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Vielfalt der Perspektiven auf die Welt: Die Bilder der Woche 24


Die Welt ist voller spannender Motive – manchmal spektakulär, manchmal ganz still und verborgen. Unsere Galeriefotografinnen und -fotografen laufen mit offenen Augen durch die Welt und haben die unterschiedlichsten Motive eingefangen. Es treffen stimmungsvolle Lichtspiele auf spannende Perspektiven – von fliegenden Delfinen bis zu leuchtenden Spinnennetzen.


Das Titelbild der Ausgabe 01 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 01 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie



(Bild: JeanFP)

Aus dieser Perspektive ragt eines der Kölner Kranhäuser auf interessante Weise in die Komposition hinein. Der Schwarz-Weiß-Effekt betont die architektonischen Linien und Kontraste ganz besonders. JeanFP gelingt es, die markante Bauform auf interessante Weise einzufangen.



(Bild: Thomas Becher)

Vor Madeira springt ein Delfin aus dem Wasser und scheint für einen Moment schwerelos durch die Luft zu gleiten. Thomas Becher hat diesen Augenblick in seinem Bild Flying Dolphin eingefangen. Die Szene ist voller Dynamik und führt uns die Eleganz der Meeresbewohner vor Augen.



(Bild: khan)

Die untergehende Sonne taucht ein Spinnennetz, das sich zwischen den Halmen spannt, in warmes Licht und lässt seine feinen Fäden schimmern. Auch die Gräser im Hintergrund leuchten golden und bilden zusammen mit dem Netz ein stimmungsvolles Bild, dem Galeriefotograf khan den Titel Das Netz 1 – WWW gegeben hat.



(Bild: JensonR)

Galeriefotograf JensonR hat dieses eindrucksvolle Porträt einer Schneeeule eingefangen. Mit aufgerissenem Schnabel und weit geöffneten Augen scheint das Tier seine Emotionen zu zeigen und den Betrachter eindringlich anzublicken. Die leuchtend gelben Augen heben sich markant vom weißen Gefieder ab und verleihen dem Bild eine kraftvolle Ausdrucksstärke.



(Bild: NAlois)

Vor dem Hintergrund der untergehenden Sonne hebt sich eine einzelne Mohnblüte ab, während die Sonne selbst nur als verschwommener, orangefarbener Fleck zu sehen ist. Fotograf NAlois hat dieser stimmungsvollen und harmonischen Aufnahme den durchaus kreativen Titel Mohnuntergang gegeben.



(Bild: mangela)

Mit dem richtigen Zoom-Objektiv können Zoos für Tierfotografen ein echtes Motiveldorado sein. Auf dem Bild Zusammen sind wir viele von mangela wartet eine Gruppe Erdmännchen gespannt auf die Fütterung. Das Licht kommt von vorne, beleuchtet ihre Gesichter und formt aus der Gruppe einige interessante Silhouetten.



(Bild: Klicker3D)

Eine Glühbirne reduziert auf Form und Licht. Schwarz-weiß, klar, minimalistisch. Klicker3D setzt auf Kontraste und Spiegelungen und macht die Ästhetik des Einfachen mit fadenscheinig auf subtile Weise sichtbar.

Alle Bilder dieser Woche finden Sie hier noch einmal in der Übersicht:


Samstag: Kranhäuser…. (Bild:

JeanFP

)


(vat)



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Arbeitszeiterfassung: Mehrheit setzt BAG-Urteil um – trotz fehlender Regelungen


Drei von vier Unternehmen haben in Deutschland inzwischen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt. Damit ist die große Mehrheit der Firmen einer rechtlichen Verpflichtung nachgekommen, die im September 2022 höchstrichterlich festgestellt wurde. Seit 2025 gilt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Während vor der Feststellung etwa 30 Prozent der Unternehmen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt haben, sind es nach der Entscheidung schon 44 Prozent gewesen.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Der Anteil dürfte im laufenden Jahr weiter steigen, denn mit einem Anteil über 21 Prozent plant jedes fünfte Unternehmen, Arbeitszeiterfassung im Jahr 2025 einzuführen. Lediglich zwei Prozent geben an, erst einmal nichts zu tun und noch auf die ausstehende gesetzliche Konkretisierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu warten.

Ausschlaggebend sind die geplanten Regelungen der neuen Regierung, die noch ausstehen. Im Koalitionsvertrag kündigt sie an, die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch zu regeln.

„Bei der Debatte um Arbeitszeit orientieren wir uns immer noch an einem Leitbild des Industriearbeitsplatzes aus dem 20. Jahrhundert“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „In unserer heutigen digitalen Welt mit ihren flexiblen Arbeitsmodellen, insbesondere im Bereich der Wissensarbeit, ist eine minutiöse Arbeitszeiterfassung anachronistisch und in der Praxis kaum umzusetzen.“

Tatsächlich gibt es in vielen Digitalberufen keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten, etwa bei der Nutzung sozialer Medien, der Pflege des persönlichen Online-Netzwerks oder thematischen Recherchen.

„Statt mehr Bürokratie und Kontrolle muss die Regierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Vertrauensarbeitszeit weiterhin ermöglichen und die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit rasch umsetzen. Von dieser Flexibilität würden Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren.“

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat zuletzt für eine Abkehr der täglichen hin zu einer wöchentlichen Arbeitszeit plädiert. In einem Interview mit der Bild am Sonntag plädierte er für die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags. Stattdessen solle „für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.“

Grundsätzlich sind die Deutschen dafür auch offen: Einer Umfrage der Jobplattform Stepstone nach, sagen mit 73 Prozent fast drei Viertel der Beschäftigten, dass sie bereit wären, die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag zu erhöhen, wenn sie dafür an anderen Wochentagen entsprechend weniger arbeiten könnten.

Mit 54 Prozent wünscht sich knapp jede zweite Umfrageteilnehmerin beziehungsweise Umfrageteilnehmer, die Wochenarbeitsstunden flexibel und nach eigenem Ermessen einteilen zu dürfen.

Die Unternehmen, die Arbeitszeit schon erfassen, setzen laut Bitkom mit einem Anteil über 31 Prozent primär auf elektronische Zeiterfassungssysteme am Computer. Weitere 18 Prozent nutzen eine Smartphone-App.

24 Prozent verwenden stationäre Zeiterfassungssysteme, die zum Beispiel mit einem Chip oder Transponder aktiviert werden, 19 Prozent die klassische Stempel- oder Stechuhr. In 16 Prozent wird eine Excel-Tabelle für die Arbeitszeiterfassung verwendet und 13 Prozent nutzen einen handschriftlichen Stundenzettel.

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


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c’t-Webinar: Photovoltaik für Einsteiger | heise online


Immer mehr Menschen erzeugen ihren Strom selbst. Photovoltaikanlagen rechnen sich inzwischen fast überall – auch auf teilbeschatteten Dächern oder als kompakte Balkonkraftwerke für Mieter. Wer sich neu mit dem Thema beschäftigt, stößt schnell auf Fachbegriffe, widersprüchliche Aussagen und offene Fragen. Dabei ist der Einstieg einfacher, als es scheint, wenn man die Grundlagen beherrscht.

Das c’t-Webinar „Photovoltaik für Einsteiger“ bietet hier Abhilfe: In zwei Stunden vermittelt c’t-Redakteur Georg Schnurer fundiertes Grundlagenwissen zur eigenen Solaranlage – verständlich und vor allem herstellerunabhängig. Eine 45-minütige Fragerunde, in der offene Fragen geklärt werden.

Der Referent erklärt die unterschiedlichen Varianten von PV-Modulen und beleuchtet die Unterschiede zwischen Mikro- und Hybrid-Wechselrichtern. Sie erfahren, welche Technik sich für welches Einsatzszenario eignet und wie Sie die passende Speichergröße für Ihr Projekt ermitteln. Auch die wichtige Frage, ob sich die Anschaffung eines Speichers finanziell lohnt, wird beantwortet.

Das Webinar behandelt zudem die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen und geht auf die sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen für privat betriebene PV-Anlagen ein. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte.

Das Webinar richtet sich gezielt an Personen, die sich bisher nicht mit einer eigenen Photovoltaikanlage beschäftigt haben. Eine individuelle Beratung durch einen Energieberater ersetzt es zwar nicht, es schafft jedoch eine solide Wissensbasis für alle weiteren Schritte.

  • Datum: 3. Juli 2025
  • Uhrzeit: 17:00 bis 20:00 Uhr
  • Kosten: 69,00 Euro

Für die Teilnahme am Livestream genügt ein aktueller Browser. Teilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen über einen Chat zu stellen. Diese werden im Laufe des Webinars aufgegriffen und beantwortet. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum c’t-Webinar von heise academy.


(abr)



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Jugendschutz: Pornhub, YouPorn und Redtube sind in Frankreich wieder online


Französische Internetnutzer können bei Bedarf wieder einfacher Pornos schauen. Denn das kanadische Medien- und IT-Unternehmen Aylo hat den Zugang zu Pornhub, YouPorn und Redtube in Frankreich wiederhergestellt, wie es gegenüber Politico bestätigte. Die Muttergesellschaft der Erotikportale hatte diese Anfang Juni in dem Land selbst vom Netz genommen. Sie wollte mit dieser Aktion gegen das Greifen eines neuen französischen Gesetzes protestieren, das Betreiber von Webseiten für Erwachsene seit 7. Juni verpflichtet, robuste Altersverifikationssysteme (AVS) einzuführen und Nutzer unter 18 Jahren zu sperren.

„Das Verwaltungsgericht hat gesprochen“, schreibt Aylo dazu in einer Mitteilung. Der Konzern bezieht sich damit auf eine Entscheidung von Pariser Richtern vom Montag, die das Verfahren vorläufig ausgesetzt haben. Inländische Behörden können die gesetzlich vorgesehenen Anforderungen nicht einfach an Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Staaten stellen, argumentierten die Juristen. Die Verpflichtungen sind damit zunächst aufgehoben. Aylos europäische Hauptniederlassung befindet sich auf Zypern.

Der von den Verwaltungsrichtern angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) soll nun klären, ob die AVS-Auflage mit dem EU-Recht vereinbar ist. Im Fokus steht dabei vor allem das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie von 2002. Dieses besagt, dass ein EU-Land ein in einem anderen Mitgliedsstaat ansässiges Unternehmen nicht einfach regulieren kann. Ausnahmen sind nur nach Durchlaufen eines förmlichen Prozesses möglich, der die Benachrichtigung des Herkunftslands und der EU-Kommission einschließt.

„Die französischen Bürger verdienen eine Regelung, die Kinder vom Zugriff auf Inhalte für Erwachsene abhält und die wirksam durchgesetzt werden kann“, kommentiert Aylo den Beschluss. „Sie verdienen auch den Schutz ihrer Privatsphäre und sensibler Daten.“ Um dies zu erreichen, müssten Gesetzgeber die Tatsache verstehen, „dass Inhalte für Erwachsene auf Hunderttausenden von Plattformen existieren“, nicht nur auf den 17 in Frankreich betroffenen Webseiten. Die Entscheidung des Gerichts biete die Gelegenheit, „wirksamere Ansätze zu erwägen“. Aylo argumentiert, dass eine global durchgeführte Altersverifizierung auf Geräte- und Betriebssystemebene effektiver wäre als eine websitebasierte Überprüfung.

Die französische Regierung beabsichtigt, gegen die Ansage des Gerichts Berufung einzulegen. Sie betont weiterhin die Notwendigkeit, Minderjährige vor schädlichen Inhalten zu schützen. Präsident Emmanuel Macron und Digitalministerin Clara Chappaz drängen auch auf eine europaweite Altersgrenze von 15 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. In anderen europäischen Staaten wie Deutschland und Großbritannien streben Regulierer ebenfalls nach stärkeren Einschränkungen für Pornos im Netz.

Hierzulande trommelt etwa die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für AVS, während Porno-Aktivisten eine solche Pflicht für „fahrlässig“ und grundrechtsgefährdend halten. Laut einer Studie ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber nicht machbar. Zugleich bleibt der Zugriff auf die zwei deutschsprachigen Portale von Pornhub und YouPorn über große Provider nach Beschlüssen hiesiger Verwaltungsgericht gesperrt. In Frankreich verzeichneten VPN-Anbieter, die einen Zugang zu national blockierten Seiten eröffnen, während der dortigen Betriebseinstellung von YouPorn & Co. einen sprunghaften Anstieg der Nutzerzahlen.


(nie)



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