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Künstliche Intelligenz

Influencer sollen 300 Millionen Euro hinterzogen haben


Sogenannte Influencer sollen allein den Fiskus in Nordrhein-Westfalen um rund 300 Millionen Euro betrogen haben. Das bestätigte das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) auf Anfrage. Die Steuerfahnder analysieren nach eigenen Angaben aktuell ein Paket mehrerer Social-Media-Plattformen mit 6000 Datensätzen, aus denen sich der mutmaßliche Millionen-Schaden ergibt. Nach dpa-Informationen sind auch andere Bundesländer betroffen.

„Ziel der Ermittlungen sind professionelle Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten mit hoher krimineller Energie umgehen“, hieß es von dem Landesamt, das seit Januar 2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1200 Experten vereint. Es ist nach eigenen Angaben die erste Landesbehörde dieser Art in der Bundesrepublik. Innerhalb des LBF hatte man extra ein „Influencer-Team“ gebildet, um die Szene unter die Lupe zu nehmen.

„Im Fokus unseres Influencer-Teams stehen ausdrücklich nicht junge Menschen, die ein paar Follower gesammelt und ein paar Cremes oder Kleider beworben haben“, so Behördenleiterin Stephanie Thien: „Das LBF NRW hat auch auf den sozialen Netzwerken die großen Fische im Visier.“

Thien betonte: „Es gibt bei den großen Social-Media-Profilen Akteurinnen und Akteure, die mit hoher krimineller Energie jegliche Steuerverpflichtung zu umgehen versuchen. Es ist keine Seltenheit,dass eine Influencerin oder ein Influencer pro Monat mehrere zehntausend Euro verdient, aber nicht einmal eine Steuernummer hat. Da geht es nicht um Überforderung mit plötzlichem Ruhm, sondern umimmense Steuerhinterziehung mit Wissen und Willen.“

Die Ermittlungen seien aufwendig, so Thien: „Denn einen festen Arbeitsplatz gibt es nicht, oftmals melden sich die Content-Creators mit steigenden Umsätzen ins Ausland ab, um dem Finanzamt zuentgehen.“ So sei Dubai ein beliebtes Ziel.

Bei Werbung in sogenannten „Storys“, die nach 24 Stunden wieder verschwinden, sei die Beweisführung zudem schwierig. NRW habe aber „Ermittlungsmethoden initiiert, um Werbepartnerschaften und-einnahmen zurückverfolgen und beweissicher nachweisen zu können“, sagte Thien. Andere Länder hätten sich das zum Vorbild genommen.

Das LBF führt bereits rund 200 laufende Strafverfahren gegen in Nordrhein-Westfalen lebende Influencerinnen und Influencer – die Fälle aus dem aktuellen Datenpaket sind dabei noch nicht eingerechnet. Durchschnittlich geht es laut LBF um einen hohen fünfstelligen steuerlichen Fehlbetrag, in Einzelfällen auch um Fehlbeträge in Millionenhöhe.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) sagte der dpa: „Steuerhinterziehung im großen Stil tritt überall dort auf, wo Geld in großem Stil gemacht wird. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass unsere Steuerfahndung ganz genau hinschaut.“


(dmk)



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Eventfotografie: Emotionale Aufnahmen auf Festen und Veranstaltungen


Eventfotografie ist etwas Besonderes. Denn mit der Kamera können wir einzigartige Momente und Emotionen bei Feiern und Veranstaltungen festhalten. So bleiben Erinnerungen lebendig, und die Atmosphäre eines besonderen Tages wird eingefangen. Wir haben außerdem die Chance, kreativ zu sein und die vielen einzigartigen Geschichten hinter jedem Event in Bildern zu erzählen.

Aus unserer eigenen Perspektive können wir von der Stimmung, den Gesprächen und den Menschen erzählen, mit denen wir die Zeit bei einer Veranstaltung verbracht haben. Es ist eine wunderbare Chance, authentische und emotionale Bilder zu kreieren, die die Atmosphäre des Moments treffend einfangen. Denn Ereignisse vergehen, aber dank der Fotos bleiben die Erinnerungen daran erhalten.

Fotografieren auf Events ist auch ein kommunikativer Akt, denn wir kommen mit anderen Menschen in Kontakt, und es macht einfach Freude, die schönsten Augenblicke festzuhalten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Eventfotografie: Emotionale Aufnahmen auf Festen und Veranstaltungen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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E-Patientenakte: Update verspricht Verbesserungen, Desktop-Version kommt wieder


Neben der allmählichen Integration des TI-Messengers in die App für die elektronische Patientenakte verspricht ein Update, ab Version 3.0.5 und aufwärts, nun unter anderem mehr Datenschutz. Demnach soll es möglich sein, selbst zu entscheiden, welche Institution auf die Medikationsliste zugreifen kann. Zuvor konnten entweder alle Leistungserbringer auf die Informationen zur Medikation zugreifen oder niemand.


Begrüßungsnachricht für die AOK-App mein Leben in der Desktop-Variante.

Begrüßungsnachricht für die AOK-App mein Leben in der Desktop-Variante.

Die AOK-App „Mein Leben“ gibt es jetzt wieder in der Desktop-Version. Bei Login-Versuchen wird „Mein Leben“ auch manchmal unerwartet beendet.

(Bild: AOK)

Darüber hinaus gibt es für erste Krankenkassen wie die AOK wieder die Möglichkeit, die Desktop-Version zu nutzen. Bei vielen Krankenkassen kommt die Desktop-Version allerdings erst im August. Das scheint allerdings nur mit der Ident-App zu funktionieren, also nicht ohne Smartphone. Für die Nutzung müssen Versicherte im Microsoft- oder Apple-Store die entsprechende App herunterladen und ein Konto erstellen – sofern nicht bereits vorhanden, denn bis Anfang des Jahres gab es eine Desktop-App. Anschließend ist das Scannen eines QR-Codes zur Identifikation erforderlich. Zum Freischalten des Geräts ist die Eingabe eines an die E-Mail gesendeten sechsstelligen Codes erforderlich. Der Vorgang kann zwischendurch mehrfach abbrechen, wie ein erster Test der Redaktion gezeigt hat.

Außerdem verspricht das Update eine verbesserte Vertreterregelung. Bislang war das Einrichten von Vertretern „nicht in jeder Kombination von Krankenkassen der beteiligten Versicherten möglich“, heißt es seitens der Gematik. Diese Einschränkung gibt es jetzt wohl nicht mehr.

Die Verbraucherzentrale begrüßt die Änderungen, erwartet aber mehr. Neben dem Stand der IT-Sicherheit der ePA wurde regelmäßig kritisiert, dass Patienten nicht im Detail steuern können, welcher Arzt welches Dokument oder welche Informationen sehen kann. Bei den meisten Informationen gilt nach wie vor „Alles oder nichts“ – entweder die behandelnde Person kann alles sehen oder nichts. „Die neuen Funktionalitäten machen die ePA verbraucherfreundlicher. Besonders hervorzuheben ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nun selbst festlegen können, welche Praxis ihre Medikationsliste einsehen kann. Das ist eine entscheidende Verbesserung, aber nur ein Anfang“, heißt es dazu von Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.

„Auch bei weiteren Informationen in der ePA, wie Befunden oder Abrechnungsdaten, müssen Patientinnen und Patienten selbstbestimmt entscheiden können, welche Leistungserbringer worauf Zugriff erhalten sollen. Denn es ist nicht zwingend notwendig, dass die Zahnarztpraxis von der Psychotherapie erfährt“, so Auer. Zudem müssen „relevante Informationen wie Impfpass, Bonushefte oder Röntgenaufnahmen“ in Zukunft abrufbar sein. Dafür seien „verbindliche Fristen“ notwendig.

Um zu erheben, welche Erfahrungen Verbraucher mit der elektronischen Patientenakte machen, hat die Verbraucherzentrale eine Umfrage zum Mitmachen veröffentlicht. „Um besser für Ihre Verbraucherrechte eintreten zu können, sind wir auf Ihre Erfahrungen rund um die ePA angewiesen – egal ob positiv oder negativ“, heißt es zur Umfrage.


(mack)



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Ortstracking per Apple Maps: Mit iOS 26 & Co. erstmals möglich


Viele User von Google Maps und/oder Android-Geräten wissen nicht, dass sich diese den Standortverlauf alias „Zeitachse“ merken können. Nicht selten ist das Feature aktiviert und Nutzer fallen dann aus allen Wolken, wenn sie feststellen, dass sie (und Google) sich tracken. Apple war bei diesen Funktionen bislang sehr zurückhaltend. Zwar kennt das iPhone auf Wunsch sogenannte wichtige Orte, um etwa berechnen zu können, wie lange man zur Arbeit braucht. Einen Standortverlauf gibt es aber regulär nicht, auch nicht in Apples hauseigener Karten-App (Apple Maps). Doch manchmal ist ein Verlauf hilfreich: beispielsweise, wenn man touristische Touren noch einmal nachvollziehen möchte. Mit iOS 26 reagiert Apple nun auf diesen Nutzerwunsch und baut ein entsprechendes Feature in Apple Maps ein. Es ist allerdings optional und soll zudem datensparsam nur lokal speichern.

Das Feature nennt sich „Visited Places“ (besuchte Orte) und wird anfangs nicht in der Europäischen Union bereitstehen – offenbar, weil Apple Regulierung fürchtet. „In Apple Maps helfen ‚Besuchte Orte‘ den Nutzern dabei, sich an Orte zu erinnern, an denen sie bereits waren. Nutzer können festlegen, dass ihr iPhone erkennt, wenn sie sich an einem Ort wie einem Restaurant oder einem Geschäft befinden, und alle ihre besuchten Orte in Maps anzeigen“, schreibt Apple dazu. Besuchte Orte sind laut dem Konzern entweder nur lokal vorhanden oder werden durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt, wenn sie über die Cloud synchronisiert werden. Sie „können nicht von Apple abgerufen werden“, so der iPhone-Hersteller.

In der Praxis findet man die besuchten Orte über ein neues Menü, das sich über das eigene Profilbild (man muss also in iCloud eingeloggt sein) auffinden lässt. Dort gibt es dann sowohl die selbst markierten Orte und „Guides“, als auch die automatisch gespeicherten Orte. Apple trackt dabei nicht den Weg, sondern den Ort – Maps versucht, passende Locations wie die erwähnten Restaurants oder Geschäfte zuzuordnen. Geht das schief, kann man über einen „falscher Ort“-Knopf eine Korrektur vornehmen. Nützlich: Jedem besuchten Ort kann man auch eine Notiz hinzufügen, ihn bewerten oder diesen aus der Ortshistorie löschen.

Tester der aktuellen Entwicklerbeta von iOS 26 berichten, dass die Funktion bereits gut funktioniert. So ist es erstmals möglich, sich an Orte zu erinnern, die man bereits vergessen oder eben nicht händisch markiert hat. Die Ortshistorie wächst dabei ständig und Nutzer können jederzeit auf diese zugreifen.

Apple hat unterdessen künftig auch vor, Apple Maps mit Apple Intelligence zu kombinieren. Dank KI soll das iPhone unter iOS 26 die tägliche Route des Nutzers besser verstehen und ihm auf dem Weg nach Hause oder zur Arbeit die jeweils bevorzugte Route vorschlagen. Auch über mögliche Staus und Verspätungen wird man informiert und bekommt dann alternative Routen als Vorschlag.


(bsc)



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