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Noch mehr Warndialoge: macOS 26 petzt Apps, die im Hintergrund laufen


„Dein Mac hat erkannt, dass diese App nicht wie erwartet beendet wurde und immer noch läuft“. Dieser Warntext erscheint in macOS 26 Tahoe, wenn bestimmte Prozesse einer App nach dem Beenden-Befehl weiter im Hintergrund laufen. Darauf machte Apple Entwickler am Rande der WWDC aufmerksam.

Alle App-Prozesse sollten beendet werden, sobald jemand sich entscheidet, die App zu schließen, so der Hinweis in einer Session zum Datenschutz bei der App-Entwicklung. Apps, die Prozesse per fork, exec oder POSIX spawn starten, sollten diese beim Beenden auch wieder aufräumen, betonte ein Apple-Mitarbeiter.



Der in macOS 26 neue Warndialog weist auf Hintergrund-Apps hin.

(Bild: Apple)

macOS 26 „erkennt heuristisch“, ob solche Prozesse weiterlaufen – und warnt dann den Nutzer. Dieser bekommt dabei die Optionen, das nur einmalig oder immer zuzulassen oder die App zwangszubeenden. Weitere Details wurden nicht genannt.

Tester der ersten Beta von macOS 26 Tahoe beschreiben die Warnung als irritierend. Sie erscheine etwa, wenn man Apps wie Apple Mail oder die Konfigurationsoberfläche von Tools wie dem VPN-Client Wireguard oder der Firewall Lulu schließt. Gerade die beiden letztgenannten sind spezifisch dafür ausgelegt, kontinuierlich im Hintergrund zu laufen. In dem Warndialog der Beta verweist das Betriebssystem darauf, dass diese Apps im Hintergrund Zugang zu „Sensoren oder persönlichen Daten“ hätten – „auch wenn sie nicht geöffnet scheinen“.

Es ist nicht der einzige neue Warndialog, den Apple für macOS 26 Tahoe plant: Auch der Zugriff auf die Zwischenablage muss künftig erst explizit vom Nutzer abgenickt werden. Vorerst bleibt offen, wie das in der finalen Fassung des Betriebssystems aussieht, das voraussichtlich im September erscheint. Bei iOS war die Einführung der Nachfrage holprig und führte anfangs zu einem Dauerfeuer aus weitestgehend überflüssigen Warndialogen. In den vergangenen Jahren hat Apple bereits immer neue Nachfragen und Warnungen in das Betriebssystem integriert, die Profi-Nutzer zusehends nerven und für Anfänger oft schwer zu verstehen sind.


(lbe)



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BGH: Regulierer darf bei Entscheidungen auch Firmen identifizieren


Die Bundesnetzagentur darf öffentlich über Sanktionen gegen Energielieferanten informieren und dabei auch die Namen des betroffenen Unternehmens nennen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit die Beschwerde eines Gasversorgers zurückgewiesen (Az. EnVR 10/24).

Ende des Jahres 2021 hatte das Unternehmen unter dem Namen „gas.de“ nach Angaben des BGH rund 370.000 Haushalten die bestehenden Gaslieferverträge gekündigt und das mit einer „nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen“ begründet. Der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde zeigte das Unternehmen zudem an, nicht weiter als Energielieferant für Haushaltskunden im Markt aktiv zu sein.

Im März 2023 wollte gas.de das Geschäft mit Haushaltskunden wieder aufnehmen. Dies untersagte die Bundesnetzagentur dem Unternehmen nach einer Prüfung. Die Regulierungsbehörde informierte die Öffentlichkeit darüber mittels einer Pressemitteilung, in der auch der Name des Unternehmens genannt wurde. Gegen diese identifizierende Veröffentlichung hat das Unternehmen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, das diese aber zurückwies (Az VI-3 Kart 481/23).

Auch der BGH hat nun die Beschwerde abgewiesen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlaube grundsätzlich, dass die Bundesnetzagentur die Namen der von Entscheidungen betroffenen Unternehmen nennt. Das diene der Transparenz, betont der BGH: „Ob und in welcher Weise die Veröffentlichung im Einzelfall erfolgt, steht im Ermessen der Bundesnetzagentur.“

Inzwischen ist gas.de wieder als Energielieferant bei der Bundesnetzagentur gelistet. „Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH befindet sich seit der Aktualisierung zum Monatswechsel März/April 2025 auf der Liste der nach § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur angezeigten Energielieferanten“, bestätigte eine Behördensprecherin auf Anfrage. Einzelheiten zur Entscheidung teilte die Bundesnetzagentur nicht mit.

gas.de ist eine Schwesterfirma von Stromio, das im Dezember 2021 ebenfalls die Stromlieferungen eingestellt hatte. Gegen Stromio führt die Verbraucherzentrale Hessen ein Musterfeststellungsverfahren. Das Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Daneben gab es Schadensersatzklagen von Kunden gegen das Unternehmen. Stromio ist derzeit nicht bei der Bundesnetzagentur als Energielieferant gelistet.


(vbr)



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heise+ Update vom 20. Juni 2025: Lesetipps fürs Wochenende


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

besitzen Sie zufällig eine Katze? Dann organisieren Sie vor dem Urlaub vermutlich, wer in Ihrer Abwesenheit nach dem pelzigen Mitbewohner schaut. Natürlich ist es ideal, wenn Freunde oder Familie regelmäßig nach dem Rechten sehen können. Doch auch wenn jemand die Grundversorgung übernimmt, möchten Sie möglicherweise auch selbst vom Strand aus sehen können, ob die Samtpfote genüsslich futtert oder die Wohnung „aufräumt“. In unserem Ratgeber zur Katzenbetreuung aus der Ferne zeigen wir Ihnen, wie Sie dies mit modernen Hilfsmitteln von der Security-Kamera bis zum Futterautomaten erledigen können.

Apropos Urlaub – für viele bedeutet das, draußen aktiv zu sein. Wie wäre es mit Radtouren? Brose, bekannt als Fahrzeugzulieferer, hat kurz vor dem Verkauf seiner E-Bike-Sparte an Yamaha ein neues Antriebssystem namens Qore auf den Markt gebracht. Bei unserer ausgiebigen Probefahrt mit dem Brose E-Bike-System testen wir den neuen Mittelmotor Drive3 Peak, der mit beeindruckende 95 Nm Drehmoment sogar die stärksten Motoren von Bosch und Shimano übertrifft.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 20. Juni 2025: Lesetipps fürs Wochenende“.
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