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Künstliche Intelligenz

VPN-Zugangsdienst gestört: Einschränkungen beim E-Rezept und andere Anwendungen


Seit diesem Mittwochmorgen gibt es wieder Störungen beim VPN-Zugangsdienst der Arvato Systems Digital GmbH. „Die Arvato ist bereits in der Analyse, um die Ursache schnellstmöglich zu beheben“, heißt es von der Gematik. Anfang des Monats hatte eine „intensive Fehleranalyse“ eine Internetstörung beim VPN-Zugangsdienst ergeben. Für Versicherte, Ärzte und Apotheker kann es daher zu Einschränkungen beim Zugang zu Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) kommen.

Wie viele Versicherte von der Störung betroffen sind, ist unklar. Während ein Login in die ePA-App funktioniert, berichten einige von Problemen beim Einlösen des E-Rezepts. Allerdings sind nach Angaben der Gematik auch andere Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der elektronische Arztbrief betroffen.

Die Störungen sind kein Einzelfall. Immer wieder berichten Praxen bundesweit über Ausfälle, Verzögerungen und Probleme beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und andere digitale Anwendungen. Oft ist für die Nutzer nicht nachvollziehbar, wo die Ursache liegt – bei der Krankenkasse, der zentralen Infrastruktur oder der eigenen Software. Aktuell gibt es beispielsweise auch ein Problem mit Secunet-Konnektoren, deren Zertifikat eine Laufzeitverlängerung erhalten hatten.

Wer mit den Secunet-Störungen zu kämpfen hat, für den empfehlen Secunet und die Gematik ein Workaround. Derzeit prüft Secunet, „zusammen mit Partnern im Feld die Nachhaltigkeit des erarbeiteten Workarounds“, heißt es vom Unternehmen auf Anfrage von heise online. Die Prüfung nehme ungefähr zwei Tage in Anspruch. Details zum Vorgang bietet Secunet auf seiner Website. Unklar ist, wie viele Konnektoren betroffen sind.

„Auf dem freien Markt würde man für solch eine Performance kein Geld bezahlen“, sagte kürzlich der Hausarzt Dr. Mike Müller-Glamann gegenüber dem Ärztenachrichtendienst. „Wer technisch völlig reibungslose Abläufe erwartet, wird derzeit enttäuscht“, so sein Fazit. Darüber hinaus nutzen bisher wenige Patienten aktiv die ePA, wie auch ein Bericht der Betriebskrankenkassen gezeigt hatte.

Laut Müller-Glamann würden zudem viele Patienten schockiert reagieren, sobald sie erfahren, dass sensible Informationen möglicherweise auch anderen Gesundheitsdienstleistern zugänglich sind. „Wer die ePA-App nicht nutzt und nicht bewusst entscheidet, wer welche Daten sehen kann, wird doch wie ein entmündigter Lemming im Gesundheitswesen durch die Gegend getrieben“, so Müller-Glamann.

Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Arztpraxen verpflichtend. Doch schon jetzt zeigen die Erfahrungen aus den Testregionen, etwa in Hamburg, dass die digitale Zukunft des Gesundheitswesens noch mit erheblichen Startschwierigkeiten kämpft.


(mack)



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Studie: Podcasts werden meist nebenbei gehört


Egal, ob unterwegs oder Zuhause: Podcasts gehören für viele zum Alltag hinzu, das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Etwa die Hälfte (49 Prozent) aller Befragten hört gelegentlich Podcasts. Die Verteilung ist bei allen Altersklassen bis 65 Jahre gegeben. Bei den Befragten ab 65 Jahren nimmt der Anteil leicht ab (44 Prozent). Im Schnitt hören die Befragten für etwa zwei Stunden pro Woche Podcasts. Nur wenige hören drei bis fünf Stunden pro Woche (14 Prozent) und nur ein kleiner Teil schafft es diese Zeit noch zu überbieten (4 Prozent).

Viele Menschen schalten Podcasts einfach mal nebenbei ein. So hört fast die Hälfte (44 Prozent) beim Autofahren Podcasts – in Bussen und Bahnen jedoch knapp weniger als ein Drittel (30 Prozent). Auch beim Haushalt entscheidet sich etwa ein Drittel (36 Prozent) dazu, eine Folge zu hören. Wenn jedoch aktiv aufgepasst werden muss, verzichten viele auf die Nebenbeschäftigung. Während der Arbeit, der Schule oder der Uni hören nur wenige Podcasts (13 Prozent) – und bei der Gartenarbeit sogar nur in den seltensten Fällen (ein Prozent). Rein zur Entspannung, ohne eine andere Beschäftigung, schaltet nur etwa jeder Dritte (29 Prozent) einen Podcast ein.

Die Studie ist nach Angabe von Bitkom Research, das sie durchgeführt hat, repräsentativ. Dafür wurden von Ende Mai bis Anfang Juni 2025 insgesamt 1209 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. 595 von diesen nutzten Podcasts.

Unter dem folgenden Link finden sich im Übrigen alle Podcasts von heise medien.


(nie)



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KI-Wettbewerb und App-Store-Rankings: X und xAI verklagen Apple und OpenAI


Das KI-Startup xAI und die Online-Plattform X haben am Montag vor einem US-Bundesgericht in Texas Klage gegen die US-Konzerne Apple und OpenAI eingereicht. Die von dem Milliardär Elon Musk gegründeten Unternehmen werfen den beiden Konkurrenten monopolistische Praktiken vor. Sie hätten sich illegal verschworen, um den Wettbewerb bei künstlicher Intelligenz (KI) zu behindern. Apple und OpenAI haben „Märkte abgeschottet, um ihre Monopole aufrechtzuerhalten und Innovatoren wie X und xAI am Wettbewerb zu hindern“, heißt es in der Klageschrift.

In der Klage vor dem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den nördlichen Bezirk von Texas in Fort Worth (AZ. 4:25-CV-00914-P) beschuldigen X und xAI Apples App Store, konkurrierende Chatbots und „Super“-Apps, darunter Grok und X, zu benachteiligen. Apple hat eine Partnerschaft mit OpenAI geschlossen, um eine Schnittstelle zu ChatGPT in seine Betriebssysteme für iPhones, iPads und Macs zu integrieren. „Ohne den Exklusivvertrag mit OpenAI hätte Apple keinen Grund, die X-App und die Grok-App nicht in seinem App Store zu präsentieren“, heißt es in der Klageschrift. Musks Unternehmen behaupten, dass iPhone-Nutzer keinen Grund hätten, KI-Apps von Drittanbietern herunterzuladen, weil das Unternehmen seine Nutzerinnen und Nutzer zwingt, ChatGPT als Standard-Chatbot-App zu verwenden. Auch verschaffe die ChatGPT-Integration des iPhones OpenAI Zugang zu „potenziell Milliarden von Benutzeranfragen, die von Hunderten von Millionen von iPhones stammen“, was einen unfairen Vorteil darstelle. X und xAI fordern Schadensersatz in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar.

„Diese jüngste Klage steht im Einklang mit Herrn Musks andauernden Belästigungen“, erklärte ein OpenAI-Sprecher in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Anfang dieses Monats hatte Musk bereits mit „unmittelbaren rechtlichen Schritten“ durch seine KI-Firma xAI gedroht. Bereits damals behauptete er in einem Post auf seiner Plattform X, Apple mache es unmöglich, dass andere KI-Firmen außer OpenAI bzw. ChatGPT die Nummer 1 in den App-Store-Charts erreichen könnten. Das sei ein „eindeutiger Verstoß gegen das Kartellrecht“.

Die von X und xAI angestrengte Klage könnte den Gerichten in den Vereinigten Staaten nach Einschätzung von Reuters zum ersten Mal die Gelegenheit geben, zu beurteilen, ob es einen definierten Markt für KI gibt und was dieser umfasst. Bei kartellrechtlichen Streitigkeiten sei dies eine Schwellenfrage.

Darüber hinaus verklagt Musk OpenAI und dessen CEO Sam Altman separat vor einem Bundesgericht in Kalifornien, um die Umwandlung des Unternehmens von einem gemeinnützigen in ein gewinnorientiertes Unternehmen zu verhindern. Im März wies das zuständige Gericht den dazugehörigen Eilantrag jedoch ab. Es seien keine ausreichenden Gründe vorgelegt worden, um sofort zu entscheiden, so das Gericht. Musk hat OpenAI zusammen mit Altman im Jahr 2015 als gemeinnütziges Unternehmen gegründet, zog sich nach Streitigkeiten um die Ausrichtung und vor allem um die Führungsstrukturen 2018 aber aus dem Unternehmen zurück. Eine Klage gegen Apple dagegen hatte Musk bislang nicht angestrengt. Beim letzten öffentlichen Streit glättete ein persönliches Gespräch mit Apple-Chef Tim Cook die Wogen.


(akn)



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Trotz MediaMarktSaturn-Übernahme: JD.com startet Shop Joybuy in Deutschland


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

JD.com meint es offenbar ernst mit der Expansion in Europa und Deutschland. Der chinesische E-Commerce-Konzern hat am Wochenende seinen europäischen Onlineshop Joybuy in der Bundesrepublik gestartet. Er tritt damit in direkten Wettbewerb zu den bestehenden Internet-Stores von MediaMarkt und Saturn. Schon zuvor kündigte JD.com an, die MediaMarktSaturn-Mutter Ceconomy übernehmen zu wollen. Der Kauf ist zwar noch nicht in trockenen Tüchern, soll aber im ersten Halbjahr 2026 abgeschlossen sein. Der chinesische Versandhändler folgt demnach der Losung: Konkurrenz belebt das Geschäft – selbst in den eigenen Reihen.

Joybuy ist bereits seit einigen Wochen in Großbritannien aktiv und hat dort einen Fokus auf Elektronik, Lebensmittel vor allem aus dem asiatischen Raum und eigene Expresslieferungen. Das deutet darauf hin, dass das Shopping-Portal auch in Deutschland zu einem ernst zu nehmenden Herausforderer für Media Markt und Saturn werden könnte. Das Schnäppchenportal China Gadgets weist darauf hin, dass JD.com in Europa bereits unter dem Namen Ochama am Start gewesen sei. Dieser Online-Auftritt und die etwas sperrigere Marke sollen in Joybuy aufgehen. Kunden in den Niederlanden, wo Ochama ursprünglich loslegte, haben offenbar schon eine entsprechende Info-Mail erhalten.

JD.com selbst kündigte jüngst für Ochama eine „neue Ära“ mit dem Wechsel zu Joybuy an. Ab August will der Anbieter die Migration zu der „neuen und verbesserten Shopping-Plattform innerhalb der JD.com-Familie“ vollziehen. Die Rede ist von einer automatischen Kontoübertragung: Ochama-Daten und Bestellungen würden automatisch auf Joybuy transferiert. Der neue Shop kommt auch nach Frankreich, Belgien und Luxemburg. Interessenten in anderen europäischen Ländern vertröstet der Konzern auf nicht absehbare Zeit.

Ochama lieferte seine Warenpalette per Versand oder über zahlreiche Abholstationen aus, die sich laut China Gadgets bisher hauptsächlich im Westen und Süden von Deutschland befinden. Der Anbieter expandiert anscheinend langsam von den Niederlanden aus und hat es von Nordrhein-Westfalen aus bereits nach Hessen und Baden-Württemberg geschafft. Joybuy existierte schon einmal von 2015 bis 2021 als Konkurrent zu AliExpress in Europa, hat sich offensichtlich aber nicht durchsetzen können.

Der Online-Handel gewann zuletzt auch bei Ceconomy an Bedeutung: Vom Gesamtumsatz des Geschäftsjahres 2024/25 in Höhe von 4,8 Milliarden Euro kamen 1,1 Milliarden aus dem Internetgeschäft, ein Plus von 6,8 Prozent. JD.com will sich bei Ceconomy nach eigenen Angaben in den ersten Jahren aus der Marktstrategie weitgehend heraushalten. Eine Verschmelzung insbesondere der etablierten Marke MediaMarkt mit Joybuy scheint zunächst nicht realistisch.


(mma)



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