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Datenschutz & Sicherheit

So müssen Online-Dienste ihre Datensilos öffnen


Die EU-Kommission macht den Weg ein Stück weit frei für Forscher:innen, die Zugang zu den Datenschätzen großer Online-Dienste wie Facebook oder Google suchen. Ein am Mittwoch veröffentlichter delegierter Rechtsakt regelt nun die Details der Zugangsbedingungen. Zugleich steht ab sofort ein Portal bereit, das Forschenden sowie betroffenen Online-Diensten Informationen über den Status ihrer Anträge und Zugänge liefern soll.

Die Regeln sind Teil des Digital Services Act (DSA) der EU. Dieser soll ein sicheres Online-Umfeld schaffen und stellt insbesondere an sehr große Online-Dienste höhere Anforderungen als vorher. Dazu zählt unter anderem, dass sie Forschenden Zugang zu einigen ihrer Daten geben müssen. Bislang fiel es oft schwer, die Funktionsweise von Online-Diensten und die von ihnen potenziell ausgehenden systemischen Risiken unabhängig zu erforschen, da es kein gesetzlich verbrieftes Recht gab, auf die oft als Geschäftsgeheimnisse betrachteten internen Daten zuzugreifen.

Die Verabschiedung des Rechtaktes sei ein „entscheidender und überfälliger Schritt“ für den Zugang von Forschenden zu Plattformdaten, sagt Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Es handle sich um „das letzte Puzzleteil, damit Forschende in der EU erstmals den umfassenden Anspruch auf Zugang zu Daten von großen Online-Plattformen geltend machen können“, sagt der Jurist.

Zeitfristen für Anträge

Den groben Rahmen steckt bereits Artikel 40 des DSA ab. So läuft der Zugang stets über die nationalen Koordinatoren für digitale Dienste (auf Englisch: Digital Services Coordinator, DSC). In Deutschland ist die Stelle bei der Bundesnetzagentur angesiedelt. Dem Rechtakt zufolge haben diese Stellen 80 Werktage Zeit, um über Anträge auf Zugang zu entscheiden.

Forscher:innen müssen hierbei einige Bedingungen erfüllen: Sie müssen einer Forschungsorganisation, in der Regel einer Hochschule, angehören. Und sie müssen kommerziell unabhängig sowie bereit sein, ihre Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit anschließend frei zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen sie in ihrem Antrag auf Zugang einigermaßen detailliert beschreiben, welche Daten sie genau anfordern und welches Format sowie welchen Umfang sie haben.

Womöglich könnte das zum Problem werden, sagt Selinger: „Der delegierte Rechtsakt löst das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Forschenden und Plattformen nicht auf.“ Forschende wüssten am Beginn des Antragstellungsprozesses nicht, welche Daten sie am Ende erhalten würden. „So müssen sie quasi im Blindflug Vorkehrungen zu Datensicherheit und Datenschutz treffen“, sagt Selinger. Formalisierte Beteiligungsrechte, welche die Position der Forschenden deutlich hätten aufwerten können, enthält der Rechtsakt jedoch nicht, bedauert der GFF-Jurist.

Für einen gewissen Ausgleich könnten zumindest die nun vorgeschriebenen Datenkataloge sorgen, in denen Online-Dienste Informationen über verfügbare Datensätze, deren Struktur und Metadaten offenlegen müssen. „Das hilft, präziser zu formulieren, was man anfragt“, sagt Jakob Ohme vom Weizenbaum-Institut, der zugleich am „DSA 40 Data Access Collaboratory“ beteiligt ist.

Breit gefasste Datenzugänge

Auch Ohme hält den Rechtsakt für einen „zentralen Schritt für die Umsetzung von Artikel 40 des DSA“. Dabei habe die Kommission einige wichtige Punkte aus der öffentlichen Konsultation aufgegriffen und beispielsweise die Rolle der DSCs gestärkt, begrüßt der Forscher. Aufgrund des straffen Zeitrahmens könnten sich Online-Anbieter nicht länger durch Verzögerung entziehen, so Ohme.

Positiv bewertet er auch die breit gefassten Datenzugänge. Der Rechtsakt benenne ausdrücklich sensible Daten wie Inhaltsvorschläge, Engagement-Daten oder personalisierte Empfehlungssysteme, sagt Ohme. „Für die Kommunikations- und Sozialforschung ist das ein echter Fortschritt.“




Ein zweischneidiges Schwert sind die relativ hohen Voraussetzungen für den Zugang. Hierbei werde der Datenschutz ernst genommen, indem der Zugang an klare Anforderungen gebunden ist, so der Datenforscher. Unter anderem müssen Forscher:innen Datenschutz-Folgenabschätzungen erstellen und sichere Verarbeitungsumgebungen schaffen. „Für viele sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte bedeutet das neue Hürden, aber auch mehr Vertrauen in den Prozess“, sagt Ohme.

Trotz der „vielversprechenden Formulierung“ im Rechtsakt könnten Online-Dienste dennoch versuchen, zu mauern, mahnt Oliver Marsh von AlgorithmWatch. In der Vergangenheit habe sich wiederholt beobachten lassen, „dass viele Plattformen bei der Einhaltung und Umsetzung verschiedener Artikel des DSA – von der Bereitstellung öffentlicher Daten bis hin zu Risikobewertungen – kaum oder schlecht geliefert haben“, sagt Marsh. „Die Regulierungsbehörden müssen gegenüber den Plattformen entschlossen auftreten, um sicherzustellen, dass die an sich vielversprechenden Vorschriften der Forschung tatsächlich helfen.“

Praxis wird entscheidend

Insgesamt handle es sich jedenfalls um einen erfreulichen Schritt, der für die Forschung vieles klarer mache, sagt Jakob Ohme – selbst „wenn offene Fragen zur praktischen Umsetzung bleiben, insbesondere was konkrete Zugangspfade und Abstimmungen auf nationaler Ebene angeht.“

Ähnlich sieht dies Joschka Selinger von der GFF. Um das „enorme Potenzial“ von Artikel 40 für die Forschung mit Plattformdaten zu heben, müssten Forschende und die DSCs diesen Rahmen jetzt mit Leben füllen. „Vor allem die Digital Service Coordinators haben bei der Durchsetzung der Zugangsansprüche eine zentrale Rolle und müssen die Wissenschaftsfreiheit robust gegenüber Big Tech geltend machen.“

In Kraft treten die Regeln nicht unmittelbar, ab ihrer Veröffentlichung gilt eine dreimonatige Begutachtungsfrist für das EU-Parlament und den EU-Rat. Zumindest die DSCs haben in ihrer letzten Sitzung den Rechtsakt in der vorliegenden Form „herzlich begrüßt“. Sollte erwartungsgemäß kein Widerspruch anderer EU-Institutionen kommen, gilt der Rechtsakt nach Verstreichen der Frist. Danach können DSCs formell über die ersten Zugänge für die Wissenschaft entscheiden.



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Firefox: Schneller und sicherer surfen dank CRLite


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Mozilla führt CRLite in Firefox ein: Das System dient zum Widerrufen von Zertifikaten und soll zu einer sichereren Internetkommunikation beitragen. Websites nutzen HTTPS-Zertifikate, um die Identität zu bestätigen und eine verschlüsselte Verbindung zu gewährleisten. Wird ein solches Zertifikat missbräuchlich ausgestellt oder kompromittiert, muss es umgehend widerrufen werden. Bisherige Verfahren, etwa die Online-Prüfung per OCSP oder CRL-Downloads, haben bekannte Schwächen: Sie bremsen Seitenladezeiten aus, können die Privatsphäre der Nutzer verletzen, indem sie Seitenaufrufe an Dritte preisgeben, und waren nie wirklich vollständig, da stets nur ein Teil der weltweit widerrufenen Zertifikate überprüft wurde.

Mit CRLite entfällt jetzt die Notwendigkeit, während des Surfens auf externe Dienste zuzugreifen. Stattdessen sammelt und speichert das System Informationen zu sämtlichen widerrufenen Zertifikaten lokal im Browser. Ein Komprimierungsverfahren sorgt dafür, dass täglich circa 300 KByte an Daten aktualisiert werden müssen, damit Firefox immer auf dem neuesten Stand bleibt. Ziel ist also, dass das System ressourcenschonend bleibt, bei gleichzeitig stets aktuellen Sicherheitsinformationen. Die besondere Stärke von CRLite liegt in seiner Vollständigkeit: Während andere Browser bisher nur eine Auswahl der wichtigsten oder bekanntesten Zertifikate lokal prüfen konnten, verwaltet Firefox mit CRLite alle weltweit widerrufenen Zertifikate und kann somit betrügerische oder kompromittierte Seiten zuverlässig erkennen und blockieren.

Mozilla betont, dass mit CRLite nicht nur die Sicherheit steigt, sondern auch die Privatsphäre geschützt bleibt, da keine Anfragen mehr an externe Dienste gestellt werden. Überdies profitieren Nutzer von schnelleren Ladezeiten, da die Gültigkeitsprüfung direkt auf dem Gerät erfolgt. Mozilla sieht CRLite als Zukunft für das gesamte Web und hofft, dass auch andere Browser das System übernehmen.

Mehr Details finden sich in der Ankündigung von Mozilla und auf der Hacks-Seite von Mozilla. CRLite ist Teil von Firefox 142 – das Update umfasst für Anwender die Link-Vorschau und ermöglicht erstmals LLM-Erweiterungen.


(fo)



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Update außer der Reihe: Microsoft löst ein Windows-Update-Problem


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Microsoft hat einige Probleme mit den Windows-Updates zum August-Patchday eingeräumt. Nun stellt das Unternehmen ein Update außerhalb der regulären Termine bereit, das den noch vorhandenen Fehler korrigiert, das die Funktion zum Zurücksetzen oder Wiederherstellen betrifft.

Darauf weist Microsoft unter anderem im Message Center der Windows Release Health-Notizen hin. „Microsoft hat ein Problem entdeckt, durch das das Zurücksetzen oder Wiederherstellen von Windows-Geräten fehlschlagen kann. Das Problem lässt sich nach Installation der Windows-Sicherheitsupdates aus dem August 2025 bei einigen Client-Versionen von Windows beobachten“, fassen die Entwickler aus Redmond das Problem zusammen.

„Ein nicht-sicherheitsrelevantes Update außer der Reihe (Out of Band, OOB) wurde heute, am 19. August 2025, veröffentlicht, um dieses Problem anzugehen“, erklärt Microsoft weiter. Es handelt sich um ein kumulatives Update, sodass keine anderen Updates zuvor angewendet werden müssen. Es ersetzt die vorherigen Updates für die betroffenen Versionen. „Sofern Sie das Windows-Sicherheitsupdate aus dem August 2025 noch nicht installiert haben, empfehlen wir, dieses OOB-Update stattdessen zu installieren. Sofern Ihr Gerät von dem Problem nicht betroffen ist, müssen Sie das OOB-Update nicht installieren“, erörtern die Entwickler. Über die Einordnung, dass die Wiederherstellung und Zurücksetzen von Windows nicht sicherheitsrelevant seien, lässt sich sicherlich streiten.

Für die einzelnen betroffenen Windows-Versionen stellt Microsoft jeweils eigene, aktualisierte Updates zur Verfügung. Den Erklärungen in den Support-Einträgen zufolge stehen die Updates etwa als optionale Updates in der integrierten Windows-Update-Suche zur Verfügung.

Außerdem gibt es die aktualisierten Update-Dateien in Windows Update für Business sowie im Windows-Update-Katalog. Für die WSUS-Dienste stehen sie hingegen offenbar nicht bereit. Die Ausnahme bilden die 2019er-Versionen von Windows 10, die Updates stellt Microsoft dafür ausschließlich im Windows-Update-Katalog bereit.


(dmk)



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Mehr Schutz gefordert nach Cyber-Attacke auf Berlins Justizsenatorin


Nach der Cyber-Attacke auf Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) werden Forderungen nach mehr Schutz laut. Der Angriff habe der Berliner Landesregierung als Verfassungsorgan gegolten, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD, Sebastian Fiedler, dem Tagesspiegel. „Wir befassen uns gerade damit, wie wir den Schutz weiter ausbauen können.“ Nötig seien auch zusätzliche Befugnisse und Fähigkeiten der Kriminalpolizei im Bund und der Länder sowie der Nachrichtendienste.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist es laut Senatsverwaltung für Justiz zu einem gezielten Angriff auf einen Arbeitsplatzrechner im Leitungsbereich des Hauses gekommen. Dabei seien auch personenbezogene Daten entwendet worden. Dazu zählten E-Mails von und an Personen, die mit dem Leitungsstab der Senatsverwaltung seit dem 1. Februar 2023 in Kontakt standen. Auch der digitale Kalender von Badenberg, in dem ihre Termine und Gesprächspartner vermerkt sind, soll dazu gehören.

Nach Angaben der Senatsjustizverwaltung ist von dem Cyberangriff ein einzelner Rechner betroffen, von dem Daten abgeflossen seien. „Bisher wurden auch keine weiteren Fälle von schädlichem Datenverkehr festgestellt“, sagte eine Sprecherin. „Auch externe IT-Systeme sind nach bisherigem Stand nicht betroffen.“ Die Senatsverwaltung sei weiter vollumfänglich arbeitsfähig. Vermutet wird, dass iranische Hacker hinter dem Angriff stecken könnten. Senatorin Badenberg hat iranische Wurzeln.

„Es gibt viele ausländische Akteure, vor denen wir uns schützen müssen“, sagte SPD-Politiker Fiedler. „Neben Russland sind das selbstverständlich auch die Iranischen Revolutionsgarden, die bekannt für die Fähigkeiten sind, die sie im Bereich der Cyberangriffe aufgebaut haben. Insoweit überrascht es nicht, dass der Verdacht auf sie fällt.“

Angesichts der iranischen Wurzeln von Badenberg und ihres politischen Werdegangs zeigte sich Peter Neumann, Professor für Sicherheitsstudien am King’s College in London, wenig überrascht. Die iranische Diaspora sei immer schon im Visier des iranischen Geheimdienstes gewesen, sagte Neumann dem Tagesspiegel.

„Iran ist einer der Staaten, die in Deutschland am meisten spionieren – neben China und Russland“, sagte Neumann. Der Fall sei eine Erinnerung, das Thema ernster zu nehmen. Die iranischen Revolutionsgarden seien im Ausland sehr aktiv. „Allein in Europa wurden im vergangenen Jahr zehn Anschlagsversuche gezählt, auch in Deutschland. Das geht nicht nur gegen Dissidenten, sondern auch gegen die jüdische Community.“


(dmk)



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