Künstliche Intelligenz
OnePlus mit kompakter Wear-OS-Uhr und vier weiteren Produkten
Nachdem OnePlus erst Anfang Juni mit dem Pad 3 ein dünnes Top-Tablet mit schnellem Prozessor vorgestellt hatte, legt der Hersteller nun im Zuge seines Sommer-Lauch-Events mächtig nach: Neben den Smartphone-Modellen OnePlus Nord 5 und Nord CE 5 erweitert der Hersteller sein Ökosystem um die kompaktere OnePlus Watch 3 (43mm), ein Pad Lite und die Buds 4. Ob OnePlus sein Event absichtlich einen Tag vor Samsungs Galaxy-Unpacked gelegt hat?
OnePlus Nord 5 mit „Plus-Knopf“
Das OnePlus Nord 5.
(Bild: OnePlus)
Das 8,1 mm dünne Nord 5 ist eines der Highlights der Neuvorstellungen. Das Mittelklasse-Smartphone zum Preis von 449 Euro wird von einem Snapdragon 8S Gen 3 angetrieben, dem 8 oder 12 GByte LPDDR5X RAM und 256/512 GByte UFS-3.1-Speicher zur Seite stehen. Ferner besitzt es ein 144-Hz-OLED-Display mit einer Diagonale von 6,83 Zoll und einer Auflösung von 2800 × 1272 Pixeln. Der Akku des 211 g schweren Geräts misst 5200 mAh und lädt kabelgebunden mit bis zu 80 Watt.
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Die rückseitige Dual-Kamera besteht aus einem 50-Megapixel-Weitwinkel (Sony LYT-700 CMOS, IMX906) und einer Ultraweitwinkel-Kamera mit acht Megapixeln (OmniVision OV08D10). Für Selfies ist auf der Vorderseite ein 50-MP-Sensor integriert.
Das Nord 5 besitzt ähnlich wie das kompakte OnePlus 13T einen sogenannten Plus-Button, der den Alert-Slider ersetzt und ähnlich wie die Aktionstaste von Apples iPhones mit verschiedenen Funktionen belegt werden kann.
Ähnlich wie Apples Aktionstaste am iPhone: der Plus-Knopf am OnePlus Nord 5.
(Bild: OnePlus)
Im Nord CE5 stecken ein Dimensity-8350-Apex-Prozessor von MediaTek und 8 GByte RAM sowie 128 beziehungsweise 256 GByte UFS3.1-Speicher. Das 120-Hz-Display ist mit 6,77 Zoll kleiner als das des Nord 5 und auch beim Sensor der Weitwinkel-Kamera (Sony LYT-600, ebenfalls 50 MP) spart OnePlus. Die Ultraweitwinkel-Kamera ist mit dem OmniVision-Sensor OV08D10 identisch ausgestattet.
Das OnePlus Nord CE5.
(Bild: OnePlus)
Der Akku des CE5 ist mit 5200 mAh genauso groß wie der des Nord 5 und unterstützt ebenso Laden mit 80 Watt. Preislich geht es beim CE5 mit 350 Euro los.
In puncto Updates verspricht der Hersteller vier große Android-Versionen und sechs Jahre Sicherheitspatches. Ausgeliefert wird das Gerät mit Android 15 und Google Gemini.
OnePlus Watch 3 43: Kompakte Wear-OS-Uhr
Die neue OnePlus Watch 3 43 mm ergänzt das größere Uhren-Modell des Herstellers mit 47-mm-Gehäuse, das Anfang 2025 erschienen ist. Die neue Version ist nicht nur kompakter, sondern verzichtet auch auf eckige Designelemente rund um die drehbare Krone und den Knopf zugunsten eines kreisrunden Designs. Das Gehäuse besteht weiterhin aus Edelstahl.
OnePlus Watch3 43mm.
(Bild: OnePlus)
Die kleinere Bauform des 43-mm-Modells ist laut Hersteller sieben Prozent dünner und 28 Prozent leichter als das große Modell. Die Größenreduktion geht auf Kosten des Akkus, der nur 50 Prozent der Akkulaufzeit der 47-mm-Version bieten soll. OnePlus spricht von 60 statt 120 Stunden Laufzeit bei normalen Einstellungen. Zudem ist das Display des kleinen Modells mit 1000 Nits Spitzenhelligkeit dunkler als die 2200 Nits der 47-mm-Uhr.
Wie die große Version basiert die 43-mm-Version auf Googles Wear OS 5 und wird von Qualcomms Mobilprozessor Snapdragon W5 Gen 1 angetrieben. Ein stromsparender Controller vom Typ Bestechnic BES2800BP soll zur Verlängerung der Akkulaufzeit beitragen. Zu neuen Funktionen gehören ein Zyklus-Tracking und eine aktualisierte Version des Wellness-Scores, die laut Hersteller mithilfe des Barometers die Müdigkeit erfassen können soll.
Die Watch 3 43 mm kostet laut Hersteller 300 Euro und wird zum Marktstart für 280 Euro angeboten. Interessierte können zwischen den Farben Schwarz und Weiß wählen.
Buds-4-Ohrstöpsel und Budget-Tablet
OnePlus Buds 4.
(Bild: OnePlus)
Mit den OnePlus Buds 4 hat der Hersteller seine Budget-Ohrstöpsel mit aktiver Geräuschunterdrückung (Active Noise Cancelling, ANC) neu aufgelegt. Sie sind in Grün sowie Grau erhältlich und unterstützen sowohl Hi-Res- als auch Spatial-Audio. In jedem der Ohrstöpsel stecken 11 und 6 mm große Treiber. Die Bedienung erfolgt über seitliche Touch-Elemente, die leicht konkav geformt sind. Die Buds 4 kosten 119 Euro.
Das OnePlus Pad Lite im optionalen Case.
(Bild: OnePlus)
Das OnePlus Pad Lite ergänzt das Tablet-Portfolio des Herstellers. Es hat ein 11-Zoll-LC-Display (1920 × 1200 Pixel) mit 90 Hz und einen großen 9340-mAh-Akku, der mit bis zu 33 Watt lädt. Als Prozessor ist MediaTeks Mittelklassemodell Helio G100 verbaut. Das Basis-Modell 229 Euro kommt mit 6 GByte RAM und 128 GByte Speicher. Für 30 Euro mehr erhält man 8 GByte RAM, 256 GByte Speicher und LTE-Support.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Wie ins Meer pinkeln: KI vergiften helfe nicht
Wenn Daten fehlerhaft sind oder sogar absichtlich irritierend, spricht man davon, dass diese vergiftet sind. Damit sollen wiederum KI-Modelle irritiert oder gestört werden. Lernen diese von vergifteten Daten, liefern sie Ergebnisse auf Basis der falschen Informationen. Doch das sei nicht so einfach wie es zunächst klingt, sagt auch Xe Iaso. Er ist Gründer eines Software-Unternehmens, das einen anderen Weg geht, um Inhalte vor KI-Modellen zu schützen – hat also ein Interesse.
Iaso vergleicht in einem Gespräch mit 404 Media das Vergiften von Daten, die zu Trainingszwecken genutzt werden, damit, dass man als einzelne Person zwar ins Meer pinkeln könne, es aber dennoch ein Meer bleibe. Zudem kritisiert Iaso, dass dadurch gegebenenfalls Ressourcen verbraucht werden, die nicht verbraucht werden müssten.
Tatsächlich ist die Wirksamkeit von Tools wie Nightshade, bei dem Bilder mit falschen Informationen zu den Bildern versehen werden, fraglich, sofern es nur sehr wenige Künstler oder Einzelpersonen machen. Pinkeln Menschen überall auf der Welt ungefiltert ins Meer, hätte das womöglich doch einen Effekt auf die Wasserqualität.
Bots ausschließen statt Daten vergiften
Statt der Vergiftung schlägt Iaso seine eigene Software vor. Mit dieser könnte auf technischer Ebene ausgeschlossen werden, dass Crawler Inhalte für das KI-Training abgreifen. Anubis zwingt Bots, kryptografische Rechenaufgaben im Browser zu lösen. Das ist teuer für jene, die Bots losschicken. Es ist eine Art unsichtbares Captcha, Menschen müssen die Aufgaben freilich nicht lösen.
Es hat sich zuletzt allerdings gezeigt, dass großangelegte Kampagnen, um Trainingsdaten zu vergiften, schon Wirkung zeigen. Russland soll zahlreiche Webseiten betreiben – mit der ausschließlichen Absicht, KI-Modelle sowohl beim Training als auch in der Echtzeit-Suche mit ausgewählten Informationen zu versorgen. Die Echtzeit-Suche ist besonders anfällig für Angriffe. Informationen und Anweisungen können etwa auf Webseiten versteckt sein, so dass Menschen sie nicht sehen. Falsche Informationen können dann auch weitreichende Folgen für die gesamte Schlussfolgerung etwa auch bei Reasoning-Modellen haben.
(emw)
Künstliche Intelligenz
Globalfoundries will CPU-Urgestein MIPS Technologies übernehmen
Beim CPU-Designer MIPS Technologies bahnt sich eine weitere Übernahme an. Der Chipauftragsfertiger Globalfoundries will MIPS übernehmen – beide Firmen haben sich bereits auf die Formalitäten geeinigt. Zu den finanziellen Details schweigen sie sich aus. Noch bis zum Jahresende soll die Übernahme abgeschlossen sein.
MIPS wurde ursprünglich im Jahr 1984 als MIPS Computer Systems gegründet und spezialisierte sich auf die Entwicklung der eigenen CPU-Befehlssatzarchitektur Microprocessor Without Interlocked Pipeline Stages. Dabei handelte es sich bereits um eine RISC-Architektur (Reduced Instruction Set Computer).
Mittlerweile ist MIPS allerdings auf die Entwicklung von CPU-Kernen mit dem offenen Befehlssatz RISC-V und von KI-Rechenwerken umgeschwenkt. Dazu gehören Designs für Fahrzeuge (Automotive) und Edge-Systeme.
Fertigungstechnik und Designs aus einer Hand
Globalfoundries will MIPS als eigenständige Firma weiterführen. Das zugewonnene geistige Eigentum (Intellectual Property, IP) soll das Herstellerportfolio erweitern. Globalfoundries dürfte kommende Designs stark an die eigenen Fertigungsprozesse anpassen, um Kunden mit anpassbaren Chips anzulocken. Die Firma stellt dann nicht nur die Chips her, sondern hilft auch beim Entwurf.
Die Übernahme dürfte derweil nicht allzu teuer sein. Im Jahr 2013 übernahm der britische GPU-Entwickler Imagination Technologies MIPS für 100 Millionen US-Dollar. Nachdem der Investor Canyon Bridge Capital Partners die Firma Imagination 2017 übernommen hatte, ging MIPS an Tallwood Venture Capital. 2018 übernahm das KI-Start-up Wave Computing MIPS. Im Rahmen von dessen Insolvenz wurde MIPS wieder als eigenständige Firma ausgegliedert.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Klagewelle absehbar: 5.000 Euro Schadenersatz wegen Meta Business Tools
5.000 Euro Schadenersatz soll Meta Platforms einem deutschen Facebook-Nutzer bezahlen. Grund sind die bei zahllosen Webseiten und Apps eingebetteten Meta Business Tools. Diese sammeln personenbezogene Daten, die Meta für Profiling der Nutzer zusammenführt. Damit verstoße Meta massiv gegen europäischen Datenschutz und fahre in der Folge Milliardengewinne mit personalisierter Werbung ein, so das Landgericht Leipzig. Dafür stünden einem durchschnittlichen Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadenersatz zu (Az. 05 O 2351/23).
„Jeder Nutzer ist für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat“, fasst eine Pressemitteilung des LG Leipzig zusammen. „Die Daten sendet Meta Ireland (die Niederlassung Meta Platforms in der EU, Anmerkung) ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in für den Nutzer unbekanntem Maß aus.“
Die Verarbeitung personenbezogener Daten sei „besonders umfangreich“, betreffe „potenziell unbegrenzte Datenmengen“ und habe die „nahezu vollständige Überwachung des Online-Verhaltens des Nutzers zur Folge“. Das führe laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem Gefühl der kontinuierlichen Überwachung des gesamten Privatlebens. Und dafür stünde den Betroffenen europarechtlich immaterieller Schadenersatz zu.
Wahrscheinlich ist die 2023 ergangene EuGH-Entscheidung Az. C-252/21 gemeint, Teil eines Rechtsstreits zwischen dem Datenkonzern und dem deutschen Bundeskartellamt. Im Verfahren C-300/21 („Österreichische Post“) hat der EuGH erkannt, dass die DSGVO einerseits keine Erheblichkeitsschwelle für Schadenersatz festlegt, andererseits ein Kausalzusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und dem Schaden gegeben sein muss. Der deutsche Bundesgerichtshof
Höher als gewohnt
Während sich andere deutsche Gerichte bislang auf nationales Recht gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gestützt haben, bezieht sich die 5. Zivilkammer des LG Leipzig ausschließlich auf Artikel 82 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). So gelangt sie zu einem deutlich höheren Schadenersatzbetrag als bislang in Deutschland üblich: 5.000 Euro. Zum Vergleich: Das Landgericht Stuttgart hat in einem ähnlichen Fall im Februar 300 Euro zugesprochen (Az. 27 O 190-23). Der deutsche Bundesgerichtshof hat für Kontrollverlust über die eigenen Daten durch unzulässiges Scraping von Facebook-Profile 100 Euro als angemessenen Schadenersatz erachtet (Az. VI ZR 10/24); auf dieser Grundlage organisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine gemeinsame Klage deutscher Nutzer gegen Facebook.
Meta Platforms kann und wird voraussichtlich Rechtsmittel gegen das aktuelle Urteil aus Leipzig einlegen, um eine teure Klagewelle zigtausender Deutscher hintanzuhalten. Denn so eine Entwicklung ist durchaus absehbar, weiß auch die 5. Zivilkammer in Leipzig: Ihr Urteil könnte dazu führen, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne ihren individuellen Schaden explizit darzulegen. Doch gerade durch private Klagen vor Zivilgerichten könne die DSGVO effektiv durchgesetzt werden, jenseits der Arbeit von Datenschutzbehörden.
Juristische Angriffspunkte
Der Originaltext der Entscheidung vom 4. Juli liegt noch nicht vor. Die (hinsichtlich juristischer Details mit Vorsicht zu genießende) Pressemitteilung des Gerichts lässt Angriffsmöglichkeiten vermuten. Beispielsweise verweist das Gericht auf die hohen Werbeumsätze Meta Platforms im dreistelligen Milliardenbereich und unterstreicht, dass der finanzielle Wert umfassender Personenprofile auf datenverarbeitenden Märkten enorm hoch ist. Offen bleibt dabei, was diese Fakten mit der Schwere des erlittenen immateriellen Schadens des Klägers zu tun haben.
Den konkreten immateriellen Schaden und den Kausalzusammenhang mit der DSGVO-Verletzung hat das Landgericht übrigens nicht erhoben. Es hat den Kläger nicht befragt, weil es der Auffassung war, dieser könne lediglich über ein „im Allgemeinen eher diffuses Gefühl des Datenverlusts und der Verunsicherung“ sprechen. „Das Gericht stellt deshalb für eine Mindestentschädigung von 5.000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab.“ Ob der Kläger durchschnittlich betroffen ist, blieb unergründet.
Gleichzeitig muss Meta versuchen, das Urteil grundsätzlich und nicht nur der Höhe nach zu bekämpfen. Selbst ein auf ein Zehntel reduzierter Schadenersatz würde zigtausende Deutsche dazu bewegen, sich ihren Schaden ersetzen zu lassen. heise online hat Meta Platforms zu einer Stellungnahme eingeladen.
(ds)
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