchaus konkurrenzfähig. Bei der HAT5300-Serie wird hingegen je nach Kapazität ein erheblicher Aufpreis fällig.

Doch auch wenn Synology mit der preiswertesten Serie konkurrenzfähig ist, stehen viele Nutzer trotzdem vor dem Problem, dass sie eben keine vorhandenen Laufwerke nutzen können, sondern um einen Neukauf von Synology-HDDs nicht herumkommen, obwohl sie gegebenenfalls zwei oder sogar vier Laufwerke aus einem NAS eines Konkurrenten bei einem Systemwechsel zur Verfügung hätten.

Inbetriebnahme einfach wie immer

Die Inbetriebnahme des Synology-NAS ist, passende Laufwerke vorausgesetzt, ansonsten einfach wie eh und je. Die 3,5-Zoll-Laufwerke können schrauben- und werkzeuglos über Klemmhalter auf den Laufwerksrahmen installiert werden. Die Rahmen sind aus Kunststoff und bietet kleine Gummipuffer, um Vibrationen der Laufwerke zu verhindern. 2,5-Zoll-Laufwerke müssen auf den Rahmen verschraubt werden. Die Laufwerksrahmen selbst werden nur in das NAS geschoben und rasten ein. Sie lassen sich mit einem speziellen Sechskant, der mitgeliefert wird, gegen das schnelle Herausziehen sichern. Auch die beiden M.2-Steckplätze an der Unterseite der DS925+ bieten eine schrauben- und werkzeuglose Montage über einen Klemmhalter.

Einrichtung der DS925+ mit DSM 7.2

Werden M.2-SSDs als SSD-Cache genutzt, können sie wahlweise als Lese-/Schreibcache oder als reiner Lesecache konfiguriert werden. Letzterer beschleunigt nur die Lesevorgänge vom NAS, indem Kopien von Dateien, auf die häufig zugegriffen wird, darauf gespeichert werden. Dies hat den Vorteil, dass anders als beim kombinierten Lese-/Schreibcache kein Datenverlust entstehen kann, da eben nur Kopien vorgehalten werden. Sofern sie als Schreib- und Lesecache konfiguriert werden, sind sie Teil des NAS-Gesamtspeichers, weshalb der SSD-Cache im DSM deaktiviert werden muss, bevor die SSDs wieder entnommen werden. Der Cache lässt sich deshalb ausschließlich als RAID 1 konfigurieren.

DSM 7.2 mit btrfs und Virtualisierung

Die DS925+ wird mit DSM 7.2 ausgeliefert, der erneut umfangreiche Optionen bietet und weiterhin das beste NAS-Betriebssystem für Endkunden darstellt.

Für die Inbetriebnahme des Systems kann nach der Installation der Laufwerke find.synology.com im Browser aufgerufen werden, um Zugriff auf die Benutzeroberfläche zu erhalten.

Sofern ein RAID-Verbund für die Laufwerke gewählt wird, beginnt nach der Auswahl des RAID-Verbunds und der Einrichtung im Hintergrund die RAID-Synchronisation, in deren Verlauf das NAS uneingeschränkt genutzt werden kann, aber die Leistung womöglich etwas vermindert ist. Diese Synchronisation ist von der Laufwerksgröße abhängig und kann durchaus mehr als einen Tag in Anspruch nehmen. Als Laufwerkskonfigurationen werden Basic, JBOD, RAID 0, RAID 1, RAID 5, RAID 6, RAID 10 und Synology Hybrid RAID unterstützt.

Als Dateisystem für die internen Festplatten kann btrfs oder ext4 genutzt werden, wobei nur btrfs als Copy-On-Write-Dateisystem eine Implementierung einer Integritätsprüfung, die die Datensicherheit erhöht und Datenkorruption verhindert, bietet. Darüber hinaus ermöglicht btrfs die Erstellung von Snapshots, so dass gelöschte Daten wiederhergestellt werden können.

Im Vergleich zur DS923+ erlaubt die DS925+ mehr Nutzer (150 statt 100), mehr Sync-Aufgaben bei freigegebenen Ordnern (8 statt 4), mehr SMB-Verbindungen (40 statt 30), mehr Nutzer von Synology Chat (150 statt 100) und mehr MailPlus-Nutzer (90 statt 60), mehr VPN-Verbindungen (8 statt 4) und mehr Instanzen bei virtuellen Maschinen (8 statt 4).

Viele zusätzliche Pakete, nicht alle aktuell

Der DSM 7 kann in seinen Funktionen modular deutlich erweitert werden, indem benötigte Funktionen über das Paketzentrum nach Bedarf installiert werden. Neben der Möglichkeit, Sicherungen von PCs oder anderen DiskStations im Netzwerk oder remote zu verwalten oder auch Cloud-Backups durchzuführen, kann das NAS obendrein zur Speicherung von privaten Dateien, Fotos und Videos eingesetzt werden. Darauf lässt sich dann bei Bedarf über Apps für iOS und Android zugreifen, wobei auch Fotos des Smartphones automatisch synchronisiert werden können. Mit Diensten wie einem Mailserver, einer Kontakt- und Notizverwaltung oder aber einem iTunes- oder Plex-Media-Server sind die Features längst nicht erschöpft.

Virtual Machine Manager auf der DS925+
Virtual Machine Manager auf der DS925+

Die DS925+ lässt sich darüber hinaus mit dem „Virtual Machine Manager“ zur Virtualisierung anderer Betriebssysteme wie Windows, Linux oder Virtual DSM aus dem NAS einsetzen. Mit Docker ist es außerdem möglich, Container auf dem NAS einzurichten, etwa um Netzwerk-Anwendungen auf dem NAS zu betreiben. Mit HomeAssistant, DIYHue und HomeBridge, um nur ein paar Beispiele zu nennen, können so auch Smart-Home-Anwendungen auf dem NAS ausgeführt werden. Möchte man diese Funktionen parallel nutzen, sollte allerdings der Arbeitsspeicher des NAS dringend erweitert werden.

Da Synology viele Pakete des Paketzentrums selbst pflegt und aktualisiert, gilt auch mit der neuen Generation, dass oft nicht die aktuellste Version der Software installiert werden kann, was potenziell Sicherheitsrisiken darstellen kann. Eine Problematik, mit denen alle NAS-Hersteller zu kämpfen haben, da einzelne Pakete mitunter Monate oder gar Jahre nicht mehr aktualisiert wurden.



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GPU-Gerüchte: Next Gen Radeon bietet HDMI 2.2 mit maximal 80 Gbit/s


GPU-Gerüchte: Next Gen Radeon bietet HDMI 2.2 mit maximal 80 Gbit/s

Bei der kommenden Generation Radeon-Grafikkarten wird die neue Videoschnittstelle HDMI 2.2 unterstützt. Das besagen zumindest von einem Insider in Umlauf gebrachte Gerüchte. Allerdings werde die Datenrate auf 64 Gbit/s und 80 Gbit/s limitiert sein. Die vollen 96 Gbit/s für HDMI 2.2 gibt es demnach nicht.

Gerücht von renommiertem Leaker

Die neuen Gerüchte hat der User „Kepler“ verbreitet, der für zutreffende Tipps aus dem Radeon-Universum bekannt ist.

Sofern auch die aktuellen Hinweise zutreffen, wird die nächste Radeon-Generation mit RDNA5-Architektur den im Januar 2025 vorgestellten Schnittstellenstandard HDMI 2.2 unterstützen, allerdings nicht mit voller Geschwindigkeit. Diese liegt nämlich bei 96 Gbit/s. Ausgehend von den 80 Gbit/s und 64 Gbit/s, gäbe es aber in jedem Fall mehr Durchsatz als bei den 48 Gbit/s, die HDMI 2.1 derzeit liefert.

Auch bei DisplayPort 2.1 gibt es Unterschiede

Letztlich könnte es aber ähnlich wie aktuell mit dem Support von DisplayPort 2.1 laufen. Auch diese Videoschnittstelle gibt es in mehreren Geschwindigkeitsstufen. Grafikkarten der Serien Radeon RX 7000 und Radeon RX 9000 bieten DisplayPort 2.1 mit 54 Gbit/s (UHBR13.5), während nur bei den Radeon Pro die vollen 80 Gbit/s (UHBR20) von DisplayPort 2.1 zur Verfügung stehen.

Der Tippgeber spricht vorerst allerdings pauschal von HDMI 2.2 mit maximal 80 Gbit/s für die GFX13-Familie, die eben auch die nächste Generation Radeon Pro umfassen würde. GFX13 ist der Codename, der in Linux-Patches bereits für die neue Generation verwendet wird. Auch dies hatte „Kepler“ zuvor herausgefunden.

Wann die neue Radeon-Generation mit RDNA 5 respektive UDNA für den Profimarkt erscheinen wird, ist noch unklar. Der Abstand zwischen RDNA 3 (2022) und RDNA 4 (2024) betrug zwei Jahre, sodass bei gleicher Kadenz eine Veröffentlichung im Jahr 2026 nicht unwahrscheinlich klingt.





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Einfacher zahlen: NFC bekommt mehr Reichweite



Wegen des einfachen Handlings gehört die Nahfeldkommunikation – zumeist als Near Field Communication (NFC) bezeichnet – insbesondere beim digitalen Bezahlen für viele zum Alltag. Nun hat das hinter dem NFC-Standard stehende Konsortium, das NFC-Forum, eine neue Version des Standards veröffentlicht, die die alltägliche Nutzung noch etwas bequemer machen soll. Mit der Version 15 des NFC-Standards haben die Entwickler eine wesentliche Verbesserung erreicht, die ihrerseits im Alltag eine ganze Reihe an Verbesserungen nach sich ziehen soll. Das NFC-Forum sieht bereits völlig neue Nutzungsszenarien. Mitglieder sind dabei unter anderem Branchengrößen wie Apple, Google oder auch Infineon.

Die wesentliche Verbesserung, die Version 15 mitbringt, ist die Steigerung der Reichweite. Die mögliche Distanz zwischen zwei Geräten und den darin integrierten NFC-Chips wächst von 0,5 auf zwei Zentimeter. Auch wenn der Zugewinn bei der Übertragungsdistanz auf den ersten Blick vergleichsweise gering wirkt, soll er eine ganze Reihe weiterer Vorteile mit sich bringen.

NFC im Auto als Alternative zu Bluetooth?

Das beginnt schon damit, dass die Genauigkeit bei der Positionierung der beiden Geräte im Rahmen der Datenübertragung nicht mehr ganz so hoch sein muss wie bisher. Damit kann der Datenaustausch nicht nur früher initiiert werden, er wird gleichzeitig auch zuverlässiger. Im Alltag dürften von diesem Entwicklungsschritt insbesondere Wearables profitieren. Diese lassen sich nicht immer ganz so einfach an die für eine gelingende NFC-Verbindung nötige Position bringen lassen.

Daneben sieht Mike McCamon, der Geschäftsführer des NFC-Forums, zahlreiche neue Anwendungsmöglichkeiten. So könnte die Sicherheit digitaler Schlüssel durch den Einsatz von NFC-Chips deutlich erhöht werden – etwa bei für Autos gedachten Keyless-Systemen. Immer wieder gelingt es Dieben, die Signale der Schlüssel abzufangen und mit einer sogenannten Funkverlängerung bis zum jeweiligen Fahrzeug weiterzuleiten. Nur wenige Hersteller setzen bei ihren digitalen Schlüsseln auf zusätzliche Sicherungen wie UWB-Chips oder Bewegungssensoren – die Integration eines NFC-Chips wäre einfacher.

Wahrscheinlicher ist daher, dass Autohersteller künftig verstärkt auf Bluetooth 6.0 setzen. In dem kommenden Bluetooth-Standard werden ebenfalls Absicherungen integriert, die unter anderem Autoschlüssel sicherer machen sollen. So wird sowohl die Entfernung zwischen den Geräten als auch die Zeit bei der Übertragung gemessen und als Sicherheitsmerkmal einbezogen. Allerdings wurden erst kürzlich die Spezifikationen des Standards verabschiedet. Die praktische Umsetzung steht noch aus.



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Wie AI das Internet „klaut“ und womöglich damit durchkommt


Dass nun auch Hollywood-Studios wie Disney und Universal gegen KI-Dienste vorgehen, verstärkt nochmals den Druck in den Copyright-Klagen. Die KI-Anbieter – von OpenAI über Meta bis Midjourney – rechtfertigen das Vorgehen mit den Fair-Use-Regeln. Auf was es bei den Verfahren ankommt, analysiert der Analyst Timothy B. Lee.

Wie viel Harry Potter kann AI zitieren?

Hintergrund ist eine Studie von Rechtswissenschaftlern der Universitäten von Stanford, Cornell und der West Virginia University vom Mai 2025, die Lee in seinem Newsletter Understanding AI aufgreift. Die Forschenden haben untersucht, inwieweit die Modelle auch urheberrechtlich geschützte Inhalte wiedergeben können. Stimmt der Output (nahezu) exakt mit den Trainingsdaten überein, spricht man von „Memorization“. Während die KI-Firmen wie OpenAI solche Inhalte nur als Ausnahmefälle beschreiben, sind sie zentraler Bestandteil von Copyright-Klagen wie der New York Times.

Bei den Verfahren geht es also auch um die Frage, wie häufig sich „Memorization“-Inhalte produzieren lassen. Um das zu analysieren, nutzen die Studien-Autoren den books3-Datensatz, der zum Teil urheberrechtlich geschützte Werke enthält. Und das Ergebnis war erstaunlich: je nach Modell und Buch unterscheidet sich zwar, wie häufig das Phänomen auftritt. In manchen Fällen war es jedoch sehr häufig. Das gilt etwa für den ersten Harry-Potter-Band Der Stein der Weisen und Metas Modell Llama 3.1 70B.

Studie: Wie oft Harry-Potter-Inhalte sich in Llama-Modellen abrufen lassen
Studie: Wie oft Harry-Potter-Inhalte sich in Llama-Modellen abrufen lassen (Bild: Arxiv.org)

Wie Timothy B. Lee zusammenfasst, hat Llama 3.1 70B insgesamt 42 Prozent des Buches so gut „abgespeichert“, dass sich 50-Token-Auszüge in mindestens der Hälfte der Fälle reproduzieren lassen. Token sind die Wortbestandteile, die Large Language Models (LLM) nutzen, um Texte zu generieren. Der Befund besagt also: Man kann das Modell dazu bringen, regelmäßig Originalzitate aus dem Buch auszugeben.

Überrascht waren die Autoren vom Ausmaß. Man habe eher mit einer Größenordnung von ein bis zwei Prozent gerechnet, sagte der Studien-Mitautor Mark Lemey zu Lee. Es sind Werte, die sich auf die laufenden Copyright-Verfahren auswirken können.

Daten als zentraler Baustein für generative KI-Entwicklung

Die Klagen richten sich gegen praktisch alle prominenten KI-Firmen – selbst wenn die Studienergebnisse erst einmal Meta betreffen, können diese in weiteren Verfahren eine Rolle spielen. Und der Datenhunger ist ohnehin bei allen gleich.

Der Grund ist naheliegend: Um aktuelle Modelle zu entwickeln, benötigt man massenhaft Daten. Diese sind neben der Computing-Power und der Modellgröße einer der Bestandteile der Scaling-Formel, die maßgeblich für den Aufstieg der aktuellen KI-Modelle steht. Wer mehr und bessere Daten hat, kann leistungsfähigere Modelle entwickeln.

Wie groß so ein Trainingsdatensatz in der Praxis ist, schilderte OpenAI in einem GPT-3-Paper aus dem Jahr 2020 mit. Allein der CommonCrawl-Datensatz, der für rund 80 Prozent der Token im Modell-Training stand, umfasste 45 TB an komprimierter Klartext vor der Filterung und 570 GB nach der Filterung. Und das ist bereits fünf Jahre her. Die Branche ist mittlerweile deutlich verschlossener, die Menge dürfte nochmals deutlich gestiegen sein.

AI-Webcrawler bremsen das Netz aus

Um an die Daten zu kommen, gehen die KI-Firmen weite Wege. Die AI-Crawler grasen praktisch das komplette Web ab und sammeln damit nicht nur enorme Datenmengen, sondern bremsen das komplette Netz aus. Wikipedia verzeichnete deswegen im Jahr 2024 ein Traffic-Plus von über 50 Prozent, aktuell berichtet 404Media, dass die AI-Bots die Server von Museen, offenen Bibliotheken, Archiven und Galerien in die Knie gehen lassen. Auch über die Web-Crawler hinaus ist die Branche wenig zimperlich. Beispiele:

  • Meta soll einen LibGen-Datensatz verwendet haben, berichtete The Atlantic. Dieser besteht also aus der illegalen Schattenbibliothek für geschützte Bücher und Artikel.
  • Wie die New York Times (die selbst OpenAI verklagt) im letzten Jahr berichtete, transkribierte OpenAI massenhaft YouTube-Videos, um Material für das KI-Training zu erhalten.

Um Daten zu erhalten, haben Tech-Unternehmen wie OpenAI, Google und Meta Abkürzungen genommen, Unternehmensrichtlinien ignoriert und diskutiert, das Gesetz zu beugen“, analysiert die New York Times in einem Bericht von 2024. Kurzum: Man hat wenig Skrupel und bewegte sich den Medienberichten zufolge völlig bewusst in Grauzonen – mindestens.

Wie Urheberrechtsverstöße möglich sind

Ob und wie genau das KI-Training mit geschützten Werken gegen das Urheberrecht verstoßen kann, ist aber noch strittig. Timothy B. Lee unterscheidet in dem aktuellen Newsletter zwischen drei Theorien:

  1. Generell stellt das KI-Training mit geschützten Werken ein Verstoß gegen das Urheberrecht dar, weil in dem Prozess eine digitale Kopie des Werks verwendet wird.
  2. Durch den Trainingsprozess werden Informationen aus den Trainingsdaten in das Modell übertragen, damit ist das Modell ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts.
  3. Verstöße finden dann statt, wenn Modelle (Teile) eines geschützten Werkes wiedergeben.

Viele Diskussionen drehen sich laut Lee bislang um den ersten Ansatz. Sollten Gerichte das KI-Training mit geschützten Inhalten als Urheberrechtsverstoß werten, wären die Konsequenzen am weitreichendsten. In diesem Fall wären praktisch alle aktuellen Modelle illegal.

Die KI-Firmen streiten die Vorwürfe stets ab. So sei etwa die Klage der New York Times haltlos, erklärte zuletzt erst wieder OpenAI. Der Standpunkt: Das Vorgehen der KI-Firmen ist durch die Fair-Use-Regeln gedeckt.

Man sammelt also praktisch das komplette Internet ein, trainiert damit Modelle, die komplette Branchen und Berufszweige umkrempeln können – und all das sei völlig legitim. Wie soll das gehen?

Wann greifen die Fair-Use-Regeln?

Die Antwort ist Fair Use. Ob ein Produkt oder eine Technologie unter die Fair-Use-Regeln fällt, lässt sich anhand von vier Faktoren bewerten. Wie Lee oder der amerikanische Rechtsprofessor James Grimmelmann bereits 2024 in einem Beitrag für Ars Technica beschrieben haben, sind vor allem zwei relevant: Einer ist zunächst die Art der Nutzung. Wahrscheinlicher ist der Fair-Use-Charakter, wenn die Nutzung geschützter Werke „transformativ“ ist – es muss sich also um etwas Neues handeln, das fundamental vom ursprünglichen Zweck und Charakter des Originals abweicht. Ein weiterer Faktor ist, wie das neue Produkt den Markt für das ursprüngliche Produkt beeinflusst.

Lee und Grimmelmann schildern diese Faktoren anhand von zwei Beispielen:

MP3.com: Digitale Kopien sind nicht mehr als ein digitaler Verkaufskanal

MP3.com startete im Jahr 2000 einen Dienst, mit dem Nutzer eine digitale Kopie von bereits gekaufter Musik abrufen konnten. Um Zugang zu erhalten, mussten sie zunächst die Original-CD einlegen, damit eine Urheberrechtsprüfung erfolgen konnte. War diese positiv, wurden die Songs in die Online-Bibliothek der Nutzer auf MP3.com hinzugefügt.

Die Betreiber rechtfertigten das Vorgehen mit Fair-Use-Regeln, immerhin würden Nutzer ausschließlich auf Musik zugreifen können, die sie ohnehin besitzen. Richter gingen bei dieser Argumentation nicht mit. Das Geschäftsmodell sei nicht transformativ, sondern im Prinzip nur ein neuer Verkaufskanal – an den Songs ändert sich nicht, das Angebot verfolge im Prinzip auch keinen anderen Zweck als der CD-Verkauf. Und hinzu kommt in diesem Fall: Nur weil das Kopieren geschützter Musik für den privaten Gebraucht legitim ist, gelte das dann nicht automatisch in dem Ausmaß, in dem es von MP3.com betrieben wurde.

Google Books: Eine Suchmaschine ist etwas anderes als ein Buch

Umfang beim Verarbeiten geschützter Werke ist damit aber kein Totschlagargument, wie der Fall Google Books zeigt. Die Bücher-Suchmaschine bietet eine Übersicht zahlloses Bücher. Beim Design war Google jedoch vorsichtig. Man zeigt etwa keine vollständigen Bücher an, sondern nur Ausschnitte von bestimmten Seiten, die je nach Suchanfrage variieren. Bei Wörterbüchern, Lexika oder Kochbüchern sind die Restriktionen noch schärfer, weil in solchen Werken schon einzelne Seiten ausreichen können, damit Nutzer sich das komplette Buch nicht kaufen müssen.

Festhalten lässt sich also laut Lee und Grimmelmann: Die Suche enthält urheberrechtlich geschützte Bücher, doch der Nutzungszweck einer Suchmaschine unterscheidet sich stark von der Funktion eines einzelnen Buchs – die Suche ist damit als transformativ im Sinne der Fair-Use-Regeln. Zudem stellt Google sicher, dass die Rechte der Autoren so gut es geht geschützt werden. Damit konnte Google sich dann 2015 in einem Gerichtsverfahren durchsetzen.

ChatGPT und Co.: Mehr als das Trainingsmaterial?

KI-Firmen wie OpenAI argumentieren nun ähnlich wie Google bei der Books-Suchmaschine. Bei KI-Training würden nicht geschützte Inhalte kopiert, sondern vielmehr Muster in den Werken erfasst, die zu den aktuellen Modellen führen. ChatGPT biete daher etwa wesentlich mehr, als das Wissen der New York Times abzurufen. Die Chatbots helfen den Nutzern, produktiver oder kreativer zu sein, sie haben einen Nutzungszweck, der weit über den einer Zeitung hinausgeht.

Hinzu kommen noch die Lizenzabkommen, die OpenAI mit zahlreichen Medien abgeschlossen hat. Ebenso arbeite man daran, Fehler wie das Memorization-Phänomen abzustellen. Man zeigt sich also bemüht. Und selbst bei der enormen Datenmenge, die KI-Firmen für das Training erfasst haben, könnte das Vorgehen also legitim sein.

They can point to the value that their AI systems provide to users, to the creative ways that generative AI builds on and remixes existing works, and to their ongoing efforts to reduce memorization.

Timothy B. Lee und James Grimmelmann

Umso heikler sind daher die Erkenntnisse aus der aktuellen Studie, erklärt Lee in dem aktuellen Understanding-AI-Newsletter. Google konnte technisch sicherstellen, dass nie mehr als kurze Ausschnitte aus Büchern angezeigt werden. 42 Prozent der Inhalte aus dem ersten Harry-Potter-Band sind aber mehr als einige Zeilen.

So lässt sich nur schwer die Verteidigung aufrechterhalten, in den Modellen stecken nur Wortmuster, erklärt der Studien-Mitautor Mark Lemley gegenüber Lee. Richter könnten nun zu der Erkenntnis kommen, dass der Trainingsprozess zwar unter Fair-Use-Regeln falle, die Modelle aber nicht, wenn sie geschützte Werke erhalten.

US-Gerichte verhandeln Dutzende AI-Copyright-Klagen

Relevant werden dürfte das im Verfahren zwischen dem New-York-Times-Verlag und OpenAI. Die Zeitung argumentiert in der Klageschrift, dass ChatGPT auch Originalartikel der Zeitung ausgibt. OpenAI bezeichnet den Vorwurf als haltlos, spricht von Tricks und beschreibt Memorization als seltenen Fehler. Inwieweit das zutrifft, will das Gericht nun selbst prüfen. So wurde OpenAI vor kurzem verpflichtet, sämtlichen Output der Chatbots dauerhaft zu speichern. Man will also sicherstellen, dass keine Beweise verloren gehen.

Das Verfahren ist aber nur eine der Dutzenden Copyright-Klagen, die Gerichte in den USA derzeit verhandeln. Sowohl Zeitungen und Zeitschriften als auch zahlreiche Autoren, Schauspieler, Bildagenturen und Filmkonzerne ziehen gegen die KI-Firmen. Zu den prominentesten Verfahren zählen:

Übersicht der Klagen
  • Die New York Times sowie wie zahlreiche Autoren und Nachrichtenseiten verklagen OpenAI und Microsoft, eingereicht wurde die Klage im Juli 2023. Der Vorwurf ist, dass OpenAIs Modelle mit geschütztem Material trainiert worden sind. Ein Beweis, den die New York Times – wie erwähnt – vorlegt hat: ChatGPT kann vollständige Originalartikel auswerfen.
  • Autoren verklagen Meta, weil der Konzern massenhaft geschützte Inhalte für das KI-Training auswertet.
  • Ebenfalls 2023 verklagte die Bilder-Datenbank Getty Images den Bildgenerator-Betreiber Stability AI, weil dieser zwölf Millionen Bilder aus der Getty-Datenbank samt Metadaten für das Modell-Training verwendet haben soll.
  • Letzte Woche reichten die Hollywood-Konzerne Disney und Universal eine Klage gegen den KI-Bildgenerator Midjourney ein, weil sich mit diesem Inhalte erstellen lassen, die die Rechte von Marken wie Star Wars, Simpsons oder Cars verletzen.
  • Schon 2020 hatte Thomson Reuters das Start-up Ross Intelligence verklagt, weil es Inhalte aus einer geschützten Juristen-Rechercheplattform nutzte. Thomson Reuters hatte den Fall bereits gewonnen. Weil Ross bereits 2021 aufgrund der Klage den Betrieb einstellte, hat das Urteil zunächst keine praktischen Konsequenzen.

Eine Übersicht der laufenden und abgeschlossenen Verfahren bietet Wired in einem Tracker.

Wie stehen die Chancen?

Wie die Verfahren ausgehen, lässt sich nur schwer abschätzen. Der Sieg von Thomson Reuter ist ein erster Fingerzeig. Zusätzlich kommt die Aussage des Bundesbezirksrichters Vince Chhabria bei einer Anhörung in einem der Meta-Verfahren. Er könne sich nicht vorstellen, wie das Vorgehen unter Fair-Use fallen soll. „Sie haben Unternehmen, die mit urheberrechtlich geschütztem Material ein Produkt erschaffen, das in der Lage ist, eine unendliche Anzahl von konkurrierenden Inhalten zu erstellen“, sagte er zu Metas Anwälten laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters.

Diese Inhalte könnten den Markt für die Kläger dramatisch verändern oder sogar auslöschen – und trotzdem würden die Anwälte behaupten, sie müssten „der Person nicht einmal Lizenzgebühren zahlen“, so Chhabria. Er verweist damit auf das Marktargument, das laut Lee und Grimmelmann einer der zentralen Faktoren ist, um ein Vorgehen als Fair-Use zu bewerten. Wesentliche Aufgabe von Metas Anwälten ist nun, diesen Aussagen etwas entgegenzusetzen.

  • KI-Suchmaschinen: Wie Googles AI-Pläne das alte Internet töten

Eine schwierige Aufgabe, denn die öffentliche Diskussion geht eher in die andere Richtung. „Wie AI das alte Internet tötet“, ist seit Jahren ein Leitsatz, der durch Googles Umstieg auf KI-Suchmaschinen wieder Fahrt aufgenommen hat. Wenn Suchmaschinen in erster Linie keine Links mehr verteilen, sondern die KI-Dienste direkt die Antworten liefern, hat es unmittelbare Auswirkungen auf Geschäftsmodelle – und in diesem Fall betrifft es sogar unmittelbar Verlage.

Nun muss man bedenken: Die Fälle unterscheiden sich, was für die Google-Suche gilt, betrifft nicht unbedingt ChatGPT. Wie Lee und Grimmelmann in dem Ars-Technica-Beitrag beschreiben, bewerten Richter bei solchen Verfahren auch immer die Marktlage. Und inwieweit die KI-Firmen versuchen, die Copyright-Vorgaben einzuhalten. Selbst wenn es zu einer Verurteilung kommen würde, könnte der Eindruck dann darüber entscheiden, wie hoch die Strafe ausfällt.

Ultimately, the fate of these companies may depend on whether judges feel that the companies have made a good-faith effort to color inside the lines.

Timothy B. Lee und James Grimmelmann

So gesehen sind die KI-Firmen auch von der öffentlichen Meinung abhängig.

Politischer Lobbyismus als Ausweg für Tech-Konzerne

Neben den Gerichtsverfahren gibt es für die KI-Firmen aber noch einen Plan B: die Politik. OpenAI bringt sich bereits in Stellung. In einem Dokument für den AI Action Plan, den die Trump-Administration diesen Sommer noch beschließen will, argumentiert der Konzern für eine „Freiheit zum Lernen“. Das Training mit Copyright-Inhalten müsse legal bleiben, um Amerikas Vormachtstellung im KI-Sektor beizubehalten. Es gehe um Geopolitik, den Konflikt mit China und die nationale Sicherheit.

Dass die Copyright-Klagen scheitern, ist demnach also im nationalen Interesse der USA. Man sorgt für eine enorme Fallhöhe bei den Verfahren. Die eigentliche Kernbotschaft des Dokuments ist aber: Wenn man vor Gericht scheitert, soll Trump den Status Quo retten.

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