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Nur auf Antrag: 30 Euro für österreichische Abonnenten von Canal+ und HD Austria


Geld für manche österreichischen Konsumenten hat die Kammer für Arbeiter und Angstelle Wien (AK Wien) erstritten: Canal+, ein gebührenpflichtiger Streaming- und Fernsehanbieter, hat sich in einem Vergleich zur Unterlassung der Anwendung mehrerer Vertragsklauseln verpflichtet. Dazu gehört auch der Verzicht auf die bei manchen Vertragsabschlüssen verrechnete Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,90 Euro.

Das gilt auch für ehemalige Kunden von Canal+, HD Austria und AustriaSat. Abonnenten, die die Gebühr bereits bezahlt haben, können die Rückerstattung beantragen. Der Antrag kann über die österreichische Webseite des Anbieters gestellt werden sowie mittels Musterbrief der AK Wien. Eine automatische Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt allerdings nicht. Derzeitigen Kunden soll Canal+ laut Vereinbarung ein Informationsschreiben zumitteln. Sie müssen dann nur ihren vollständigen Namen, E-Mail-Adresse sowie Kunden- oder Rechnungsnummer angeben.

Ehemaligen Kunden, deren Kontaktdaten das Unternehmen noch hat, soll Canal+ ebenfalls schreiben. Die ehemaligen Abonnenten müssen zusätzlich eine inländische (!) Kontonummer anführen sowie eine Ausweiskopie beilegen. Sollte der Vertrag vor 2018 gekündigt wurde, müssen sie außerdem einen Nachweis der Entrichtung der Aktivierungsgebühr vorlegen. 2024 hat die Bundesarbeiterkammer unter anderem Rückerstattungen an Amazon-Prime-Abonnenten sowie an Netflix-Kunden durchgesetzt.

Canal+ ist eine Marke der luxemburgischen M7 Group. Sie ist 2010 mit der Pay-TV-Plattform AustriaSat auf den österreichischen Markt getreten. Vermittelt werden insbesondere deutschsprachige Privatsender. Bald fügte M7 noch ein zweites Senderbouquet unter dem Namen „HD Austria“ hinzu. Der Empfang ist über Satellit sowie bestimmte Kabelnetze möglich. 2022 folgte der Streamingdienst Canal+. Vor gut einem Jahr wurden die Angebote unter der Marke Canal+ gebündelt, die Namen AustriaSat und HD Austria werden nicht mehr genutzt. Die Einigung mit der Arbeiterkammer Wien gelang übrigens erst, nachdem die Kammer Klage gegen Canal+ erhoben hatte.

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(ds)



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E-Patientenakte: Update verspricht Verbesserungen, Desktop-Version kommt wieder


Neben der allmählichen Integration des TI-Messengers in die App für die elektronische Patientenakte verspricht ein Update, ab Version 3.0.5 und aufwärts, nun unter anderem mehr Datenschutz. Demnach soll es möglich sein, selbst zu entscheiden, welche Institution auf die Medikationsliste zugreifen kann. Zuvor konnten entweder alle Leistungserbringer auf die Informationen zur Medikation zugreifen oder niemand.


Begrüßungsnachricht für die AOK-App mein Leben in der Desktop-Variante.

Begrüßungsnachricht für die AOK-App mein Leben in der Desktop-Variante.

Die AOK-App „Mein Leben“ gibt es jetzt wieder in der Desktop-Version. Bei Login-Versuchen wird „Mein Leben“ auch manchmal unerwartet beendet.

(Bild: AOK)

Darüber hinaus gibt es für erste Krankenkassen wie die AOK wieder die Möglichkeit, die Desktop-Version zu nutzen. Bei vielen Krankenkassen kommt die Desktop-Version allerdings erst im August. Das scheint allerdings nur mit der Ident-App zu funktionieren, also nicht ohne Smartphone. Für die Nutzung müssen Versicherte im Microsoft- oder Apple-Store die entsprechende App herunterladen und ein Konto erstellen – sofern nicht bereits vorhanden, denn bis Anfang des Jahres gab es eine Desktop-App. Anschließend ist das Scannen eines QR-Codes zur Identifikation erforderlich. Zum Freischalten des Geräts ist die Eingabe eines an die E-Mail gesendeten sechsstelligen Codes erforderlich. Der Vorgang kann zwischendurch mehrfach abbrechen, wie ein erster Test der Redaktion gezeigt hat.

Außerdem verspricht das Update eine verbesserte Vertreterregelung. Bislang war das Einrichten von Vertretern „nicht in jeder Kombination von Krankenkassen der beteiligten Versicherten möglich“, heißt es seitens der Gematik. Diese Einschränkung gibt es jetzt wohl nicht mehr.

Die Verbraucherzentrale begrüßt die Änderungen, erwartet aber mehr. Neben dem Stand der IT-Sicherheit der ePA wurde regelmäßig kritisiert, dass Patienten nicht im Detail steuern können, welcher Arzt welches Dokument oder welche Informationen sehen kann. Bei den meisten Informationen gilt nach wie vor „Alles oder nichts“ – entweder die behandelnde Person kann alles sehen oder nichts. „Die neuen Funktionalitäten machen die ePA verbraucherfreundlicher. Besonders hervorzuheben ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nun selbst festlegen können, welche Praxis ihre Medikationsliste einsehen kann. Das ist eine entscheidende Verbesserung, aber nur ein Anfang“, heißt es dazu von Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.

„Auch bei weiteren Informationen in der ePA, wie Befunden oder Abrechnungsdaten, müssen Patientinnen und Patienten selbstbestimmt entscheiden können, welche Leistungserbringer worauf Zugriff erhalten sollen. Denn es ist nicht zwingend notwendig, dass die Zahnarztpraxis von der Psychotherapie erfährt“, so Auer. Zudem müssen „relevante Informationen wie Impfpass, Bonushefte oder Röntgenaufnahmen“ in Zukunft abrufbar sein. Dafür seien „verbindliche Fristen“ notwendig.

Um zu erheben, welche Erfahrungen Verbraucher mit der elektronischen Patientenakte machen, hat die Verbraucherzentrale eine Umfrage zum Mitmachen veröffentlicht. „Um besser für Ihre Verbraucherrechte eintreten zu können, sind wir auf Ihre Erfahrungen rund um die ePA angewiesen – egal ob positiv oder negativ“, heißt es zur Umfrage.


(mack)



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Ortstracking per Apple Maps: Mit iOS 26 & Co. erstmals möglich


Viele User von Google Maps und/oder Android-Geräten wissen nicht, dass sich diese den Standortverlauf alias „Zeitachse“ merken können. Nicht selten ist das Feature aktiviert und Nutzer fallen dann aus allen Wolken, wenn sie feststellen, dass sie (und Google) sich tracken. Apple war bei diesen Funktionen bislang sehr zurückhaltend. Zwar kennt das iPhone auf Wunsch sogenannte wichtige Orte, um etwa berechnen zu können, wie lange man zur Arbeit braucht. Einen Standortverlauf gibt es aber regulär nicht, auch nicht in Apples hauseigener Karten-App (Apple Maps). Doch manchmal ist ein Verlauf hilfreich: beispielsweise, wenn man touristische Touren noch einmal nachvollziehen möchte. Mit iOS 26 reagiert Apple nun auf diesen Nutzerwunsch und baut ein entsprechendes Feature in Apple Maps ein. Es ist allerdings optional und soll zudem datensparsam nur lokal speichern.

Das Feature nennt sich „Visited Places“ (besuchte Orte) und wird anfangs nicht in der Europäischen Union bereitstehen – offenbar, weil Apple Regulierung fürchtet. „In Apple Maps helfen ‚Besuchte Orte‘ den Nutzern dabei, sich an Orte zu erinnern, an denen sie bereits waren. Nutzer können festlegen, dass ihr iPhone erkennt, wenn sie sich an einem Ort wie einem Restaurant oder einem Geschäft befinden, und alle ihre besuchten Orte in Maps anzeigen“, schreibt Apple dazu. Besuchte Orte sind laut dem Konzern entweder nur lokal vorhanden oder werden durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt, wenn sie über die Cloud synchronisiert werden. Sie „können nicht von Apple abgerufen werden“, so der iPhone-Hersteller.

In der Praxis findet man die besuchten Orte über ein neues Menü, das sich über das eigene Profilbild (man muss also in iCloud eingeloggt sein) auffinden lässt. Dort gibt es dann sowohl die selbst markierten Orte und „Guides“, als auch die automatisch gespeicherten Orte. Apple trackt dabei nicht den Weg, sondern den Ort – Maps versucht, passende Locations wie die erwähnten Restaurants oder Geschäfte zuzuordnen. Geht das schief, kann man über einen „falscher Ort“-Knopf eine Korrektur vornehmen. Nützlich: Jedem besuchten Ort kann man auch eine Notiz hinzufügen, ihn bewerten oder diesen aus der Ortshistorie löschen.

Tester der aktuellen Entwicklerbeta von iOS 26 berichten, dass die Funktion bereits gut funktioniert. So ist es erstmals möglich, sich an Orte zu erinnern, die man bereits vergessen oder eben nicht händisch markiert hat. Die Ortshistorie wächst dabei ständig und Nutzer können jederzeit auf diese zugreifen.

Apple hat unterdessen künftig auch vor, Apple Maps mit Apple Intelligence zu kombinieren. Dank KI soll das iPhone unter iOS 26 die tägliche Route des Nutzers besser verstehen und ihm auf dem Weg nach Hause oder zur Arbeit die jeweils bevorzugte Route vorschlagen. Auch über mögliche Staus und Verspätungen wird man informiert und bekommt dann alternative Routen als Vorschlag.


(bsc)



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FBI gelingt Schlag gegen Videospiel-Piraterie


Die US-Bundespolizei Federal Bureau of Investigation (FBI) hat mehrere Online-Marktplätze mit illegalen Kopien von Videospielen hat beschlagnahmt. Wie das FBI Ende vergangener Woche mitteilte, wurde das FBI-Büro in Atlanta bei den Emittlungen von der niederländischen Steuerfahndung Fiscale Inlichtingen- en Opsporingsdienst (FIDO) unterstützt.

Das FBI hat eigenen Angaben zufolge die Domains beschlagnahmt und die Infrastruktur der Webseiten abgeschaltet. Auf den betroffenen Seiten seien seit mehr als vier Jahren widerrechtliche Kopien von stark nachgefragten Spielen Tage oder gar Wochen vor dem offiziellen Veröffentlichungstermin erhältlich gewesen. Zwischen dem 28. Februar und 28. Mai dieses Jahres seien 3,2 Millionen Downloads über diese Seiten erfolgt. Das FBI beziffert den Schaden auf rund 170 Millionen US-Dollar.

Das FBI hat die Domains mehrerer Webseiten beschlagnahmt, darunter „nsw2u.com“, „nswdl.com“, „game-2u.com“, „bigngame.com“, „ps4pkg.com“, „ps4pkg.net“ und „mgnetu.com“. Diese Domains haben demnach Zugriff auf die gehosteten Videospiele gewährt. Wer diese Webseiten jetzt ansurft, bekommt das FBI-Banner zur Beschlagnahmung der Domain zu Gesicht.

Zu den Drahtziehern und Betreibern hinter diesen Angeboten macht das FBI keine Angaben. Es ist nicht erkenntlich, ob den Strafverfolgern dazu keine Informationen vorliegen oder die Täter schlicht nicht greifbar sind.

Nicht nur US-amerikanische Strafverfolger können Erfolge gegen Kriminelle vorweisen. Ende Mai hat etwa Europol zusammen mit Microsoft die Lumma-Malware zerschlagen. Die hatte fast 400.000 PCs infiziert und dort Zugangsdaten, Kryptowährungen und Dokumente gestohlen.


(dmk)



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