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Künstliche Intelligenz

Mehr Kinderschutz im Netz: Kommission soll Vorschläge machen


Für mehr Kinder- und Jugendschutz im Netz will die Bundesregierung noch vor der Sommerpause eine Expertenkommission einsetzen, die eine Strategie zum Umgang mit dem Thema erarbeiten soll. Das Gremium werde sich in einem umfassenden Sinne mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum beschäftigen, sagte Familienministerin Karin Prien (CDU) in Berlin.

Eine Ministeriumssprecherin bestätigte auf Anfrage, dass es sich um ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag handelt. Dort hatten Union und SPD vereinbart, sicherzustellen, dass sich Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt sicher bewegen könnten und weiter: „Dazu werden wir eine Expertenkommission einsetzen, um eine Strategie ‚Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt‘ zu erarbeiten“. Details zu Besetzung, genauem Zeitplan und Inhalten der Kommission nannte die Sprecherin nicht.

Kinder und Jugendliche sind im Netz vielen Gefahren ausgesetzt. Das reicht von Gewaltdarstellungen über Mobbing, Erpressung, sexuelle Belästigung bis hin zur möglichen Verleitung zur Selbstverletzung oder gar Suizid, wie Ermittlungen der Hamburger Polizei in einem kürzlich bekannt gewordenen Fall gezeigt hatten.

Im Vereinigten Königreich hat die britische Medienaufsichtsbehörde (Office of Communications, Ofcom) Ende April neue Leitlinien für den Schutz von Kindern im Internet veröffentlicht. Eins von sechs Schulkindern wird Opfer von Cybermobbing, hat die WHO in einer Studie im vergangenen Jahr herausgefunden.


(dmk)



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„Service Desk“: Bundesnetzagentur will Firmen beim KI-Einsatz besser beraten


Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat am Donnerstag bei einer Konferenz in Frankfurt ein neues Beratungsangebot präsentiert: den KI-Service-Desk bei der Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde will auf dem Portal praxisnahe Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei Fragen rund um die KI-Verordnung der EU bieten. Enthalten ist etwa ein interaktiver „Compliance-Kompass“. Mit diesem Werkzeug sollen Nutzer leicht und schnell prüfen können, ob und in welchem Umfang der AI Act für die von ihnen eingesetzten KI-Systeme anwendbar ist und welche Regeln sie deswegen eventuell befolgen müssen.

Die KI-Verordnung folgt generell einem risikobasierten Ansatz. Ziel ist es, einen einheitlichen, horizontalen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz festzulegen. Gefährliche Praktiken wie der Einsatz von KI für Social Scoring, für das wahllose Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet, das Ausnutzen von Sicherheitslücken oder menschlicher Schwächen und die Manipulation des freien Willens werden untersagt. Verboten wird auch Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Jenseits solcher inakzeptabler Techniken können KI-Systeme mit hohem Risiko nur auf den EU-Markt gebracht werden, wenn sie verbindliche Anforderungen erfüllen.

Der Kompass der Bundesnetzagentur soll nun Hinweise liefern, ob es sich um ein reguliertes KI-System handelt, ob Transparenzpflichten bestehen und ob die genutzte Technik als hochriskant oder gar verboten eingestuft werden könnte. Ferner stellt der KI-Service-Desk allgemeine Informationen über eine Frage-Antwort-Liste und Beispiele bereit, um die Vorgaben des AI Acts besser einordnen zu können. Dies soll zu mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung der KI-Verordnung führen. Das Angebot richtet sich an vor allem an die Wirtschaft – und dort insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups. Die private Nutzung von KI-Systemen ist von den Regeln nicht betroffen.

Der Online-Sekretär soll auch Orientierung bieten rund um die bereits geltenden Vorschriften zum Vorbereiten von Arbeitskräften. Demnach sind alle Organisationen, die KI-Systeme nutzen, bereitstellen oder entwickeln, seit Februar verpflichtet, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz in der Belegschaft zu sorgen. Dazu finden sich auf dem Portal etwa Hinweise auf kostenfreie Schulungsangebote für Mitarbeiter. Betreiber von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor 2. August 2025 in den Markt eingeführt wurden, müssen die Vorgaben der Verordnung dann zwei Jahre später ab 2027 erfüllen.

„Unternehmen brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um innovative KI-Lösungen zu entwickeln und erfolgreich einzusetzen“, betonte Wildberger. „Wir wollen sie dabei bestmöglich unterstützen.“ Der Minister will die Hilfeseite auch als Signal verstanden wissen, „wie wir uns eine nationale KI-Aufsicht vorstellen: wirtschafts- und innovationsfreundlich, mit schlanken, schnellen Strukturen und klarer Orientierung“ für Firmen. Die Bundesnetzagentur soll planmäßig eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung hierzulande spielen. Darauf bereitet sie sich aktuell vor. Die Behörde ist vorgesehen als Schnittstelle zum KI-Büro der EU-Kommission und zu den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten. Im Mai startete sie mit hessischen Partnern ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors.


(mho)



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Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail


Für die Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit dem Staat leistet Deutschland sich einen ganzen Zoo an Tools. Die 2011 gestartete De-Mail hat sich nicht durchgesetzt und stirbt langsam, aber sicher. Privatpersonen sollen inzwischen das Zentrale Bürgerpostfach (ZBP) im Nutzerkonto BundID nutzen, um Bescheide von Behörden zu empfangen. Antworten können sie dort allerdings nicht, diese Funktion ist noch in Arbeit.

Für die digitale Kommunikation mit Gerichten braucht man ein anderes Tool, zum Beispiel die Browseranwendung MJP („Mein Justizpostfach“). Wer seinen Steuerbescheid digital empfangen will, muss sich bei „Mein Elster“ einloggen. Und Unternehmen kommunizieren wiederum über zwei andere zwei Postfächer mit Behörden. Hinzu kommen diverse Postfächer für Berufsgruppen wie Anwälte und Notare sowie Messenger für den Gesundheitssektor und für die behördeninterne Kommunikation.

Viele dieser Tools sollen ähnliche Aufgaben erfüllen, werden aber trotzdem von unterschiedlichen Ministerien und Behörden unabhängig voneinander weiterentwickelt. Untereinander kompatibel sind sie in der Regel nicht, man kann also nicht von einem Tool zum anderen kommunizieren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Nacktfilter in FaceTime: Nie wieder ohne Hose in der Videokonferenz


Nie wieder aus Versehen nackt in eine Videokonferenz stolpern und die Blamage seines Lebens erleben – wem dieses Szenario bekannt vorkommt, der dürfte sich über eine neue Funktion in iOS 26 freuen, die genau solche peinlichen Momente in FaceTime-Videotelefonaten verhindern soll. Erkennt diese nämlich, dass sich jemand in „sensibler“ Art vor der Kamera zeigt, blendet sie das Video aus und zeigt dem Nutzer einen Hinweisbildschirm. Erst, wenn dieser sich bewusst entscheidet, die Videoübertragung fortzusetzen, wird die Kamera wieder zugeschaltet.

Was im Netz als ein Helferlein für Tollpatschigkeit diskutiert wird, ist in Wirklichkeit Teil der Bemühungen Apples, den Kinderschutz auf dem iPhone und anderen Geräten zu verbessern. Die Nackterkennung läuft hierbei unter dem Oberbegriff der Communication Safety (Kommunikationssicherheit), die bereits mit iOS 16 eingeführt wurde. Und diese soll mit den neuen Softwareversionen im Herbst ausgeweitet werden. Zumindest in der aktuellen Beta 2 hat es den Anschein, dass Apple diese Schutzfunktion, die Teil der Bildschirmzeit ist, auch für Erwachsene erweitern will.

In einem ersten Schritt hatte Apple die Nackterkennung in iMessage eingeführt. Die per Machine Learning trainierte Funktion, die auf dem Gerät selbst die Erkennung vornimmt, soll hier Kinder davor schützen, dass Fremde ihnen anrüchige Aufnahmen zusenden. Umgekehrt wird aber auch verhindert, dass intime Aufnahmen von dem Gerät einfach so nach außen verschickt werden.

Neben FaceTime erhält den Schutz jetzt auch die Fotos-App. Offenbar waren dort die geteilten Alben ein Einfallstor für solche Übergriffe. Bei den geteilten Alben werden Nutzer zwar gefragt, ob sie Teil einer solchen Gruppe werden wollen. Der Einladende könnte aber die Gruppe fälschlich benennen oder seine wahre Identität als Absender verschleiern, sodass erst nach Annahme der Einladung ersichtlich wird, dass es sich um eine ungewollte Gruppe handelt. Künftig würden anstößige Bilder dann aber ebenfalls nicht angezeigt werden.

In der Diskussion im Netz empfinden einige die Funktion selbst übergriffig und fühlen sich in ihrer Freiheit eingeschränkt. Dem ist allerdings nicht so. Die Warnung vor sensiblen Inhalten in FaceTime muss gegenwärtig vom Nutzer erst einmal aktiviert werden – sonst passiert gar nichts. Dies ist über die Einstellungen-App, den Eintrag FaceTime und dort über „Warnung vor sensiblen Inhalten“ möglich.

Entwickler können übrigens Apples Erkennung auch in ihren eigenen Apps implementieren. Dies ist bereits seit iOS 17 beziehungsweise macOS 14 möglich. Das nötige Framework nennt sich SensitiveContentAnalysis. Diesem kann ein eingegangenes Bild einfach zur Analyse übergeben werden. Der Analyzer gibt dann eine Rückmeldung, ob das Bild als „isSensitive“ erkannt wurde. Der Entwickler kann dann geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Bild nicht anzuzeigen und den Nutzer zu warnen.


(mki)



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