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Warum YouTubes Kampf gegen KI-Videos nur scheitern kann
Ist es wirklich vorbei mit KI-generierten Youtube-Videos? Google hat gerade eine Änderung der Monetarisierungsregeln auf Youtube angekündigt, die verhindern soll, dass bestimmte Inhalte, die KI verwenden, Geld generieren. Kein Geld, keine KI – diese magische Lösung von Youtube ignoriert den Kern des Problems mit solchen Videos.
Die neue Youtube-Richtlinie tritt am 15. Juli 2025 in Kraft, und zwar nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland. Youtube wird nicht einfach alle Videos, die KI verwenden, entmonetarisieren. Die Plattform hat vor allem wiederholte, nicht authentische und massenhaft produzierte Inhalte im Visier.
Was ist ein unauthentisches KI-Video?
Jeder von uns ist schon einmal über ein YouTube-Video oder einen YouTube-Short gestolpert, in dem eine generische, roboterhafte Stimme über zufällig zusammengewürfelte Clips abgespielt wurde. Ein billiges Video, das keinen Mehrwert hat. Im Englischen spricht man von AI slop. Das ist es, was Youtube anscheinend angreifen will, indem es den Begriff der Authentizität sehr stark betont.
„Angreifen“ ist ein großes Wort, denn Youtube behauptet auf seiner offiziellen Website, dass es „immer verlangt hat, dass monetarisierte Inhalte originell und authentisch sein müssen.“ In einem erklärenden Video behauptet Youtube-Redaktionsleiter Rene Ritchie sogar, dass es sich hierbei um „ein kleines Update der langjährigen Regeln des Youtube-Partnerprogramms handelt, um massenproduzierte oder sich wiederholende Inhalte besser erkennen zu können.“
Youtube spielt das Problem der KI herunter
Youtube scheint die Verbreitung von KI-generierten Billiginhalten auf seiner Plattform herunterspielen zu wollen. Eine Verbreitung, die mit der Monetarisierung einhergeht, der Hauptmotivation hinter der Produktion dieser Art von Inhalten. Youtube sollte daher klarstellen, was es als nicht authentischen, massenhaft produzierten und sich wiederholenden Inhalt ansieht.
Der Youtube-Kanal „Bloo“, der kürzlich von CNBC entdeckt wurde, passt zum Beispiel ziemlich genau auf diese Definition. Auf diesem Kanal ist kein Mensch auf dem Bildschirm zu sehen. Stattdessen spricht ein schlecht animierter virtueller Avatar mit einer KI-Stimme, die in mehreren Sprachen synchronisiert ist, zum Publikum. Der Kanal spammt mindestens ein Video pro Tag. Der Avatar schreit dich an, ohne eine Pause zum Atmen zu machen, und das alles über Gameplay-Videos zu einem beliebten Videospiel (GTA 5, Roblox oder andere). Das ist die typische Art von Videos, die für Kinder oder junge Teenager gemacht sind, um sie süchtig zu machen, indem sie sie verblöden.
Wenn Youtube, wie es behauptet, diese Art von Inhalten bereits von der Monetarisierung ausgeschlossen hat, warum ist das hier nicht der Fall? Und wenn dies ab dem 15. Juli der Fall sein wird, wird Youtube dann zwischen dieser Art von Inhalten und Vtuber-Videos im Allgemeinen unterscheiden? Das sind Schöpfer von Inhalten, die sich in Videos nur durch einen virtuellen Avatar zeigen? Vtubers können originelle Inhalte produzieren, mit oder ohne KI. Aber im obigen Beispiel von „Bloo“ sind die einzige menschliche Intervention im Produktionsprozess die Finger des/der Ersteller(s), wenn er/sie seine/ihre Prompts eingibt.
KI-Videos haben mehr als nur ein Problem mit der Authentizität.
Die Tatsache, dass Youtube zwischen authentischen und nicht authentischen KI-Inhalten unterscheidet, macht Sinn. Zwar bleibt der Begriff der Authentizität laut Youtube sehr schwammig. Aber nicht alle von KI erstellten oder erweiterten Inhalte über einen Kamm zu scheren, ist eine gute Sache. Ich persönlich verfolge gerne eine Serie mit dem Titel „Presidents play Mass Effect“ des Kanals PrimeRadiancy.
In diesen Videos werden Barack Obama, Joe Biden und Donald Trump so dargestellt, als würden sie sich auf Discord unterhalten, während sie Videospiele aus der Mass Effect-Saga spielen. Das Skript ist humorvoll und man merkt, dass ein Mensch daran geschrieben hat. Auch das Gameplay wurde von einem Menschen erstellt. Am Anfang jedes Videos steht ein Disclaimer, der darauf hinweist, dass es sich um KI-Stimmen handelt. Kurz gesagt, diese Art von Inhalt kann als authentisch angesehen werden.
Aber abgesehen von Authentizität und Originalität stellt die Verbreitung von KI-Videos ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Problem dar. Immer häufiger stoße ich auf rassistische oder sexistische Videos, die vollständig von einer KI erstellt wurden. Diese Videos werden oft als Sketche präsentiert und es dauert nur wenige Sekunden, um die schädliche Botschaft zu erkennen, die sie verbreiten.
Ohne es hier mit dir zu teilen, zeigte das Beispiel, das mich am meisten beeindruckt hat, ein weißes Paar, das auf der Veranda vor ihrem Haus sitzt. Plötzlich rennt ein schwarzer Mann mit einem Fernseher unter dem Arm durch ihren Garten und verschwindet in der Ferne. Die Frau ruft: „Ich glaube, das ist meins“ und meint damit den Fernseher, der angeblich von dem rennenden schwarzen Mann gestohlen wurde. Der Ehemann mischt sich ein und sagt: „Aber nein, Schatz, unser ist im Garten und zeigt mit dem Finger auf einen anderen schwarzen Mann, der in der Hocke ist und Gras zupft.“
Wenn KI dazu benutzt wird, rassistische Memes zu erstellen, ist es bereits zu spät
Natürlich wird sich Youtube nicht die Frage stellen, ob der Inhalt echt ist oder nicht, bevor es ihn demontiert. Rassismus und Aufstachelung zum Hass verstoßen gegen die Youtube-Richtlinien. Aber es zeigt, wie zugänglich die Erstellung von reinen KI-Inhalten geworden ist. So zugänglich, dass hochmoderne Tools zur KI-Videoerstellung dazu missbraucht werden, einfache Shitposts zu erstellen.
Die Deutsche Welle berichtete in einer Sendung über dieses Thema, allerdings über TikTok und nicht über YouTube. Viele dieser Videos wurden mit dem Google-Tool Veo 3 erstellt. Auch wenn YouTube die Bedeutung dieses Updates als eine „geringfügige Anpassung“ oder Klarstellung herunterspielt, sieht die Realität ganz anders aus.
Wenn Youtube zulässt, dass sich diese Art von Inhalten weiter ausbreitet und ihre Schöpfer daraus Profit schlagen, könnte das langfristig dem Ruf und dem Wert der Plattform schaden. Die scheinbare Gelassenheit von Youtube und der Mangel an Klarheit in Bezug auf den Begriff der Authentizität deuten darauf hin, dass man einen harten Schlag ausführen will.
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Dieses E-Bike für 669 € geht richtig ab!
Ob es in diesem Jahr wirklich zum Jahrhundertsommer kommt, bleibt noch offen. Allerdings ist das Wetter perfekt, um die nächste Radtour ohne permanente Wasserversorgung zu genießen. Möchtet Ihr den alten Drahtesel in den Ruhestand schicken, könnt Ihr Euch aktuell ein richtig starkes E-Bike für weniger als 700 Euro ergattern. Wo und wie Ihr an das Elektrorad kommt, erfahrt Ihr in diesem Artikel.
Schon als Kind lernen viele Menschen, wie sie auf einem Fahrrad das Gleichgewicht halten. Den Fahrtwind bei 25 km/h oder mehr genießen und etwas für den Körper tun ist ein riesiger Bonus, wenn Ihr Euch auf den Drahtesel schwingt. Allerdings kommen „manuelle“ Modelle immer mehr aus der Mode und der Trend geht zum E-Bike. Jedoch sind die Pedelecs nicht gerade günstig, oder?
E-Bike unter 700 Euro: Ist das wirklich günstig?
Im Online-Shop von Geekbuying ist das nicht ganz korrekt. Denn hier bekommt Ihr ein richtig starkes E-Faltrad, das Avaka BZ20 Plus, aktuell für 669 Euro* geboten. Möglich wird das Ganze, wenn Ihr im Shop den Code „AVABZ201“ nutzt. Denn dadurch sinkt der Angebotspreis in Höhe von 699 Euro um weitere 30 Euro. Im Vergleich zu den regulären Kosten über 822,99 Euro ein ziemlich starkes Schnäppchen. Aber Vorsicht: Der Deal ist auf eine geringe Stückzahl begrenzt. Falls der Code nicht funktioniert, ist die Aktion vorbei und Ihr zahlt 699 Euro.
Vergleicht Ihr das mit den Kosten für „manuelle“ Falträder, ist das ebenfalls nicht allzu teuer. So kostet Euch ein Brompton-Bike nicht selten mehr als 1.500 Euro. Der Versand des Rades erfolgt aus einem EU-Lager, wodurch Ihr keine Importkosten fürchten müsst. Zusätzlich entfallen hier die Versandkosten. Der Online-Shop verspricht zudem eine Lieferung innerhalb weniger Werktage und solltet Ihr Euch doch noch einmal umentscheiden, könnt Ihr das E-Bike innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Stellt sich also die Frage: Was taugt das Avaka BZ20 Plus?
Shimano-Schaltung und große Reichweite: Dieses E-Faltrad lohnt sich
Als Erstes fallen bei diesem E-Bike die dicken 20 x 3-Zoll-Reifen ins Auge. Mit diesen kann es eine Gesamtbelastung von bis zu 120 kg transportieren. Dank des 500 W starken Motors steht auch genügend Leistung zur Verfügung. Das Avaka-Rad kann auch im rein elektrischen Modus arbeiten, ist allerdings für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ungeeignet – schade. Eines der absoluten Highlights ist jedoch der riesige Akku. Denn dieser bietet eine Gesamtkapazität von 873,6 Wh, was für eine Reichweite von bis zu 100 km ausreichen dürfte.

Auf dem Lenker ist ein LC-Display montiert, über das Ihr neben dem Akkustand auch die aktuelle Geschwindigkeit und den Kilometerstand abfragen könnt. Nächster Pluspunkt ist die Marken-Gangschaltung von Shimano. Hier sind bis zu sieben Gänge möglich und dank einer Tretunterstützung von bis zu 25 km/h sind auch längere Strecken kein Problem. Mechanische Scheibenbremsen sorgen für die nötige Sicherheit beim Radfahren. Zu guter Letzt lässt sich der Sattel zwischen 89 und 109 cm verstellen, während der Lenker zwischen 110 und 123 cm justierbar ist.
Für 669 Euro bekommt Ihr hier ein ziemlich starkes E-Bike*, das leider nicht für öffentliche Straßen gedacht ist. Da der Motor etwas zu stark ist, fällt das Rad unter die Kategorie der Kleinkrafträder. Möchtet Ihr es also auf öffentlichen Straßen nutzen, ist eine Einzelbetriebserlaubnis beim KBA empfehlenswert. Natürlich könnt Ihr das Rad auf Privatgelände jederzeit frei nutzen.
Was haltet Ihr von dem Angebot? Ist das E-Bike interessant für Euch? Lasst es uns wissen!
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CPU-Gerüchte: Zen-6-Node-Details bei AMD und hohe Yields bei Intel 18A
Die CPU-Gerüchteküche kocht zuletzt Überstunden. Nun geht es um die Fertigungsstufen von Zen-6-Dies und die Ausbeute von Intel Panther Lake aus der Intel-18A-Fertigung. Der Intel-Leak kommt auch von einer Person, die Intel gerade entlassen hat, obwohl sie sich zuvor sprichwörtlich „den Ar*** aufgerissen“ habe.
Intel 18A auf der Zielgeraden – mit guter Ausbeute?
Die Webseite TheLayoff hat, wie der Name bereits impliziert, den Schwerpunkt auf Entlassungen in Unternehmen gelegt. Mitarbeiter sollen hier auch ihre Erfahrungen teilen können. Dabei bleiben die, die sich äußern, allerdings anonym, überprüft werden können die dort gemachten Angaben also nicht. Aber es gibt weitere Hinweise darauf, dass die von einem Intel-Mitarbeiter gemachte Angabe stimmt.
Ein angeblich entlassener Angestellter behauptet auf der Webseite, dass die Ausbeute bei den Panther-Lake-Chips, die in Intel 18A gefertigt werden, 70 Prozent erreicht hat. Quellen aus Asien teilen parallel gleiche Werte.
Das wäre durchaus ein Erfolg im sogenannten Ramp-up, der nun ansteht. Denn im zweiten Halbjahr wird die Massenfertigung hochgefahren und die Chips in ihrer finalen Version ausgeliefert. Nun werden auf Basis der Güte der Chips auch die finalen Taktraten festgezurrt. Der Großteil der Serie erreicht bei gegebener Ausbeute einen gewissen Wert, einige wenige liegen darunter und andere darüber – letzteres werden dann die besten SKUs alias Core Ultra 9.
Wie üblich sind Yield-Angaben mit Vorsicht zu genießen, da oft wichtige Daten nicht benannt sind. In diesem Fall geht es jedoch um ein spezifisches Produkt, deshalb wird die Thematik greifbarer. Ob die Zahl jedoch stimmt, steht auf einem ganz anderen Papier.
AMD Zen 6 nutzt einen oder mehrere N2(P)-Prozesse
Andere aktuelle Gerüchte betreffen den Konkurrenten AMD. AMD wird die großflächige Nutzung von TSMCs N2P-Prozess für Zen 6 nachgesagt. Das passt in TSMCs Roadmap: N2P soll ein Jahr nach N2 fertig sein. N2 wiederum wird derzeit bereits genutzt und soll in Kürze in ersten Chips für Endgeräte verfügbar sein.
N2P ist jedoch nur noch ein Mini-Refresh im Vergleich zu N2, anders als er vor Jahren einmal angekündigt wurde. Denn das beste, ursprünglich geplante Feature von N2P, Backside Power Delivery (BSPD), hat TSMC gestrichen und für A16 aufgehoben. TSMC vergleicht N2P deshalb zuletzt nur noch mit N3-Prozessen, wohl auch, um einen größeren Abstand zu zeigen.
N2 sollte gegenüber N3E nämlich ursprünglich bereits bis zu 15 Prozent mehr Performance bieten, N2P gegenüber N3E 18 Prozent zulegen. Der Unterschied von N2 zu N2P liegt letztlich wohl primär in der zusätzlichen Zeit und Erfahrung mit der neuen GAA-Fertigung, dies dürfte sich ein Jahr nach dem Start positiv auswirken.

Der Gerüchte-Fokus auf kleine Updates in der Fertigung ist zuletzt ungebrochen. Dabei werden diese Schritte aber oft überbewertet, zumal Standardprozesse von Großkunden häufig angepasst werden, sodass es de facto gar keiner mehr der genannten ist. Deshalb erklären Firmen oft nur, dass sie einen „3-nm-Prozess“ oder ähnliches nutzen, hier und da auch mal die „zweite Generation“ voranstellen. AMD hat das unter anderem bei TSMCs N4-Prozessen so umgesetzt. Dort gab es spezielle Anpassungen an den Metal Layern, verriet der Hersteller bei einem Event gegenüber der Presse einmal.

Selbst die Originalquelle für die Behauptungen zu N2P musste dies am Wochenende letztlich so eingestehen. Ein „Vanilla-N2P“ wird es für Zen 6 letztlich wohl eher nicht sein.
Insofern stimmt AMDs bisher publiziertes Material letztlich noch immer: N2 von TSMC ist gesetzt. In was für einer Form genau, wird der Hersteller dann zum Start im kommenden Jahr erklären.

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Deutsche Bahn: Änderung bei Sparpreis-Tickets
Gute Nachrichten für alle Bahnfahrer: Die Deutsche Bahn muss Sparpreis- und Super-Sparpreistickets ab sofort auch wieder in Papierform anbieten – und das ganz ohne Euch zwingend nach Eurer E-Mail-Adresse oder Handynummer zu fragen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 11. Juli 2025 entschieden (Az. 6 UKl 14/24). Damit ist Schluss mit der Pflicht, beim Ticketkauf persönliche Daten rauszurücken – ein echter Gewinn für Euren Datenschutz!
Deutsche Bahn erlebt Niederlage vor Gericht
Was war passiert? Seit Dezember 2024 gab es Sparpreis-Tickets nur noch digital. Sogar am Schalter musste man die Kontaktdaten angeben, um das Ticket oder eine Auftragsnummer zu bekommen. Wer sich weigerte, wurde von der Nutzung der Sparpreise ausgeschlossen – ohne Wenn und Aber. Die Bahn meinte, nur mit den persönlichen Daten könnte sie Euch bei Verspätungen oder Änderungen schnell erreichen.
Aber das Gericht sieht das anders. Laut Urteil braucht die Bahn Eure Daten gar nicht, um den Vertrag für die Fahrt abzuschließen. Die Richter kritisieren vor allem, dass Ihr keine echte Wahl hattet – die Angabe von E-Mail oder Handy wurde zur Pflicht gemacht. Und das verstößt gegen die DSGVO, die auf Freiwilligkeit bei der Datenerhebung setzt.
Die Bahn hätte, so das Gericht weiter, auch andere, datenschutzfreundlichere Wege finden können, um Euch im Störungsfall zu kontaktieren – und deshalb ist die Pflicht zur Datensammelei unverhältnismäßig. Das Urteil ist übrigens bereits rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Was bedeutet das für Euch? Verbraucherschützer feiern das Urteil als wichtigen Schritt für mehr Datenschutz und Transparenz. Ramona Pop vom Verbraucherzentrale-Bundesverband sagt ganz klar: „Keiner darf beim Fahrkartenkauf gezwungen werden, persönliche Daten rauszugeben – das geht einfach nicht!“ Die Bahn müsse auch analoge, einfache Ticketangebote zur Verfügung stellen.
Sparpreis-Tickets auf Papier kommen zurück
Für Euch heißt das: Sparpreis-Tickets bekommt Ihr künftig wieder auch auf Papier, ohne dabei sensible Daten preisgeben zu müssen. Das digitale Sparpreis-Ticket ohne Alternative ist damit Geschichte.
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