Künstliche Intelligenz
Googles KI-Zusammenfassungen: Verleger beschweren sich bei EU-Wettbewerbsbehörde
Googles KI-Zusammenfassungen haben bei Verlegern weltweit einen Aufschrei aufgelöst. Spätestens jetzt kommt der auch bei der EU-Kommission an: In einem Brief an die EU-Wettbewerbsbehörde beschwert sich ein Konsortium über die Praktiken des Suchmaschinen-Giganten. Demnach bescheren die neuen Zusammenfassungen irreparablen wirtschaftlichen Schaden für Webseite-Betreiber, wogegen es dringend Maßnahmen bedürfe.
Viele, die mit Seitenaufrufen über die Google-Suche Geld verdienen, dürften es an einem Rückgang der Klickzahlen bemerkt haben: Der Suchmaschinen-Riese bietet seinen Nutzern nun KI-generierte Zusammenfassungen von den Inhalten an, die auf den Webseiten zu finden sind, die in der Google-Suche erscheinen. Die Folge: Nach der Lektüre einer solchen Zusammenfassung klicken viele Nutzer gar nicht erst auf die eigentlichen Quellen, die Google immer dazu verlinkt.
Ruf nach Maßnahmen
Verleger auf der ganzen Welt beschwerten sich bereits zuhauf über Googles neuen Ansatz, der für die Verwendung der Inhalte in den KI-Zusammenfassungen keinerlei Vergütung für die eigentlichen Urheber vorsieht. Die „Definition von Diebstahl“ nannte die News/Media Alliance (NMA), eine Lobby-Organisation mit fast 2000 Mitgliedern aus dem Mediensektor in den USA und Kanada, zum Beispiel kürzlich.
Spätestens seit dieser Woche ist das Thema auch bei der EU-Wettbewerbsbehörde in Brüssel präsent. Denn sie hat eine entsprechende Beschwerde über Google von diversen europäischen Verlegern erhalten, die auch der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Darin fordern sie auch vorläufige Maßnahmen, um einen nach ihrer Darstellung irreparablen Schaden von ihnen abzuwenden.
„Independent Publishers Alliance“ erhebt Vorwürfe
Die Beschwerde kommt von der „Independent Publishers Alliance“, die nach eigenen Angaben eine gemeinnützige Organisation ist, welche sich für eine Gruppe unabhängiger Verlage einsetzt. Über die Mitglieder der Gruppe macht die Organisation keine Angaben. Zu den Unterzeichnern der Beschwerde gehört laut Reuters die Organisation „Movement for an Open Web“ (deutsch: Bewegung für ein offenes Netz) zu deren Mitgliedern digitale Werbetreibende und Verlage gehören, ebenso wie die gemeinnützige Organisation Foxglove Legal Community Interest Company aus Großbritannien, die sich nach eigenen Angaben für Fairness in der Tech-Welt einsetzt.
Google werfen sie vor, seine Marktmacht im Bereich der Online-Suche zu missbrauchen. Der Kernservice von Googles Suchmaschine missbraucht demnach Webinhalte für die neuen KI-Übersichten. Was bei den Verlagen, auch solchen von Nachrichtenmedien, erhebliche Einbußen bei Seitenaufrufen, Leserzahlen und Einnahmen zur Folge hat, heißt es weiter.
Weniger Einnahmen, kein Opt-out
Google positioniere seine KI-Übersichten an der Spitze seiner allgemeinen Suchergebnisseite, um eigene Zusammenfassungen anzuzeigen, die unter Verwendung von Inhalten der Verlage erstellt würden. Damit benachteilige der Suchmaschinenbetreiber die Angebote mit dem originalen Inhalt.
Verlage, deren Seiten in der Google-Suche erscheinen, hätten keine Möglichkeit, die Verwendung ihres Materials für das Training der KI von Google oder das Crawling für Zusammenfassungen zu deaktivieren, ohne ihre Möglichkeit zu verlieren, in den allgemeinen Suchergebnissen von Google zu erscheinen, heißt es weiter. Die eigenen Angebote komplett aus der Google-Suche herauszunehmen, ist für die Verlage meist auch keine Option – zu groß ist der Anteil der Seitenaufrufe, die nur über Google zustande kommen und sonst fehlen würden, um Werbeeinnahmen und andere Umsätze damit zu generieren.
Eingang der Beschwerde bestätigt
Die Europäische Kommission, der die EU-Wettbewerbsbehörde unterstellt ist, lehnte eine Stellungnahme ab. Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde bestätigte Reuters den Eingang der Beschwerde.
Die Co-Geschäftsführerin von Foxglove, Rosa Curling, unterstrich die schwierige Situation, vor der Journalisten und Verleger stünden. „Unabhängige Nachrichten sind existenziell bedroht durch Googles KI-Übersichten“, sagte sie Reuters. „Deshalb fordern Foxglove und unsere Partner mit dieser Beschwerde die Europäische Kommission und andere Regulierungsbehörden weltweit auf, Stellung zu beziehen und unabhängigen Journalisten die Möglichkeit zu geben, ihre Inhalte von den KI-Zusammenfassungen auszunehmen“, so Curling.
(nen)
Künstliche Intelligenz
USB-C-Kabel: Alle Unterschiede erklärt | heise online
Habt ihr euch schon mal gewundert, weshalb es so viele unterschiedliche USB-C-Kabel gibt? Oder wollt ihr gerade eins kaufen? Dann seid ihr hier richtig.
Transkript des Videos
(Hinweis: Dieses Transkript ist für Menschen gedacht, die das Video oben nicht schauen können oder wollen. Der Text gibt nicht alle Informationen der Bildspur wieder.)
Hallo, mein Name ist Christof Windeck und ich bin die Urlaubsvertretung für Keno.
Habt ihr euch schon mal gewundert, weshalb es so viele unterschiedliche USB-C-Kabel gibt? Oder wollt ihr gerade eins kaufen? Dann seid ihr hier richtig: Wir verraten, wieso es so viele verschiedene USB-C-Kabel gibt, wie ihr das passende findet und typische Probleme löst.
Unterschied USB-A und USB-C
Ein kurzer Blick zurück: Als Hardware-Redakteur beim Computermagazin c’t schreibe ich seit mehr als 25 Jahren über USB-Technik.
Damals gab es nur die eckigen Stecker und Buchsen, genannt USB-A. Die hatten auch nur vier Adern: zwei für Strom, zwei für Daten. Damals fanden wir 12 MEGA-Bit pro Sekunde schnell und 2,5 Watt Stromversorgung für die Tastatur praktisch.
Und nun USB-C im Vergleich: Die schnellste Version schafft 120 GIGA-Bit pro Sekunde, also die 10.000-fache Datentransferrate von USB 1. Und die elektrische Leistung stieg um den Faktor 96 von 2,5 auf bis zu 240 Watt.
Außerdem überträgt USB-C optional auch noch Bildsignale, Ton oder PCI Express. Und USB-C ist viel komfortabler als USB-A: Der Stecker passt ist symmetrisch und passt in beide Steckrichtungen in die Buchse. Außerdem haben Kabel an beiden Seiten denselben Stecker.
Für diese vielen Funktionen braucht USB-C viel mehr Kontakte: Obwohl der Stecker viel kleiner ist als der alte USB-A-Stecker, hat er 24 Kontakte. Damit löst er auch die alten Miniformate Mini-USB und Micro-USB ab und allmählich auch Apple Lightning. Außerdem funktioniert die Schnittstelle Thunderbolt zwar grundsätzlich anders als USB-C, verwendet aber dieselben Steckverbinder.
Obwohl er kleiner ist, ist der USB-C-Stecker übrigens für eine längere Lebensdauer ausgelegt als die alten USB-A-Stecker. Das ist aber nur die Theorie beziehungsweise Spezifikation. In der Praxis kommt es nämlich drauf an, ob der Hersteller wirklich gute Qualität produziert hat.
Mit USB-C braucht ihr jedenfalls im Prinzip nur noch ein einziges Netzteil für alle Mobilgeräte: Smartphone, Notebook, Tablet, Kopfhörer. Aber ich sage „im Prinzip“, denn natürlich ist es mal wieder nicht ganz so einfach.
Verschiedene USB-C-Varianten
Denn nicht jedes USB-C-Kabel beherrscht sämtliche Funktionen. Den wichtigsten Grund dafür erratet ihr leicht: Geld. Denn USB-C-Kabel werden über Kampfpreise verkauft, das billigste gewinnt. Damit die Hersteller trotzdem noch was verdienen, lassen sie zum Beispiel ein paar interne Adern weg. Dann könnt ihr euer Handy zwar damit laden, aber Daten fließen höchstens lahm.
Ich will aber nicht verschweigen, dass Kabel mit weniger und dünneren Adern nicht nur billiger sind, sondern auch flexibler und leichter sein können. Also wenn es wirklich nur ein simples Ladekabel sein soll, ist das vielleicht ein Vorteil.
Damit alle USB-C-Funktionen nutzbar sind, braucht Ihr ein „voll beschaltetes“ Kabel. Doch auch bei solchen gibt es Unterschiede. Die einfacheren vertragen nur 3 Ampere und damit gibt es höchstens 60 Watt Ladeleistung. Für 100 Watt braucht Ihr ein Kabel für 5 Ampere mit dickeren Adern innendrin sowie einem winzigen Chip im Stecker – ein elektronisch markiertes Kabel. Die neueste Ladetechnik USB Power Delivery mit Extended Power Range (EPR) schafft sogar 240 Watt und Ihr ahnt es schon: Die braucht wieder spezielle Kabel, die 48 Volt vertragen.
Die USB-C-Technik entwickelt sich weiter und deshalb veralten die Kabel. Früher war bei 10 Gigabit pro Sekunde Schluss, aber USB4 schafft schon 40 Gigabit/s und Thunderbolt 5 in eine Richtung sogar 120 Gbit/s.
Wenn Ihr also vor drei Jahren ein USB-C-Kabel gekauft habt, dann taugt das eben nicht mehr für die allerhöchsten Transferraten. Die gute Nachricht: Es geht nichts kaputt! Aber der Datentransfer läuft vielleicht nicht so schnell wie erhofft oder das Notebook lädt nicht so schnell.
Was kann mein Kabel?
Nun fragt ihr euch bestimmt: Woran erkenne ich denn, was das Kabel kann? Da gibt es drei Antworten: Wenn ihr Glück habt, steht das auf dem Stecker vom Kabel aufgedruckt: Etwa USB4 oder 40 Gbit/s oder 240 Watt.
Oder wenn ihr ein neues Kabel kauft, dann steht das auf der Website vom Hersteller oder vom Onlineshop. Wenn ihr ganz ordentlich seid, dann ladet ihr euch sogar das Datenblatt herunter und markiert euer Kabel, damit ihr das wiederfindet.
Und nun die schlechte Antwort: wenn ihr ein altes USB-C-Kabel ohne sinnvolle Beschriftungen rumfliegen habt, dann müsst ihr letztlich ausprobieren, was es kann.
Es gibt zwar Testadapter, die anzeigen, welche Adern das Kabel überhaupt hat. Und die sind mit 16 Euro nicht mal teuer.
Aber solche Tester können nicht feststellen, ob das Kabel für 10, 20, 40, 80 oder 120 Gigabit pro Sekunde taugt.
Und sie erkennen nicht, wie viel Strom das Kabel leiten kann. Die einfacheren Kabel vertragen nämlich nur 3 Ampere. Weil USB Power Delivery (USB-PD) maximal auf 20 Volt hochgeht, sind dann höchstens 60 Watt Ladeleistung möglich: 20 Volt x 3 Ampere = 60 Watt.
Das reicht für Smartphones locker und auch für viele Tablets, aber nur für dünne Notebooks. Für starke Notebooks gibt es USB-PD mit bis zu 100 Watt, also 20 Volt mal 5 Ampere. Das schalten die Netzteile aber nur frei, wenn sie ein Kabel mit einem E-Marker erkennen. Die haben wirklich einen winzigen Chip eingebaut, der bestätigt, dass sie 5 Ampere vertragen.
Die allerneuste Spezifikation „Extended Power Range“ (USB-PD EPR) schafft sogar bis zu 240 Watt. Aber das nur bei 48 Volt und ihr ahnt es schon: braucht Kabel mit speziellem E-Marker-Chip.
Und noch ein Tipp zum Schnellladen per USB-C: Kauft kein zu langes Kabel! Denn jedes Kabel hat unvermeidlich einen sogenannten Innenwiderstand. Je stärker der Strom ist, der durchfließt, desto mehr Energie geht als Abwärme verloren. Und je länger das Kabel, desto höher der Innenwiderstand. Die Kabel werden dann tatsächlich warm und das Laden dauert länger.
Wo wir gerade bei Länge sind: Kürzer ist besser! Die USB-Spezifikation legt keine maximale Länge fest, sondern nur bestimmte elektrische Parameter. In der Praxis bedeutet das: Spätestens ab 2 Metern wird es kritisch. Wenn es um schnelle Datentransfers und maximale Ladeleistung geht, raten wir zu Kabeln mit maximal 1 Meter. Wenn es unbedingt länger sein muss, lieber gleich nach dem Kauf ausprobieren und notfalls umtauschen oder zurücksenden.
Kauftipps
Es gibt riesige Qualitätsunterschiede bei USB-C-Kabeln. Da ist ja kaum noch Markenware im Umlauf, viele kaufen irgendwas bei Amazon oder anderen Onlineshops. Manche dieser eher unbekannten Marken verschwinden rasch wieder vom Markt, andere liefern nach ein paar Wochen Ware mit ganz anderer Qualität. Daher ist es auch schwierig, konkrete Kauftipps zu geben.
Man kann natürlich sagen: Kauf das Kabel doch als Originalzubehör bei PC-Marken wie Apple, Dell, HPE, Lenovo. Aber die nehmen teilweise irre Preise. Daher ganz pragmatischer Tipp: Wählt ein nicht zu langes und gut bewertetes Kabel, bei dem genau dabeisteht, was es kann. Also USB-PD mit 100 oder 240 Watt, 10, 40, 80 oder 120 Gigabit pro Sekunde – oder auch konkrete USB-Generationen wie USB4 oder Thunderbolt 5. Dann probiert ihr das Kabel nach Erhalt gleich aus und wenns nicht klappt, reklamieren.
Thunderbolt
Apropos Thunderbolt: Ich hatte ja schon gesagt, dass das auch USB-C-Buchsen und -Stecker verwendet. Und ein Tunderbolt-Kabel – das hat so ein Blitzsymbol und am besten auch eine Ziffer für TB3, TB4, TB5 – taugt zwar immer auch für USB-C, aber nicht umgekehrt. Über ein gutes USB-C-Kabel kann Thunderbolt auch gehen, muss aber nicht.
Vor ein paar Monaten hat Keno auch ein paar TB5-Kabel getestet und da kam raus, dass TB5 auch über viele TB4-Kabel funktioniert.
Wenn ihr euch also fragt: Was muss ich den kaufen, wenn ich alles will? Dann ist die Antwort heute: Ein Kabel für Thunderbolt 5, das ausdrücklich auch für 120 Gigabit pro Sekunde freigegeben ist und für 240 Watt. Doch in drei Jahren kommt vielleicht TB6 – man weiß es nicht.
Adapter
Zum Schluss noch etwas zu Adaptern. Dazu gibt es viele Fragen – wir machen gerne Witze wie USB-C zu Gardena.
Aber mal im Ernst: Mit einem ziemlich simplen Adapter könnt ihr zum Beispiel einen Monitor mit HDMI-Eingang an eine USB-C-Buchse anschließen, die auch Bildsignale liefern kann. Sowas gibts auch als Kabel, also USB-C auf der einen und HDMI auf der anderen Seite. Ihr müsst aber darauf achten, welche Auflösungen und Bildraten der Adapter kann. Alte schaffen bei 4K nur 30 Hertz Bildrate – man will aber 60 Hertz, sonst ruckelts.
Sehr häufig will man noch irgendwie USB-A auf USB-C koppeln. Etwa weil das Notebook nur USB-C hat und der USB-Stick aber USB-A. Oder umgekehrt will man ein Smartphone mit USB-C an einem Netzteil mit USB-A laden oder Daten auf ein altes Notebook mit USB-A ziehen. Das ist im Prinzip alles machbar, dazu gibts sowohl Adapter als auch Kabel mit unterschiedlichen Steckern an beiden Enden.
Der Klassiker bei billigen Adaptern von A auf C: Die murksigsten funktionieren nur in einer Orientierung desd USB-C-Steckers, nicht in beiden, was ja eigentlich der Witz bei USB-C ist.
Überhaupt sollte man bei Adaptern im Hinterkopf behalten, dass damit eben nicht alle Funktionen von USB-C nutzbar sind. Schnellladen mit Power Delivery geht beispielsweise nur mit einem Netzteil, das eine USB-C-Buchse hat oder ein fest angeschlossenes USB-C-Kabel. Über USB-A funktionieren nur ältere Schnellladeverfahren wie Qualcomm Quickcharge.
Manche Leute wollen USB-C-Kabel gerne verlängern. Dazu kann man aber keine seriösen Tipps geben, weil das in der Spezifikation schlichtweg nicht vorgesehen ist. Je nach Gerätekombination kann das klappen oder nicht. Es gibt jedenfalls haufenweise Verlängerungskabel im Handel sowie auch Adapter zum Zusammenstecken von zwei Kabeln.
c’t 3003 ist der YouTube-Channel von c’t. Die Videos auf c’t 3003 sind eigenständige Inhalte und unabhängig von den Artikeln im c’t Magazin. Die Redakteure Jan-Keno Janssen, Lukas Rumpler, Sahin Erengil und Pascal Schewe veröffentlichen jede Woche ein Video.
(mond)
Künstliche Intelligenz
Mentra entwickelt ein Open-Source-Betriebssystem für Smart Glasses
Mentra hat eine Finanzierungsrunde in Höhe von acht Millionen US-Dollar abgeschlossen. Gleichzeitig kündigte das Unternehmen das Betriebssystem MentraOS 2.0 an und für diesen Herbst ein erstes eigenes Smart-Glasses-Modell mit Namen Mentra Live. Mentra Live ist ähnlich wie die Ray-Ban Meta-Brille mit Kamera, Mikrofon und Lautsprechern ausgestattet, richtet sich jedoch primär an Unternehmen und Entwickler. Die Smart Glasses kosten Vorbesteller 250 US-Dollar, die Auslieferung beginnt im Herbst.
Das Betriebssystem MentraOS ist für den ganztägigen Einsatz, KI-Anwendungen und Cloud-native Apps optimiert. Es unterstützt unter anderem Live-Untertitelung, Übersetzung, Benachrichtigungen sowie einen KI-Assistenten. Für Anfang 2026 ist ein weiteres Smart-Glasses-Modell mit integriertem Display geplant, das diese Funktionen voll ausschöpfen soll. Bereits jetzt ist das Betriebssystem mit den Smart Glasses Even Realities G1 und Vuzix Z100 kompatibel.
Google will noch in diesem Jahr Entwicklertools für Smart Glasses bereitstellen
Mentra wurde 2024 von Cayden Pierce und Alexander Israelov in San Francisco und Shenzhen gegründet. Zu den aktuellen Investoren gehören der Android-Kogründer Rich Miner, der Youtube-Kogründer Jawed Karim und die Venture-Abteilungen von Toyota und Amazon.
Laut Forbes will das Start-up durch gebührenpflichtige Entwicklerkonten und Umsatzbeteiligungen bei App-Verkäufen Geld verdienen, also nach einem Modell, wie es auch Apple mit dem App Store und Google mit dem Play Store praktizieren. Es dürfte jedoch nicht leicht werden, Entwickler und Hardware-Partner für MentraOS zu gewinnen. Nicht zuletzt, weil Google noch in diesem Jahr Entwicklertools für Smart Glasses basierend auf Android XR veröffentlichen wird. Das Unternehmen hatte im Mai bekannt gegeben, gemeinsam mit Samsung an einer Soft- und Hardwareplattform für Smart Glasses von Drittanbietern zu arbeiten.
Meta hat bislang noch keine Entwicklerplattform für seine Smart Glasses vorgestellt, eine Ankündigung könnte jedoch im Herbst erfolgen. Ein Fragezeichen bleibt Apple: Laut einer Prognose des Analysten Ming-Chi Kuo ist mit den ersten Smart Glasses des Unternehmens nicht vor 2027 zu rechnen.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Android 16: Google erklärt, wie Live-Updates genutzt werden können
Die neue Live-Update-Funktion sollte mit Android 16 auf Smartphones einziehen, ist aber wie Material 3 Expressive noch immer nicht wirklich verfügbar. Es deutet sich an, dass sie erst mit dem nächsten größeren Update, das voraussichtlich im September erscheint, kommen wird. Damit Entwickler sie einfacher in ihre Apps integrieren können, hat der Konzern eine Dokumentation veröffentlicht, die ihnen bei der Implementierung helfen soll. Auch für Endanwender ist sie aufschlussreich.
Für „zeitkritische Aktivitäten“
Die Live-Updates von Android 16 werden von manchen als Googles Interpretation von Apples Live-Aktivitäten verstanden. Andere sehe in ihr eine Erweiterung einer Funktion von Android 12, mit der Telefon-Apps die Dauer eines laufenden Anrufs in der Statusleiste anzeigen konnten. Vielleicht ist auch beides irgendwie richtig, denn die Funktion soll es Apps ermöglichen, Echtzeit-Fortschrittsbenachrichtigungen von ausgewählten Apps, auf dem Sperrbildschirm oder in den Benachrichtigungen anzuzeigen.
So kann Google Maps die Live-Update-Funktion von Android 16 verwenden.
(Bild: Google)
Nutzer können damit etwa schneller erfassen, wann ein Uber-Fahrer eintrifft oder die Essenslieferung ankommt, ohne das Smartphone zu entsperren oder die App öffnen zu müssen.
Im neuen Entwickler-Beitrag wird Google etwas konkreter und erklärt, dass die Android-16-Funktion für „fortlaufende, vom Nutzer initiierte und zeitkritische Aktivitäten“ verwendet werden können. Der Konzern gibt zudem einige Beispiele, zu denen unter anderem eine aktive Navigation, Telefonanrufe, die Verfolgung von Fahrdienstbestellungen und Lebensmittellieferungen gehören.
Live-Updates: Keine Werbung, keine Chat-Nachrichten
Google weist überdies ausdrücklich darauf hin, dass Live-Updates nicht für „Werbung, Promotionen, Chat-Nachrichten, Benachrichtigungen, bevorstehende Kalenderereignisse und einen schnellen Zugriff auf App-Funktionen“ verwendet werden dürfen.
Screenshots zeigen, wie die Live-Update-Funktion für eine Essensbestellung aussehen könnte
(Bild: Google)
Ferner ergänzt das Unternehmen, dass die meisten Live-Updates Aktivitäten darstellen sollten, „die explizit vom Nutzer ausgelöst werden“. Als Beispiele nennt Google „das Einleiten einer Navigation oder das Bestellen einer Mitfahrgelegenheit“. Interessanterweise nennt Google auch das „Starten eines Trainings“, was darauf hindeutet, dass künftig Entwickler von Fitness- oder Trainings-Apps diese Funktion nutzen dürfen.
Google sagt überdies, dass „Umgebungsinformationen, wie beispielsweise Informationen über die Umgebung des Nutzers, seine Interessen oder bevorstehende Ereignisse“ nicht in Live-Updates angezeigt werden sollen. Entwickler dürfen zudem nicht zulassen, „dass Aktivitäten, die von anderen Parteien ausgelöst werden, Live-Updates erzeugen.
Google erklärt in seinem Artikel auch den „zeitkritischen Aspekt“ der Funktion: Es heißt, ein Live-Update sei „oft für Aktivitäten geeignet, die zwischen Live-Updates und normalen Benachrichtigungen übergehen“. Als Beispiel nennt der Hersteller die Anzeige einer Bordkarten-Benachrichtigung, die auch viele Stunden vor dem Flug eines Nutzers angemessen sei. Die Benachrichtigung sollte indes erst dann zu einem Live-Update werden, „wenn der Nutzer ein dringendes Bedürfnis hat, z. B. wenn er am Flughafen oder Veranstaltungsort angekommen ist oder wenn das Boarding begonnen hat“.
Für die Verfolgung von Paketlieferungen sieht Google die Funktion nicht geeignet. Denn der Nutzer müsse diese nicht ständig überwachen.
Zeitsensitive Live-Updates: Bordkarten ja, Paketlieferungen nein
Der Artikel erläutert außerdem, wie sogenannte „Status-Chips“ genutzt werden können. Die Hinweise in der Statusleiste können etwa nur ein Symbol, ein Symbol und bis zu sieben Zeichen Text oder eine bestimmte Uhrzeit enthalten.
Beispiele für Live-Update-„Chips“ in der Statusleiste
(Bild: Google)
Google spricht Entwicklern zudem die Empfehlung aus, die Live-Update-Funktion nicht zu missbrauchen. Außerdem sollte die App-Funktion so konzipiert sein, dass das Live-Update nicht wieder sofort angezeigt werden sollte, wenn ein Nutzer es wegwischt.
Die Live-Updates sind keine Funktion, die nur auf Pixel-Smartphones ein Zuhause finden. Im Zuge der Entwicklerkonferenz I/O 2025 im Mai sagte Google, dass sie mit Android 16 auf Geräte vieler Hersteller wie Samsung, Xiaomi, Oppo und Oneplus landen wird.
(afl)
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