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Österreich subventioniert E-Mobilität, aber keine PKW


Mit rund 480 Millionen Euro und vielen Anglizismen möchte Österreichs Bundesregierung ihre Landsleute für elektrischen Straßenverkehr gewinnen. 450 Millionen Euro stehen bis Ende kommenden Jahres zur Subvention öffentlicher Ladestationen, sowie lokal emissionsfreier Lastkraftwagen, lokal emissionsfreier Autobusse und deren jeweiliger Lade- respektive Wasserstoffbetankungsinfrastruktur zur Verfügung. 2026 kommen 30 Millionen Euro speziell für öffentliche Schnellladestationen in unterversorgten ländlichen Gebieten hinzu.

Das Förderprogramm heißt eMove Austria und teilt sich in die vier Säulen eCharge, eTruck, eBus und eRide. Letzteres umfasst „alle Maßnahmen zum Umstieg auf Individual-E-Fahrzeuge im privaten und betrieblichen Kontext“, ist aber nicht dotiert, soweit sich aus der Mitteilung des Verkehrsministers Peter Hanke (SPÖ) entnehmen lässt. Eine Rückkehr der Förderung elektrischer Fahrräder, lokal emissionsfreier Personenkraftwagen oder ähnlicher Leichtkraftfahrzeuge zeichnet sich also nicht ab. Die einzige bislang bekannte Maßnahme im Rahmen eRides ist, dass der staatliche Autobahnenbetreiber ASFINAG mit Mineralölkonzernen über die Vereinfachung und Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an Autobahnen und Schnellstraßen spricht. Dabei ist seit 2022 vorgesehen, auf Österreichs Autobahnen alle 25 Kilometer eine Ladestation vorzuhalten.

„Mit eMove Austria schaffen wir gezielte Förderimpulse, die den Lückenschluss bei der Ladeinfrastruktur vorantreiben – allen voran werden im Rahmen von eCharge öffentliche Schnellladestationen mit bis zu 60 Prozent unterstützt. Mit eTruck fördern wir die Umstellung von Nutzfahrzeugflotten mitsamt der zugehörigen Lade- oder Betankungsinfrastruktur – dabei werden bis zu 60 Prozent der Mehrkosten für Fahrzeuge und 40 Prozent für Infrastruktur übernommen. Und mit eBus unterstützen wir gezielt den öffentlichen Verkehr: Emissionsfreie Busflotten und Ladeinfrastruktur erhalten bis zu 60 Prozent Förderung“, informierte am Dienstag Karin Tausz, Geschäftsführerin der mit der Abwicklung beauftragten Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

„Bis 2030 sollen 95 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher innerhalb von zehn Kilometern eine Schnellladestation zur Verfügung haben“, gab Hanke ein Ziel vor. Das sei „ambitioniert, aber machbar.“ Den Verzicht auf die Förderung von Elektroautos begründete er so: „Wenn das infrastrukturelle Angebot stimmt, ist auch die Bereitschaft zum Umstieg auf E-Mobilität höher.“ Sein Credo: „Laden, laden, laden!“


(ds)



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Klagen gegen Roblox wegen mangelndem Kinderschutz


Warnhinweis: Dieser Text enthält Beschreibungen virtueller sexueller Handlungen mit Minderjährigen.

Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, hat bei einem Bezirksgericht Klage gegen die Spieleplattform Roblox eingereicht. Roblox habe es versäumt, grundlegende Sicherheitskontrollen zu implementieren, um seine überwiegend junge Nutzerbasis vor Kinderschändern zu schützen. Laut den eigenen Daten des Unternehmens sind 20% von Roblox‘ 82 Millionen täglichen Nutzern unter 9 Jahre alt, weitere 20% sind zwischen 9 und 12 Jahre alt.

In einer Pressemitteilung (derzeit nur bei Archive.org abrufbar) begründet Murrill ihren Schritt. Da es keine Altersuntergrenze und keine Verpflichtung zur Altersüberprüfung oder elterlichen Zustimmung bei der Anmeldung gebe, können Nutzer leicht angeben, dass sie jünger oder älter sind, als sie tatsächlich seien – was es Kinderschändern ermögliche, sich als Kinder auszugeben, und Kindern, Altersbeschränkungen zu umgehen.

Weiter heißt es: „Nach der Registrierung haben Nutzer Zugang zu Millionen von Spielen, darunter Sport-, Rollenspiel-, Marine-, Mode- und Comedy-Spiele“. Andere Spiele, die auf der Plattform existieren, darunter „Escape to Epstein Island”, „Diddy Party” und „Public Bathroom Simulator Vibe”, sind nicht so harmlos. Diese und andere Spiele sind oft mit sexuell explizitem Material und simulierten sexuellen Handlungen wie Gruppenvergewaltigungen von Kindern gefüllt.

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht enthülle sogar, dass eine Gruppe von 3.334 Mitgliedern offen Kinderpornografie handelte und Minderjährige zu sexuellen Handlungen aufforderte, schreibt die Staatsanwältin weiter.

Roblox hat mittlerweile mit einem Pressestatement auf die Anklage reagiert, in der das Unternehmen seine Maßnahmen für den Schutz seiner Nutzer darlegt. Roblox schreibt: „Unser Ziel ist es, eine der sichersten Online-Umgebungen für Nutzer zu schaffen. Dieses Ziel steht nicht nur im Mittelpunkt unserer Gründungswerte, sondern ist entgegen bestimmter Behauptungen auch entscheidend für unsere langfristige Vision und unseren Erfolg. Wir sind uns bewusst, dass es immer noch viel zu tun gibt, und wir setzen uns dafür ein, Roblox zu einer sicheren und positiven Umgebung für alle Nutzer zu machen.“

Kurz vor der Klage gegen Roblox hat das Unternehmen auch einen bekannten YouTuber mit dem Pseudonym „Schlep“ abgemahnt. Der heute 22-jährige Mann beschäftigte sich eigenen Angaben zufolge schon als Kind mit der Plattform. Seit 2024 Jahren dokumentiert er auf seinem YouTube-Kanal mit über 900.000 Abonnenten Fälle von mutmaßlicher Pädokriminalität und zeigt diese auch an. Wie Schlep in einem aktuellen Video berichtet, hat ihm dies nun eine Unterlassungserklärung von Roblox und eine dauerhafte Sperrung seines dortigen Accounts eingebracht.

Der YouTuber gibt in seinem Video auch an, dass er sich auf Roblox als minderjährig ausgegeben habe, um potenzielle Straftäter in eindeutige Chats zu verwickeln. Die Protokolle dieser Gespräche habe er den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben, was zu sechs Festnahmen geführt habe. Wie Roblox’ Sicherheitschef in einer Stellungnahme auf der Firmenwebseite erläutert, würden solche Aktionen die Sicherheit der Plattform sogar noch reduzieren: die so wörtlich, „bad actors“ seien dann länger dort aktiv, als wenn sie gleich angezeigt werden würden. Den Fall von Schlep erwähnt Roblox in seinem allgemein gehaltenen Statement zwar nicht ausdrücklich, der Hinweis auf angeblich „sensationalisierte Social-Media-Inhalte“ ist jedoch eindeutig.


(jo)



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Microsoft bittet Großkunden zur Kasse: Keine neuen Volumenlizenzen ab November


Als Teil des fortwährenden Bestrebens, Lizenzstrukturen zu vereinfachen und Preise klarer zu kommunizieren, schafft Microsoft ab November Volumenlizenzen für Kunden mit Enterprise Agreements (EA) und Microsoft Products and Services Agreement (MSPA) ab. Während Kunden je nach Zahl der Lizenzen bisher in die Preisstufen A bis D fielen und 6 bis 12 Prozent Rabatt erhalten konnten, fallen ab dem 1. November alle Kunden in die Preisstufe A, die dem Listenpreis pro Lizenz auf der Webseite von Microsoft entspricht. Bestehende Verträge sind nicht unmittelbar betroffen, die de-facto-Preiserhöhung wirkt sich auf den Erwerb neuer Dienste und die Erneuerung von Vereinbarungen aus.

Von der Preiserhöhung betroffen sind die Online-Services von Microsoft, darunter Microsoft 365, Dynamics 365, Windows 365 und alle Security-, Identitätsmanagement- und Compliance-Produkte. Wer entsprechende Dienste selbst betreibt, bleibt von dieser Änderung verschont. Allerdings versucht Microsoft seine Kunden seit Jahren mit Nachdruck oder kleineren Unbequemlichkeiten auf die eigenen Cloud-Dienste zu stoßen, die datenschutzrechtlich mindestens umstritten sind. Ebenfalls ausgenommen von der Abschaffung der Volumenlizenzen sind die US-Regierung und weltweit die Education-Preislisten.

Microsoft-Partner, die ihren Kunden die Änderung näherbringen müssen, verweist das US-Unternehmen auf eine nüchterne Ankündigung, in der die Firma Transparenz und das Vereinheitlichen seiner Verkaufskanäle als fadenscheinige Begründung nennt. Etwas mehr Informationen finden sich in einer Erklärung auf Microsofts Learn-Seite. Dort gibt das Unternehmen an, dass sich Partner dank der vereinfachten Preisstruktur dann stärker auf die Geschäftsbedürfnisse ihrer Kunden konzentrieren könnten.


(pst)



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Datenanalyse: Googles KI-Übersichten bewirken bis zu 25 Prozent Traffic-Rückgang


Bewirken Googles KI-Übersichten einen Rückgang der Besucher auf anderen Websites, weil Google mit seinen von der KI erzeugten Zusammenfassungen die Nutzerfragen hinreichend beantwortet? Oder führen die KI-Zusammenfassungen sogar zu höherwertigen Klicks, aber keinesfalls zu Besucherrückgängen – wie es Google nicht müde wird, zu behaupten? Eine aktuelle Studie von Digital Content Next (DCN), einem Dienstleister und Lobbyverband großer, angesehener US-Publisher, scheint die Befürchtungen der Verleger zu bestätigen.

DCN hat von 19 seiner Mitglieder für die Monate Mai bis Juni den Traffic aus Google-Suchanfragen ausgewertet. Im Laufe von nur acht Wochen (Mai und Juni) sei der Traffic in Schnitt um 10 Prozent eingebrochen. Zwölf der befragten Unternehmen waren Nachrichtenmarken, sieben waren Nicht-Nachrichtenmarken.

Laut Jason Kint, dem CEO von DCN, seien diese Verluste eine direkte Folge der Google „AI Overviews“. Die neuesten Daten widerlegen seiner Meinung nach damit die vagen Behauptungen von Google über „Qualitätsklicks“, fügte er hinzu. Er fordert von Google faire Lizenzbedingungen für die Inhalte von Publishern. Von den Marktaufsichtsbehörden fordert er, dass die KI-Übersichten als Teil von Googles Suchmonopol behandelt werden.

Der Konflikt zwischen den Verlegern und Google um die negativen Auswirkungen der KI-Zusammenfassungen hat längst auch die regulatorische Ebene erreicht. Eine „Independent Publishers Alliance“ hat bei der EU-Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, um seine eigenen KI-Zusammenfassungen an die Spitze der Suchergebnisse zu setzen und die ursprünglichen Inhalteanbieter zu benachteiligen. Die Verleger fordern dringende Maßnahmen, um „irreparablen Schaden“ abzuwenden.


(jo)



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