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Künstliche Intelligenz

Arbeitszeiterfassung: Mehrheit setzt BAG-Urteil um – trotz fehlender Regelungen


Drei von vier Unternehmen haben in Deutschland inzwischen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt. Damit ist die große Mehrheit der Firmen einer rechtlichen Verpflichtung nachgekommen, die im September 2022 höchstrichterlich festgestellt wurde. Seit 2025 gilt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Während vor der Feststellung etwa 30 Prozent der Unternehmen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt haben, sind es nach der Entscheidung schon 44 Prozent gewesen.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Der Anteil dürfte im laufenden Jahr weiter steigen, denn mit einem Anteil über 21 Prozent plant jedes fünfte Unternehmen, Arbeitszeiterfassung im Jahr 2025 einzuführen. Lediglich zwei Prozent geben an, erst einmal nichts zu tun und noch auf die ausstehende gesetzliche Konkretisierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu warten.

Ausschlaggebend sind die geplanten Regelungen der neuen Regierung, die noch ausstehen. Im Koalitionsvertrag kündigt sie an, die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch zu regeln.

„Bei der Debatte um Arbeitszeit orientieren wir uns immer noch an einem Leitbild des Industriearbeitsplatzes aus dem 20. Jahrhundert“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „In unserer heutigen digitalen Welt mit ihren flexiblen Arbeitsmodellen, insbesondere im Bereich der Wissensarbeit, ist eine minutiöse Arbeitszeiterfassung anachronistisch und in der Praxis kaum umzusetzen.“

Tatsächlich gibt es in vielen Digitalberufen keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten, etwa bei der Nutzung sozialer Medien, der Pflege des persönlichen Online-Netzwerks oder thematischen Recherchen.

„Statt mehr Bürokratie und Kontrolle muss die Regierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Vertrauensarbeitszeit weiterhin ermöglichen und die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit rasch umsetzen. Von dieser Flexibilität würden Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren.“

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat zuletzt für eine Abkehr der täglichen hin zu einer wöchentlichen Arbeitszeit plädiert. In einem Interview mit der Bild am Sonntag plädierte er für die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags. Stattdessen solle „für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.“

Grundsätzlich sind die Deutschen dafür auch offen: Einer Umfrage der Jobplattform Stepstone nach, sagen mit 73 Prozent fast drei Viertel der Beschäftigten, dass sie bereit wären, die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag zu erhöhen, wenn sie dafür an anderen Wochentagen entsprechend weniger arbeiten könnten.

Mit 54 Prozent wünscht sich knapp jede zweite Umfrageteilnehmerin beziehungsweise Umfrageteilnehmer, die Wochenarbeitsstunden flexibel und nach eigenem Ermessen einteilen zu dürfen.

Die Unternehmen, die Arbeitszeit schon erfassen, setzen laut Bitkom mit einem Anteil über 31 Prozent primär auf elektronische Zeiterfassungssysteme am Computer. Weitere 18 Prozent nutzen eine Smartphone-App.

24 Prozent verwenden stationäre Zeiterfassungssysteme, die zum Beispiel mit einem Chip oder Transponder aktiviert werden, 19 Prozent die klassische Stempel- oder Stechuhr. In 16 Prozent wird eine Excel-Tabelle für die Arbeitszeiterfassung verwendet und 13 Prozent nutzen einen handschriftlichen Stundenzettel.

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


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Kameraüberwachung in der Freibad-Saison: Datenschützer geben Hinweise


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Mit dem Start der Freibadsaison setzen immer mehr Betreiberinnen und Betreiber auf Videoüberwachung und Künstliche Intelligenz, um Diebstähle, Einbrüche und Badeunfälle zu verhindern. Darauf weist die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, hin. Doch nicht alles, was technisch machbar ist, sei auch datenschutzrechtlich zulässig. Gerade in Freizeiteinrichtungen wie Freibädern, in denen sich Besucherinnen und Besucher frei entfalten sollen, gelten besonders hohe Datenschutzanforderungen. „Die meisten Gäste sind leicht bekleidet, viele sind Kinder – deren Daten sind besonders schützenswert“, betont Gayk.

Videoüberwachung sei nur in engen Grenzen erlaubt: So dürften Aufnahmen zum Schutz vor Einbruch oder Vandalismus ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Während des Badebetriebs dürften Kameras lediglich Eingangsbereiche oder Zutrittsschranken erfassen, aber zum Beispiel nicht die Sitzplätze, Gastronomie oder Umkleiden. Bei Spindaufbrüchen könne eine gezielte Videoüberwachung zur Beweissicherung laut Gayk im Einzelfall zulässig sein, Umkleidebereiche seien jedoch grundsätzlich tabu. Überwachte Bereiche sollten zudem klar gekennzeichnet werden, etwa durch farbige Markierungen am Boden.

„KI kann die Aufsicht ergänzen, aber niemals ersetzen“, mahnt Gayk speziell zum Einsatz von KI-Systemen zur Erkennung von Badeunfällen. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Tobias Keber, hatte sich ebenfalls bereits mit dem Thema KI-Videoüberwachung im Schwimmbad befasst. „Das ist mehr als eine klassische Videoüberwachung. Das heißt, die Kameras, die Sie da haben, sind mit Datenbanken und mit KI-Systemen verbunden“, erklärte Keber im Gespräch mit heise online. Die Idee sei gut, allerdings müsse genau geprüft werden, ob und in welchem Land nachher mit den Daten KI-Systeme trainiert werden.

Im Europabad in Karlsruhe ist beispielsweise das „Ertrinkungserkennungssystem“ Lynxnight aus Israel für das Außenbecken im Europabad im Einsatz, das mit installierten Kameras funktioniert. „Über Smartwatches erhält das Personal Hinweise über mögliche Ereignisse im Außenbecken“, heißt es in einer Mitteilung des Europabads von Ende Mai. Seit Beginn des Einsatzes im Februar seien bereits über 1000 Ereignisse registriert worden, aber bei keinem hätte eingegriffen werden müssen. Die Fehlerquote solcher Systeme ist den Datenschützern zufolge nach wie vor hoch, im Notfall könnten nur Menschen Leben retten.

„Da das System mit jeder Meldung dazu lernt, löst es aktuell eine noch hohe Anzahl an Meldungen aus, die das Personal via Feedback-Funktion bewertet. Es zeigt sich, dass die meisten dieser Meldungen durch kurze Tauchgänge ausgelöst werden und kein tatsächliches Risiko darstellen“, heißt es weiter. Das Personal ist laut Kevin Drobot, dem stellvertretenden Schichtführer des Europabades Karlsruhe, optimistisch, dass das System durch das kontinuierliche Feedback zukünftig eine wertvolle Hilfe im Badbetrieb darstellen werde. Bilddaten speichere das System zudem nicht, „lediglich Bewegungsmuster“.

Betreiber sollten sich vor dem Einsatz neuer Überwachungstechnologien frühzeitig mit dem eigenen Datenschutzbeauftragten abstimmen. Die Landesdatenschutzbeauftragte bietet Informationen und Beratung an, um Unsicherheiten im Vorfeld zu klären und Beschwerden zu vermeiden.


(mack)



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Neues Kapitel für die Vision Pro: Was visionOS 26 bringt | TNBT-Podcast


Von visionOS 2 zu visionOS 26: Das nächste große Update für die Vision Pro verspricht eine Reihe an neuen Funktionen und Verbesserungen für Apples jüngstes Betriebssystem. Dazu gehört der Support für neue Eingabegeräte wie die Playstation-VR-Controller und flüssigeres Hand-Tracking. Widgets und Fenster lassen sich erstmals fest im Raum oder an der Wand positionieren, zudem unterstützt visionOS nun 180-Grad- und 360-Grad-Videos.

In Episode 51 besprechen Leo Becker und Mark Zimmermann die Neuerungen im Detail. Insbesondere die im Raum verankerten Widgets und Fenster sowie die neuen, tatsächlich massiv besseren Personas haben es uns angetan – ebenso wie die noch räumlicheren Fotos. Thema ist auch das „Spatial Web“, das Apple in einem Nebensatz ausgerufen hat, sowie Komfortverbesserungen und geteilte 3D-Inhalte.

1984, 2007, 2024 – Apples Vision Pro tritt in riesige Fußstapfen: Mac und iPhone haben nicht nur Geschichte geschrieben, sondern auch grundlegend verändert, wie wir Computer verwenden.

Mac & i begleitet die Vision Pro sowie die Chancen und Hürden von „räumlichem Computing“ mit einem eigenen Podcast: TNBT – The Next (Big) Thing beleuchtet die jüngsten Entwicklungen rund um die neue Plattform mitsamt den Auswirkungen auf IT-Branche und Gesellschaft.

TNBT ist in allen großen Podcast-Verzeichnissen zu finden und lässt sich mit Apple Podcasts und Spotify hören oder als RSS-Feed in der Podcast-App der Wahl beziehen. Wir freuen uns unter podcast@mac-and-i.de auf Fragen, Anregungen und Kritik. In der vorausgehenden Episode ging es um Smart Glasses mit Android XR, Meta Ray-Ban – wo bleibt Apple?.


(lbe)



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Vollständig gefälschte CPUs jetzt auch als „Ryzen 9800X3D“


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Vor neun Monaten gab es Komplett-Fakes von AMDs Ryzen 7800X3D, nun hat es auch den 9800X3D erwischt. Wie schon damals ist die neue Prozessorfälschung keine umgelabelte alte CPU, sondern ein eigens hergestelltes Produkt, das auf den ersten Blick nicht auffällt. Ebenso Teil der aktuellen Masche: Unter dem Heatspreader steckt keinerlei Silizium.

Der Gründer des YouTube-Kanals Gamers Nexus, Steve Burke, hat den Fake einem Zuschauer abgekauft. Dieser hatte ihn nach eigenen Angaben bei Reddit vor vier Monaten bei Amazon in den USA erworben, und zwar von dem Unternehmen selbst, nicht über einen Marketplace-Händler. Burke bot dann an, dem Zuschauer die Fälschung abzukaufen, um sie zu untersuchen. Der Nutzer hatte den vermeintlichen Prozessor noch nicht ausprobiert, weil ihm das passende Mainboard fehlte.

Bei Gamers Nexus wurde das nachgeholt – wie zu erwarten war, sprang der Testaufbau nicht einmal an. Kein Wunder, denn nach dem Entfernen des Heatspreaders – was viel leichter als gedacht ging – zeigte sich das bekannte Bild: Unter dem Metalldeckel befanden sich nicht die beiden Chips (IO-Die und CCX), welche einen 9800X3D eigentlich ausmachen. Daher war auch kein Lot aus Indium vorhanden, sondern simpler Klebstoff. Der Nachweis eines Komplett-Fakes war erbracht.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externes YouTube-Video (Google Ireland Limited) geladen.

Fake eines Ryzen 9800X3D zerlegt und Unterschiede zum Original.

Wie schon beim vermeintlichen 7800X3D hatten die Fälscher nicht eine bestehende CPU umgearbeitet – das war beim 9800X3D auch schon passiert –, sondern den Fake offenbar vollständig selbst produziert. Er besteht nur aus der Platine, einem Heatspreader, der vom Original abweicht, und den Kontaktpads auf der Unterseite. Diese stehen im Übrigen gegenüber einem echten 9800X3D etwas hervor, sodass sich der Fake schlecht aus dem Sockel lösen ließ, berichtet Gamers Nexus in seinem Video.

Auch sonst gibt es äußerliche Merkmale, die denen beim 7800X3D-Fake stark ähneln. Die SMD-Bausteine auf der Oberseite sind in Anzahl und Orientierung unterschiedlich, und die Seriennummer auf dem Heatspreader entspricht nicht der auf der Verpackung. Das sind die beiden deutlichsten, auch leicht selbst verifizierbaren Warnzeichen bei dieser Art von Fälschung. Nicht so einfach zu prüfen sind kleine Beschriftungen und Punktmarkierungen auf der Platine, die dem Original nicht entsprechen oder fehlen.



Links Original, rechts Fälschung: Die SMD-Bausteine am Rand der Platine sind am auffälligsten.

(Bild: Gamers Nexus / YouTube)

Und auch der Datamatrixcode auf dem Fake liefert, wenn man ihn etwa mit einer Smartphone-App scannt, kein Ergebnis. Herauskommen sollte die Seriennummer und die Modellnummer des Prozessors. Sieht man den echten Prozessor und die Fälschung im direkten Vergleich nebeneinander, fällt zudem auf, dass die Schriftart des Fakes sich unterscheidet und die Laser-Gravur teilweise unscharf ist. Der Heatspreader ist nicht, wie bei AMD, mit Gold beschichtet, und weist an der Unterseite Vorsprünge auf, wo sonst die Dies sitzen. Auch beim Blick von der Seite fällt der Fake so nicht sofort auf. Letztes Detail: Die Fälschung wiegt 30 Gramm, ein echter 9800X3D dagegen 39 Gramm.

Es gibt einen Anhaltspunkt, wie die Fälschung bei Amazon landen konnte: mutmaßlich über einen Rückgabebetrug. Der Zuschauer, der den Fake gekauft hatte, berichtet bei Reddit von einem Rückgabeaufkleber auf der Schachtel, die anscheinend auch schon geöffnet worden war. Hier scheint also die Eingangskontrolle der Rücksendung versagt zu haben. Das ist jedoch Spekulation, und völlig unklar bleibt nach wie vor, woher diese vollständig gefälschten Teile stammen. Sie scheinen bisher sehr rar zu sein, Gamers Nexus gibt eine einstellige Zahl ihnen bekannter Fakes dieser Art an. Dass nun anscheinend einer bei Amazon in den USA landen konnte, deutet jedoch darauf hin, dass diese auch mit Betrugsabsicht in den Handel gelangen können.

Im Falle dieses Fakes ging die Sache glimpflich aus, der Kunde erhielt sein Geld von Gamers Nexus zurück. Er hätte auch ohne Zerlegen der Fälschung aufgrund der äußerlichen Merkmale wohl bei Amazon Kulanz erfahren. Vor allem beim privaten Weiterverkauf sollte man nun aber verstärkt darauf achten, vor der Abwicklung auch detaillierte Fotos eines Prozessors zu erhalten – und auch keine Symbolbilder etwa von der Herstellerseite. Bei dieser Art von Fakes müssen dabei nicht alle der genannten Abweichungen vorhanden sein.

Sollte ein vermeintlicher Prozessor auf irgendeine Weise komisch aussehen, so empfiehlt es sich zudem, ihn nicht in ein Mainboard einzubauen. Es ist nicht auszuschließen, dass es auch Fakes gibt, bei denen die Kontaktflächen so beschaltet sind, dass sie das Mainboard kurzschließen, was dann Schäden an zahlreichen Komponenten inklusive Brandgefahr bedeuten kann.


(nie)



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