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Erster Mondrover aus rein europäischer Produktion vorgestellt


Premiere bei der Paris Air Show: Diese Woche erblickte Mona Luna, der erste Mondrover aus rein europäischer Produktion, auf dem Flughafen Paris-Le Bourget das Licht der Öffentlichkeit – allerdings noch als Konzeptfahrzeug. Die wirklichen Exemplare sollen in den kommenden Jahren beim französischen Hersteller Venturi Space entstehen.

Das ist auch eine der großen Besonderheiten an dem Rover: Er soll ausschließlich aus europäischer Produktion stammen. Damit will sich die europäische Raumfahrt, allen voran die europäische Raumfahrtbehörde European Space Agency (Esa) und das Französische Zentrum für Weltraumstudien (Centre National d’Études Spatiales oder CNES) unabhängiger von zunehmend unberechenbaren Partnern wie den USA machen.

Für Esa und CNES ist Mona Luna auch zunächst vorgesehen. Bis 2030 will Venturi Space ihnen sein Mondgerät liefern, das dann auch am Südpol des Erdtrabanten eingesetzt werden können soll. Die Region ist geprägt von extremen Temperaturunterschieden und permanent beschatteten Regionen in tief liegenden Kratern, während hohe Gipfel ständig von der Sonne beleuchtet werden. Dementsprechend muss Mona Luna bei Temperaturen zwischen rund -130 Grad Celsius und 120 Grad Celsius funktionieren.

Der Rover soll elektrisch angetrieben und über Solarzellen aufgeladen werden. Hierfür ist er mit drei Hochleistungsbatterien ausgestattet. Damit soll Mona Luna auch mehrere der rund 14 Erdtage langen Mondnächte überstehen können.

Mona Lunas Höchstgeschwindigkeit soll 20 Kilometer pro Stunde betragen. Laut Spacenews.com ist das Fahrzeug 2,50 Meter lang und 1,64 Meter breit. Das rund 750 Kilogramm schwere Gefährt soll auch autonom fahren und eine Vielzahl von Nutzlasten befördern und verladen können. Hierfür ist er auch mit einem robotischen Greifarm ausgestattet. Venturi Space spricht auch von einem Notfallszenario, bei dem der Rover theoretisch verunglückte Astronauten befördern könnte. Entsprechende Machbarkeitsstudien gebe es bei Esa und CNES.

In Zukunft sei es laut Venturi Space auch durchaus denkbar, dass Mona Luna dem privaten Raumfahrtsektor zur Verfügung steht. Auch hier sind unter anderem der Transport von Nutzlasten zum Südpol, aber auch für die Nutzung von Mondressourcen wie Helium-3 vor Ort angedacht. Mit diesem Ansatz will Venturi ein nachhaltiges, langfristiges Geschäftsmodell für den Rover etablieren.

Mona Luna soll mit dem Trägersystem europäischen Ariane 6.4-Raketen ins All befördert und mit der europäischen Mondlandefähre Argonaut auf der Mondoberfläche landen.

Die Entwicklung will Venturi Space vor allem an seinem Standort im französischen Toulouse vorantreiben. Das Unternehmen kann auf Erfahrungen aus der Entwicklung zweier anderer Mondrover namens FLIP und FLEX aufbauen. Diese entstanden gemeinsam mit dem US-amerikanischen Unternehmen Astrolab. Venturi Space entwirft und dafür derzeit die hyperdeformierbaren Räder, mit denen die Rover ausgestattet werden solle. An einem Standort in der Schweiz entstehen zudem die zugehörigen elektrischen Systeme, an einem Standort in Monaco die Hochleistungsbatterien.


(nen)



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Apple TV: Update im September mit eingebauter Kamera?


Drei Jahre ist es her, dass Apple seine kleine Set-Top-Box, das Apple TV, mit frischer Hardware ausgestattet hat. Jetzt verdichten sich Gerüchte, dass im Herbst eine Neuauflage kommen könnte. Umstritten ist allerdings noch, ob dabei nur vorhandene Komponenten auf den neuesten Stand gebracht werden. Oder ob Apple vielleicht etwas komplett Neues wie eine Kamera einbaut.

Bloomberg-Reporter Mark Gurman hatte den Ball vor einiger Zeit ins Rollen gebracht, als er für das Jahr 2025 ein neues Apple TV 4K vorhersagte. Jetzt meldete sich eine Quelle beim Apple-Nachrichtenblog MacRumors und stellte in Aussicht, dass Apple das Gerät im Herbst durch ein neues ersetzen soll. Das alte werde dann komplett aus dem Verkauf genommen.

Die Kamera-Gerüchte nahmen ihren Anfang mit der Einführung von FaceTime auf dem Apple TV. Dies ist allerdings nur zusammen mit einem geeigneten iPhone nutzbar, wobei das Smartphone als Kamera für die Videokonferenz fungiert. Tester von tvOS 26 bemerkten allerdings, dass Apple in der nächsten Version des Apple-TV-Betriebssystems offenbar den Gebrauch einer Kamera intensivieren will, was darauf hindeutet, dass es nicht beim jetzigen Behelf bleiben soll. Wie eine Apple-TV-Kamera allerdings sinnvoll in das Kästchen eingebaut werden soll, damit sie brauchbare Bilder liefert, bleibt bislang offen.

Weiterer heißer Kandidat für das Update ist die Einführung von Apples KI, der Apple Intelligence. Diese könnte die sprachgebundene Navigation deutlich verbessern und die Bedienung, die hauptsächlich mit einer Fernbedienung mit wenigen Knöpfen erfolgt, erleichtern. Allerdings setzt die Apple Intelligence mindestens den A17 Pro-Chip oder den A18 voraus sowie ausreichend Arbeitsspeicher. Beides könnte mit dem Update des Geräts in die Tat umgesetzt werden.

Apple könnte auch seinen eigenen Wi-Fi- und Bluetooth-Chip erstmals in das Apple TV einbauen, was für die Nutzer aber keine deutliche Veränderung mitbringen dürfte.

Als wahrscheinlicher Termin gilt derzeit der 9. September. Für diesen Tag wird auch die Vorstellung der diesjährigen iPhones erwartet.


(mki)



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Überwachung: Strafverfolger setzen erneut mehr Staatstrojaner ein


Die Polizei hat die Telekommunikationsüberwachung sowie die Abfrage von Verkehrs- und Nutzungsdaten zahlenmäßig weiter – teilweise deutlich – ausgebaut. So haben etwa heimliche Eingriffe in IT-Systeme durch Ermittler weiter Konjunktur. 2023 erteilten Gerichte Ordnungshütern und anderen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland 116 Mal die Erlaubnis, Smartphones und Computer etwa mithilfe von Staatstrojanern zu infiltrieren und Daten abzufischen.

Das geht aus den neuen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung nach den Paragrafen 100a und b Strafprozessordnung (StPO) hervor, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) am Dienstag veröffentlicht hat. 2022 waren 109 einschlägige Anordnungen ergangen, 2021 „nur“ 55. Die Zahl entsprechender Überwachungsgenehmigungen hat sich damit innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt.

Die neue Statistik für 2023 zu Paragraf 100a StPO weist nun insgesamt 104 Anordnungen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aus – im Vergleich zu 94 im Vorjahr. Bei dieser Maßnahme wird die Kommunikation direkt auf einem Endgerät vor einer Ver- beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgegriffen.

62 Mal wurde ein Eingriff in ein IT-System per Quellen-TKÜ tatsächlich durchgeführt, das sind 13 Eingriffe mehr als 2022. Die Ermittler scheinen demnach mehr Übung und Erfahrung beim Verwenden entsprechender Abhörwerkzeuge erlangt zu haben. Allein 35 Maßnahmen gehen hier auf das Konto der Behörden in Nordrhein-Westfalen (NRW), 18 auf die in Niedersachsen, elf auf Sachsen und je acht auf Bayern und Berlin. Viermal setzte der Generalbundesanwalt auf Staatstrojaner (dreimal 2022). Als Grund gaben die Behörden in allen TKÜ-Bereichen wieder vor allem Drogendelikte an: Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Ausforschung.

Ebenfalls wieder leicht gestiegen ist laut der Übersicht zu Paragraf 100b StPO mit acht statt sechs im Vorjahr die Zahl der Verfahren, in denen Richter heimliche Online-Durchsuchungen anordneten. Dabei dürfen die Fahnder mithilfe von Trojanern etwa auch Festplatten inspizieren, also nicht nur die laufende Kommunikation mitschneiden. Die Anzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag in diesem Bereich 2023 bei 26, von denen insgesamt sechs tatsächlich durchgeführt wurden. 2022 waren es 15 Genehmigungen, von denen sieben umsetzbar waren. Für 19 Anordnungen war 2023 der Generalbundesanwalt zuständig, für 3 Bayern. Im Großteil der Fälle (20) ging es um die Bildung krimineller beziehungsweise terroristischer Vereinigungen.

Relativ konstant geblieben sind die Zahlen zu Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach Paragraf 100a StPO insgesamt, zu denen etwa auch das Abhören von Telefonaten ohne Spionagesoftware gehört. 2022 genehmigten die Gerichte in 4970 Verfahren 15.939 Anordnungen. Das ist ein Plus von 3,2 Prozent gegenüber 2022.

Die Abfrage von Nutzungsdaten inklusive – meist als Hashwerte gespeicherter – Passwörter bei Telemediendiensten wie Facebook, WhatsApp, Google oder X gemäß Paragraf 100k StPO ist noch nicht solange zulässig. 2023 sind hier bundesweit in 207 Verfahren nach Paragraf 100k Absatz 1 StPO insgesamt 246 Anordnungen ergangen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen massiven Anstieg von 135,2 Prozent. Nach Paragraf 100k Absatz 2 StPO, der von Staatsgefährdung bis Computerbetrug reicht, sind 2023 in acht Verfahren insgesamt neun Anordnungen ergangen (2022: sechs Verfahren mit sieben Anordnungen).

Publiziert hat das BfJ ferner die Statistik der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten gemäß Paragraf 100g StPO. Danach sind 2023 bundesweit hier in 22.617 Verfahren insgesamt 34.473 Maßnahmen angeordnet worden. Das entspricht einem Zuwachs von 10 beziehungsweise 14,2 Prozent gegenüber 2022.


(vbr)



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iPhone 17 (Pro) und iOS 26: Apple-Event, Ankündigung und Release voraus


Der September naht und mit ihm neue iPhones: Apple wählt dafür gewöhnlich die Woche nach dem US-Feiertag Labor Day, der stets auf den ersten Montag im September fällt. Entsprechend dürfte das iPhone-Event im Jahr 2025 in der Kalenderwoche 37 stattfinden, voraussichtlich also am 8. September, 9. September oder 10. September. Deutsche Mobilfunkanbieter stellen sich nach Informationen von iPhone-Ticker.de bereits auf Dienstag, den 9.9. als Ankündigungstermin ein.

Bleibt Apple seinem üblichen Muster treu, folgt der Marktstart der iPhone-17-Reihe am Freitag, dem 19. September. Eine Vorbestellung könnte ab dem 12. September möglich sein. Kurz vor dem Verkaufsbeginn veröffentlicht Apple obendrein die neueste iOS-Version: iOS 26 würde demnach am 15.oder 16. September für die Allgemeinheit zum Download freigegeben. Der öffentliche Betatest des Betriebssystems mit dem neuen Liquid-Glass-Look läuft bereits.

Gerüchten und Teile-Leaks zufolge bringt die iPhone-17-Reihe nach Jahren wieder größere Design-Änderungen, primär im Bereich des Kamerasystems auf der Rückseite sowie der Platzierung des Logos. Mit dem „iPhone 17 Air“ wird zudem ein besonders dünner und leichter Neuling mit 6,6″-Display erwartet, der wohl die nicht sonderlich populäre Plus-Reihe ablöst.

Bei iPhone 17 und 17 Pro dürften neben dem A19-/A19-Pro-Chip kleinere Verbesserungen bei den Kameras anstehen, bei der Pro-Reihe ist zudem ein neues Vapor-Chamber-Kühlsystem im Gespräch. Die 17er-Basismodelle könnten zudem erstmals ein 120-Hertz-Display erhalten, das iPhone 16 kommt nicht über eine Bildwiederholfrequenz von 60 Hz. Unklar ist, ob Apple die neuen Geräte mit einem hauseigenen WLAN- und Bluetooth-Chip ausrüstet und in welche Modellreihen der noch recht neue C1-Mobilfunkchip des Herstellers kommt, der im Frühjahr sein Debüt im iPhone 16e gab.

Konkrete Preise sind für das iPhone 17 bislang nicht durchgesickert. Aufgrund der Trump-Strafzölle wird aber die erste US-iPhone-Preiserhöhung seit vielen Jahren erwartet. Ob das auch einen höheren Europreis nach sich zieht, bleibt vorerst offen. Bei Apple kostet das iPhone 16 in Deutschland bereits 950 Euro (128 GByte Speicherplatz), das iPhone 16 Pro ist ab 1200 Euro (128 GByte Speicherplatz) erhältlich.


(lbe)



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