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Erstmals per ICE nach Polen: Bahn lässt ICE 3neo ausbauen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der ICE 3neo soll künftig auch nach Polen und Frankreich fahren. Wie die Deutsche Bahn mitteilte, investiert sie dazu 200 Millionen Euro in die Ausrüstung der Züge, damit diese den Anforderungen in den beiden Ländern genügen. Bislang ist der ICE 3neo bereits auf Fahrten nach Brüssel und Amsterdam unterwegs, ist also für Belgien und die Niederlande zugelassen. Bis zu 32 Züge sollen jetzt technisch angepasst werden. Es wäre das erste Mal, dass ein ICE von Berlin nach Warschau fahren kann.

Mit den entsprechenden Anpassungen ist Hersteller Siemens Mobility beauftragt worden. Diese sollen bereits während des Baus der Züge im Siemens-Werk Krefeld erfolgen. Das Zulassungsverfahren und die Produktion werden nach Angaben der Bahn mehrere Jahre dauern. Erste zugelassene Fahrzeuge werden für das Jahr 2031 erwartet. Der Lieferplan der Züge sieht vor, dass diese bis 2032 bereitstehen.

Die Deutsche Bahn hat insgesamt 90 Züge des Typs ICE 3neo bei Siemens Mobility bestellt. 29 wurden bereits ausgeliefert. Der erste ging im November 2022 in Betrieb. Im Juni 2024 löste der ICE 3neo ältere Bauarten auf die Verbindungen von Frankfurt nach Amsterdam und Brüssel ab. Dadurch sei die Zahl der Zugausfälle deutlich gesunken, teilt die Bahn mit. Seit Oktober 2023 präsentiert sich der Zug mit neuem Interieur.

Die länderspezifischen Anpassungen umfassen den Einbau technischer Komponenten, damit die Züge mit der Signaltechnik und den Strecken in Polen und Frankreich kompatibel sind. Unterschiede gibt es zum Beispiel beim Bahnstrom: Polen nutzt hauptsächlich 3 kV Gleichstrom, während Deutschland 15 kV Wechselstrom mit 16,7 Hz verwendet. Frankreich hat sogar zwei verschiedene Stromsysteme – im Norden und Osten 25 kV/50 Hz Wechselstrom, im Süden und Südwesten 1,5 kV Gleichstrom. Bei der Signaltechnik nutzt Polen mit SHP ein System, das dem Prinzip der deutschen Indusi folgt. Seit 2012 werden Strecken sukzessive auf das europäisch einheitliche ETCS umgerüstet. In Frankreich kommt TVM zum Einsatz.

Der ICE 3neo (Baureihe 408) hat eine Höchstgeschwindigkeit von 320 km/h und Sitzplätze für 439 bzw. 878 Personen (Doppelzug). Er bietet Fahrgästen Steckdosen an allen Plätzen, auch in der 2. Klasse, und seit einigen Monaten in der 1. Klasse auch eine induktive Lademöglichkeit für Smartphones. Der Zug hat ein Leergewicht von 460 Tonnen und eine Leistung von 8000 kW (10.900 PS).


(mki)



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Weitere AirPorts angekündigt, doch arbeitet Apple an einem neuen Router?


Apple hat in der vergangenen Woche eine Reihe einst beliebter Modelle der WLAN-Router-Reihe AirPort aus dem Support genommen. In der Liste sogenannter obsoleter Produkte sind nun die zweite Generation der kompakten Basisstation AirPort Express, die AirPort-Time-Capsule-Modelle mit 2 und 3 TByte sowie der WLAN-Router AirPort Extreme mit 802.11ac enthalten.

„Obsolet“ bedeutet, dass Apple keinerlei Unterstützung mehr leistet – auch nicht gegen Geld und gute Worte. Weder Apple selbst noch seine Authorized Service Provider (ASPs) halten noch Ersatzteile vor oder können diese noch bestellen. Zudem gibt es keine Reparaturen mehr. Ausnahme sind manche MacBooks, bei denen zumindest noch der Akku ausgetauscht werden kann.

Mit der Aktualisierung der Liste sind alle jüngsten AirPort-Produkte nun aus dem Support gefallen – merkwürdigerweise ist allerdings die erste Generation des AirPort Express mit 802.11n momentan noch „vintage“, wird also, bei Vorhandensein von Ersatzteilen, noch gewartet. Welchen Grund es dafür gibt, blieb zunächst unklar. Alle nun auf „obsolet“ gestellten AirPort-Produkte wurden von Apple im Frühjahr 2018 vom Markt genommen. Seither gab es aber einen schwunghaften Handel mit den Produkten auf Gebrauchtbörsen, denn die Hardware an sich gilt als beliebt und haltbar.

Es ist derzeit allerdings nicht mehr ratsam, die AirPort-Produkte zu verwenden. Der Grund sind massive Sicherheitslücken im AirPlay-Protokoll der Geräte, die Apple nicht mehr stopfen will – obwohl dies Nutzer fordern. Forscher hatten herausgefunden, dass sich Geräte über AirPlay vollständig übernehmen lassen. Ältere Hardware erhält allerdings keine Updates mehr, während Apple iPhone & Co. längst gepatcht hat.

Die Gerüchteküche vermutet unterdessen seit längerem, dass Apple sich für neue WLAN-Geräte interessiert – oder zumindest eine Routerfunktionalität in neue Modelle wie den geplanten „Home-Hub“ integriert. Der Hersteller plant seit längerem einen eigenen Kombinationschip aus Bluetooth und WLAN, der sich dann auch als Access-Point nutzen ließe, zumindest theoretisch. Ob es auch nochmals vollwertige Router im Stil der AirPort-Geräte geben wird, bleibt unklar.


(bsc)



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Gericht: Apple hat sich nicht illegal mit Visa und Mastercard abgesprochen


Apple hat einen US-Rechtsstreit um Kreditkartengebühren für Apple-Pay-Zahlungen zunächst gewonnen. Das U.S.-Distriktsgericht in Illinois urteilte in der vergangenen Woche, dass eine Gruppe von Händlern, darunter der Getränkeverkäufer Mirage Wine & Spirits und andere Läden, nicht genügend Beweise für ihre Klage geliefert hätten.

Richter David Dugan entschied daher, den Rechtsstreit zu beenden. In der Klage, die nun abgewiesen wurde, waren neben Apple auch die Kreditkartenausgeber Visa und Mastercard als Prozessgegner aufgeführt. Die Unternehmen sollen illegal kooperiert haben, um den Aufbau konkurrierender Zahlungssysteme zu unterdrücken, so die Kläger. Zudem hätten sie ihre Transaktionsgebühren illegal „aufgeblasen“. All das stelle einen Wettbewerbsverstoß dar. Richter Dugan sah hingegen „zahlreiche Umstandsbeweise“, jedoch keine konkreten Klagepunkte. Allerdings erlaubte Dugan den Klägern, weitere Beweise hinzuzufügen, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters.

Apple verlangt laut Klage aktuell für Apple-Pay-Zahlungen 0,15 Prozent Provision für Kreditkartenzahlungen. 0,5 Cent werden für Debitkartenzahlungen fällig. Beides gilt, wenn das Visa- oder Mastercard-Bezahlnetzwerk verwendet wird. Das Arrangement unterbinde Innovationen, so die Kläger und führe dazu, dass es keine konkurrierenden Systeme gebe. Apple nutzt allerdings alle großen Bezahlanbieter für Apple Pay, darunter Visa, Mastercard, Diners Club und American Express (Amex). Für andere Dienste wie die hauseigene US-Kreditkarte Apple Card wird Mastercard verwendet, der Apple-Cash-Bezahldienst für Zahlungen zwischen Nutzern soll intern Visa nutzen. Die Kläger wollen nun, dass Apple Pay auch andere – nicht näher aufgeführte – Netzwerke verwendet.

Apple hatte in der Europäischen Union zuletzt NFC-Zahlungen öffnen müssen. Dies erlaubt es Banken und Fintech-Unternehmen, Apple Pay gänzlich zu umgehen. Sie können dann in ihre eigenen Apps Debit- und Kreditkartenzahlungen integrieren sowie eine eigene Wallet aufsetzen. Allerdings ist unklar, wie gut dies bei Nutzern ankommt, da diese dann ständig zwischen Apple Pay und den proprietären Wallets wechseln müssen.

Das Verfahren in Illinois geht jetzt wohl weiter: Zumindest erlaubte Richter Dugan den Klägern, ihre Klage um weitere Beweise zu ergänzen. Die Gruppe strebt an, eine Sammelklage gegen Apple zu etablieren. Wenn neue Beweise nicht innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden, wird die Klage gänzlich abgewiesen.


(bsc)



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Sechs Bildverwalter mit KI-Verschlagwortung im Vergleich


Wer Fotos verschlagworten wollte, musste das lange Zeit manuell erledigen, und das war entweder aufwendig oder oberflächlich: „Italien“ ist eben weniger aussagekräftig als „Florenz; Uffizien; Statue; Skulptur; Renaissance; Michelangelo; David“. Entsprechend einfach oder schwierig findet man Motive anschließend über die Suchfunktion wieder. Umfangreiche Stichwortkataloge haben also ihren Sinn. Getreu dem Motto „Work smarter, not harder“ kann man solche Fleißarbeit dem Computer überlassen, beziehungsweise einer künstlichen Intelligenz.

Cloudspeicherdienste machen es seit geraumer Zeit vor. Die KIs hinter den Foto-Apps von Apple und Google sowie Adobe Lightroom analysieren in die Cloud geladene Bilder im Hintergrund und vergeben zum Inhalt passende Stichwörter. In der Mobil-App oder einem Browser lässt sich der Medienbestand nach Begriffen wie „Strand“, „Sonnenuntergang“, „Porträt“ oder „Schwarz-Weiß“ durchsuchen. Um die Nutzer bei der Stange zu halten, schlagen die Dienste außerdem regelmäßig Zusammenfassungen des Typs „Ein Tag am Strand“ oder „Festival-Stimmung“ vor. Auch die Open-Source-Software Immich, die unter anderem der in Europa gehostete Dienst PixelUnion nutzt, verschlagwortet mit KI. Das funktioniert mittlerweile bemerkenswert gut.

  • Bildverwaltung muss keine manuelle Fleißarbeit sein: Künstliche Intelligenz generiert nach Bildanalyse inhaltliche Schlagwörter.
  • Einige Programme verschlagworten ohne Internetzugang und ohne Datenabfluss mit lokaler Analyse.
  • ACDSee und Excire Foto liefern präzise Schlagwörter. Besonders flexibel ist IMatch, das über API-Keys Sprachmodelle wie GPT-4 oder Mistral einbindet.

Clouddienste eignen sich allerdings nur für Smartphone-Fotos und solche, die der Nutzer zur Ansicht ins Netz exportiert hat. Es ist weder praktisch noch sinnvoll, 60 MByte große Raw-Fotos massenhaft noch vor dem Sichten und Bearbeiten ins Netz zu verfrachten, nur um sie anschließend zur Bearbeitung wieder auf den heimischen PC zu laden – von Datenschutzbedenken mal ganz abgesehen. Für die lokale Bildverwaltung braucht man also ein Programm mit eingebundener Stichwort-KI, das idealerweise auch die Themenfelder Kalendersuche, Gesichtserkennung sowie Geotagging abdeckt. Wir haben sechs Bildverwaltungsprogramme getestet, die automatisch Beschreibungen generieren: ACDSee Photo Studio Ultimate 2025, Excire Foto 2025 von PCR (Pattern Recognition Company), IMatch 2025.3 vom hessischen Entwickler Photools.com, Adobe Lightroom CC 8.4, Nitro 2025 von Gentleman Coders und ON1 Photo Raw 2025.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Sechs Bildverwalter mit KI-Verschlagwortung im Vergleich“.
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