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Datenschutz & Sicherheit

Anwaltverein warnt vor verschärften Chatkontrolle-Plänen


Nachdem die polnische Ratspräsidentschaft mit ihrem abgeschwächten Kompromissvorschlag zur Chatkontrolle gescheitert ist, hat nun der Nachfolger Dänemark einen neuen, verschärften Vorschlag vorgelegt, den wir an dieser Stelle als Dokument veröffentlichen. Polen ist Gegner der Chatkontrolle, Dänemark jedoch Befürworter.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt in einer Pressemitteilung „entschieden vor den enthaltenen Maßnahmen und appelliert an die Bundesregierung, die Verordnung abzulehnen“. Er nennt den Vorschlag „rechtsstaatlich hochproblematisch“.

Die EU-Kommission will Internet-Dienste verpflichten, auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzer:innen auf mutmaßliche Straftaten aus dem Bereich sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das EU-Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, stattdessen nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen. Der Rat ist gespalten: Einige Staaten fordern die verpflichtende Chatkontrolle, andere sind dagegen. Deutschland gehört bisher zu den Gegnern; eine Sperrminorität im Rat verhinderte die Zustimmung zur Verordnung.

„Flächendeckende Überwachung privater Kommunikation“

Der Deutsche Anwaltverein gehört seit Beginn der Pläne zu den Kritikern. Der Verband sagt, dass trotz der Bedeutung des verfolgten Ziels eine derartige anlasslose Massenüberwachung keinesfalls gerechtfertigt sei. „Auch berechtigte strafrechtliche Anliegen können wir nicht mit Maßnahmen verfolgen, die gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaats verstoßen“, so Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Dazu gehöre die massenhafte Durchleuchtung der Kommunikation von Nutzer:innen.

Am neuen Text der dänischen Ratspräsidentschaft übt der Verband an vielen Stellen Kritik. Er enthalte mehrere massiv grundrechtsverletzende Maßnahmen. „Die Einführung dieses Instruments würde die systematische und flächendeckende Überwachung privater Kommunikation bedeuten“, so der DAV-Präsident. Der Verband vergleicht die Maßnahme mit einem Postamt, in dem jeder Brief geöffnet und kontrolliert würde. „Mit den Grundrechten auf Datenschutz, Achtung des Privatlebens und Vertraulichkeit der Kommunikation ist das unvereinbar.“

Angriff auf Verschlüsselung

Den neuen Vorschlag hält der DAV für einen Rückschritt; man sei nun annähernd wieder beim ursprünglichen und vielkritisierten Vorschlag der EU-Kommission angekommen. Der juristische Verband, der fast 60.000 Anwält:innen vertritt, hält die Pläne für einen „Angriff auf verschlüsselte Kommunikation“, er bedeute faktisch eine Umgehung wirksamer Verschlüsselungstechnologien. Die Aushebelung der Verschlüsselung würde zwangsweise Lücken in der IT-Sicherheit nach sich ziehen und damit etwa auch das Berufsgeheimnis von Rechtsanwält:innen in unvertretbarer Weise gefährden, so der Verband weiter.

Er kritisiert zudem eine Öffnungsklausel, die es erlauben könne, nicht nur Bildmaterial und Links, sondern auch Text- und Sprachnachrichten zu überwachen. Gerichtet an das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) appelliert der DAV, sich im Rat der Europäischen Union klar gegen den neuen Vorschlag auszusprechen und der Verordnung eine endgültige Absage zu erteilen



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Mexiko: Untersuchung wegen mutmaßlicher Schmiergeldzahlung beim Kauf von Pegasus


Mexikos Generalstaatsanwaltschaft (FGR) hat nach Berichten mehrerer mexikanischer Medien eine Untersuchung gegen Mexikos früheren Präsidenten Enrique Peña Nieto über die angebliche Entgegennahme von Bestechungsgeldern in Millionenhöhe eingeleitet. Dieser soll nach Angaben der israelischen Zeitung The Marker 25 Millionen US-Dollar von zwei israelischen Geschäftsleuten als Schmiergeldzahlung für den Erwerb der Spionagesoftware Pegasus des israelischen Unternehmens NSO Group erhalten haben.

„Wir werden die israelischen Behörden unverzüglich über das System der internationalen Rechtshilfe bitten, diese Informationen, die sie in den Medien veröffentlicht haben, in eine Akte aufzunehmen, damit wir vorankommen können“, erklärte der Leiter der FGR, Alejandro Gertz Manero, am Dienstag. Man werde die israelische Regierung formell um Rechtshilfe bitten, „damit diese Behauptungen innerhalb eines rechtlichen Rahmens aufgestellt werden und nicht in das gleiche Vakuum unbegründeter Anschuldigungen fallen“, so Gertz weiter. Angesichts der schwierigen Zusammenarbeit mit Israels Behörden in anderen Fällen zeigte sich Gertz allerdings nicht sehr optimistisch, was die Überstellung der erforderlichen Unterlagen betrifft.

Die Informationen, die Mexikos früheren Präsidenten mit den Sponsoren der Spionagesoftware in Verbindung bringen, wurden in der vergangenen Woche von der israelischen Zeitung The Marker veröffentlicht und von mexikanischen Medien breit aufgegriffen. Die Veröffentlichung ist Teil eines Rechtsstreits zwischen zwei israelischen Geschäftsleuten, die behaupten, eine gemeinsame „Investition“ in Höhe von 25 Millionen US-Dollar getätigt zu haben, um zwischen 2012 und 2018 Verträge mit der mexikanischen Regierung unter Peña Nieto zu erhalten. Unklar ist, ob der gesamte Betrag an den Ex-Präsidenten selbst geflossen sein soll oder ob andere Personen beteiligt waren.

Peña Nieto, der seit seinem Ausscheiden aus dem Amt zwischen Spanien und der Dominikanischen Republik lebt, hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Über seinen offiziellen X-Account, den er seit Monaten nicht mehr benutzt hatte, bezeichnete er den Marker-Artikel als „völlig falsch“ und versicherte, dass die Anschuldigungen unbegründet seien. „Ich bedaure, auf Artikel zu stoßen, die ohne ein Mindestmaß an journalistischer Sorgfalt leichtfertige und bösartige Behauptungen aufstellen“, schrieb er. Es handele sich um eine Unterstellung, „die jeglicher Grundlage entbehrt“. Er ließ die Frage offen, wer von einer solchen Veröffentlichung profitieren würde. Später erklärte Peña Nieto in einem Radiointerview, dass er nie an der Vergabe von Aufträgen an Lieferanten beteiligt war. Auch kenne er keinen der beiden betreffenden Geschäftsleute.

Die Regierung Peña Nieto (2012-2018) hatte das Spionagesystem Pegasus mutmaßlich für 32 Millionen US-Dollar offiziell für nachrichtendienstliche Zwecke und zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens eingekauft. Aktivistengruppen und Journalisten deckten später auf, dass Regierungseinrichtungen die Malware zum Ausspähen von Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Korruptionsbekämpfern nutzten. Die US-Tageszeitung New York Times fand heraus, dass Mexikos damaliger Staatssekretär für Menschenrechte, Alejandro Encinas, mit Pegasus ausgespäht wurde, als er Verfehlungen des mexikanischen Militärs untersuchte.

Auch in der Amtszeit des linken Präsidenten López Obrador (2018–2024) sollen trotz gegenteiliger Behauptungen Aktivisten und Journalisten mit Pegasus ausgespäht worden sein. Anfang des Jahres 2023 verlangte die mexikanische Datenschutzbehörde INAI vom Verteidigungsministerium die Offenlegung der Verträge um die Spionagesoftware Pegasus.


(akn)



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Ransomware-Verdacht: Französische Polizei verhaftet russischen Basketballer


Der russische Basketballspieler Daniil Kasatkin ist auf Ersuchen der Vereinigten Staaten in Frankreich festgenommen worden. Die US-amerikanischen Behörden beschuldigen ihn der Beteiligung an einer Ransomware-Bande. Kasatkin, der aktuell für den Moskauer Klub MBA spielt und in der Saison 2018-19 kurzzeitig im US-College-Basketball für Penn State aktiv war, droht nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP die Auslieferung an die Vereinigten Staaten.

Die Festnahme erfolgte bereits am 21. Juni, wurde aber erst jetzt nach einer Anhörung in Paris bekannt. Kasatkin war unmittelbar nach seiner Ankunft in Frankreich auf dem Flughafen Charles de Gaulle in Paris verhaftet worden. Laut AFP war der Sportler zusammen mit seiner Verlobten, der er gerade einen Heiratsantrag gemacht hatte, in die französische Hauptstadt gereist.

Die Vereinigten Staaten werfen Kasatkin vor, Teil einer Ransomware-Bande zu sein, die von 2020 bis 2022 rund 900 Unternehmen, darunter zwei US-Bundeseinrichtungen, angegriffen hat. Zum entstandenen Schaden wurden keine Angaben gemacht. Die US-Justiz beschuldigt den Basketballer, die Lösegeldzahlungen im Rahmen dieses kriminellen Netzwerks ausgehandelt zu haben. Gegen ihn liegt ein US-Haftbefehl wegen „Verschwörung zur Begehung von Computerbetrug“ und „Verschwörung zum Computerbetrug“ vor, wie die französische Tageszeitung Le Monde berichtet.

Der 26-jährige Kasatkin, der seit dem 23. Juni in Auslieferungshaft sitzt, bestreitet alle Vorwürfe. Sein Anwalt Frederic Belot erklärte, sein Mandant sei unschuldig und beantragte, Kasatkin freizulassen. „Er hat einen gebrauchten Computer gekauft. Er hat absolut nichts getan. Er fällt aus allen Wolken“, sagte Bélot gegenüber Journalisten, darunter AFP, so Le Monde weiter. „Er hat keine Ahnung von Computern und ist nicht einmal in der Lage, eine Anwendung zu installieren. Der Computer wurde entweder gehackt oder der Hacker hat ihn ihm verkauft, damit er unter dem Deckmantel einer anderen Person agieren kann.“ Der stellvertretende russische Außenminister Sergej Rjabkow erklärte am Donnerstag, das russische Außenministerium beobachte die Situation Kasatkins genau.


(akn)



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Warn-App: NINA schickt jetzt auch Polizeimeldungen


Die App NINA, die zum Beispiel vor starken Unwettern oder bei Hochwasser warnt, wird ausgebaut. Künftig sollen auch Hinweise auf angedrohte Gewalttaten wie zum Beispiel Bombendrohungen oder Warnungen vor gefährlichen Straftätern auf die Smartphones geschickt werden, kündigte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an.

Die Polizeibehörden haben bereits in den vergangenen Jahren vereinzelt die App für solche Warnungen und Hinweise zu herausragenden Vorfällen genutzt. Nun wird dieser Polizei-Bereich ausgebaut: Mit dem Update zum Ende der Woche kommt dafür auch ein eigenes Icon in die App.

Außerdem soll die App in Notlagen und bei drohenden Katastrophen dann zuverlässiger Warnmeldungen schicken können, berichtet das BBK. Die Funktionalität und die Technik im Hintergrund wurden so optimiert, dass die Datenmengen verringert werden können, die zur zielgenauen Zustellung von Push-Nachrichten nötig sind. Das helfe bei der Übertragung in Situationen, in denen die Behörden besonders viele Warnmeldungen verschicken müssen.

Die Warn-App NINA ist kostenlos in den gängigen App-Stores erhältlich. Der Name steht für „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“.


(afl)



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