Datenschutz & Sicherheit
Du hast Überwachungsinstrumente im Portemonnaie
Er wartet in deinem Portemonnaie auf seinen Einsatz. Schon jahrelang ist er unterwegs und meldet seinen Standort, wann immer er gescannt wird – was ziemlich oft passiert. Er kann deine Interessen und Bedürfnisse nachvollziehbar machen, persönliche Verbindungen und Geschäftsbeziehungen aufzeigen.
Er ist ein Geldschein, ein bedruckter Streifen aus Baumwollfasern mit zwei Buchstaben und einer zehnstelligen Zahlenkette in der oberen rechten Ecke auf seiner Rückseite – seiner einmaligen Seriennummer. Ein beispielhafter Zwanziger vielleicht. Er wird im Laufe seines Lebens an unzähligen Positionen registriert. Er durchläuft etwa Automaten für Fahrkarten, Parkscheine, Snacks, Kaffee, Zigaretten, Fotos oder Glücksspiel, und immer wieder Geräte, die Geld zählen, prüfen und sortieren. Maschinen mit modernen Banknoten-Verarbeitungs-Modulen können Seriennummern tracken.
Selbst wenn ein Mensch die Banknote einkassiert, ist sie nicht vor automatisierter Seriennummern-Erkennung geschützt. Denn die Einnahmen der meisten Geschäfte werden täglich von Geldtransportunternehmen abgeholt. Und die jagen das Geld in ihren Cash-Centern durch Banknotenprüf- und -sortiermaschinen, die auch Seriennummern auslesen können.
Der umfassende Einsatz von automatisierter Seriennummernerkennung bietet die technische Infrastruktur für eine detailreiche Nachverfolgung der Reise von Geldscheinen. Und es gibt zunehmend Bestrebungen, die anfallenden Daten zu speichern und zusammenzuführen. Bargeld wird so zum Überwachungsinstrument.
Strafverfolgungsbehörden nutzen die Seriennummern-Nachverfolgung bereits für Ermittlungen. Die Industrie möchte damit die Bargeldlogistik optimieren. Und auch neugierige Menschen tracken Bargeld als Freizeit-Beschäftigung. „Weil es Spaß macht!“, heißt es auf einer Website für leidenschaftliche Euro-Banknoten-Tracker*innen.
Dabei gibt es eine Menge Zahlungen, die einige Menschen lieber anonym abwickeln: Ausgaben für gesundheitliche Probleme oder sexuelle Spielarten beispielsweise, aber auch Spenden an politische Organisationen. Wenn der Schein, den ein hoher Beamter heute abgehoben hat, morgen in einer Arbeitsstätte für Sexarbeiter*innen auftaucht, kann ihn das erpressbar machen. Wenn ein ungeouteter Mensch mit einem getrackten Geldschein eine queere NGO unterstützt, kann das mancherorts seine Existenz bedrohen.
Bargeld ist populär – auch wegen des Datenschutzes
Über 80 Prozent der Deutschen sehen im Datenschutz ein Argument für Bargeldzahlungen. Mehr als zwei Drittel finden, dass Bargeld eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft hat. Laut der aktuellsten Erhebung wurden 2023 immer noch über die Hälfte aller Bezahlvorgänge mit Bargeld abgewickelt. 395 Milliarden Euro bunkern die Menschen in Deutschland in bar.
Datenschützer*innen warnen vor einer neuen Form der Massenüberwachung und dem immensen Grundrechtseingriff, den Bargeld-Tracking potenziell bedeutet. Die Bundesbank verweist darauf, dass der Schutz der Privatsphäre für viele Menschen ein wichtiger Vorteil des Bargelds sei. Menschen in Deutschland hätten ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dabei verfolgt die deutsche Zentralbank selbst zu gewissen Gelegenheiten den Weg bestimmter Banknoten. „Es ist davon auszugehen, dass sich das Seriennummernlesen dauerhaft und irreversibel etablieren wird“, schreibt sie in einem internen Dokument von 2021, das netzpolitik.org per Informationsfreiheitsanfrage veröffentlicht hat.
Wer in die Welt des Bargeld-Trackings eintaucht, nimmt Geld anders wahr. Die Scheine erzählen dann nämlich Geschichten. In diesem Artikel erkunden wir, wie Bargeldindustrie, Strafverfolgungsbehörden und Zentralbanken weltweit an der Nachverfolgung von Bargeld arbeiten. Wir schauen uns an, wie deutsche Polizeien und Staatsanwaltschaften Bargeld-Tracking nutzen. Und wir lernen ein ziemlich unbekanntes Start-up kennen, das Seriennummern an einem zentralen Knoten des Bargeldkreislaufs sammelt und Einblicke in die Datenbank an Ermittlungsbehörden verkauft.
„Eine vielversprechende Technologie“
Die nötige Technik, um den Weg einer Banknote nachzuverfolgen zu können, existiert bereits und wird in zahlreichen Ländern eingesetzt. Der Lobbyverband der Zentralbanken und Unternehmen der Bargeldindustrie, die International Association of Currency Affairs (IACA), hält das Bargeld-Tracking, im Fachsprech „Cycle-Cash Visibility and Collaboration“ genannt, für eine vielversprechende Technologie. Sie soll Bargeld effizienter handhabbar machen.
Wo die Branche die Zukunft sieht, zeigt die Auszeichnung für besonders fortschrittliche Lösungen der Bargeldnachverfolgung, die IACA Ende Mai vergeben hat. Gewonnen hat sie der japanische Konzern Glory Ltd mit einer Reihe von Projekten in Europa, bei denen Banken und Geldtransportunternehmen Seriennummern erfassen und automatisch nach Nummern gesucht wird, die in kriminelle Handlungen verwickelt waren.
Die Firma entwickelte auch Kibango, eine Software für Analyse und Management von Seriennummern. Darin lassen sich Seriennummern-Suchlisten importieren. Jede Banknote, die von einem Geldautomaten abgehoben werde, könne damit nachverfolgt werden, so Werbematerial der Firma. Derartige Software löst, wenn unser Beispiel-Zwanziger auf einer Suchliste verzeichnet ist, einen Alarm aus, sobald er irgendwo gescannt wird.
Diese Staaten tracken Bargeld bereits sehr genau
In China müssen Geldautomaten die Seriennummer jeder Banknote, die sie auszahlen, einem Konto zuordnen. So ist bei jedem Schein klar, wer ihn in Umlauf gebracht hat. Einige Geräte erfassen sogar biometrische Daten der abhebenden Person.
In Südafrika betreibt die Zentralbank eine Echtzeit-Nachverfolgung von Bargeldbewegungen, so Pearl Kgalegi, Chefin des dortigen Währungsmanagements, auf einer IACA-Tagung. Informationen aus Geldautomaten würden in einer zentralen Datenbank gesammelt und mit Sicherheitsbehörden geteilt. Seit dies geschehe, gäbe es mehr Verhaftungen, zum Beispiel nach Bankautomatensprengungen.
Die kanadische Zentralbank führt eine Datenbank mit Daten zu allen in Umlauf befindlichen kanadischen Banknoten, um Abnutzungserscheinungen zu erfassen. Die Bank of Israel hat ebenfalls eine Banknoten-Datenbank.
In den USA betreibt ein Zusammenschluss von 10.800 US-Strafverfolgungsbehörden, Regional Information Sharing Systems (RISS) genannt, ein Netzwerk von Geldzählmaschinen und eine Datenbank, in der die erfassten Geldscheine mit Fotos und Seriennummern gespeichert werden. Ermittler*innen teilnehmender Behörden können diese Datenbank durchsuchen. In Hawaii sei damit ein Drogengroßhändler gefasst worden, nachdem man Geld verfolgt hatte, das bei einem Kunden beschlagnahmt, registriert und wieder ausgehändigt worden sei, so eine RISS-Broschüre.
Auch deutsche Sicherheitsbehörden verwenden registrierte Geldscheine aktuell als Ermittlungsinstrument. Und gerade gibt es Bestrebungen, deren Bargeld-Tracking auf ein ganz neues Level zu heben.
Diese Straftaten verfolgt die deutsche Polizei mit Bargeld-Tracking
Die deutsche Polizei nutzt spätestens seit den 70er Jahren Seriennummern von Geldscheinen zur Nachverfolgung von Bargeldströmen. Das kann zum Beispiel so aussehen: Ein Mensch wird entführt, die Entführer*innen stellen eine Lösegeldforderung. Doch bevor das Geld im Koffer übergeben wird, erfassen Polizist*innen die Seriennummern der zu übergebenden Scheine in einer Polizeidatenbank. In dieser Datenbank vermerken sie auch Seriennummern von Banknoten, die bei Bankautomatensprengungen oder Überfällen auf Geldtransporter erbeutet wurden. Wenn dann beispielsweise an einem Grenzübergang oder bei einer Hausdurchsuchung größere Mengen Bargeld auffallen, prüft die Polizei oder der Zoll, ob gesuchte Scheine dabei sind. So können sie, je nachdem, wo das Geld wieder auftaucht, Rückschlüsse auf die Täter*innen ziehen.
Die Seriennummern werden in der Polizeidatenbank auch mit Personen verknüpft. „Im Polizeilichen Informationsverbund ist die Verknüpfung verschiedener Informationskategorien möglich, unter anderem auch personenbezogener Daten“, schreibt die Polizei Bremen. Parallel zur Speicherung in der nationalen Datenbank erfolge auch eine Fahndungsspeicherung im Schengener Informationssystem, in dem sich Banknoten-Seriennummern auch europaweit suchen lassen.
Das heißt: Da draußen zirkulieren Polizei-bekannte Geldscheine. Und es kann sein, dass du einen davon in deinem Portemonnaie hast.
Die Ermittler*innen scheinen nicht gerne über dieses Werkzeug zu sprechen. BKA und Landespolizeien verweisen auf ermittlungstaktische Gründe, aus denen sie keine Angaben machen dürften. Die Polizei Hamburg wehrte Ende Mai sogar eine entsprechende parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Nathalie Meyer ab. Doch aus dem wenigen, das die Polizeibehörden dann doch geantwortet haben, lässt sich ablesen, dass und wie Banknoten-Seriennummern für Ermittlungen verwendet werden.
Die Polizei Thüringen schreibt: „Bei der Verfolgung von Geldwäsche kann die Kenntnis der Seriennummern helfen, illegale Geldflüsse nachzuvollziehen und die beteiligten Personen oder Organisationen zu identifizieren.“ Die Polizei Bayern nennt als Einsatzbeispiel die Terrorismusfinanzierung, wo Bargeld-Tracking „Bargeldströme oder deren Herkunft“ aufklären könne. Die Polizeien weiterer Bundesländer bestätigen, dass Seriennummern von Banknoten für Ermittlungen in verschiedenen Kriminalitätsbereichen erfasst und gesucht werden.
Bislang müssen die Behörden darauf hoffen, dass die gesuchten Geldscheine irgendwann mal bei einer Polizei- oder Zollkontrolle auftauchen. Die Chance ist relativ klein. Wohl auch deshalb fragen Ermittler*innen regelmäßig bei der Bundesbank an, ob dieser ein bestimmter Geldschein begegnet ist. Das geht aus einer internen Studie von 2020 hervor, die netzpolitik.org per Informationsfreiheitsanfrage öffentlich gemacht hat. Die Bundesbank testete damals, ob sie umfassend Seriennummern verarbeiten könne, auch um den Ermittler*innen entgegen zu kommen. Sie entschied sich letztlich dagegen. Doch die Ermittler*innen können inzwischen in einer anderen Datenbank nach den Scheinen suchen lassen. Eventuell bekommen sie sogar Anschluss an eine Art Echtzeiterfassung des deutschen Bargeldkreislaufs.
“Wir lauschen quasi dem Bargeld“
Gerrit Stehle, Geschäftsführer der Elephant & Castle IP GmbH, will das behördliche Bargeld-Tracking in Deutschland auf eine neue Ebene heben. Stehle bietet einen beständigen, automatisierten Massenabgleich mit zirkulierenden Banknoten-Seriennummern. Eine Schnittstelle in den Maschinenraum der Bargeldinfrastruktur.
Sein Unternehmen bekommt Banknoten-Seriennummern mit Ort und Zeit der Erfassung von einem der Geldtransportunternehmen, die in Deutschland operieren. Die Geldtransporter sind zentrale Punkte im Bargeldkreislauf – hier kommen die meisten Scheine regelmäßig vorbei. Gerrit Stehle recherchiert für Sicherheitsbehörden als Gutachter in dieser Datenbank. Die Seriennummern der Scheine, deren Geschichten er für Behörden nachspürt, speichert Stehle ebenfalls in seinem System. Seine Firma arbeite bereits mit mehreren deutschen Staatsanwaltschaften zusammen und auch mit Sicherheitsbehörden aus anderen Ländern, sagt er.
„Unsere Technologie ermöglicht es, auf Knopfdruck die Historie von Banknoten nachzuvollziehen“, sagt Stehle. Es ließe sich etwa herausfinden, welche Scheine wie oft im Umlauf waren, welche verschwunden sind oder welche das Land verlassen haben. „Wir nutzen die Datenanalyse, um ein tiefes Verständnis für die Bewegungen von Bargeld zu entwickeln und Zahlungsströme zu identifizieren, die potenziell verdächtige Muster aufweisen. Wir ,lauschen’ quasi dem Bargeld“, sagt er. Seit sieben Jahren arbeite er an dem Projekt, inzwischen seien 15 Menschen daran beteiligt.
Diese Geräte tracken deine Geldscheine
Die Cybercrime-Staatsanwaltschaft von Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) hat das System getestet und es in einer Online-Schulung Fachdezernenten von Staatsanwaltschaften aus den Bereichen Organisierte Kriminalität, Betrug und Korruption vorgestellt. Die ZAC NRW verleiht auch eine Geldzählmaschine, die Seriennummern liest und bietet Hilfe bei der Datenerfassung an. ZAC-NRW-Leiter Markus Hartmann sagt, die Datenbank sei ein „Instrument, das in einer überschaubaren Anzahl von Fällen genutzt wurde“.
Stehle und sein Partnerunternehmen setzen bei der Seriennummernerfassung auf ein bestimmtes Geldzählgerät des Herstellers Glory Ltd aus Japan, das sei am zuverlässigsten. Die gewonnenen Informationen teilt Stehle in Form von Gutachten mit Ermittlungsbehörden. Die könnten die Daten dann mit den Aussagen von Beschuldigten abgleichen und Ungereimtheiten aufdecken oder Einlassungen bestätigen. „Ein Beispiel aus der Praxis: In einem Fall behauptete eine Person, das Geld stamme frisch von der Bank, doch durch unsere Analyse konnten wir nachweisen, dass das Bargeld schon wesentlich älter war“, sagt Stehle.
Behörden sollen direkte Schnittstelle bekommen
Am liebsten möchte Stehle noch weitere Kontrollpunkte an sein Bargeldüberwachungsnetz anschließen. „Geldzählgeräte sind bereits weit verbreitet, etwa im Backoffice von Supermärkten, was ein erhebliches Potenzial bietet. Wenn Seriennummern von Banknoten systematisch erfasst würden, könnten Überfälle auf ältere Bevölkerungsschichten, Geldtransporter, Bankautomaten oder Einzelhandelsgeschäfte deutlich an Attraktivität verlieren.“
Dabei sieht Stehle durchaus die Gefahr. Die Möglichkeit, anonyme Transaktionen durchzuführen, „stellt eine fundamentale Säule der Freiheit dar“, sagt er. Aber er sehe eben auch die Schattenseite: Bargeld könne missbraucht werden, um illegale Aktivitäten zu unterstützen.
Stehles Ziel ist, sein System Ermittler*innen über entgeltpflichtige Softwarelizenzen direkt zugänglich zu machen. Ohne Umweg über den Gutachter. „Über eine benutzerfreundliche Schnittstelle könnten sie sich dann an das System 24/7 anbinden und die entsprechenden Auswertungen eigenständig durchführen“, sagt Stehle.
Das Werttransportunternehmen, von dem die Daten stammen, erhält dafür kein Geld. „Das Unternehmen hat den Vorteil, dass Kosten sinken können, weil es tendenziell weniger Angriffe gibt und dass es Einzelhändlern und Banken die Nutzung dieser neuen Technologie anbieten kann“, sagt Stehle. Welches der Unternehmen mit ihm zusammenarbeitet, will er nicht verraten.
Die erhobenen Daten lägen, mit Kopien an mehreren Orten, in einer Cloud, die in einer Kooperation mit Google und Telekom entwickelt wurde, sagt Stehle. Dort seien sie auch geschützt vor dem unbefugten Zugriff durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden.
Wie sensibel sind die Daten?
Datenschutzrechtlich sieht Stehle keine Probleme. „Es handelt sich hierbei um Sachdaten, die nicht dem Datenschutz unterliegen. Wir erheben keinerlei personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger“, sagt er. Die DSGVO schützt nur personenbezogene Daten – also solche, die sich auf eine direkt oder indirekt identifizierbare Person beziehen. Jede Menge andere Daten fallen nicht darunter, zum Beispiel Wetteraufzeichnungen. Aber haben Daten über Bargeldströme wirklich so wenig mit einzelnen Personen zu tun wie etwa die Windstärke?
Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter der Linken, sieht im Bargeld-Tracking durchaus eine Bedrohung der Privatsphäre: „Eine umfassende Nachverfolgung von Bargeld-Seriennummern würde tiefgreifende Einblicke in das Privatleben von Menschen ermöglichen. Nicht nur der Gang zum Bäcker, auch die Fahrt zu einer Klinik für Schwangerschaftsabbrüche wäre nachvollziehbar.“ Das Recht auf Privatsphäre dürfe nicht unter Verweis auf Sicherheitsaspekte weiter eingeschränkt werden. „Bei einer Machtübernahme autoritärer Parteien wie der AfD besteht die Gefahr, dass die hierbei erfassten Vorgänge zu Verfolgung führen, auch wenn sie nach aktueller Rechtslage legal sind“, sagt er.
Obwohl Gerrit Stehle von „Sachdaten“ spricht, zeigt er dennoch Verständnis dafür, dass die Daten nicht ganz harmlos sind. „Sie besitzen eine gewisse Potenz, solche Informationen sollten nicht in privaten Händen liegen“, sagt er. Deshalb biete er seine Dienste nur staatlichen Stellen an. Zum Teil gäbe es schon Schnittstellen zwischen polizeilichen Fallbearbeitungstools und seinem System. „Deren Tools laden unsere Daten in ihre Tools hoch“, sagt er.
Welche Zukunft Stehle sich vorstellen kann, zeigt ein internationales Patent, das er 2018 angemeldet hat. Er nennt es den „Nukleus des Projekts“. Stehle beschreibt darin einen Automaten, der Bargeld annimmt und mittels der Seriennummern auf den Scheinen erkennt, ob dieses Geld gestohlen gemeldet oder im Rahmen einer Lösegelderpressung übergeben wurde. Bei entsprechenden Funden soll er automatisch Polizei oder Sicherheitsdienste benachrichtigen können. Und an Tankstellen könnten, so Stehles Patentschrift, Einzahlungsautomaten bei einem Fund von gesuchtem Geld automatisch die Speicherung der passenden Videobilder initiieren.
Zoll-Gewerkschaftschef fordert umfassendes Bargeld-Tracking
Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, ist ein engagierter Fürsprecher der Technologie zum Bargeld-Tracking. „Banken und auch Geldkurierdienste erfassen die Nummern der Geldscheine und deren zeitlich-örtliche Zuordnung. Hilfreich wäre, wenn diese Daten zusammengeführt und den Polizei- und Zollbehörden verfügbar gemacht würden“, sagt er. Die Daten ergäben ein relativ dichtes Netz von wichtigen Informationen über Weg und Herkunft des Bargeldes. „Und weil die bloßen Nummern keine personenbezogenen Daten sind, spielt auch der Datenschutz keine Rolle“, behauptet er. Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein sieht das anders – dazu gleich mehr.
Wenn von Polizei- und Zollbehörden größere Mengen Bargeld aufgefunden würden, so Buckenhofers Hoffnung, könnten mit Hilfe registrierter Seriennummern Widersprüche in den Aussagen ermittelt werden. „Wird zum Beispiel jemand an der Grenze mit einer Million Euro Bargeld oder mehr aufgegriffen, was immer wieder vorkommt, kann er den Beamten jede Geschichte erzählen. Zum Beispiel die, dass es ,Erspartes von der Oma‘ sei“, sagt Buckenhofer. Wenn dann aber mit einer Geldzählmaschine Scheine identifiziert würden, die in den letzten 48 Stunden noch in vielen verschiedenen Geldautomaten, an Tankstellen oder Supermärkten waren, dann breche die Geschichte des Geldkuriers zusammen. „Wir brauchen also dringend diese Daten, sonst können uns die Leute die Hucke vollügen.“
Mit der Technologie lasse sich auch ehemaliges Lösegeld und Geld aus geknackten Geldautomaten aufspüren. So kann beispielsweise die Suche nach Verdächtigen in Regionen intensiviert werden, in denen gesuchte Geldscheine auftauchen. „Die systematische Erfassung der Geldscheine in einer Datenbank ermöglicht eine ganze Reihe von Nutzungen für die kriminalistische Arbeit von Zoll und Polizei“, sagt Buckenhofer. Er hätte gerne Gesetze zum Bargeld-Tracking und eine privatwirtschaftliche Seriennummern-Datenbank, auf die Zoll- und Polizei-, Steuer- Finanz- und Geldwäscheaufsichts-Behörden online zugreifen können.
Datenschutzbeauftragte in Sorge
Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, sieht umfassendes Bargeld-Tracking kritisch. Sie sagt: „Wenn Seriennummern mit Zeit und Ort der Erfassung gespeichert und diese Daten immer granularer gesammelt werden, verliert man die Anonymität des Bargelds.“ Auch wenn die Erfassung jeweils berechtigte Interessen verfolge, könne sie problematisch sein. „In der Gesamtschau entsteht das Risiko, dass die einzelnen Daten einen Personenbezug ergeben. Ab einer gewissen Schwelle könnten beispielsweise Standortdaten von Personen abgeleitet werden. Ebenso ließe sich dann ablesen, wer sich wofür interessiert“, sagt sie.
Durch umfassendes Bargeld-Tracking entstünden nicht nur Risiken für Individuen, sondern auch für Geschäftsgeheimnisse und womöglich gar für die innere Sicherheit, sagt Hansen. So könnten damit beispielsweise geheimdienstlich verwertbare Informationen über sicherheitsrelevante Personen gewonnen werden.
Hansen vergleicht die Seriennummern mit den Drucker-IDs, sogenannten Yellow Dots, die in Farbausdrucken enthalten sind. „Das sind auch erstmal nur technische Daten und dennoch lassen sie sich beispielsweise dazu nutzen, Whistleblower zu identifizieren.“
Hansen hält es für wichtig, dass Menschen eine wirklich anonyme Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Denn aus den Zahlungsspuren ließen sich persönliche oder gar intime Details ablesen: mehr oder weniger gesunde Ernährung, Süchte, Liebschaften. „Das sind Informationen, die andere nichts angehen. Hier haben Menschen das legitime Interesse, keine Spuren zu hinterlassen“, sagt sie.
In einem weiteren Teil dieser Recherche verfolgen wir das Leben einer Banknote vom Druck bis zum Schredder und sehen, wo überall bereits Seriennummern erfasst werden. Die Rundreise im Bargeldkreislauf zeigt eindrücklich, wie die drohende Vernetzung der Datenpunkte das Bargeld deanonymisieren würde.
Datenschutz & Sicherheit
Breakpoint: Gefangen in der Vereinzelung
Alleinsein tut gut. Am besten geht es uns, wenn wir mit einem Iced Matcha Latte in der Hand auf dem Bett sitzen, eine Gesichtsmaske tragen und uns die neue Staffel unserer Lieblingsserie gönnen. Andere Menschen brauchen wir dabei nicht. Von denen müssen wir uns an solchen Selfcare-Tagen möglichst fernhalten.
Wer es sich gut gehen lassen will, der geht nicht raus, der bleibt daheim. Wenn er sich vernetzt, dann höchstens digital. Statt zu kommunizieren, konsumiert er lieber. So ist er zufrieden. Und so ist er unglaublich frei – vor allem von der Last anderer Menschen.
Diesen Lifestyle bewerben Influencer derzeit in Kurzvideos auf TikTok oder Instagram. Ein geeistes Milchgetränk hier, ein Wellnessurlaub dort, dazu am liebsten noch ein neues Kleidungsstück online shoppen. Und die Lohnarbeit wird natürlich ebenfalls remote erledigt.
Auf diese Weise kommen wir dann zur ersehnten Ruhe – durch die Abwesenheit von Freunden, Partnern, Familienmitgliedern, Bekannten und erst recht von den Kollegen.
Selfcare, weil wir anderen nichts schulden
Die Idee eines derart befreiten Ichs verkaufen uns Influencer und Unternehmen. Wirklich um uns sorgen, so ihr Narrativ, das müssen wir uns vor allem selbst tun – frei von anderen. Frei von all den Verpflichtungen und Zwängen der Gemeinschaft.
Diese sogenannte Selfcare soll man nicht hinterfragen, sondern einfach leben. Der besten Freundin absagen oder doch nicht zur Familienfeier kommen, dem Kumpel lieber nicht beim Umzug helfen und mittags in Ruhe am eigenen Schreibtisch statt mit den Kollegen in der Kantine essen. Anderen schuldet man schließlich nichts. Warum also Mühen auf sich nehmen, wenn man sich währenddessen mit sich selbst beschäftigen kann?
Sich um sich selbst zu kümmern, ist legitim. Auch soziale Events abzusagen oder weniger Zeit unter Menschen zu verbringen, kann guttun und etwa dabei helfen, der ständigen Reizüberflutung zu entkommen. Die Verklärung der sozialen Isolation und Ignoranz zum Lifestyle ist jedoch nicht nur falsch, sondern schädlich.
Das falsche Versprechen der Befreiung
Was wir da in kurzen Videoschnipseln als Selbstfürsorge präsentiert bekommen, fügt sich hervorragend ein in einen neoliberalen Zeitgeist. Er stellt das Individuum nicht nur über die Gemeinschaft, sondern zugleich den Wert von Gemeinschaft in Abrede.
„There is no such thing as society“, brüllen einem die Videos regelrecht entgegen, in denen Influencer Pilates üben, Protein-Shakes trinken, Freundinnen meiden und dabei ganz für sich bleiben. Sie verbreiten die Idee, man sei niemandem außer sich selbst verpflichtet. Deswegen sei es nicht mehr als das natürliche eigene Recht, die (sozialen) Bedürfnisse Anderer zu ignorieren – und das ganze dann Selfcare zu nennen.
Andere Menschen sind in dieser Ideologie vor allem Wesen, die einem selbst Energie rauben. Das Bedürfnis von Freunden und Familie, sich um sie zu sorgen und ihnen zu helfen, darf man deswegen getrost ignorieren. Und wer könnte empfänglicher sein für eine solche Botschaft, als Menschen, die ohnehin schon in eben jenem Moment mutmaßlich alleine am Bildschirm kleben und ein Kurzvideo nach dem anderen konsumieren, statt Zeit mit anderen zu verbringen?
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Diese neue Welle des vorgeblichen Individualismus verspricht Befreiung. Am Ende führt dieses Hirngespinst des von der Gemeinschaft losgelösten Menschen jedoch nur zur Vereinzelung. Und diese Vereinzelung hat einen Zweck: Wer einsam – oder neutraler: allein – ist, verbringt folgerichtig weniger Zeit mit anderen Menschen. Er organisiert sich seltener politisch. Wozu auch? Es zählen doch nur die eigenen Interessen. Und er kümmert sich nicht um andere und verliert im Zurückgezogensein der Ich-Bezogenheit das, was er eigentlich hervorbringen wollte: sich selbst.
Gemeinschaft ist die beste Fürsorge
Die Grundannahme, wir wären nur uns selbst verpflichtet, ist falsch. Wir schulden einander etwas und dieses Etwas ist nicht mehr und nicht weniger als Gemeinschaft und gegenseitige Fürsorge.
Der Preis für diese Gemeinschaft ist, häufiger als uns vielleicht lieb ist, Unannehmlichkeit. Es ist anstrengend, dem Freund Beistand nach einem Trauerfall zu leisten oder die Kinder der Cousine zu hüten. Und es mag sich wie Selfcare anfühlen, genau das nicht zu tun.
Diesen Preis sollten wir aber bereit sein zu zahlen. Denn nur kurzfristig mag es uns besser gehen, wenn wir Verantwortung für andere von uns weisen. Langfristig aber sind wir auf Gemeinschaft und Fürsorge angewiesen. Und diese Fürsorge kann es nur geben, wenn sich Menschen umeinander kümmern. Wenn sie füreinander Verantwortung übernehmen.
Darum: Lasst euch nicht vereinzeln. Wer den Influencer-Scharlatanen auf den Leim geht und seine Beziehungen vernachlässigt, um vermeintliche Selfcare zu betreiben, der droht, sich in der Einsamkeit zu verlieren. Diesen Gefallen sollten wir all jenen, die uns vereinzeln wollen, nicht tun.
Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, als ein Zombie auf die große Bühne trat
Liebe Leser*innen,
gelegentlich beschreiben wir jahrelang vorgebrachte staatliche Überwachungsvorhaben als Zombies. Wie untote Fantasiewesen kehren sie immer wieder auf die Bildfläche zurück. Egal, wie oft man ihnen den Garaus macht.
Einer der ältesten netzpolitischen Zombies ist die Vorratsdatenspeicherung. Sie wurde schon argumentativ erledigt, als ich noch zur Schule gegangen bin und für irgendwelche Vokabeltests lernen musste. Entlarvt als grundrechtlich fragliche Scheinlösung; als unter fadenscheinigen Vorwänden vorgebrachte Überwachungsfantasie. Aber egal, wie oft sie scheinbar erledigt wurde, die Forderung kehrt immer wieder zurück. (Siehe Donnerstag.)
Ein anderer Zombie sind Alterskontrollen. Ich war gerade drauf und dran zu behaupten, dieser Zombie sei noch recht jung. Dann habe ich gesehen: Der älteste Artikel mit dem Begriff „Altersverifikation“ in unserem Archiv stammt aus dem Jahr 2007. Also halte ich mich lieber zurück mit der Zombie-Altersbestimmung.
Frappierende Ähnlichkeiten
14 Jahre später, 2021, habe ich erstmals über Alterskontrollen geschrieben. Damals fühlte mich recht allein mit dem Thema. 2023 dann rumorte es in meinem netzpolitischen Umfeld, dass Alterskontrollen bald das nächste große Ding werden. Jetzt ist es so weit. Das Thema ist auf höchster politischer Bühne angekommen, etwa bei der EU-Kommission und Bundesregierung, aber auch im Ausland wie in Großbritannien und Australien.
Die Ähnlichkeiten zwischen Alterskontrollen und der Vorratsdatenspeicherung sind frappierend: Wieder haben wir es zu tun mit einer grundrechtlich fraglichen Scheinlösung, einer unter fadenscheinigen Vorwänden vorgebrachten Überwachungsfantasie. Dieses Bild zeichnet sich zunehmend ab, je mehr ich darüber lese und berichte. Zuletzt etwa diese Woche, als ich mich in ein Diskussionspapier der Leopoldina vertieft habe.
Ein Zitat, bei dem mich jede Aussage stört
Wie es sich für einen Zombie gehört, wird auch die Forderung nach Alterskontrollen immer wieder ans Tageslicht zurückkehren. Jüngst diese Woche durch Kerstin Claus, Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Anlass war das neue Lagebild mit Zahlen zu erfassten Sexualdelikten gegen Minderjährige. Claus sagte auf der dazugehörigen Pressekonferenz:
Wir brauchen eine umfassende Altersverifikation, weil wir nur so Safe Spaces, sichere Räume, für Kinder und Jugendliche auch digital schaffen können. Und dafür brauchen wir rechtliche Vorgaben und eine verlässliche technische Umsetzung.
An diesem Zitat stört mich jede einzelne Aussage.
- Erstens: Es gibt doch längst rechtliche Vorgaben. Zum Beispiel, frisch verhandelt und Kraft getreten, das Gesetz über digitale Dienste auf EU-Ebene. Die Vorgaben sehen nach grundrechtlicher Abwägung keine „umfassende“ Altersverifikation vor, lassen aber Raum für Alterskontrollen je nach Risiko.
- Zweitens: Es gibt keine „verlässliche technische Umsetzung“ für Alterskontrollen. Das ist reines Wunschdenken.
- Drittens: Altersverifikation allein schafft keine sicheren Räume für Kinder. Das betonen Fachleute durch die Bank weg. Zur Diskussion steht allenfalls, in welcher Form sie ein Baustein sein kann.
Ich weiß ja nicht, wie es euch geht mit diesem Zitat, aber mich hat das wütend gemacht. Eine Weile lang wusste ich nicht, wie ich diesen Wochenrückblick jetzt beenden soll. Vielleicht mit einem Tableflip-Emoticon?
(╯°□°)╯︵ ┻━┻
Das hat jedenfalls gutgetan.
Mich würde es freuen, mehr Zeit mit seriösen Lösungsideen verbringen zu können, als mit dem stumpfen Kampf gegen Überwachungszombies.
Bis die Tage und schönes Wochenende
Sebastian
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BSI: Etwas mehr E-Mail-Sicherheit – und weiter Luft nach oben
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Anbieter von E-Mail-Diensten melden erste Erfolge bei einer gemeinsamen Aktion für mehr E-Mail-Sicherheit. Vor allem zwei technische Richtlinien des BSI sollen für eine bessere Absicherung sorgen, ohne dass die Endnutzer selbst etwas tun müssten.
Auch über 40 Jahre nach der ersten E-Mail in Deutschland ist Mail „nach wie vor der wichtigste Kanal“, sagte BSI-Chefin Claudia Plattner am Freitag in Berlin. „Es ist aber leider auch das wichtigste Einfallstor für Cyberangriffe.“
Sensibilisierung nicht ausreichend
Von Phishing über Fake News bis hin zu Sabotageaktionen spiele E-Mail eine wichtige Rolle, sagte die BSI-Präsidentin. Die in vielen Organisationen gelebte Sensibilisierung der Nutzer sei zwar wichtig, allein aber nicht ausreichend. Genau da setze die Kampagne des BSI zur Erhöhung der E-Mail-Sicherheit an.
Deren Zwischenstand präsentierte Plattner am Freitag zusammen mit den Branchenverbänden und Bitkom. Für den Eco betont Norbert Pohlmann die Relevanz von E-Mail. Trotz aller Alternativen von Slack über Teams und Messenger sei Mail nach wie vor das Mittel der Wahl, da sie ein globaler Akteur ohne dominierende Akteure sei.
Doch bei der Sicherheit sieht Pohlmann viel Luft nach oben: „Wir haben ein echtes Problem mit unserer E-Mail-Infrastruktur.“ Pohlmann, der auch Inhaber einer Professur für IT-Sicherheit ist, sieht dabei auch die Unternehmen in der Pflicht, deutlich mehr zu tun.
Ähnlich sieht es auch Susanne Dehmel, Vorstandsmitglied beim Bitkom: Die Verantwortung dürfe nicht länger ausschließlich bei Empfängerinnen und Empfängern der E-Mails gesehen werden. Korrekt implementierte Standards würden dabei helfen, die Risiken etwa durch Phishing und Spoofing deutlich zu reduzieren.
BSI bittet um freiwillige Verbesserung
150 Unternehmen, vor allem E-Mail-Anbieter, aber auch Hoster, hätten sich freiwillig bereit erklärt, hieran mitzuwirken, sagte Plattner. Auch ohne gesetzliche Regelung sei es also möglich, Wirkung in der Praxis zu erzielen.
Das BSI hat ab Februar 2025 eine Bestandsaufnahme durchgeführt, inwiefern Anbieter die empfohlenen Maßnahmen der technischen Richtlinien 03108 und 03182 umsetzen.
Nur 20 Prozent der Unternehmen haben demnach etwa DNSSEC korrekt eingesetzt; die DNS-basierte Authentisierung von Namen (DANE) sogar nur 11 Prozent. Das BSI habe daraufhin die Unternehmen aktiv angesprochen – und im Juni seien die Zahlen bereits deutlich besser gewesen. Hinzugekommen seien zudem zahlreiche Unternehmen, die sich von sich aus gemeldet hätten.
Während das BSI auf der einen Seite Unternehmen öffentlich lobt, die sich der Initiative angeschlossen haben, nutzt es an anderer Stelle seine gesetzlichen Befugnisse: eine öffentliche Liste von E-Mail-Anbietern und ihrer Entsprechung der BSI-Kriterien. Apples mac.com und me.com etwa erfüllen nur fünf der derzeit sieben BSI-Kriterien – etwa weil alte TLS-Versionen weiter zugelassen würden. Auf gleichem Niveau sieht die Bonner IT-Sicherheitsbehörde auch gmail.com, outlook.com und msn.com.
Verschlüsselung: BSI und Verbände einig
Was E-Mail auch nach über 40 Jahren nicht flächendeckend leisten kann, ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Geht es nach Pohlmann, sollte sich das jedoch ändern. Derzeit aber sind hier Messenger wie Signal, Threema oder Wire gängig – und zugleich politisch unter Beschuss. Unklar ist derzeit, wie sich künftig Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei den Debatten um ein mögliches Brechen von Verschlüsselung positionieren wird.
„Wir sollten erstmal schauen, dass wir uns absichern, Prozesse absichern, Unternehmen absichern“, sagte Pohlmann. „Wir können nicht auf die Wahrscheinlichkeit, dass wir ein Prozent der Kriminellen identifizieren können, unsere ganze Gesellschaft unsicherer machen.“ Auch für den Bitkom gelte, dass Verschlüsselung das wichtigste Instrument für sichere Kommunikation sei, und das solle auch nicht angetastet werden, betonte Susanne Dehmel.
Für BSI-Präsidentin Plattner, deren Behörde in weiten Teilen dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, gibt es technologisch hierbei eine klare Sicht: „Wir müssen immer dafür sorgen, dass wir sichere Infrastrukturen haben.“ Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei dafür ein wichtiges Mittel. Plattner warnte vor den möglichen Folgen künstlich eingebauter Abhörschnittstellen: Salt Typhoon habe gezeigt, welche Risiken mit solchen Herangehensweisen verbunden seien.
(vbr)
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