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Rewe Pay: Supermarktkette erweitert Bonus-App um Bezahlfunktion


Ab dem 1. Juli können Nutzerinnen und Nutzer der Rewe-App mehr als nur Coupons und Rabatte an der Kasse einlösen. Sie können mit demselben Scan des Bonuscodes auch fortan ihren Einkauf bezahlen. Mit dieser Funktion folgt die Handelskette den Mitbewerbern Lidl, Edeka und weiteren, die schon seit einer Weile eine Bezahlfunktion in ihre Apps integriert haben.

Ein halbes Jahr nach Einführung der Rewe-Bonus-App erweitert die Kette den Funktionsumfang um eine Bezahloption. Um den Dienst nutzen zu können, müssen Kunden ihr Girokonto mit der App verknüpfen. Hierfür muss der Einkauf zunächst klassisch mit einer Girokarte bezahlt und das Lastschriftverfahren (Dauermandat) mittels Unterschrift bestätigt werden.

Der Dienst funktioniert ausschließlich mit der Girocard und ist nicht mit Kredit- oder Debitkarten internationaler Anbieter kompatibel, erklärt das Unternehmen. Die Bezahloption kann sowohl an klassischen Kassen als auch an Self-Checkout-Terminals (SCO) verwendet werden.

Um vor Missbrauch der Bezahlfunktion zu schützen, hat Rewe Sicherheitsvorkehrungen integriert. So funktioniert Rewe Pay nur auf dem Gerät, auf dem der Nutzer es erstmals aktiviert hat. Zudem verlangt die App bei jeder Zahlung eine Sicherheitsprüfung wie Face-ID, Fingerabdruck oder Gerätecode. Auf Wunsch lässt sich die Funktion in der App wieder deaktivieren.

Wie Rewe ausführt, werden sämtliche aktivierten Vorteile wie Coupons oder Rabatte automatisch beim Bezahlvorgang über die App berücksichtigt. Der Einkaufsbetrag wird mittels Lastschrift vom verbundenen Girokonto innerhalb von einem bis drei Tagen abgebucht. Nach dem Einkauf wird eine Bestätigung des erfolgreichen Zahlungsvorgangs in der App angezeigt.

Mit dem Ausbau seiner Rewe-App kann das Unternehmen Kunden enger an sich binden. Das erforderliche Lastschriftmandat mittels Girocard ist für zahlreiche deutsche Kunden ein etabliertes Bezahlverfahren. Für Rewe bedeutet das Verfahren überdies geringere Transaktionskosten als bei Debit- oder Kreditkarten internationaler Anbieter, wie der Supermarktblog schreibt. Kunden von Direktbanken wie Ing oder DKB würden indes tendenziell ausgeschlossen, da diese Banken Girokarten nur gegen eine monatliche Gebühr herausgeben.

Für Rewe stellt das neue Angebot einen wichtigen Bestandteil „der umfassenderen Digitalisierungsstrategie der Rewe Group“ dar. Die Strategie setze darauf, Konsumenten „durch innovative Technologien besser zu bedienen und gleichzeitig interne Prozesse zu optimieren“, heißt es.

Das Bezahlverfahren hat Paymenttools, eine Tochtergesellschaft der Rewe Group, entwickelt. Es wird zuerst „bei der größten Vertriebslinie des Konzerns“ eingeführt.


(afl)



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Klagen gegen Roblox wegen mangelndem Kinderschutz


Warnhinweis: Dieser Text enthält Beschreibungen virtueller sexueller Handlungen mit Minderjährigen.

Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, hat bei einem Bezirksgericht Klage gegen die Spieleplattform Roblox eingereicht. Roblox habe es versäumt, grundlegende Sicherheitskontrollen zu implementieren, um seine überwiegend junge Nutzerbasis vor Kinderschändern zu schützen. Laut den eigenen Daten des Unternehmens sind 20% von Roblox‘ 82 Millionen täglichen Nutzern unter 9 Jahre alt, weitere 20% sind zwischen 9 und 12 Jahre alt.

In einer Pressemitteilung (derzeit nur bei Archive.org abrufbar) begründet Murrill ihren Schritt. Da es keine Altersuntergrenze und keine Verpflichtung zur Altersüberprüfung oder elterlichen Zustimmung bei der Anmeldung gebe, können Nutzer leicht angeben, dass sie jünger oder älter sind, als sie tatsächlich seien – was es Kinderschändern ermögliche, sich als Kinder auszugeben, und Kindern, Altersbeschränkungen zu umgehen.

Weiter heißt es: „Nach der Registrierung haben Nutzer Zugang zu Millionen von Spielen, darunter Sport-, Rollenspiel-, Marine-, Mode- und Comedy-Spiele“. Andere Spiele, die auf der Plattform existieren, darunter „Escape to Epstein Island”, „Diddy Party” und „Public Bathroom Simulator Vibe”, sind nicht so harmlos. Diese und andere Spiele sind oft mit sexuell explizitem Material und simulierten sexuellen Handlungen wie Gruppenvergewaltigungen von Kindern gefüllt.

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht enthülle sogar, dass eine Gruppe von 3.334 Mitgliedern offen Kinderpornografie handelte und Minderjährige zu sexuellen Handlungen aufforderte, schreibt die Staatsanwältin weiter.

Roblox hat mittlerweile mit einem Pressestatement auf die Anklage reagiert, in der das Unternehmen seine Maßnahmen für den Schutz seiner Nutzer darlegt. Roblox schreibt: „Unser Ziel ist es, eine der sichersten Online-Umgebungen für Nutzer zu schaffen. Dieses Ziel steht nicht nur im Mittelpunkt unserer Gründungswerte, sondern ist entgegen bestimmter Behauptungen auch entscheidend für unsere langfristige Vision und unseren Erfolg. Wir sind uns bewusst, dass es immer noch viel zu tun gibt, und wir setzen uns dafür ein, Roblox zu einer sicheren und positiven Umgebung für alle Nutzer zu machen.“

Kurz vor der Klage gegen Roblox hat das Unternehmen auch einen bekannten YouTuber mit dem Pseudonym „Schlep“ abgemahnt. Der heute 22-jährige Mann beschäftigte sich eigenen Angaben zufolge schon als Kind mit der Plattform. Seit 2024 Jahren dokumentiert er auf seinem YouTube-Kanal mit über 900.000 Abonnenten Fälle von mutmaßlicher Pädokriminalität und zeigt diese auch an. Wie Schlep in einem aktuellen Video berichtet, hat ihm dies nun eine Unterlassungserklärung von Roblox und eine dauerhafte Sperrung seines dortigen Accounts eingebracht.

Der YouTuber gibt in seinem Video auch an, dass er sich auf Roblox als minderjährig ausgegeben habe, um potenzielle Straftäter in eindeutige Chats zu verwickeln. Die Protokolle dieser Gespräche habe er den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben, was zu sechs Festnahmen geführt habe. Wie Roblox’ Sicherheitschef in einer Stellungnahme auf der Firmenwebseite erläutert, würden solche Aktionen die Sicherheit der Plattform sogar noch reduzieren: die so wörtlich, „bad actors“ seien dann länger dort aktiv, als wenn sie gleich angezeigt werden würden. Den Fall von Schlep erwähnt Roblox in seinem allgemein gehaltenen Statement zwar nicht ausdrücklich, der Hinweis auf angeblich „sensationalisierte Social-Media-Inhalte“ ist jedoch eindeutig.


(jo)



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Microsoft bittet Großkunden zur Kasse: Keine neuen Volumenlizenzen ab November


Als Teil des fortwährenden Bestrebens, Lizenzstrukturen zu vereinfachen und Preise klarer zu kommunizieren, schafft Microsoft ab November Volumenlizenzen für Kunden mit Enterprise Agreements (EA) und Microsoft Products and Services Agreement (MSPA) ab. Während Kunden je nach Zahl der Lizenzen bisher in die Preisstufen A bis D fielen und 6 bis 12 Prozent Rabatt erhalten konnten, fallen ab dem 1. November alle Kunden in die Preisstufe A, die dem Listenpreis pro Lizenz auf der Webseite von Microsoft entspricht. Bestehende Verträge sind nicht unmittelbar betroffen, die de-facto-Preiserhöhung wirkt sich auf den Erwerb neuer Dienste und die Erneuerung von Vereinbarungen aus.

Von der Preiserhöhung betroffen sind die Online-Services von Microsoft, darunter Microsoft 365, Dynamics 365, Windows 365 und alle Security-, Identitätsmanagement- und Compliance-Produkte. Wer entsprechende Dienste selbst betreibt, bleibt von dieser Änderung verschont. Allerdings versucht Microsoft seine Kunden seit Jahren mit Nachdruck oder kleineren Unbequemlichkeiten auf die eigenen Cloud-Dienste zu stoßen, die datenschutzrechtlich mindestens umstritten sind. Ebenfalls ausgenommen von der Abschaffung der Volumenlizenzen sind die US-Regierung und weltweit die Education-Preislisten.

Microsoft-Partner, die ihren Kunden die Änderung näherbringen müssen, verweist das US-Unternehmen auf eine nüchterne Ankündigung, in der die Firma Transparenz und das Vereinheitlichen seiner Verkaufskanäle als fadenscheinige Begründung nennt. Etwas mehr Informationen finden sich in einer Erklärung auf Microsofts Learn-Seite. Dort gibt das Unternehmen an, dass sich Partner dank der vereinfachten Preisstruktur dann stärker auf die Geschäftsbedürfnisse ihrer Kunden konzentrieren könnten.


(pst)



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Datenanalyse: Googles KI-Übersichten bewirken bis zu 25 Prozent Traffic-Rückgang


Bewirken Googles KI-Übersichten einen Rückgang der Besucher auf anderen Websites, weil Google mit seinen von der KI erzeugten Zusammenfassungen die Nutzerfragen hinreichend beantwortet? Oder führen die KI-Zusammenfassungen sogar zu höherwertigen Klicks, aber keinesfalls zu Besucherrückgängen – wie es Google nicht müde wird, zu behaupten? Eine aktuelle Studie von Digital Content Next (DCN), einem Dienstleister und Lobbyverband großer, angesehener US-Publisher, scheint die Befürchtungen der Verleger zu bestätigen.

DCN hat von 19 seiner Mitglieder für die Monate Mai bis Juni den Traffic aus Google-Suchanfragen ausgewertet. Im Laufe von nur acht Wochen (Mai und Juni) sei der Traffic in Schnitt um 10 Prozent eingebrochen. Zwölf der befragten Unternehmen waren Nachrichtenmarken, sieben waren Nicht-Nachrichtenmarken.

Laut Jason Kint, dem CEO von DCN, seien diese Verluste eine direkte Folge der Google „AI Overviews“. Die neuesten Daten widerlegen seiner Meinung nach damit die vagen Behauptungen von Google über „Qualitätsklicks“, fügte er hinzu. Er fordert von Google faire Lizenzbedingungen für die Inhalte von Publishern. Von den Marktaufsichtsbehörden fordert er, dass die KI-Übersichten als Teil von Googles Suchmonopol behandelt werden.

Der Konflikt zwischen den Verlegern und Google um die negativen Auswirkungen der KI-Zusammenfassungen hat längst auch die regulatorische Ebene erreicht. Eine „Independent Publishers Alliance“ hat bei der EU-Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, um seine eigenen KI-Zusammenfassungen an die Spitze der Suchergebnisse zu setzen und die ursprünglichen Inhalteanbieter zu benachteiligen. Die Verleger fordern dringende Maßnahmen, um „irreparablen Schaden“ abzuwenden.


(jo)



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