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Online-Apotheke darf keine Gutscheine verteilen


Werbung darf den Verbrauch von Arzneimitteln nicht fördern, selbst dann, wenn es sich um rezeptfreie Arzneien handelt. Darauf weist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hin. Sein Urteil (Az. 6 U 347/24) untersagt einer niederländischen Versandhandelsapotheke die Auslobung von Gutscheinen gegenüber Kunden in Deutschland.

Ein Mitbewerber prozessiert gegen die Apotheke, weil sie in zwei unterschiedlichen Werbeaktionen jeweils Gutscheine in Höhe von zehn Euro ausgelobt hat: Zum einen hat sie die Gutscheine für jede Einlösung von e-Kassenrezepten ausgegeben. Die Verrechnung sollte zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung und bei einem verbleibenden Restbetrag mit nicht verschreibungspflichtigen Produkten erfolgen. Zum anderen hat sie die erste Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel über eine bestimmte Smartphone-Anwendung mit Gutscheinen belohnt, die dann in derselben App für eingelöst werden konnten.

Beide Werbepraktiken hat das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt) im November per einstweiliger Verfügung untersagt; das OLG hat das nun bestätigt. Laut Begründung verstoßen die Gutscheinaktionen gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz (HWG). Paragraph 7 HWG verbietet beim Verkauf von Arzneimitteln das Anbieten und Ankündigen von nicht nur geringwertigen Werbegaben. Ob die Produkte rezeptpflichtig sind oder nicht, ist dabei unerheblich. „Geringwertige Kleinigkeit“ setzt das Gericht der Publikumswerbung mit maximal einem Euro an. Das Verbot der Wertreklame greife auch, wenn sie nicht für ein bestimmtes Arzneimittel, sondern für eine große Zahl von Heilmitteln eingesetzt werde.

Der Volltext des Urteils und seiner Begründung liegt noch nicht vor. Laut Mitteilung des OLG kann die Entscheidung vom Mai nicht angefochten werden; doch darf die belangte Apotheke versuchen, die zuständigen Gerichte im Hauptverfahren von einer anderen Rechtsauffassung zu überzeugen. Ob das niederländische Unternehmen angesichts der deutlichen Aussagen von LG und OLG diesen Rechtsweg beschreitet, bleibt abzuwarten.

Die einschlägigen Bestimmungen sind in der EU übrigens nicht überall gleich. Beispielsweise verbietet Österreich jegliches Hinwirken gegenüber Laien darauf, rezeptpflichtige Arzneimittel im Fernabsatz zu beziehen. Dafür sind die gesetzlichen Regeln für rezeptfreie Arzneimittel weniger streng. Hinzu treten zwar einschränkende Bestimmungen der österreichischen Apothekerkammer, deren Handhabe sicher aber nur auf Mitglieder erstreckt.

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(ds)



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Thunderbird 140 ist da: experimenteller Exchange-Support


Thunderbird 140 ESR ist da: Das neue Extended Support Release erweitert den E-Mail-Client um viele neue Funktionen im Vergleich zum ESR-Vorgänger 128. Außerdem bündelt Version 140 die Features, die Nutzer des regulären Release-Kanals bereits erhalten haben.

Der Dunkelmodus ist jetzt auch für die Nachrichtenansicht automatisch aktiv. Genauso können Anwender allerdings beim Schreiben von E-Mails mit einem Klick auf den Button im Header das helle Farbschema wieder aktivieren, während der Rest des Clients im Dark Mode bleibt.

Außerdem lässt sich das Layout von Thunderbird in den Einstellungen jetzt schnell anpassen: Mit einem Klick können Nutzer zwischen unterschiedlichen Ansichten – als Tabelle oder Karten – wechseln und letztere bei Bedarf weiter anpassen. Auch die Standardsortierung der Ordner und Thread-Optionen lässt sich hier konfigurieren. Neu ist ebenfalls, dass sich Ordner im Client selbst per Drag-and-drop beliebig verschieben lassen.

Thunderbird greift jetzt auf die nativen Benachrichtigungen des Betriebssystems zurück – egal ob Windows, macOS oder Linux. In ihnen können Nutzer direkt Aktionen vornehmen, um zum Beispiel E-Mails ohne Wechsel zum Client als gelesen zu markieren oder sie zu löschen. Ferner lassen sich eigene Aktionen für die Notifikationen hinterlegen. Administratoren können die Benachrichtigungen mit zentralen Richtlinien einrichten.

Den Account Hub haben die Entwickler neu gestaltet: In ihm können Nutzer neue Konten einrichten – allerdings bekommen sie ihn erst ab dem zweiten Zugang zu sehen. Ziel ist laut Thunderbird, dass sich weitere Konten einfacher als beim bisherigen Tab-Ablauf hinzufügen lassen. Der Account Hub funktioniert nicht nur mit E-Mail-Zugängen, sondern auch Kalender und Adressbücher – ist für letztere aber nicht standardmäßig aktiv.

Wer die Thunderbird-App auf dem Android-Smartphone verwendet, kann seine Einstellungen über einen QR-Code vom Desktop übertragen. Dabei werden neben den Konfigurationen der Konten auch Anmeldenamen und Passwörter übermittelt. Jeder QR-Code enthält nur einen Account; Thunderbird erstellt jedoch automatisch alle QR-Codes auf einmal, Nutzer müssen auf dem Desktop mit einem Klick zum nächsten wechseln und diesen scannen.

Noch experimentell ist der neue Microsoft-Exchange-Support: Er funktioniert derzeit ausschließlich mit E-Mails – also dem Einrichten des Zugangs, Ordner-Management und Schreiben, Senden und Empfangen von Nachrichten. Termine im Kalender und Kontakte lassen sich noch nicht mit Thunderbird verwalten. An der nativen Exchange-Unterstützung arbeiten die Entwickler schon länger, ursprünglich war sie initial für die ESR-Version 128 geplant. Aktuell benötigen Nutzer die Erweiterung Eule.

Hinzu kommen viele kleinere Änderungen und Bugfixes, die die Release Notes aufführen. Thunderbird 140 erscheint als Open-Source-Software und ist ab sofort verfügbar. Wer das Programm unter Linux per Snap oder Flatpak installiert hat, sollte das Update in den nächsten Wochen erhalten; im Windows Store soll es ebenfalls Mitte Juli erhältlich sein.


(fo)



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Kartendienst: KI bewertet Attraktivität der Gäste


Dank KI gibt es nun eine Attraktivitätskarte für Manhattans Restaurants – LooksMapping. Man kann sich auch das durchschnittliche Alter und Geschlecht der Besucher anzeigen lassen. Nicht, dass man als dickbäuchiger Grilltelleresser noch in einer Bar auf Profisportler mit Eiweißshakes trifft oder als hipper Tourist auf der Suche nach Foodspots für Instagram bei den Grannys im Café landet.

Um die Karte zu erstellen, hat der Programmierer Riley Walz die Profilbilder jener Menschen ausgewertet, die einen Ort bei Google Maps bewertet haben. An roten Plätzen findet man besonders heiße Menschen, blau ist eher nicht so attraktiv. Für Manhattan bedeutet das etwa, dass der gesamte Financial District an der nördlichen Spitze des Bezirks weniger attraktive Menschen anzieht, als etwa das angesagte East Village. Beides erscheint wenig verwunderlich.

Richtig tief blau wird es Richtung Harlem. Und da liegt auch die Krux der Karte. In Harlem leben viele dunkelhäutige Menschen und solche mit hispanischem Hintergrund. Die Bewertung der KI deutet auf einen Bias hin – man könnte auch sagen, sie ist rassistisch. Dazu schreibt der Ersteller direkt auf der Webseite, auf der die Karte eingebunden ist: Das Modell sei sicherlich voreingenommen und fehlerhaft. „Aber wir bewerten Orte nach den Menschen, die dort sind. Das haben wir schon immer gemacht. Und haben wir nicht auch Fehler?“ Die Webseite unterlege die alltäglichen, oberflächlichen Berechnungen nur mit Zahlen, schreibt Walz. „Sie hält unserer kollektiven Eitelkeit einen Spiegel vor.“

Walz hat in einem veröffentlichten Paper festgehalten, wie er für die Bewertungskarte vorgegangen ist. Knapp 600.000 Konten mit Profilbildern von Google-Maps-Nutzern habe er ausgewertet. Jedes Bild sei mittels eines von OpenAI entwickelten KI-Modells bewertet worden. Clip steht für Contrastive Language-Image Pre-Training und ist eigentlich dafür gemacht, die treffenste Bildunterschrift zu einem Bild auszuwählen. Für LooksMapping musste Clip Sätze wie „Sie ist attraktiv und schön“ oder „Sie ist unattraktiv und hässlich“ sowie „Eine junge Person“ oder „Eine alte Person“ mit den Bildern abgleichen. Erst ab 50 ausgewerteten Gesichtern pro Restaurant wurde der Durchschnitt ermittelt und auf der Karte eine Angabe gemacht.

Es gibt neben Manhattan auch Karten für Los Angeles und San Francisco. Während zumindest Downtown Manhattan insgesamt eher rot ist, gibt es im gesamten San Francisco schon weniger attraktive Plätze. Erstaunlicherweise gehen in Los Angeles offenbar besonders wenige attraktive Menschen in Restaurants.

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(emw)



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Wie man Wissensquellen im Netz zur Geldanlage für Einsteiger findet


Wer gut informiert Geld in Wertpapieren anlegen möchte und dabei die damit verbundenen Chancen erkennen und Risiken reduzieren will, findet im Web eine Menge Angebote. Doch neben seriösen Institutionen und Menschen tummeln sich dort auch jede Menge halbseidene Websites, Pod- und Videocasts, von Akteuren organisierter Kriminalität mal ganz abgesehen.

Wir haben einige Einstiegshilfen für Neulinge zusammengestellt. Darunter befinden sich Infoseiten bekannter Analysten ebenso wie Quellen, die vor unseriösen Angeboten warnen.

  • Anleger brauchen fundiertes Wissen, um selbstständig die richtigen Papiere zu finden.
  • Außer Grundlagenwissen findet man Hintergrundinformationen von erfahrenen Analysten und Institutionen.
  • Einige Grundregeln schützen vor schwarzen Schafen, außerdem informieren Aufsichtsbehörden.

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