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Datenschützer: Massen-Zuverlässigkeitsprüfung bei Fußball-EM war rechtswidrig
Voriges Jahr sollten massenhafte Zuverlässigkeitstests von Hunderttausenden von Personen dafür sorgen, dass die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ein Sommermärchen wird. Doch mittlerweile kritisieren die Datenschutzbehörden aus Nordrhein-Westfalen (NRW) und Berlin, dass es für diese Grundrechte beeinträchtigende Musterung teilweise gar keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Polizei und Verfassungsschutz hatten damals eine sechsstellige Anzahl von Menschen durchleuchtet, die im Hintergrund des Turniers arbeiteten und Zugang zu sensiblen Bereichen hatten.
Als Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) wird ein Background-Check bezeichnet. Dabei sichtet die Polizei, ob sicherheitsrelevante Erkenntnisse über eine Person vorliegen. Diese Informationen werden dann an den Veranstalter übermittelt. Grundsätzlich müssen die Betroffenen vor einer solchen Maßnahme informiert werden und einwilligen. Auch wenn die Rechtslage je nach Bundesland variiert, war bei der EM der Verfassungsschutz in vielen Fällen involviert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) glich die Daten der zu akkreditierenden Personen laut einem Bericht von Netzpolitik.org sogar in einem „Massendatenverfahren“ automatisiert mit seinen Dateisystemen ab und übermittelte ein Gesamtvotum an die zuständigen Genehmigungsbehörden.
ZÜP-Betroffene waren laut der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp „standardmäßig“ eine Vielzahl von Personengruppen, darunter UEFA-Freiwillige, privates Sicherheitspersonal, Catering- und Reinigungskräfte, Medienvertreter, Sponsoren und medizinisches Personal. Die genaue Zahl der überprüften Personen ist schwer zu ermitteln. Das BfV spricht von einer „großen Anzahl“. Anfragen von Netzpolitik.org in mehreren Bundesländern deuten auf weit über 100.000 überprüfte Personen hin: Die Berliner Polizei kontrollierte allein für das Olympiastadion, die Fanzone und Teamhotels über 75.000 Datensätze. Das NRW-Innenministerium verzeichnete 90.000 ZÜP. In Hamburg gab es über 53.000 Überprüfungen.
Es kam auch zu Mehrfachüberprüfungen und Wiederholungen aufgrund abweichender Personendaten. Trotz dieser Dopplungen erscheint es plausibel, dass der Verfassungsschutz eine sechsstellige Zahl von Menschen überprüfte – und die Polizeien der Länder insgesamt noch deutlich mehr.
NRW: Keine Rechtsbasis
Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk beklagt, dass es für diese massenhaften Überprüfungen keine ausreichende gesetzliche Basis gegeben habe. Das Innenministerium und das Landeskriminalamt NRW verweisen auf Paragraf 9 des Polizeigesetzes. Dieser erlaubt zwar Datenverarbeitungen unter bestimmten Voraussetzungen, erwähnt aber weder Zuverlässigkeitsüberprüfungen noch Großveranstaltungen explizit.
Gayk argumentiert, dass eine reine Einwilligung der Betroffenen nicht ausreiche: Diese werde nicht freiwillig erteilt, wenn eine Teilnahme an der EM-Organisation davon abhänge. Die Kontrolleurin fordert die Landesregierung und das Parlament auf, eine „tragfähige“ Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Innenministerium sieht dagegen keine Notwendigkeit hierzu, da andere Länder ebenfalls an der Einwilligung festhielten.
Berlin: Verfassungsschutz-Anfrage nicht gedeckt
In Berlin regelt Paragraf 45 des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ZÜPs. Kamp bemängelt aber, dass die Anfragen an den Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste darin nicht vorgesehen seien. Die Möglichkeit sei zwar in den Datenschutzinformationen erwähnt worden, reiche aber nicht aus.
Jeder Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfe einer klaren und bestimmten gesetzlichen Grundlage, hebt die Datenschutzbeauftragte hervor. Dies gelte vor allem für die Datenübermittlung zwischen Polizei und Geheimdiensten. Die Berliner Polizei sieht das anders und will an ihrer Praxis festhalten.
Unterschiedliche Handhabe in den Bundesländern
ZÜPs behandeln die Länder recht unterschiedlich. In Hamburg ist die Anfrage beim Verfassungsschutz durch das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) vorgeschrieben. In Sachsen konnte die Landesdatenschutzbeauftragte die Polizei davon überzeugen, auf Regelabfragen beim Verfassungsschutz zu verzichten. Solche Ersuchen seien nur im Einzelfall bei konkreten Anhaltspunkten für Gewaltbereitschaft zulässig, heißt es dort. Die Bayerische Polizei hat ebenfalls keine Regelanfragen gestellt, da das Polizeigesetz solche Übermittlungen nur mit Begründung der Erforderlichkeit zulässt.
Die bei der EM aufgeworfenen Fragen zu den Überprüfungen betreffen auch andere Großveranstaltungen wie Musikfestivals oder den Christopher Street Day (CSD). Allgemein veranschaulicht das offenbar gewordene Vorgehen die Komplexität und die rechtlichen Grauzonen im Umgang mit sensiblen Daten bei Großereignissen.
(mki)
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China: Florierender Automarkt vor dem Ende von Subventionen
Steuergeld als finanzieller Anreiz zum Erwerb eines Neuwagens funktioniert nicht nur in Deutschland. Auch in China lässt sich ein Effekt auf das Kaufverhalten feststellen. Autokäufer nutzten noch einmal Subventionen für die Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen aus, bevor sie in einigen großen Städten der Volksrepublik ausliefen. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat zogen die Auslieferungen an Endkunden um gut 18 Prozent auf 2,08 Millionen Pkw an, wie der Branchenverband PCA (China Passenger Car Association) mitteilte. Das war für den Monat Juni zudem ein Rekord. Auch im Vergleich zum Vormonat legten die Verkäufe zu, obwohl der Juni wegen des einsetzenden warmen Wetters üblicherweise als ein schwächerer Monat für die Branche gilt.
Rabattschlacht am Ende
In einigen Provinzen wie Guangdong, Henan und Zhejiang enden Kaufanreize früher als ursprünglich geplant. Zudem hat sich die im Land grassierende Rabattschlacht laut Angaben des PCA-Verbands besonders in den vergangenen zwei Monaten deutlich beruhigt. Dies könnte Kunden ebenfalls zum Gang zum Händler bewogen haben, bevor Rabatte möglicherweise zurückgefahren werden. Die Verkäufe von sogenannten New Energy Vehicles (NEV) – vor allem Autos mit Elektro- und Hybridantrieben – stiegen im Juni im Jahresvergleich noch etwas stärker als der Gesamtmarkt um fast 30 Prozent auf 1,11 Millionen Autos.
Im vergangenen Jahr wurden in China mehr als 31 Millionen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erstmals zugelassen. Unter den alternativen Antrieben dominierte der batterieelektrische, allerdings nicht mehr ganz so stark wie in den Jahren zuvor. Aufgeholt in der Gunst der Kunden haben Plug-in-Hybride. Auch in den ersten fünf Monaten dieses Jahres legte der Absatz von Plug-in-Hybriden und Elektroautos weiter zu. Modelle mit alleinigem Verbrennungsmotor sind immer weniger gefragt.
Der Automarkt in China ist für die deutschen Autokonzerne enorm wichtig. In den vergangenen Jahren stockte das einst so rasante Wachstum für Volkswagen mit den Marken Audi und Porsche, aber auch für die Konkurrenten BMW und Mercedes. Einerseits setzen lokale Elektroautohersteller mit Billigpreisen vor allem dem Massenhersteller Volkswagen zu. Wohlhabende Chinesen hadern zudem mit der Wirtschaftsflaute und der Immobilienkrise im Land, weswegen auch die teuren Marken in China Absatzprobleme haben.
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(mfz)
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Apple vs. US-Regierung bei iPhone-Produktion: „Tim Cook macht es einfach nicht“
Die US-amerikanische Regierung versucht weiter, Apples Management dazu zu bewegen, eine iPhone-Fertigung im Inland aufzubauen. Der Erfolg ist bislang allerdings mäßig. Peter Navarro, seines Zeichens Seniorberater des Weißen Hauses für Handel und Produktion, kritisierte nun Apple-CEO Tim Cook direkt. In einem Interview mit dem US-Börsensender CNBC sagte er, schon während der ersten Trump-Administration (bis 2021) habe der Apple-Chef „ständig um mehr Zeit gebeten, seine Fabriken aus China umzuziehen“.
Silicon-Valley-Seifenoper Reshoring
Der Konflikt um Apples Produktionsverlagerung sei wohl „die am längsten laufende Seifenoper“ im ganzen Silicon Valley. „Mein Problem ist, dass Tim Cook nie Schritte unternimmt, es wirklich zu tun.“ Dabei gebe es „neue fortschrittliche Herstellungsverfahren“ und auch in Sachen KI bewege sich viel, so Navarro. Entsprechend ist es für ihn unvorstellbar, dass Tim Cook seine iPhones „nicht in diesem Land“ produzieren könne. Doch Apple wehrt sich gegen Versuche eines Reshorings in die Heimat.
Tatsächlich unternimmt Apple durchaus Schritte, seine Fabriken aus China abzuziehen – beziehungsweise mehr Kapazität außerhalb der Volksrepublik aufzubauen. Doch das passiert nicht in den USA, sondern in Indien oder Vietnam. Präsident Trump hatte dies offen kritisiert, zuletzt waren die Zölle auf Waren aus Vietnam signifikant erhöht worden. Apple selbst äußert sich zu einer Produktionsverlagerung beim iPhone nicht.
Apple hat in den USA produziert, bis Cook kam
Nach der Rückkehr von Steve Jobs zu Apple im Jahr 1997 hatte der Konzern noch einige Fabriken in den USA. Doch nach und nach wurden diese aufgegeben – zuerst an Fertiger verkauft und dann ganz geschlossen. An die Stelle trat ein milliardenschwerer Produktionsaufbau in China, hinter dem insbesondere Tim Cook steckte. Seine Philosophie: Möglichst kein Inventar halten, stattdessen liegt es bei Fertigern wie Foxconn. Die Strategie wird nun auch in Indien fortgesetzt.
Zwar hatte Apple für teure Produkte wie den Mac Pro auch Fabriken in Texas aufgezogen, die Fertiger für den Konzern starteten. Doch das ist im Vergleich zur gigantischen iPhone-Produktion nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wirtschaftswissenschaftler sehen es als nahezu nicht umsetzbar an, die chinesische Lieferkette in den USA zu replizieren, ohne die Preise stark zu verteuern. Apple sieht derzeit allerdings auch keinen Bedarf. Es ist eher damit zu rechnen, dass der Konzern die Importzölle zahlt, die die Trump-Administration erhebt – ausgeglichen gegebenenfalls durch Preiserhöhungen.
(bsc)
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Wirtschaftsministerin Reiche räumt grünem Wasserstoff nicht mehr Priorität ein
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will den „Auf- und Ausbau einer Infrastruktur für die Erzeugung, die Speicherung, den Import und Transport von Wasserstoff“ beschleunigen. Das geht aus einem neuen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Hochlauf für das begehrte Gas vom Montag hervor. Im Zentrum soll dabei „die Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren“ stehen, auch um die Klimaziele zu erreichen. Im Vergleich zu einem früheren Anlauf der Ampel-Koalition hat Reiche die Anforderungen an grünen Wasserstoff, der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wird, abgeschwächt.
„Ziel ist es, die Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen“, heißt es in Paragraf 1 des Entwurfs des Beschleunigungsgesetzes, den der Newsletter-Dienst Table.Briefings veröffentlicht hat. Dazu soll nur noch „ferner“ eine „treibhausgasneutrale, sichere und umweltverträgliche Erzeugung“ gewährleistet werden. Der Zusatz, dass diese hauptsächlich „aus erneuerbaren Energien“ zu erfolgen habe, fehlt.
Zudem soll das „überragende öffentliche Interesse“, das im früheren Entwurf nur für Elektrolyseure vorgesehen war, die von 2029 an mindestens zu 80 Prozent erneuerbaren Strom nutzen, jetzt unabhängig vom verwendeten Strom gelten. Mit einer ähnlichen Formulierung beschloss der Bundestag jüngst ein Gesetz, um beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen Dampf zu machen. Weitere Priorität des Reiche-Entwurfs: „Zusätzlich werden Aufsuchung und Förderung von natürlichem Wasserstoff und Helium als wichtige Rohstoffe für die deutsche Wirtschaft und Industrie erleichtert.“
ArcelorMittal und Leag ziehen zurück
Die Ampel sah grünen Wasserstoff als Eckpfeiler der ökologischen Transformation der Industrie an. Doch dieses ehrgeizige Projekt steht vor großen Hürden. Ein aktueller Rückschlag ist der Rückzug von ArcelorMittal aus den Projekten zur Grünstahlproduktion in Bremen und Eisenhüttenstadt. Der zweitgrößte Stahlkonzern der Welt verzichtete auf Beihilfen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro mit der Begründung, dass die Vorhaben hierzulande aufgrund hoher Energiekosten und unzureichender Förderung nicht wirtschaftlich seien. Ferner hat der Energiekonzern Leag seine Pläne zum Bau eines Elektrolyseurs – einer Schlüsselkomponente für die Produktion von grünem Wasserstoff – in Sachsen abgesagt.
Zusätzlich zu diesen Herausforderungen gibt es eine Kursänderung bei den geplanten Backup-Gaskraftwerken. Anders als ihr Vorgänger Robert Habeck (Grüne) beabsichtigt Reiche, auf eine verbindliche Umrüstung dieser Anlagen auf Wasserstoff zu verzichten.
Alle Farben
„Wir werden den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beschleunigen und pragmatischer ausgestalten“, schreiben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag. „Im Hochlauf müssen wir alle Farben nutzen“ – also nicht nur grünen Wasserstoff.
Die Bundesregierung setzte sich zu Zeiten der einstigen Großen Koalition mit ihrer Strategie das Ziel, Deutschland beim Einsatz von Wasserstoff als klimafreundlichen Energieträger global zum Vorreiter zu machen. Laut dem Papier „ist nur grüner Wasserstoff auf Dauer nachhaltig“. Im Vordergrund stand 2021 also noch die Elektrolyse, bei der Wasser mithilfe von Strom etwa aus Wind- und Solarkraft in Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt wird.
Die Exekutive ging aber schon damals unter Verweis auf Markterfordernisse davon aus, dass zumindest übergangsweise auch „CO₂-neutraler Wasserstoff“ eine Rolle spielen müsse. Dessen Treibhausgasbilanz könnte prinzipiell zwar auf Netto Null hinauslaufen. Schädliche Emissionen müssten dafür aber durch Reduktionsmaßnahmen aus der Atmosphäre entfernt werden. Als Beispiele gelten blauer und türkiser Wasserstoff. Bei ersterem lautet der Anspruch, das bei der Herstellung produzierte CO₂ abzuscheiden und etwa unterirdisch zu speichern. Türkiser Wasserstoff wird über die thermische Spaltung von Methan hergestellt – oft mithilfe von Erdgas.
(mki)
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