Künstliche Intelligenz
Drei Fragen und Antworten: Deshalb läuft’s bei Nextcloud gerade rund
Seit Beginn des Jahres ist die Aufholjagd eröffnet: Digitale Souveränität steht für viele Unternehmen und Behörden ganz oben auf der Prioritätenliste. Unter den freien Projekten in diesem Bereich erfreut sich insbesondere Nextcloud hoher Beliebtheit – und das international und bei ganz unterschiedlichen Nutzergruppen. Doch der jüngste Enterprise-Fokus ist unverkennbar hoch. Wir haben Nextcloud-Gründer Frank Karlitschek gefragt, wie die aktuellen Entwicklungen rund um Nextcloud sind.
(Bild: Nextcloud )
Frank Karlitschek gründete 2016 das Nextcloud-Projekt und ist CEO der Nextcloud GmbH.
Nextcloud konnte in kurzer Zeit mehrere wichtige Kooperationen mit wichtigen Cloud-Anbietern schließen. Wie groß ist das Interesse seit Jahresbeginn an der freien Cloud-Plattform?
Das Interesse ist enorm gestiegen. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres haben sich die Anfragen nach Nextcloud mehr als verdreifacht. Besonders groß ist die Nachfrage aus Europa, aber auch aus Kanada, Indien, Lateinamerika und den USA. Viele Organisationen suchen gezielt nach europäischen Lösungen – mit dem Wunsch nach Kontrolle, Sicherheit und echter digitaler Souveränität.
In fast allen Kundengesprächen werden heute die geopolitischen Entwicklungen als konkretes Risiko genannt – mit drei Hauptgründen: erstens die digitale Abhängigkeit und potenzielle Erpressbarkeit durch US-Dienste. Zweitens die steigenden und unvorhersehbaren Kosten, etwa durch Zölle oder Abo-Preiserhöhungen wie zuletzt bei Microsoft Office. Und drittens die Unsicherheit beim Datenschutz – vom Cloud Act über das Training von KI-Modellen mit Nutzerdaten bis hin zur Gefährdung des EU-U.S. Privacy Frameworks durch politische Eingriffe in die US-Datenschutzaufsicht. Die großen US-Anbieter haben diese Entwicklung erkannt – und versuchen jetzt, mit vermeintlich souveränen Angeboten Vertrauen zurückzugewinnen. Doch dabei handelt es sich oft um reines Sovereignty-Washing: Rechtliche Abhängigkeiten und intransparente Strukturen bleiben bestehen.
Lange Zeit wurde Nextcloud primär mit Projekten von engagierten Endanwendern assoziiert – jetzt steigt es zur Microsoft-365-Alternative auf. Welche Features stehen fürs Enterprise gerade ganz oben?
Organisationen wollen nicht länger auf eine Sammlung einzelner Tools zurückgreifen, die jeweils eigene Abhängigkeiten und Datenschutzfragen mitbringen. Der Bedarf richtet sich klar auf Lösungen, die alle zentralen Funktionen für digitale Zusammenarbeit bündeln: Dateien teilen, gemeinsam bearbeiten, chatten, Videokonferenzen führen, E-Mails, Kalender und Kontakte verwalten. Gleichzeitig wächst der Wunsch, die eigene Resilienz und Unabhängigkeit zu sichern und die Kontrolle über Daten zu behalten.
Wir setzen genau da an. Vergleichbar mit M365 oder Google Workspace bieten wir eine vollständige Kollaborationsplattform – aber eben souverän, transparent und vollständig unter der Kontrolle der Nutzer*innen. Wir haben erst kürzlich unsere neue Version von Nextcloud Talk veröffentlicht, die nicht nur mit neuen Funktionen kommt, sondern auch speziell darauf abzielt, die Migration von anderen Tools zu erleichtern, um der erhöhten Nachfrage nach datenschutzkonformen Lösungen zu begegnen. Talk lässt sich selbst hosten, bietet volle Kontrolle über Daten und ist die einzige hochsichere Kollaborationsplattform, die auch in Airgap-Umgebungen eingesetzt werden kann.
Nextcloud ist natürlich nicht nur unabhängig von großen Konzernen, sondern auch Open Source. Wie hat sich die Community und die Mitarbeit am Projekt in letzter Zeit entwickelt?
Die Community war schon immer ein ganz zentraler Teil von Nextcloud und trägt die Weiterentwicklung aktiv mit. In den vergangenen Jahren ist sie spürbar gewachsen: Viele Beiträge kommen heute nicht nur von Entwickler*innen, sondern auch von Menschen, die sich um Übersetzungen, Design, Dokumentation oder Community-Support kümmern.
Mit dem Release von Nextcloud Talk „Munich“ erreichen wir einen wichtigen Meilenstein von über 15.000 Pull Requests und Issues. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurde rund ein Drittel davon bearbeitet. Das zeigt nicht nur die wachsende Nachfrage nach souveräner Kommunikation, sondern auch, wie engagiert die weltweite Community mitwirkt.
Ein wichtiger Baustein dafür ist unsere jährliche Community Conference. Menschen aus der ganzen Welt kommen dort zusammen, um gemeinsam an Nextcloud zu arbeiten, sich auszutauschen und voneinander zu lernen. Die Atmosphäre – in den Sessions, in Gesprächen und auch abends beim Essen – ist jedes Jahr etwas Besonderes. Genau das macht diese Community aus.
Frank, vielen Dank für die Antworten.
In der Serie „Drei Fragen und Antworten“ will die iX die heutigen Herausforderungen der IT auf den Punkt bringen – egal ob es sich um den Blick des Anwenders vorm PC, die Sicht des Managers oder den Alltag eines Administrators handelt. Haben Sie Anregungen aus Ihrer tagtäglichen Praxis oder der Ihrer Nutzer? Wessen Tipps zu welchem Thema würden Sie gerne kurz und knackig lesen? Dann schreiben Sie uns gerne oder hinterlassen Sie einen Kommentar im Forum.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Mini-Gehirne im Weltall: Deutsche Forschung für Langzeitmissionen
Verändern sich die neuronalen Strukturen unseres Gehirns und ihre Funktionen in Schwerelosigkeit? Kann man solchen Veränderungen entgegenwirken? Fragen wie diese wollen Wissenschaftler des GSI Helmholtz-Zentrums für Schwerionenforschung im Projekt Hippobox in Kooperation mit der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR herausfinden.
Dazu bereiten sie zunächst kleine Hippocampus-Organoide vor. Diese Nachbildungen des Hippocampus im Kleinformat lassen sich mithilfe menschlicher Stammzellen züchten. Sie sollen dem Original in ihrer Struktur und Funktion ähneln, sodass ihre Reaktion auf Veränderungen der Umgebung Rückschlüsse auf unsere echten Gehirne ermöglichen. Die Organoide sollen in einer Zellkulturbox für mehrere Wochen im All ausharren. Das Projekt ist Teil der sogenannten Cellbox-4-Mission der Deutschen Raumfahrtagentur.
Von den Ergebnissen versprechen sich die Forscher Strategien zur Erhaltung der kognitiven Gesundheit von Weltraumreisenden, ebenso wie Erkenntnisse für die Erforschung von Depressionen und Demenz auf der Erde. Laut GSI gibt es Hinweise darauf, dass die neuronalen Zellen in Schwerelosigkeit weiter auseinanderdriften. Dadurch gäbe es weniger Kontaktstellen, was das neuronale Netzwerk schwächt. Ähnliches sei bei Menschen mit Demenz oder Depressionen festzustellen.
(dgi)
Künstliche Intelligenz
Bundesgerichtshof: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Urheber zwar Anspruch auf eine Vergütung für Privatkopien in der Cloud haben. Sie können eine entsprechende Zahlung aber nicht direkt von den Cloud-Anbietern verlangen. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sieht demnach vor, dass diese Abgabe an die Veräußerung von physischen Geräten und Speichermedien wie CDs oder DVDs geknüpft ist. Den Ausgleich legitimer Privatkopieren müssen demnach nur entsprechende Hersteller, Importeure oder Händler zahlen.
Eine analoge Anwendung der Vergütungsvorschriften für diese Betroffenen auf Anbieter von Diensten in den Rechnerwolken kommt laut dem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 17. Juli „mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht“ (Az.: I ZB 82/24). Die Karlsruher Richter sehen also keine unbeabsichtigte Lücke im UrhG. Der Gesetzgeber habe offenbar bewusst entschieden, dass die Zahlungspflicht für Cloud-Dienste nicht gilt. Auch die Vorgaben aus der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 verlangten nicht, die deutsche Klausel auf Cloud-Speicher auszuweiten.
In dem Fall geht es um einen Antrag der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die urheberrechtliche Auskunfts- und Vergütungsansprüche im Namen mehrerer Verwertungsgesellschaften geltend macht. Das tat sie auch gegenüber mehreren Cloud-Anbietern inklusive Dropbox, kam damit vor Gericht aber nicht weit. Die Betroffenen sollten unter anderem erklären, wie viele ihrer Online-Speicher sie jeweils nachweislich privaten und gewerblichen Endabnehmern zur Verfügung stellten. Einen konkreten Tarif für die Vergütungen wollten die Verwertungsgesellschaften im Anschluss veröffentlichen. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sollte dazu eine empirische Untersuchung durchführen, wies dieses Begehr aber im März 2024 zurück.
Rechte von Wirtschaftsakteuren zu beachten
Die ZPÜ wollte die Schlichtungsinstanz nun über das Bayerische Oberste Landesgericht dazu verpflichtet sehen, die geforderte Marktanalyse rund um PCs, Tablets, Mobiltelefonen, Smartwatches und Cloud-Server doch noch zu erstellen. Den Antrag der ZPÜ auf gerichtliche Entscheidung lehnten die Münchner Richter aber ab. Der BGH musste sich daher mit der Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung befassen.
Das Hoch- und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus der Cloud lässt sich laut dem BGH als eine einzige Handlung sehen, um eine Privatkopie zu erstellen. EU-Länder dürften daher ein System einführen, bei dem eine Ausgleichszahlung an die Urheber nur für Geräte oder Speichermedien erhoben wird, die für diesen Vorgang notwendig sind. Das sind etwa Smartphones oder Festplatten. Dabei muss die Höhe der Abgabe dem Beschluss zufolge so bemessen sein, dass sie den Schaden für die Werkschöpfer angemessen ausgleicht.
Die Karlsruher Richter verweisen auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof von 2015: Danach dürften die Mitgliedstaaten keine Modalitäten für einen gerechten Ausgleich vorsehen, die dazu führen, dass verschiedene Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern, die vergleichbare, von der Privatkopie-Klausel erfasste Güter vermarkten, oder verschiedene Gruppen von Nutzern geschützter Gegenstände ohne Rechtfertigung ungleich behandelt werden.
Zweifel an angemessenem Ausgleich
Dem BGH ist zugleich nicht entgangen: Wenn Nutzer ihren lokalen Speicherplatz wie auf Festplatten oder USB-Sticks durch Cloud-Dienste ersetzen, sinken die Einnahmen aus der Privatkopie-Abgabe. Um zu beurteilen, ob diese Entwicklung die gesetzlich vorgesehene Ausgleichspflicht gefährde, müsste das gesamte Nutzungsverhalten der Konsumenten umfassend analysiert werden. Eine solche vertiefte Untersuchung habe die Schiedsstelle vorgeschlagen, die ZPÜ sei damit aber nicht einverstanden gewesen.
Die Karlsruher Richter verweisen auch auf von Wissenschaftlern geäußerte Zweifel, ob das geltende System der Geräte- und Speichermedienvergütung geeignet ist, den angemessenen Ausgleich für Privatkopien mit Blick auf die zunehmende Cloud-Nutzung sicherzustellen. Überwiegend hielten diese Stimmen eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften für angezeigt. Aus den Darlegungen der niederen Instanz hätten sich dafür aber keine Anhaltspunkte ergeben. Die ZPÜ forderte die Politik schon voriges Jahr auf, „in Deutschland eine Cloud-Vergütung zu realisieren“.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Mehr trinken: Trinkflasche Brita LARQ iQ mit Wassertracking im Test
Unser Körper besteht je nach Alter zu 50 bis 80 Prozent aus Wasser – und dieses erfüllt zahlreiche lebenswichtige Funktionen: Es reguliert die Körpertemperatur, transportiert Nährstoffe, unterstützt die Verdauung und hält Haut, Hirn und Kreislauf in Schwung. Ein Flüssigkeitsdefizit kann zu Konzentrationsproblemen, Kopfschmerzen oder Müdigkeit führen.
Mediziner empfehlen Erwachsenen eine Zufuhr von etwa 1,5 Litern Wasser pro Tag. Der konkrete Wert hängt unter anderem vom Aktivitätslevel und der Umgebungstemperatur ab. Tatsächlich trinken viele Menschen zu wenig – und diese Problematik verstärkt sich im Alter häufig, weil etwa das natürliche Durstgefühl nachlässt oder Medikamente eingenommen werden, die entwässernd wirken.
Hier setzt die Trinkflasche LARQ iQ der für ihre Wasserfilter bekannten Firma Brita an: Sie misst automatisch, wie viel der Nutzer trinkt und soll so helfen, täglich die empfohlene Menge zuverlässig zu erreichen. Ganz preiswert ist das smarte Trinkvergnügen nicht: Die Brita LARQ iQ kostete bei Redaktionsschluss rund 125 Euro.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mehr trinken: Trinkflasche Brita LARQ iQ mit Wassertracking im Test“.
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