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Künstliche Intelligenz

KI-Verordnung: Code of Practice für generative KI-Modelle vorgelegt


Dass generative KI-Modelle Probleme mit sich bringen können, das hatte die EU allgemein schon im Rahmen ihrer KI-Verordnung – dem AI Act – festgestellt. Doch die Frage, wie mit den Problemen dann umgegangen werden soll, haben Kommission, Europaparlament und Mitgliedstaaten weitgehend an die Entwickler und einsetzenden Organisationen ausgelagert: Training, Tests und Evaluation müssen dokumentiert und Risiken adäquat adressiert werden.

Welche genau das sind und wie diese dann mitigiert werden sollten – für all das wurde der Gesetzestext aufgrund der Vielfalt an Modellen und Problemen für ungeeignet befunden. Stattdessen sollen Verhaltenscodices oder eben die Erfüllung vergleichbarer Standards durch die Anbieter solcher Modelle die größten Probleme generativer KI-Modelle einhegen. Und der vorerst zentrale solche „Code of Practice“ ist jetzt nach gut einem halben Jahr intensiver Diskussionen mit wenigen Wochen Verspätung vorgelegt worden.

Der Verhaltenskodex gliedert sich dabei in drei Bereiche auf: Transparenz, Urheberrecht und als dritten Teil Sicherheit und Schutzmaßnahmen. In einem Word-Dokument mit Multiple-Choice- und Freitextantwortfeldern sollen Anbieter unkompliziert darlegen, womit, wie, wann und mit welchen Methoden, Datensätzen und welchem Ressourcenverbrauch sie ihre Modelle erstellt haben. Solch eine Dokumentation ist eine zwingende Voraussetzung für den Betrieb in der EU ab dem zweiten August 2025. Im Bereich Copyright etwa sind bestimmte Selbstverpflichtungen enthalten, denen sich GPAI-Betreiber mit ihrer Unterschrift unterwerfen würden, etwa für das Training keine Piraterieseiten zu crawlen oder Rechtebeschränkungen im Sinne der DSA-Richtlinie zu berücksichtigen und rechteverletzende Outputs möglichst zu verhindern.

Der in der Realität gleichwohl am schwersten umsetzbare Teil betrifft derweil das Mitigieren der jeweiligen systemischen Risiken, die vom Modell, Trainingsdaten und dessen Möglichkeiten und Restriktionen abhängen, wie es Artikel 55 der KI-Verordnung verlangt. Hier soll der Code of Practice nun relativ konkrete Handhabe zur Verfügung stellen, welche Arten von Risiken damit gemeint sein könnten und wie damit professionell umgegangen werden könne. Die Palette reicht dabei weit: von künstlich erzeugten Nacktbildern oder Pornografie auf Basis von Fotos echter Personen über Gefahren für die nationale Sicherheit bis hin zu diskriminierenden Inhalten über unzutreffende Gesundheitsratschläge bis zu Radikalisierungschatbots ist alles Mögliche vorstellbar. Auch die Nutzung von Modellen für die Entwicklung von ABC-Waffen oder für digitale Angriffswerkzeuge gehört zu den zu prüfenden Möglichkeiten. Der Code of Practice bietet dabei vor allem ein Referenzmodell für den Umgang damit.

Denn formell ist der Verhaltenskodex für keinen einzigen Anbieter bindend. Zugleich schützt er auch keinen Unterzeichner des Kodexes wirksam davor, nicht doch eines Tages belangt zu werden, wenn sich herausstellt, dass die Maßnahmen unzureichend waren. Über den Code of Practice, den unabhängige Wissenschaftler im Auftrag der EU-Kommission und in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren entwickelt haben, wurde in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert.

Mit dem Ergebnis zeigt sich Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung des deutschen IT-Verbands Bitkom nur teilweise zufrieden. Kritisch sieht sie vor allem, dass Anbieter immer auch nach neuen Risiken Ausschau halten müssten, so Dehmel: „Zusammen mit uneindeutig definierten Grundrechtsrisiken und gesellschaftlichen Risiken, bei denen häufig kaum etablierten Methoden zur Identifikation und Bewertung existieren, entsteht neue Rechtsunsicherheit für europäische KI-Anbieter.“

Angesichts der beiden Optionen, sich entweder dem Verhaltenskodex zu unterwerfen und damit zumindest guten Willen zu demonstrieren, oder alternativ alles von Grund auf selbst entwickeln und als rechtskonform darlegen zu müssen, steht gleichwohl zu erwarten, dass sich einige Betreiber von KI-Modellen auf die nun vorgestellte Variante einlassen werden. EU-

Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen sieht den Verhaltenskodex als „wichtigen Schritt dazu, die fortschrittlichsten KI-Modelle in Europa verfügbar und dabei nicht nur innovativ, sondern auch sicher und transparent zu gestalten“. Sie forderte die Unternehmen entsprechend auf, sich dem Kodex freiwillig zu unterwerfen. Allerdings fehlt derzeit dafür noch ein wichtiges Werk der EU-Kommission: die sogenannten Leitlinien, mit denen festgelegt werden soll, was als KI mit allgemeinem oder nicht spezifiziertem Verwendungszweck, also als GPAI im Sinne der KI-Verordnung gelten wird. Doch auch diese sollen nun zeitnah veröffentlicht werden.

Zu befürchten haben Unternehmen gleichwohl vorerst nichts, wenn sie sich noch nicht an die Regeln halten. Egal, ob mit oder ohne Kodex: Sanktionen für diese Pflichten aus dem AI Act sind frühestens im August 2026 vorgesehen. Und in vielen Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ist die notwendige Begleitgesetzgebung für die nationalen Aufsichtsstrukturen weiterhin nicht verabschiedet. Dass das deutsche Begleitgesetz nicht mehr rechtzeitig zum Inkrafttreten der nächsten AI Act-Regelungen im August 2025 kommen wird, ist ausgemacht. Das nun zuständige Digitalministerium will daran zwar weiterarbeiten, nach dem Regierungswechsel werde dies jedoch nicht mehr rechtzeitig möglich sein, teilte das Haus zuletzt mit.

Europa habe seinen Teil fristgerecht geliefert, nun brauche es auch seitens der Bundesregierung mehr Tempo, fordert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Rebecca Lehnhardt: „Verzögerungen oder gar eine Aufweichung der Pflichten würden nur Rechtsunsicherheit und Misstrauen schüren.“ Zuletzt war immer wieder über eine Teilverschiebung spekuliert wurde, die einige Mitgliedstaaten und Unternehmen auch gerne gesehen hätten. Eine allgemeine Verschiebung ist mit der heutigen Verhaltenskodex-Veröffentlichung allerdings noch einmal unwahrscheinlicher geworden, allenfalls einzelne, später relevante Spezialregelungen könnten nun noch einmal diskutiert werden.


(mho)



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Comics auf dem iPad lesen: Das braucht man, so komfortabel ist es


Apples iPad etablierte sich schnell als Comic-Reader mit einem entscheidenden Vorteil: Der große, farbenfrohe Bildschirm präsentiert die digitalen Hefte optimal. Auch heutige E-Book-Reader erreichen nicht die Brillanz und Reaktionsgeschwindigkeit des iPad-Displays. Lange Zeit dominierte das 2010 gestartete englischsprachige ComiXology als führende Plattform. Nach der Übernahme 2014 durch Amazon blieb das zunächst so, doch im Februar 2022 stellte der Konzern das Angebot ein und veränderte die digitale Comiclandschaft grundlegend. Die Inhalte wurden in das Kindle-Portfolio von Amazon integriert und der Konzern stellte die beliebte App ein – trotz großer Proteste und erheblicher Umstiegsprobleme.

  • Digitale Comics können Sie einzeln kaufen oder über Abos leihen.
  • Für DRM-freie Hefte gibt es gute Apps im App Store.
  • Das englischsprachige Angebot ist weit größer als die deutschen Übersetzungen.
  • Mit einem Fokus-Modus machen Sie Ihr iPad zum ablenkungsfreien Comic-Reader.

Einige vorgestellte Apps unterstützen den Leser mit speziellen Funktionen wie der „Geführten Navigation“, die Bildtafel für Bildtafel (Panel) durch die Geschichte führt. Die Seitenausschnitte erscheinen bildschirmfüllend, bei Panel-übergreifenden Bildern zoomt die App heraus. Besonders auf kleineren Displays wie dem iPad mini oder dem iPhone sorgt das für deutlich bessere Lesbarkeit.

Die erste Anlaufstelle für Comicfans ist durch die ComiXology-Übernahme der Kindle-Shop von Amazon. Hier finden Sie etwa US-Comics, ihre deutschen Übersetzungen sowie hiesige Hits wie Disneys Lustiges Taschenbuch und frankobelgische Klassiker wie Asterix und Obelix. Um neue Titel direkt auf dem iPad zu kaufen, müssen Sie den Umweg über den Browser gehen. Die Kindle-App bietet lediglich Zugriff auf Ihre bestehende Bibliothek.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Comics auf dem iPad lesen: Das braucht man, so komfortabel ist es“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Freitag: Basketball-Profi als Cyberkrimineller? Alterskontrolle bei Bluesky


Laut einem Medienbericht ist ein russischer Basketballspieler auf Antrag der USA in Frankreich festgenommen und inhaftiert worden. Ihm wird Beteiligung an einer Ransomware-Bande, die Hunderte Firmen attackiert hatte, vorgeworfen. Der Spieler bestreitet alle Vorwürfe und sein Rechtsanwalt stuft ihn als Computer-Neuling ein. Derweil drohen vielen Plattformen ohne Altersverifizierung in Großbritannien ab 25. Juli hohe Geldstrafen. Betroffen sind nicht nur Porno-Webseiten, sondern auch soziale Netzwerke. Britische Bluesky-Nutzer müssen ihre Reife deshalb dort nun online nachweisen. Dafür greift Bluesky auf Epic Games zurück. In Mexiko soll Ex-Präsident Enrique Peña Nieto beim Kauf der Spionagesoftware Pegasus Schmiergeld kassiert haben. Das wird aus Israel berichtet, der Heimat der Pegasus-Entwickler. Die Staatsanwaltschaft Mexikos leitet Ermittlungen ein. Nieto selbst bezeichnet die Berichte als „völlig falsch“ und spricht von unbegründeten Anschuldigungen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Der russische Basketballspieler Daniil Kasatkin ist auf Ersuchen der USA in Frankreich festgenommen worden. US-Behörden beschuldigen ihn der Beteiligung an einer Ransomware-Bande. Kasatkin, der aktuell für den Moskauer Klub MBA spielt und in der Saison 2018-19 kurzzeitig im US-College-Basketball für Penn State aktiv war, droht die Auslieferung an die Vereinigten Staaten. Die Ransomware-Bande, zu der Kasatkin gehören soll, hat von 2020 bis 2022 rund 900 Unternehmen, darunter zwei US-Bundeseinrichtungen, angegriffen. Die US-Justiz beschuldigt den Basketballer, die Lösegeldzahlungen im Rahmen dieses kriminellen Netzwerks ausgehandelt zu haben. Kasatkin bestreitet alle Vorwürfe und laut Rechtsanwalt ist er unerfahren mit Computern: Französische Polizei verhaftet russischen Basketballer wegen Ransomware-Verdacht.

In Großbritannien kontrolliert Bluesky ab sofort das Alter seiner Nutzer. Das soziale Netzwerk ist aus Gründen des Jugendschutzes in dem Land gesetzlich dazu verpflichtet, und die Aufsichtsbehörden drohen Betreibern bei Missachtung ab 25. Juli dieses Jahres mit empfindlichen Geldstrafen. Deshalb müssen britische Bluesky-Anwender ihr Alter nach Aufforderung der App nun nachweisen. Dazu können sie ein Bild des Ausweises hochladen, eine Zahlungskarte überprüfen oder das Gesicht scannen lassen. Sollten Nutzer die Alterskontrolle ablehnen oder noch keine 18 Jahre alt sein, begrenzt Bluesky den Zugriff auf gewisse Inhalte und schaltet Direktnachrichten ab: Wegen drohender Geldstrafen prüft Bluesky jetzt das Alter britischer Nutzer.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Mexikos Generalstaatsanwaltschaft (FGR) hat offenbar eine Untersuchung gegen Mexikos früheren Präsidenten Enrique Peña Nieto über die angebliche Entgegennahme von Bestechungsgeldern in Millionenhöhe eingeleitet. Dieser soll nach Angaben einer israelischen Zeitung 25 Millionen US-Dollar von zwei israelischen Geschäftsleuten als Schmiergeldzahlung für den Erwerb der Spionagesoftware Pegasus des israelischen Unternehmens NSO Group erhalten haben. Peña Nieto hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Fakt ist jedoch, dass die Regierung Peña Nieto (2012-2018) das Spionagesystem Pegasus offiziell für nachrichtendienstliche Zwecke und zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens eingekauft hatte: Untersuchung wegen mutmaßlicher Schmiergeldzahlung in Mexiko beim Kauf von Pegasus.

Nutzerinnen und Nutzer unter anderem von Outlook.com und Outlook-Clients können derzeit Probleme haben, auf ihre Postfächer zuzugreifen. Microsoft meldet Störungen der Endkunden-Cloudsysteme, auf die die Privatkunden-Software zugreift. Auf der Status-Webseite für Microsofts Cloud-Dienste sind die derzeitigen Einschränkungen in dem Punkt „Microsoft Consumer Products“ zu finden. Das Problem betreffe Outlook.com, den Outlook-Mobile- und den Outlook-Desktop-Client, allerdings nicht ausschließlich. Damit seien Nutzerinnen und Nutzer nicht in der Lage, auf ihre Mailbox zuzugreifen, mit keiner der möglichen Zugriffsmethoden. Microsoft hat das Problem allerdings inzwischen lokalisiert und verteilt entsprechende Korrekturen: Microsoft meldet Probleme mit Outlook für Endanwender.

Seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 sind die Inhaberdaten von Domains weitgehend unter Verschluss. Was vorher über das sogenannte Whois-System frei zugänglich war, ist heute nur noch schwer zu bekommen. Im c’t-Datenschutz-Podcast diskutieren wir die Auswirkungen dieser Entwicklung. Vor der DSGVO wurden für jede Domainregistrierung über 70 Datenelemente erhoben und veröffentlicht – vom Namen über die Adresse bis zur Faxnummer. Diese Praxis führte dazu, dass Datenhändler die Informationen massenhaft abgriffen und Domaininhaber kurz nach der Registrierung mit Spam überhäuft wurden. Dem hat die DSGVO einen Riegel vorgeschoben, aber damit erschwert es die Verfolgung von Rechtsverletzungen. Das erörtern wir in der Auslegungssache 138: Datenschutz im Domain-System.

Auch noch wichtig:

  • Wer sich ein neues Apple-Gerät kauft, muss dieses oft erst aktualisieren. Beim iPhone ist das nicht mehr nötig – und wohl auch bald nicht mehr beim Mac, so ein Bericht: Apple kann Macs bald in der Verpackung aktualisieren.
  • Microsoft spart massiv durch KI-Einsatz. Diese Mitteilung lässt die jüngsten Entlassungswellen in einem anderen Licht erscheinen, beanstanden Kritiker: Microsoft spart 500 Millionen Dollar durch KI – während 15.000 gehen müssen.
  • Ab Juli kommen vier neue Modelle der Viture-Luma-Serie auf den Markt. Wir klären, wie sich die Smart Glasses mit Schwerpunkt Medienwiedergabe unterscheiden: Neue Viture Luma Display-Brillen bieten bis zu 173 Zoll Bildschirmdiagonale.
  • SiPearl hat das Design seines 80-Kerners Rhea1 fertiggestellt und an den Chipauftragsfertiger TSMC geschickt. Ein Supercomputer wartet schon: Europas erster eigener Prozessor landet bei TSMC.
  • Fünf junge Männer blockierten die Telefonleitungen von rund 800 Polizeidienststellen. Der verwendete Trick war simpel, sorgte aber für viel Ärger. Es war ein Cyberangriff per Telefonkonferenz: Fünf junge Männer unter Verdacht.
  • Publisher Krafton hat die Chefentwickler von „Subnautica 2“ gefeuert und den Release verschoben, womöglich wegen Bonizahlungen: Wurde „Subnautica 2“ verschoben, damit den Entwicklern kein Bonus zusteht?
  • Gratis-KI weicht immer mehr teuren Abo-Modellen. Auch Elon Musks xAI kündigt neben einem neuen KI-Modell ein teures Abonnement an: Grok 4 kommt – und mit ihm ein 300 US-Dollar teures Abo.
  • Lexus versieht das SUV RZ mit einem Facelift, das etwas Kosmetik und eine Lenkung mitbringt, die keine mechanische Verbindung mehr hat. Eine erste Proberunde zur Vorstellung des Lexus RZ: Elektroauto bekommt steer-by-wire.
  • Der Omoway Omo X ähnelt im Stil dem kantig-futuristischen BMW CE 04, ist aber auch fahrerlos selbstständig und verspricht neuartige assistierte Fahrfunktionen. Selbst ist der Roller: Elektrisch-autonomer Scooter Omoway Omo X.
  • Update-Sammlung veröffentlicht: Um Attacken vorzubeugen, sollten Admins sicherstellen, dass ihre Microsoft-Produkte auf dem aktuellen Stand sind. Microsoft schließt zum Patchday 100.000-$-Lücke in SharePoint aus Hacker-Wettbewerb.
  • AMD erklärt, dass für einen fTPM-Fehler seit Jahren eine Korrektur bereitsteht. Hersteller liefern sie nur nicht aus: Einige Mainboard-Hersteller verteilen den Fix für AMD-fTPM-Bug nicht.


(fds)



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Wegen drohender Geldstrafen prüft Bluesky jetzt das Alter britischer Nutzer


In Großbritannien kontrolliert Bluesky ab sofort das Alter seiner Nutzer. Das soziale Netzwerk ist aus Gründen des Jugendschutzes in dem Land gesetzlich dazu verpflichtet, und die Aufsichtsbehörden drohen Betreibern bei Missachtung ab 25. Juli dieses Jahres mit empfindlichen Geldstrafen. Deshalb müssen britische Bluesky-Anwender ihr Alter nach Aufforderung der App nun nachweisen.

Bereits 2023 hatte Großbritannien mit dem umstrittenen Online Safety Bill bei Pornografie eine Pflicht zur Altersverifikation eingeführt. Demnach müssen alle Online-Angebote inklusive Social Media, die pornografische Inhalte verbreiten, laut britischer Regierung künftig eine Altersprüfung durchführen. Das wurde bislang jedoch kaum durchgesetzt.

Doch Anfang dieses Jahres erhöhte die britische Regulierungsbehörde Ofcom den Druck und ermahnte Porno-Seiten zur Altersverifizierung, sonst wird es teuer. Der Regulierer drohte mit Zwangsmaßnahmen und Geldstrafen von bis zu 18 Millionen Pfund oder 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ende Juni hat die Ofcom die Altersprüfungen nochmals erklärt und dabei betont, dass die Plattformen ab 25. Juli dazu verpflichtet sind.


Screenshots von Bluesky zur Alterskontrolle

Screenshots von Bluesky zur Alterskontrolle

Aufforderung zum Altersnachweis bei Bluesky in Großbritannien

(Bild: Bluesky)

Rund zwei Wochen vor diesem Fristende hat Bluesky in Großbritannien deshalb jetzt eine solche Alterskontrolle eingeführt. Britische Bluesky-Nutzer werden jetzt aufgefordert, ihr Alter nachzuweisen. Dazu können sie ein Bild des Ausweises hochladen, eine Zahlungskarte überprüfen oder das Gesicht scannen lassen. Für dieses Verfahren nutzt Bluesky die „Kids Web Services“ (KWS) von Epic Games, mit denen die Firma auch Altersprüfungen für ihre Plattformen und Spiele durchführt.

Dabei werden die Nutzer zunächst aufgefordert, eine E-Mail-Adresse anzugeben, worüber sie daraufhin weitere Informationen über die Altersverifikation erhalten. Sollten Nutzer die Alterskontrolle ablehnen oder noch keine 18 Jahre alt sein, begrenzt Bluesky den Zugriff. Dann werden „Inhalte, die für Erwachsene geeignet sind“, für diese Nutzer blockiert. Zudem werden einige Funktionen abgeschaltet, etwa Direktnachrichten.

Bluesky schreibt im eigenen Blog, dass sie mit der britischen Regierung zusammenarbeiten, damit sich die Nutzer in einem offenen und dezentralen sozialen Netzwerk sicher fühlen können. Weitere Maßnahmen neben der Altersprüfung werden nicht ausgeschlossen. „Zusätzlich zu diesen Updates werden wir weiterhin prüfen, wie wir Kinder vor unerwünschten Inhalten schützen und wie wir uns verbessern können“, heißt es noch.


(fds)



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