Künstliche Intelligenz
Top 10: Bestes Smartphone bis 400 Euro im Test – viel Handy für wenig Geld
Nothing Phone 3a
Das Nothing Phone 3a sieht verdammt gut aus, bietet sogar ein Teleobjektiv und gute Ausstattung zum fairen Preis. Ob der Kompromiss gelingt, zeigt der Test.
- ausgezeichnetes Design und hochwertige Verarbeitung
- Triple-Kamera mit Teleobjektiv
- lange Akkulaufzeit
- helles OLED-Display
- coole Glyph-Leuchten
- Kamera mit Schwächen bei schlechten Lichtverhältnissen
- begrenzte Grafikleistung für anspruchsvolle Spiele
- kein kabelloses Laden
- KI-Taste ungünstig platziert
- nur spritzwassergeschützt
Nothing Phone 3a im Test
Das Nothing Phone 3a sieht verdammt gut aus, bietet sogar ein Teleobjektiv und gute Ausstattung zum fairen Preis. Ob der Kompromiss gelingt, zeigt der Test.
Seit dem ersten Modell sorgt Nothing mit seinem eigenständigen Design für Aufmerksamkeit. Statt auf High-End-Hardware zu setzen, konzentriert sich das Unternehmen auf ein ausgewogenes Verhältnis aus Ausstattung und Preis. Die „a“-Serie stellt dabei traditionell die günstigere Variante innerhalb der Modellpalette dar – mit kleinen Abstrichen bei der Hardware.
Trotzdem macht das Nothing Phone 3a im Vergleich zum Vorgänger Nothing Phone 2a (Testbericht) einen deutlichen Schritt nach vorn. Besonders bemerkenswert: Es bringt erstmals in dieser Preisklasse ein Teleobjektiv mit – eine Seltenheit im Mittelklasse-Segment. Zwar handelt es sich nicht um eine Periskop-Telelinse wie beim Nothing Phone 3a Pro (Testbericht), doch die Ausstattung kann sich dennoch sehen lassen. Was das stylishe und preislich attraktive Gerät im Alltag leistet, zeigt unser Test.
Design
Beim Nothing Phone 3a bleibt der Hersteller seiner markanten Formsprache treu – inklusive transparenter Rückseite und der charakteristischen LED-Streifen. Das sogenannte Glyph-Interface ist nahezu identisch mit dem des 3a Pro: Drei geschwungene Lichtstreifen reagieren auf Anrufe, Benachrichtigungen oder Musik und lassen sich etwa als Countdown-Anzeige für den Glyph-Timer nutzen. Das funktioniert zuverlässig – vorausgesetzt, das Smartphone liegt mit der Rückseite nach oben auf dem Tisch.
Im Unterschied zum größeren 3a Pro setzt Nothing beim Kameraelement auf ein schlankeres Design: Statt eines zentralen, runden Moduls sind die drei Kameralinsen nebeneinander in einer Linie angeordnet. Die Anordnung erinnert nicht nur an klassische Science-Fiction-Ästhetik, sondern im Detail auch an die „Augenpartie“ des Roboters Bender aus Futurama. Technisch ist das unauffälliger, optisch bleibt es dennoch eigenständig. Als Farben gibt es Weiß und Schwarz.
Mit Abmessungen von 163,5 × 77,5 × 8,4 mm fällt das Nothing Phone 3a nahezu genauso groß wie das Pro-Modell aus. Auch das Gewicht ist mit 201 g nur minimal geringer. In der Hand wirkt das Gerät wuchtig, aber hochwertig. Eine einhändige Bedienung ist – wie bei vielen aktuellen Smartphones dieser Größe – nur eingeschränkt möglich.
Bei den Materialien setzt Nothing auf einen lackierten Metallrahmen und eine Rückseite aus Panda Glass. Nothing setzt beim Display-Glas ebenfalls auf das günstigere Panda Glass statt Gorilla Glass. Im Alltagstest zeigte sich kein Unterschied, offiziell gilt es aber als etwas weniger widerstandsfähig. Die transparente Oberfläche gibt den Blick auf ein gestyltes Innenleben frei, das an Platinen im Retro-Look erinnert – ein Markenzeichen der Reihe. Die Verarbeitung überzeugt: Spaltmaße sind gleichmäßig, das Gerät wirkt stabil und durchdacht konstruiert.
Wasserdicht ist es aber nicht. Es bietet nur eine Schutzklasse nach IP64, damit ist es staubdicht sowie gegen Spritzwasser geschützt. Ins Wasser tauchen sollte man es also nicht. In dieser Preisklasse ist ein vollständiger Wasserschutz bisher nicht garantiert – aber immer häufiger zu finden.
Links sitzen die Wippe zur Regelung der Lautstärke, rechts der Power-Button. Die zusätzliche Taste unterhalb des Einschaltknopfs ist vorhanden – sie aktiviert den sogenannten Essential Space mit KI-Funktionen. Im Alltag bleibt die Kritik jedoch dieselbe wie beim 3a Pro: Die Position ist ungünstig gewählt, da die Taste leicht versehentlich gedrückt wird. Eine klarere Abgrenzung zur Power-Taste wäre schön gewesen.
Display
Das Nothing Phone 3a verfügt über ein 6,77 Zoll großes AMOLED-Display mit einer Auflösung von 2392 × 1084 Pixeln. Die Pixeldichte liegt bei 388 PPI und sorgt für eine ausreichend scharfe Darstellung. Inhalte erscheinen klar und detailliert, einzelne Pixel sind aus normalem Betrachtungsabstand nicht zu erkennen. Das Panel ist gleichmäßig gerahmt, die Frontlinse sitzt in einer kleinen Punch-Hole-Notch.
Typisch für AMOLED bietet das Panel hohe Kontraste, tiefes Schwarz und stabile Blickwinkel. Die Bildwiederholrate liegt bei maximal 120 Hertz – ein Vorteil beim Scrollen, bei Animationen und bei Spielen mit hoher Framerate. Zudem unterstützt das Display HDR10+, was für erweiterte Dynamik bei kompatiblen Inhalten sorgt. Die maximale Helligkeit ist ziemlich hell und liegt bei knapp über 1200 Nits. Damit ist es im Freien nahezu immer ablesbar – sofern nicht die pralle Sonne direkt aufs Display scheint. Laut Hersteller sollen im HDR-Modus bis zu 3000 Nits im HDR-Modus möglich sein.
Kamera
Das Nothing Phone 3a ist mit einer Triple-Kamera ausgestattet. Die Hauptkamera bietet 50 Megapixel, eine f/1.88-Blende, Phasenvergleichs-Autofokus und optische Bildstabilisierung (OIS). Ergänzt wird sie durch ein 50-Megapixel-Teleobjektiv mit zweifachem optischem Zoom sowie eine 8-Megapixel-Ultraweitwinkelkamera. Im Unterschied zur Periskop-Telelinse des 3a Pro fällt der optische Zoom dabei geringer aus. Die Frontkamera bietet eine Auflösung von 32 Megapixeln sowie eine f/2.2-Blende.
Bei guten Lichtverhältnissen liefert die Hauptkamera ansprechende Bilder mit klarer Schärfe bis in die Randbereiche. Die automatische Belichtung funktioniert zuverlässig, die Farben werden überwiegend realitätsnah wiedergegeben.
Schwächen zeigt die Kamera bei schlechten Lichtverhältnissen: Bereits in der Dämmerung ist ein erstes Bildrauschen erkennbar, das bei Dunkelheit deutlich zunimmt. Der Detailgrad sinkt dann spürbar. Der Nachtmodus greift unterschiedlich stark ein – bei Haupt- und Telekamera eher dezent, beim Ultraweitwinkel hingegen deutlich stärker, was teilweise zu einem unnatürlichen Look führt.
Das Teleobjektiv mit zweifachem Zoom liefert bei Tageslicht gute Ergebnisse ohne Verluste bei zweifacher Vergrößerung, auch bei vierfachem Hybrid-Zoom sehen Motive noch sehr detailliert aus. Bei höherem Zoom wirken Motive dann sehr pixelig. Bei wenig Licht lässt die Bildqualität aber nach. Die Ultraweitwinkelkamera bleibt hinter der Hauptoptik zurück, eignet sich aber für übersichtliche Motive bei guten Lichtbedingungen.
Die Frontkamera produziert detailreiche Selfies mit realistischen Farben und ist für Videotelefonie und soziale Medien gut geeignet, solange ausreichend Licht vorhanden ist. Insgesamt bietet das Kamerasystem des Nothing Phone 3a eine solide Leistung, vorwiegend bei Tageslicht. In schwierigen Lichtsituationen zeigt es jedoch typische Schwächen der Mittelklasse.
Nothing Phone 3a – Originalaufnahmen
Ausstattung
Beim Nothing Phone 3a kommt der Snapdragon 7s Gen 3 zum Einsatz – erstmals verzichtet der Hersteller auch in der günstigeren Modellvariante auf Mediatek-Chips. Stattdessen setzt man auf Qualcomm-Technik, was insbesondere bei KI-Funktionen spürbare Vorteile bringt.
In der Praxis liefert das Phone 3a eine vergleichbare Performance wie das Pro-Modell: Die Oberfläche reagiert schnell, Apps starten flott, und alltägliches Multitasking meistert das Gerät ohne Murren. Bei PCmark Work 3.0 erzielt das Phone 3a rund 11.000 Punkte – das ist ordentlich, aber einige Konkurrenten sind hier deutlich stärker aufgestellt.
Grafisch intensive Anwendungen bringen die GPU jedoch an ihre Grenzen: Im 3Dmark Wild Life Extreme erreicht das Gerät etwa 1000 Punkte, bei Wild Life regulär sind es rund 4000. Für Casual Games und populäre Titel reicht das – wer aber visuell anspruchsvolle Spiele zocken will, muss sich mit reduzierter Grafik zufriedengeben.
Die restliche Ausstattung bietet 128 GB oder 256 GB interner Speicher (nicht erweiterbar), 12 GB RAM, Wi-Fi 6, Bluetooth 5.4, NFC sowie 5G-Dual-SIM und präzise Ortung über Multiband-GNSS. USB-C 2.0 bietet nur eine langsame Datenübertragung, ist in der Preisklasse aber Standard.
Die Sprachqualität und Lautsprecherleistung bewegen sich auf solidem Niveau, wobei der Klang im Hochtonbereich etwas zurückhaltend wirkt. Der Fingerabdrucksensor im Display sitzt etwas ungünstig weit unten, funktioniert aber meist zuverlässig. Alternativ ist eine weniger sichere 2D-Gesichtserkennung über die Frontkamera möglich.
Software
Das Nothing Phone 3a wird mit Android 15 und der hauseigenen Oberfläche Nothing OS 3.1 ausgeliefert. Optisch bleibt das System minimalistisch und setzt auf klare Linien, monochrome Icons und eine reduzierte Ästhetik, die gut zur Hardware passt. Wem das zu steril wirkt, der kann auf ein klassischeres App-Design umschalten. Praktisch: Einige Widgets lassen sich direkt auf dem Sperrbildschirm platzieren. Bloatware fehlt, stattdessen liefert Nothing eigene Apps für Galerie, Kamera und Zubehör mit.
Sicherheits-Updates garantiert Nothing für sechs Jahre, Android-Upgrades sind für mindestens drei Jahre angekündigt – im Vergleich zur Konkurrenz ist das ordentlich, wenn auch nicht so überragend wie bei Samsung. Zum Testzeitpunkt im April stammte der Patch noch aus Februar, hier bedarf es eines baldigen Updates.
Neu an Bord ist der sogenannte Essential Space – eine KI-Funktion, die exklusiv auf dem Phone 3a sowie 3a Pro läuft, da nur diese Modelle über die zusätzliche Essential-Taste unterhalb des Powerbuttons verfügen. Ein Klick erstellt Screenshots mit Notizen, ein langer Druck startet Sprachaufnahmen, und ein Doppelklick öffnet den zentralen KI-Hub. Hier sammelt das System automatisch Inhalte, fasst sie zusammen und generiert Erinnerungen oder Vorschläge – vorausgesetzt, man ist mit dem Internet verbunden. Die Daten bleiben laut Nothing auf EU-Servern, konkret in Paris.
Auch die App-Verwaltung wurde um KI-Funktionen ergänzt, darunter eine „smarte App-Schublade“, die Anwendungen automatisch gruppiert. In der Praxis zeigt sich die Sortierung aber ungenau, und eine manuelle Korrektur ist nicht vorgesehen. Der praktische Nutzen ist damit begrenzt.
Akku
Das Nothing Phone 3a überzeugt mit starker Ausdauer: Im Battery Test von PCmark erreichte es knapp 16 Stunden – ein Spitzenwert in dieser Preisklasse. Im Alltag hält der 5000-mAh-Akku problemlos einen intensiven Nutzungstag durch, bei moderater Verwendung sind auch zwei Tage ohne Nachladen realistisch. Noch beeindruckender sind die Laufzeiten beim Video-Streaming, hier hält das Gerät bis zu 20 Stunden durch.
Aufgeladen wird der mit bis zu 50 Watt. In 30 Minuten sind etwa 70 Prozent erreicht, eine vollständige Ladung dauert rund eine Stunde – vorausgesetzt, man nutzt ein Power-Delivery-Ladegerät, das separat erworben werden muss. Kabelloses Laden wird weiter nicht unterstützt.
Preis
Die UVP für das Nothing Phone 3a startet bei 329 Euro, mit größerem Speicher sind 379 Euro fällig. Das ist eine Ansage. Die Straßenpreise sind derzeit bisher nicht spürbar gesunken, los geht es bei 328 Euro mit 128 GB oder 376 Euro bei 256 GB.
Fazit
Das Nothing Phone 3a überzeugt als starkes Mittelklasse-Smartphone. Es sticht besonders durch das markante Design, das Teleobjektiv und die lange Akkulaufzeit hervor. Mit einem fairen Preis unter 400 Euro bietet es eine gute Ausstattung, die in dieser Preisklasse kaum zu finden ist, das gilt insbesondere für das Teleobjektiv.
Die Kamera zeigt bei schwachem Licht kleine Schwächen, auch die Performance könnte in anspruchsvolleren Anwendungen etwas besser sein. Dennoch ist das Gerät insgesamt eine hervorragende Wahl für alle, die ein gut designtes und leistungsstarkes Smartphone suchen, ohne dabei ein Vermögen auszugeben. Wer auf die Periskop-Telelinse des Pro-Modells verzichten kann, erhält hier ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Künstliche Intelligenz
macOS 13 Ventura vor dem Aus: Wohl keine weiteren Apple-Patches mehr
Wer macOS 13 Ventura verwendet, arbeitet wahrscheinlich bald mit einem System, das dann bekannte, aber ungepatchte Sicherheitslücken aufweist. Ende Juli hat Apple mit macOS 13.7.7 und Safari 18.6 noch wichtige Sicherheits-Updates bereitgestellt, die gravierende Lücken schließen. Folgt der Hersteller seinem bislang gewohnten Spielplan, waren das allerdings zugleich die letzten Patches für macOS Ventura.
Updates für macOS 15 und 14 in Vorbereitung
Einen ersten Hinweis auf das damit praktisch erfolgte Support-Ende für Version 13 von macOS lieferten zwei „Release Candidates“, die Apple offenbar vorzeitig für Entwickler freigab und unmittelbar wieder zurückzog, nämlich macOS 15.7 Sequoia und macOS 14.8 Sonoma. Die geplanten Updates erscheinen voraussichtlich parallel zum neuen macOS 26 Tahoe im September und liefern laut Beschreibungstext „wichtige Sicherheitskorrekturen“ – in Hinblick auf Sicherheitslücken, die auch in macOS 26 beseitigt wurden.
Nutzer, die ihren Mac nicht auf macOS 14 oder neuer aktualisieren können, sollten von Safari zu einem anderen Browser wechseln, der weiterhin mit Sicherheitspatches gepflegt wird – etwa Chrome oder Firefox. Das gilt etwa für Modelle mit Baujahr 2017 von MacBook Pro und 12″ MacBook.
Die neue Version Safari 26, die Teil von macOS 26 ist, wird Apple auch für macOS 15 und macOS 14 veröffentlichen – aber nicht für macOS 13. Der Browser ist eines der Haupteinfallstore für Malware, wird dieser nicht länger vom Hersteller gepatcht, sollte er auch nicht weiter verwendet werden.
Apple-Patches für die beiden Vorgängerversionen
Apple wollte sich bisher nie konkret festlegen, wie lange es Sicherheits-Patches für ältere Betriebssysteme gibt. Bei macOS versorgt das Unternehmen erfahrungsgemäß die beiden der aktuellen Version vorausgehenden macOS-Fassungen weiter mit Patches. Demnach fällt dieses Mal macOS 13 mit der nächsten Monat anstehenden Freigabe von macOS 26 aus der Abdeckung.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
Metas neue VR-Prototypen setzen Maßstäbe bei Pixeldichte und Sichtfeld
Meta hat zwei Brillenprototypen vorgestellt. Während Tiramisu eine visuell möglichst realistische virtuelle Realität schaffen soll, ermöglicht Boba 3 ein besonders weites Sichtfeld. Beide Geräte erfordern einen PC mit Hochleistungsgrafikkarte.
Tiramisu lässt Metas aktuelles VR-Flaggschiff Quest 3 in mehreren Bereichen alt aussehen: Mit 90 PPD liefert der Prototyp eine 3,5-fach höhere Pixeldichte und mit 1.400 Nits ein 14-mal helleres Display. Hinzu kommt ein dreimal so hoher Kontrast. Möglich machen das zwei µOLED-Displays und hochwertige Glaslinsen, die zusammen ein visuelles Erlebnis erzeugen, das laut Meta mit dem mancher HDR-Fernseher vergleichbar ist.
VR-Prototyp Tiramisu: Die visuellen Qualitäten gehen zulasten von Größe und Gewicht.
(Bild: Meta)
Der Prototyp geht mit zwei technischen Kompromissen einher: Er ist sperriger und schwerer als gängige VR-Brillen und bietet mit nur 33 Grad ein deutlich kleineres Sichtfeld als handelsübliche Geräte. Trotzdem soll er das bislang realistischste VR-Bild liefern, dank einer bisher unerreichten Kombination aus extrem hoher Auflösung und Leuchtdichte.
Boba 3: Kleiner Formfaktor, großes Sichtfeld
Der zweite Prototyp wurde auf ein möglichst großes Sichtfeld hin optimiert: Er erreicht 180 Grad horizontal und 120 Grad vertikal, was etwa 90 Prozent des menschlichen Sichtfelds entspricht. Zum Vergleich: Die Quest 3 kommt auf 110 bzw. 96 Grad, also etwa 46 Prozent des menschlichen Sichtfelds. Erstaunlich ist, dass Boba diese Werte in einem Formfaktor erreicht, der dem aktueller VR-Headsets entspricht. Hierfür entwickelte Meta ein maßgeschneidertes optisches Design mit stark gekrümmten, reflektierenden Polarisatoren.
Meta hat im Laufe der Jahre drei Generationen des Boba-Prototyps entwickelt. Die jüngste, Boba 3, erreicht eine Auflösung von 4K mal 4K. Da sich die Pixel jedoch über ein extrem großes Sichtfeld verteilen, liegt die Pixeldichte mit 30 PPD nur geringfügig über der der Quest 3 (25 PPD). Meta baute zwei Varianten des Geräts: eine reine VR-Version und eine MR-Version mit Passthrough-Funktion. So lässt sich das erweiterte Sichtfeld sowohl in Bezug auf die virtuelle als auch auf die reale Welt beurteilen.
Ein weites Sichtfeld in kompaktem Gehäuse: Boba 3.
(Bild: Meta)
Laut Meta setzt Boba 3 auf serienreife Displays und eine Linsentechnologie, wie sie auch in der Quest 3 zum Einsatz kommt, was eine Massenfertigung erleichtern würde. Die VR-Version von Boba 3 ist zudem leichter als eine Quest 3 mit offizieller Elite-Kopfhalterung (660 statt 698 Gramm). Zugleich betont Meta, dass ein entsprechendes Gerät teuer in der Herstellung wäre und eine High-End-GPU voraussetzt.
Tiramisu und Boba 3 sind reine Forschungsprototypen und nicht für eine Kommerzialisierung vorgesehen. Man kann sie nächste Woche auf der Computergrafik-Konferenz SIGGRAPH in Vancouver ausprobieren. Bereits im Juli machten erste Bilder und Details zu den Geräten die Runde.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Urheberrecht: EuGH könnte deutsche Judikatur zu Hyperlinks umdrehen
Ein Prozess gegen ein Content Delivery Network (CDN) droht, bisherige deutsche Rechtsprechung zu Urheberrechtsfragen grundlegend zu ändern. Erstens könnte schon das Setzen eines Hyperlinks auf eine Datei, die auf einem Drittserver liegt, als „öffentliche Zugänglichmachung“ eingestuft werden, was teure Haftung auslösen kann. Zweitens könnten Content Delivery Networks, die Webseiten Dritter spiegeln und gegen kriminelle Angriffe verteidigen, unter Umständen für Urheberrechtsverletzungen der Webseitenbetreiber haften. Das würde CDN-Dienste enorm verteuern.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei einschlägige Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Dieser soll nun erklären, wie bestimmte Bedingungen dreier EU-Richtlinien auszulegen sind.
Die Fragen des BGH an den EuGH lauten konkret:
- Kann eine Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens eines Tonträgers im
Sinn des Art. 3 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG nur durch denjenigen vorgenommen werden, in dessen eigener Zugriffssphäre sich die geschützte Aufnahme befindet? Oder kann dies – und wenn ja unter welchen
Voraussetzungen – auch durch das Setzen eines Hyperlinks geschehen? - Sind die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Kriterien für eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG durch den Betreiber einer Video-Sharing-Plattform oder Sharehosting-Plattform auch auf die Beurteilung der Frage zu übertragen, ob der Betreiber eines Content Delivery Networks, der nach Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG / Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 von der Haftung befreit sein kann, eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG vorgenommen hat?
Wenn dies nicht der Fall ist: Welche Kriterien gelten für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks?
Erst wenn der EuGH geantwortet hat, was geraume Zeit dauern dürfte, wird der BGH den ihm vorliegenden Fall weiter bearbeiten. Dabei wird sich der BGH an der Rechtsauslegung des EuGH orientieren. Das ist Sinn und Zweck solcherart vorgelegter Fragen.
Darf man noch verlinken?
Das öffentliche Zugänglichmachen von Werken ist Rechteinhabern vorbehalten. Wer fremde, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung öffentlich zugänglich macht, haftet dafür. Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des BGH ist Voraussetzung, dass sich die nicht lizenzierte Werkkopie „in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden“ befindet. Einfacher ausgedrückt: Nur wer kontrollieren kann, ob eine bestimmte Datei abrufbar ist, haftet auch dafür. Wer lediglich einen Hyperlink setzt, der auf eine Datei verweist, deren Verfügbarkeit er selbst nicht kontrolliert, haftet nicht.
Doch nun hegt der BGH-Senat offenbar Zweifel, ob seine eigene Judikaturlinie EU-Recht entspricht. Vielleicht soll auch jeder, der einen Link auf Dateien Dritter setzt, haften? Eventuell unter bestimmten Bedingungen? Eine Bejahung durch den EuGH würde das Grundprinzip von Hypertext und dem darauf aufbauenden World Wide Web gefährden. Hinzu kann das Problem treten, dass derjenige, der eine Datei kontrolliert, deren Inhalt jederzeit ändern kann, ohne, dass sich die von anderen gesetzten Hyperlinks ändern.
Was müssen CDNs?
Die zweite Frage bezieht sich auf Content Delivery Networks. Diese halten Server an zahlreichen Standorten bereit, stellen aber keine eigenen Inhalte bereit. Vielmehr zahlen Betreiber von Webseiten dafür, dass ihre Seiten auf den CDN-Servern gespiegelt werden. Damit können Internetnutzer auf deutlich näher liegende Server zugreifen, was die Übertragung schneller und stabiler macht. Gleichzeitig wird es für Angreifer schwieriger, den „echten“ Webserver anzugreifen. Auch die öffentliche Hand bedient sich laufend CDNs, betont der BGH. Damit ein CDN funktioniert, muss der DNS-Eintrag für die Webseite auf das CDN verweisen, weshalb CDNs in aller Regel auch DNS-Einträge verwalten.
Im Kern sind CDNs eine fortgeschrittene Variante von Cache-Servern. Für Caching gibt es ausdrückliche Haftungsbefreiungen in zwei EU-Richtlinien (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr sowie die diese novellierende Richtlinie für digitale Dienste). Schließlich kann der Betreiber eines Cache-Servers unmöglich alle Inhalte prüfen, die zeitweilig über seine Infrastruktur laufen.
Allerdings hat der EuGH 2022 im Fall Youtube und Cyando Kriterien dafür aufgestellt, wann Videoplattformen für Inhalte haften, die von Dritten auf die Plattformen hochgeladen wurden. Daraufhin musste der BGH seine bis dahin laufende Judikaturlinie, dass Videoplattformen grundsätzlich nicht wie die Täter für Urheberrechtsverletzungen haften, ändern. Womöglich kommt das jetzt auch auf CDNs zu.
Der Anlassfall: Tonträger vs CDN
Ein Hersteller von Tonträgern hat ein CDN verklagt. Die dort gespiegelte Webseite enthielt Hyperlinks auf ausgewählte Dateien, die von Filesharing-Plattformen vorgehalten wurden. Einer dieser Links verwies auf eine Kopie eines Musikalbums, an dem der Tonträgerhersteller Urheberrechte hält. Weder das CDN noch die Webseite haben diese Datei bereitgestellt.
Dennoch haben Landgericht Köln (Az. 14 O 29/21) und Oberlandesgericht Köln (6 U 149/22) das CDN zu Unterlassung verurteilt, woraufhin sich das CDN an den BGH gewandt hat (Az. I ZR 155/23). Dieser möchte klären, ob die auf der Webseite gesetzten Hyperlinks rechtswidrig sind. Nach bisheriger Judikatur sind sie es nicht, womit auch deren Spiegelung einwandfrei ist. Sind die Links dennoch verboten, stellt sich die Frage nach etwaiger Haftung des spiegelnden CDN.
(ds)
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