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Künstliche Intelligenz

Chinesische Magnetschwebebahn sprintet in 7 Sekunden auf 650 km/h


Ein Prototyp einer Magnetschwebebahn in China hat einen neuen Sprintrekord aufgestellt. Das berichtet der chinesische Staatssender CTNG am Mittwoch. Das vom Innovationszentrum für elektromagnetische Antriebstechnologie für Hochgeschwindigkeits-Schwebebahnen entwickelte 1,1 t schwere Testfahrzeug beschleunigte auf einer Streckenlänge von 600 m innerhalb von sieben Sekunden auf eine Geschwindigkeit von 650 km/h.

Die Rekordfahrt wurde auf der 1 km langen Teststrecke mit Tunnelsystem des Donghu-Labors in der chinesischen Provinz Hubei aufgestellt. Möglich wurde der schnelle Spurt auf 650 km/h durch den Einsatz eines leistungsstarken Linearmotors und magnetischer Levitation. Das Fahrzeug wird dabei durch elektrisch erzeugte Magnetkraft durch Gleichpolabstoßung angehoben und schwebt auf einer Führungsschiene. Da es keinen mechanischen Kontakt zur Schiene und damit keine Reibung gibt, muss die Bahn lediglich gegen den Luftwiderstand ankämpfen. Dadurch sei eine extreme Beschleunigung möglich. Zusätzlich könne durch die Technik und ein Steuerungssystem, das die Position des Fahrzeugs auf 4 mm genau bestimmen kann, ein kurzer Bremsweg von lediglich 200 m erreicht werden.

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Das Video zeigt einen Probelauf des Testfahrzeugs der Hochgeschwindigkeits-Magnetschwebebahn.

Li Weichao, Direktor des Innovationszentrums, sagt, dass die Test-Schwebebahn die höchste Geschwindigkeit erreicht habe, die jemals auf einer solch kurzen Strecke geschafft wurde. Das Potenzial der Teststrecke sei damit allerdings noch nicht ausgeschöpft. Bis zu 800 km/h könnten auf der Strecke erzielt werden. Die Strecke muss dazu noch ausgebaut werden. Das soll noch 2025 erledigt sein, heißt es.

Normalerweise sind Teststrecken für Hochgeschwindigkeitszüge eher lang, um eine Beschleunigung auf Höchstgeschwindigkeit, das Fahren einer gewissen Strecke und das Abbremsen an einem Stück ausprobieren zu können. Das chinesische Innovationszentrum fährt dagegen einen anderen Ansatz: Es setzt auf elektronische Antriebe mit variabler Frequenz, spezielle aerodynamische Bauteile sowie eine Sensorik, die eine millimetergenaue Positionsbestimmung zulässt. Damit ist es möglich, die kompletten Hochgeschwindigkeitstests auf einer nur 1 km langen Strecke durchzuführen.

China ist mittlerweile führend in der Magnetschwebebahn-Technik. Bereits 2004 hatte China den Shanghai Maglev Train offiziell in Betrieb genommen, eine Magnetschwebebahn, die die Stadt Shanghai mit dem Flughafen Pudong auf einer Strecke von 30 km verbindet. Die Bahn erreicht dabei eine Geschwindigkeit von 430 km/h.

Die Technik dafür hatte China aus Deutschland vom Transrapid übernommen und weiterentwickelt. In Deutschland wurde die Technik für Hochgeschwindigkeits-Magnetschwebebahnen von Siemens und ThyssenKrupp entwickelt und auf einer Teststrecke erprobt. Kommerziell kam sie aber in Deutschland nie zum Einsatz.

In China arbeiten verschiedene Unternehmen an der Magnetschwebebahn-Technik, unter anderem mit Hochtemperatur-Supraleitung sowie mit Niedervakuumröhren. Letztere sollen eine Reisegeschwindigkeit von bis zu 1000 km/h ermöglichen. Das Innovationszentrum strebt vorerst eine maximale Reisegeschwindigkeit von 800 km/h an. Der Bau der nötigen kommerziellen Strecken ist jedoch weiterhin sehr teuer, sodass die Technik bisher nur auf kurzen Distanzen zum Einsatz kommt.


(olb)



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Clip: Ein Clipboard-Manager für iPads – nur in der EU abseits des App Stores


Der Clipboard-Manager „Clip“ ist jetzt für das iPad ausgelegt. Das Tool gibt es lediglich im alternativen App-Laden „AltStore PAL“ und damit nur innerhalb der EU, wo der Digital Markets Act solche Vertriebswege erzwingt. Seit der aktuellen Version 18 muss auch iPadOS andere App-Marktplätze als nur den App Store unterstützen. Neben der iPad-Anpassung liefert Version 1.2 von Clip eine weitere nützliche Funktion in Gestalt eines iOS- respektive iPadOS-Keyboards, über das sich zuvor kopierte Inhalte leichter einfügen lassen.

Auf iOS und iPadOS sind Apps, die im Hintergrund dauerhaft die Zwischenablage überwachen, nicht vorgesehen. Entsprechend gibt es bislang auch keine vollwertigen Clipboard-Manager. Durch mehrere Workarounds kann Clip weiter auf Änderungen in der Zwischenablage achten und zeigt dann eine Mitteilung. Wischt der Nutzer diese nach unten, speichert das den kopierten Inhalt im Hintergrund in Clip – ohne dafür die aktuell genutzte App verlassen zu müssen. Damit ist Clip deutlich näher an einem echten Clipboard-Manager als alle anderen für iOS / iPadOS sonst verfügbaren Tools dieser Kategorie. Um das zu ermöglichen, greift Clip unter anderem auf die Standortdienste des Betriebssystems zurück und darf auch deshalb nicht in den App Store.

Außerhalb des App Stores konnte Clip 1.2 zuerst ebenfalls nicht erscheinen, weil Apple die sogenannte Notarisierung verweigert habe, wie der Entwickler Riley Testut anmerkt. Auch bei alternativen Vertriebswegen prüft Apple jede iOS- und iPadOS-App vor der Freigabe, inhaltlich will der Konzern dort eigentlich nicht eingreifen. Es habe fast zwei Wochen gedauert, bis das Update schließlich doch abgenickt wurde.

Clip war ursprünglich kostenpflichtig, ebenso wie AltStore PAL. Inzwischen ist der alternative App-Marktplatz gratis, das gilt auch Clip. Ein Download des Clipboard-Managers erfordert aber, dem Patreon-Account des Entwicklers und AltStore-Betreibers Riley Testut zu folgen.

Apple selbst hat seinen Betriebssystemen nie einen Clipboard-Manager beigepackt, das ändert sich allerdings überraschend mit macOS 26 Tahoe, das im Herbst erscheint. In der Zwischenablage gespeicherte Inhalte lassen sich dort begrenzt über die neue Spotlight-Suche finden und weiterverwenden. Für iPadOS 26 und iOS 26 wurde diese nützliche Funktionserweiterung nicht angekündigt.


(lbe)



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Nikon Z5II im Test: Vollformatkamera für Einsteiger


Mit der Z5II hat Nikon eine weitere Kamera des spiegellosen Z-Vollformatsystems auf den aktuellen Stand gebracht. Diesmal ist das Einsteigermodell modernisiert worden. Der stabilisierte Sensor der Z5II ist aus Modellen wie der Zf und der Z6II bekannt und hat sich bereits bewährt. Nikon führt hier das Baukastenprinzip konsequent fort und bedient sich auch bei diesem Modell aus dem Regal vorhandener Komponenten. Obwohl er nicht die allerneueste Technologie repräsentiert, bietet der BSI-Sensor (Back-Side-Illumination) im Vergleich zur Z5 ohne BSI signifikant höhere Auslesegeschwindigkeiten.

Durch die Verdrahtung auf die Rückseite des Sensors erreicht mehr Licht die lichtempfindlichen Bereiche des Pixels, was die ISO-Spanne erweitert und die Bildqualität insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen verbessert. Die Z5II bietet zudem deutlich höhere Serienbildraten als ihr Vorgängermodell: Sie nimmt Raw-Bilder mit bis zu 14 Bildern pro Sekunde (mechanischer Verschluss) auf, während die Vorgängerin nur 4,5 Bilder pro Sekunde schafft.

Durch den schnelleren Sensor und den leistungsfähigeren aktuellen Bildprozessor Expeed 7 ist die Z5II eine signifikant leistungsfähigere Videokamera als ihre Vorgängerin. Diese konnte Aufnahmen in 4K / 30p nur mit 1,7-fachem Crop-Faktor aufzeichnen. Das neue Modell ermöglicht hingegen 4K ohne Crop mit bis zu 30 Bildern pro Sekunde sowie Full HD mit 120 Bildern pro Sekunde für eindrucksvolle Zeitlupenaufnahmen – eine Verdoppelung der Bildrate gegenüber der Z5.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Nikon Z5II im Test: Vollformatkamera für Einsteiger“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Einheitliche Chip-Pflicht für Katzen und Hunde soll kommen


Künftig sollen alle Hunde und Katzen in der EU verpflichtend mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Das Europäische Parlament hat erstmals EU-weite Mindeststandards für die Zucht, Haltung und Kennzeichnung von Hunden und Katzen beschlossen. Die neue Regelung soll für alle in der EU gehaltenen und eingeführten Hunde und Katzen gelten. Das Parlament muss sich darüber noch mit dem Rat der Mitgliedsstaaten abstimmen.

Bislang gab es in der EU keine einheitliche, verpflichtende Chippflicht für alle Hunde und Katzen. In vielen EU-Ländern und auch in Deutschland existieren bereits regionale oder nationale Regelungen, nach denen Hunde und teilweise auch Katzen gechippt und registriert werden müssen. Eine erste Chippflicht für Haustiere wurde 2011 eingeführt – zunächst für in der EU reisende Hunde, Katzen und Frettchen.

Dabei handelt es sich um Transponder-Mikrochips, wie sie bereits seit Jahren im Heimtierbereich üblich sind. Die Chips werden meist von Tierärzten unter die Haut implantiert, meist im Nacken. Sie enthalten eine eindeutige 15-stellige Identifikationsnummer. Die zugehörigen Informationen, Alter, Geschlecht, Herkunft des Tieres, werden in nationalen Datenbanken gespeichert und sollen laut EU-Parlament dann auch in einer zentralen EU-Indexdatenbank hinterlegt werden.

Der Mikrochip dient ausschließlich der eindeutigen Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Tiere und ist bereits aus bestehenden Regelungen für Heimtierausweise und Reisen bekannt. Bislang konnten Hunde und Katzen manchmal als Haustiere in die EU gebracht werden und wurden dann doch weiterverkauft. Hunde und Katzen, die aus einem Land außerhalb der EU zum Verkauf in die EU kommen, müssen schon vor der Einreise einen Mikrochip erhalten und online in einer nationalen Datenbank registriert werden, und zwar mindestens fünf Arbeitstage vor der Ankunft.

Ferner geht das Parlament auch andere Probleme wie die Haltung oder den Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen an und will letzteres beispielsweise verbieten. „Die Abgeordneten werden nun Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes aufnehmen“, heißt es vom EU-Parlament. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist damit noch unklar.


(mack)



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