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Künstliche Intelligenz

Drohnenzeugnisse: KI beaufsichtigt theoretische Online-Prüfungen


Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat im Juni ein Prüfverfahren genehmigt, das die Beaufsichtigung von Online-Prüfungen (Online proctored exams – OPE) für Drohnenpiloten, etwa das Fernpiloten-Zeugnis A2, durch eine Künstliche Intelligenz (KI) erlaubt. Während der Prüfung ist keine menschliche Aufsicht anwesend. Das Verfahren wurde vom LBA und dem professionellen Drohnendienstleister Droniq entwickelt, der auch Prüfungen für Drohnenpilotenzeugnisse anbietet. Das KI-Prüfverfahren wird von Droniq bereits angeboten.

Wer bisher eine größere Drohne mit einem Gewicht von über 900 g steuern will, muss einen entsprechenden theoretischen Nachweis erbringen, der ihn dazu befähigt. Dazu gehört etwa das Fernpiloten-Zeugnis A2. Diese Prüfungen finden unter der Aufsicht eines Prüfers statt. Dadurch soll verhindert werden, dass der Prüfling schummelt.

Bisher sind solche Prüfungen bereits online möglich gewesen. Die Überwachung der OPE-Prüfung erfolgt dabei mittels zweier Webcams: Die eine nimmt den Prüfling auf, die zweite ist auf die Tastatur gerichtet. Die Streams der Kamerabilder werden dann von einem Prüfer überwacht. Die Hardware-Voraussetzungen mit zwei Kameras setzen die Hürden für die Prüfung bereits hoch. Zusätzlich muss der Prüfling einen festen Termin dafür vereinbaren, um sie dann, häufig an einem Werktag, ablegen zu können.

Das KI-Online-Prüfungsverfahren läuft ähnlich ab, kann jedoch nun rund um die Uhr absolviert werden. Dabei wird lediglich eine Kamera benötigt, die den Prüfling aufnimmt. Das Kamerabild wird von einer KI überwacht, teilweise ausgewertet und bei Unstimmigkeiten im Nachgang von einem menschlichen Prüfer begutachtet.

Am Anfang der Prüfung wird ein Referenzbild des Prüflings erstellt, das zum Abgleich dient. Damit soll dafür gesorgt werden, dass keine andere Person die Prüfung absolviert und die KI weiß, wer der Prüfling ist. Die KI überwacht während des Prüfverfahrens „auffälliges Verhalten“ des Prüflings. Dazu gehört etwa das häufige Wegsehen und Sprechen. Geschieht das, markiert die KI die entsprechenden Videosequenzen, die dann hinterher von einem menschlichen LBA-zertifizierten Prüfer ausgewertet werden. Bei Unstimmigkeiten kann der Prüfling durchfallen. Die Auswertung der Antworten erfolgt automatisch. Das Ergebnis liegt dann innerhalb von zwei Werktagen vor.

Für die Prüflinge hat dieses KI-gestützte Prüfverfahren mehrere Vorteile: Die Hardwareanforderungen beschränken sich auf einen PC mit Internetanschluss und lediglich eine Kamera. Die Prüfung kann außerdem jederzeit erfolgen und sie wird um rund 50 Prozent günstiger, verspricht Droniq.

Verwendet wird die KI des US-Unternehmens Proctorio, ein Spezialist für die Online-Beaufsichtigung von Prüfungen. Die Abwicklung erfolgt DSGVO-konform über den tschechischen Online-Lernanbieter Aviatioexam, einem Partnerunternehmen von Droniq. Aviatioexam bietet auch Online-Prüfungen für die bemannte Luftfahrt an.

Droniq will das Prüfverfahren auf weitere Drohnenzeugnisse ausweiten und in verschiedenen Sprachen anbieten. Ab August soll das KI-Prüfverfahren auch beim Fernpiloten-Zeugnis für die Durchführung von Standardszenarien (STS) angewendet werden können.


(olb)



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Künstliche Intelligenz

Kliamwandel: Prognosen zum Meeresspiegelanstieg überraschend präzise eingetreten


Vor drei Jahrzehnten gemachte Vorhersagen zum Anstieg des Meeresspiegels infolge des menschengemachten Klimawandels, „waren auffallend nahe an dem, was ich seitdem ereignet hat“. Das hat eine Analyse von Erdbeobachtungsdaten ergeben, die seit Mitte der 1990er-Jahre Informationen zum Meeresspiegel enthalten, berichtet die Tulane University aus New Orleans. Erdbeobachtungssatelliten haben demnach seit 1996 einen Anstieg des Meeresspiegels um neun Zentimeter beobachtet, im zweiten Sachstandbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) waren in jenem Jahr acht Zentimeter als wahrscheinlichster Wert angegeben worden. Gleichzeitig sei damals der Beitrag von schmelzenden Eisschilden um zwei Zentimeter unterschätzt worden.

Wie die Gruppe um Torbjörn Törnqvist vom Institut für Erd- und Umweltwissenschaften erläutert, hat in den frühen 1990er-Jahren eine neue Ära bei der Untersuchung des Meeresspiegels begonnen. Damals gestartete Erdbeobachtungssatelliten konnten ihn mit bis dahin unerreichter Präzision ermitteln und hätten gezeigt, dass er seitdem weltweit um etwa drei Millimeter pro Jahr ansteigt. Auch nur dank dieser Instrumente wüssten wir, dass sich der Anstieg zuletzt beschleunigt hat. Nur dank dieser Messdaten sei der ultimative Test der Vorhersagen zum menschengemachten Klimawandel überhaupt möglich – ihr Abgleich mit dem, was tatsächlich passiert. Das helfe auch bei der Anpassung an die damit verbundenen Veränderungen.

„Wir waren ziemlich erstaunt, wie gut diese Prognosen waren“, meint Törnqvist jetzt. Man dürfe nicht vergessen, wie wenig ausgereift die damaligen Kliamodelle im Vergleich zu dem waren, was uns heute zur Verfügung steht: „Für alle, die die Rolle des Menschen bei der Veränderung des Klimas anzweifeln, ist das hier einer der besten Beweise dafür, dass wir seit Jahrzehnten verstehen, was wirklich vor sich geht und dass wir glaubwürdige Prognosen erstellen können.“ Sein Team weist jetzt auch darauf hin, dass gegenwärtige Vorhersagen sogar die – noch unwahrscheinliche – Möglichkeit aufwerfen, dass vor Ende des Jahrhunderts katastrophale Zusammenbrüche der Eisschilde anstehen, mit Folgen für niedrig liegende Küstengebiete. Die Forschungsarbeit selbst ist jetzt im Fachmagazin Earth’s Future erschienen.


(mho)



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Künstliche Intelligenz

Apple verklagt Ex-Mitarbeiter: Apple-Watch-Geschäftsgeheimnisse an Oppo gegeben?


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Erneut Ärger wegen entfleuchter Geschäftsgeheimnisse bei Apple: Nach mehreren Klagen wegen Leaks an Journalisten belangt der iPhone-Hersteller nun einen Ex-Mitarbeiter, der angeblich interne Informationen zur Apple Watch an den chinesischen Konkurrenten Oppo verraten haben soll. Laut einem Macrumors-Bericht wurde der Rechtsstreit am Freitag vor dem United States District Court für den nördlichen Distrikt Kaliforniens eingereicht (Case No. 5:25-CV-7105). Chen S. arbeitete demnach als „hochbezahlter Sensor System Architect“ an der Sensorik der Computeruhr. Er blieb von Januar 2020 bis Juni 2025 in Cupertino, ging dann jedoch zu Oppo in China. S. habe seinen Zugriff auf „wertvolle Geschäftsgeheimnisinformationen“, darunter Apple-Watch-Design, Entwicklerdokumente, interne Spezifikationen und eine Produktroadmap, gehabt, so Apple.

Laut der Klage, die gegen S. persönlich, Oppo sowie die Firma Innopeak Technology gerichtet ist, soll der Mitarbeiter angegeben haben, er müsse sich in seiner ehemaligen Heimat China um seine alten Eltern kümmern. Dann habe er aber, ohne Information an den Konzern, die neue Position bei Oppo angenommen. Vor seinem Weggang soll S. angeblich „sensible Apple-Watch-Dokumente“ gesammelt sowie „Dutzende“ Einzeltreffen mit dem technischen Apple-Watch-Team gehabt haben, um aktuelle Projekte im Bereich der Forschung und Entwicklung „kennenzulernen“. Drei Tage vor seinem Arbeitsende habe S. dann 63 Dateien aus Apples geschütztem Box-Ordner heruntergeladen und auf ein USB-Gerät übertragen.

Apple zufolge soll er dann danach gesucht haben, wie er sein MacBook löschen könne. Zudem wollte er herausfinden, ob es möglich ist, dass jemand sehen könne, wenn er eine Datei auf einem geteilten Laufwerk geöffnet hat. S. soll zudem an seine neuen Oppo-Chefs geschrieben haben, dass er „so viele Informationen wie möglich“ sammeln werde, um sie mit diesen zu teilen. Dabei ging es insbesondere um Herzfrequenzsensorik. Bei Oppo leitet S. nun das Entwicklungsteam für neue Sensoren.

Apple möchte mit der Klage erreichen, dass weder Oppo noch S. die Apple-Geschäftsgeheimnisse nutzen oder verraten dürfen. Zudem werden Geldrückerstattung durch S., Schadensersatz, Strafzahlungen und Anwaltskosten verlangt. Oppo gab gegenüber Macrumors an, man sei sich der Klage in Kalifornien bewusst und habe die Vorwürfe „vorsichtig studiert“. Man habe „keine Beweise gefunden, die einen Zusammenhang zwischen diesen Vorwürfen und dem Verhalten des Mitarbeiters während seiner Beschäftigung bei Oppo belegen“.

Oppo respektiere Geschäftsgeheimnisse „aller Firmen, darunter auch die von Apple“. Man habe Geschäftsgeheimnisse nicht missbräuchlich verwendet und werde „aktiv bei diesem rechtlichen Verfahren kooperieren“ und „die Fakten richtigstellen“. Oppo wurde vor knapp 20 Jahren gegründet und hat seinen Sitz in Shenzhen. Seit 2011 werden Smartphones der „Find“-Modellreihe offeriert.


(bsc)



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71 Prozent nutzen das Festnetz noch – vor allem auf dem Land beliebt


Das Festnetz bleibt neben dem Handy weiterhin ein wichtiger Kommunikationsweg. Nachdem die Zahlen für die Nutzung des Festnetzes gesunken sind, bleibt die „grundsätzliche Nutzung […] auf einem stabilen Niveau“. Das ergibt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Innofact im Auftrag des Vergleichsportals Verivox, für die rund 1000 Menschen in Deutschland befragt wurden. 71 Prozent der Befragten nutzen das Festnetz zumindest gelegentlich. 2022 nutzten noch 80 Prozent den stationären Telefonanschluss.

Wenn es aber darum geht, was die Deutschen zum Telefonieren bevorzugt nutzen, ist das Handy beliebter – und konnte im Vergleich zum Vorjahr sogar noch einmal zulegen. Denn nur rund jeder Fünfte (19 Prozent) telefoniert tatsächlich noch überwiegend via Festnetz – 2024 waren das noch 21 Prozent. Deutlich mehr Menschen nutzen für den Austausch das Smartphone (62 Prozent), wie aus der Pressemitteilung von Verivox hervorgeht. Zum Vergleich: 2024 waren es noch 51 Prozent.

Darüber hinaus zeigen die Daten, dass das Nutzungsverhalten des Festnetzes stark davon abhängt, ob man auf dem Dorf (25 Prozent) oder in der Stadt (17 Prozent) wohnt. „Unsere Daten zeigen, dass das Festnetz auf dem Land deutlich häufiger der bevorzugte Telefonweg ist als in der Stadt“, sagt Jörg Schamberg, Telekommunikationsexperte bei Verivox. Er schiebt das Phänomen auf den noch immer ungenügenden Netzausbau in ländlichen Regionen.

Und wenig überraschend: Auch das Alter hat ganz entscheidenden Einfluss auf den Festnetzgebrauch. Während bei den 18- bis 29-Jährigen nur rund jeder 43. (2,3 Prozent) bevorzugt mit dem Festnetz telefoniert, ist es unter den 70- bis 79-Jährigen fast jeder zweite (42,3 Prozent).


(mack)



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