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Datenschutz & Sicherheit

Kommentar: 77 Verantwortliche – aber kein Sprit für den Notstromdiesel


Die Worte, die der Bundesrechnungshof kürzlich in einem internen, geleakten Bericht für die Cybersicherheit des Bundes fand, sind hart, aber notwendig: „Die IT des Bundes ist nicht bedarfsgerecht geschützt. Haushaltsmittel alleine schaffen keine Cybersicherheit.“


Ein Kommentar von Kornelius Kindermann

Ein Kommentar von Kornelius Kindermann

Kornelius Kindermann ist Volontär bei iX und interessiert sich für Netzwerke, Systemmanagement und den Rückschlag der Technik auf die Gesellschaft.

Danach folgt Backpfeife um Backpfeife in einem Bericht, der nicht nur ITlern die Haare zu Berge stehen lässt. Nicht einmal zehn Prozent der über einhundert deutschlandweit verteilten Rechenzentren, auf denen die IT des Bundes aufbaut, erfüllen die Mindeststandards für den Krisenfall.

Soweit man weiß jedenfalls, denn bereits die Informationslage ist mangelhaft: Dem BSI, das die Sicherheit der staatlichen Rechenzentren überprüft, fehlt es an Kontrolleuren. Erst 20 von 112 Prüfer-Stellen sind besetzt, nur drei kümmern sich um das gesamte Bundesgebiet. Dass manche Rechenzentren noch nicht einmal genug Treibstoff für die vorgeschriebene Notstromversorgung besitzen, ist daher nur die Spitze des Eisbergs. Wie viele der tragenden IT-Säulen marode sind, ist also nicht einmal völlig klar.




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Das ist aber nicht die wichtigste Erkenntnis aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs, es wäre zu kurz gegriffen, hier nur den Kopf über fehlende Redundanzen, Treibstoffkanister und Prüfer zu schütteln. Der Kern des Berichts besagt: Ihr zäumt den Gaul von der falschen Seite auf.

Denn der nunmehr dritten Cybersicherheitsstrategie des Bundes lag keine Analyse der Defizite zugrunde. Statt Probleme zu ermitteln, die zu beheben wären, rief der Bund zahlreiche Einrichtungen ins Leben, die alle irgendwie auch für Cybersicherheit mitverantwortlich sind. Nun zeichne sich die Cybersicherheitsarchitektur „durch einen Dschungel von Institutionen und Zuständigkeiten aus“.

Auch dieses vernichtende Verdikt: notwendige Härte. Denn ganze 77 Einrichtungen zählt der Bundesrechnungshof mittlerweile auf Bundesebene, die bei der IT-Sicherheit mitreden. Die verfügen aber weder über eine gemeinsame Datenbasis, noch kommunizieren sie überhaupt groß miteinander. Das Überborden der Zuständigkeiten lässt die Grafik erahnen, die Dr. Sven Herpig und Frederic Dutke unter cybersicherheitsarchitektur.de zusammengestellt haben.



77 EInrichtungen bundesweit, 230 zusammen mit den EU-Einrichtungen – die interaktive Grafik gibt’s auch wahlweise als Taschen- oder Sockenaufdruck, oder gleich als Strampler, um die Zuständigkeiten bis zur Volljährigkeit zu verinnerlichen.

(Bild: Sven Herpig, Frederic Dutke über Stiftung Neue Verantwortung e. V.)

Und während Innen- und Digitalministerium dem Fazit, dass hier eindeutig zu viele Akteure im Spiel sind, „im Wesentlichen zustimmen“, geben sie den Schwarzen Peter noch einmal nach oben weiter. Viele ins Leben gerufene Institutionen wären durch EU-Vorgaben bedingt. Das klingt zwar durchaus nachvollziehbar (die EU-Institutionen bilden den großen Block im oberen Drittel der Grafik), wirkt aber auch wie das Eingeständnis, eine effektive Umsetzung verbaselt zu haben – siehe aktuell NIS2.

Der Fisch hat in dem Fall also nicht einen, sondern viele Köpfe, die aber alle nicht mehr so gut riechen. Wenn es mehr Sicherheits-Behörden als Sicherheits-Kontrolleure gibt, dann läuft da etwas falsch. Wer möchte, kann auch einmal in seinem Erfahrungsschatz kramen, wie bereit man wäre, ein Projekt mit 77 beteiligten Parteien und ohne einheitliche Datenbasis voranzutreiben. Digitalminister Wildberger drückte es kürzlich im Interview mit den Tagesthemen ganz treffend aus: „Alles wieder etwas zurückbauen, damit einfach wieder Sauerstoff reinkommt“. Das wäre sinnvoll. Und etwas mehr Sprit für das Notstromaggregat bitte auch.

Bei diesem Kommentar handelt es sich um das Editorial der neuen iX 8/2025, die am 25. Juli erscheint.


(kki)



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Polizeibeauftragter legt ersten Jahresbericht vor



Am 8. Juli hat der Polizeibeauftragte des Bundes seinen ersten Jahresbericht vorgelegt. Auf 57 Seiten fasst der Polizeibeauftragte Uli Grötsch zusammen, womit er sich seit dem 1. Juli 2024 beschäftigt hat. Insgesamt hat er 211 der 267 eingegangenen Fällen bearbeitet – sie können sowohl von Bürger*innen wie auch von Polizist*innen stammen.

Im Bericht arbeitet er einige Schwerpunkte heraus, die strukturell verbessert werden müssen. Diese stammen aus Einsendungen und Gesprächen mit beispielsweise Interessenvertreter*innen und Gewerkschaften und Besuchen an Einsatzorten. Der Bericht thematisiert unter anderem die Umsetzung der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen, Racial Profiling, die mangelnde Fehlerkultur sowie die ausbaufähige Kommunikation von Polizeibehörden.

Im September 2024 wurden Kontrollen an den deutschen Grenzen ausgeweitet. In diesem Zusammenhang besuchte der Polizeibeauftragte einige Grenzkontrollstellen und stellt in seinem Bericht fest, dass das vorgesehene Maß an Kontrollen auf Dauer nicht leistbar sei. Es fehle an Personal, an technischer Ausstattung und besonders, so Grötsch im Bericht, an einer „Perspektive, wie die jetzt weiter intensivierten und flächendeckenden Grenzkontrollen über einen zu erwartenden längeren Zeitraum angemessen und für die Einsatzkräfte leistbar durchgeführt werden können.“ Außerdem würden sich die erweiterten Grenzkontrollen und die damit verbundene Mehrbelastung auch negativ auf die reguläre Polizeiarbeit auswirken.

Mehr Racial-Profiling-Vorwürfe

Auch die Zahlen der Vorwürfe des Racial Profiling seien gestiegen, so der Bericht. Viele Menschen wandten sich an den Polizeibeauftragten mit dem Vorwurf, sie seien alleinig wegen ihres physischen Erscheinungsbildes in Flughäfen, Zügen und an den Grenzen kontrolliert worden. Obwohl der Anstieg der Vorwürfe auf die verstärkten Grenzkontrollen zurückzuführen sei, seien sie „ein Alarmsignal und nicht hinzunehmen“.

In genaueren Schilderungen von Betroffenen sieht Grötsch den Verbesserungsbedarf besonders in der Kommunikation der Polizeibehörden. Polizeimaßnahmen müssten transparenter und empathischer kommuniziert werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken. Ebenfalls in der Aufarbeitung von Kritik sieht der Polizeibeauftragte großes Verbesserungspotenzial. So sei Grötsch bei dem Aufarbeiten der Vorwürfe auf eine mangelnde Fehlerkultur und das Verweigern eines Lösungsweges bei Vorwürfen des Racial Profilings bei den Behörden gestoßen, heißt es im Bericht. Er schildert eine Situation, als ihm geantwortet wurde, es könne sich in dem Fall nicht um Racial Profiling gehandelt haben, da Racial Profiling nicht erlaubt sei.

Der Polizeibeauftragte fordert deswegen eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema durch weitere Schulungen und sieht sein Amt in den kommenden Jahren als Unterstützung für diesen Prozess.

Verbesserungsbedarf bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen

Außerdem führt Grötsch in dem Jahresbericht auf, dass er vermehrt von Beschäftigten der Polizeibehörden auf den Umgang mit Menschen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, angesprochen wurde. Es „besteht gerade bei den Polizeibeamt:innen selbst der Wunsch nach Vertiefung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten“ zum Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Besonders weil oft reguläre Deeskalationsmaßnahmen die Situation nur weiter eskalieren würden, würden die Beamt:innen schneller zur Schusswaffe greifen. Diese Vorgehensweisen müssten hinterfragt und weiterentwickelt werden, so Grötsch im Bericht.

Ausdrücklich betont der Polizeibeauftragte in diesem Rahmen, dass von Menschen mit psychischen Erkrankungen kein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgeht und lehnt im Bericht auch ein bundesweites Register über Menschen mit psychischen Störungen ab.


2025-07-14
111
7


– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Trotz CDU bleibt die Stelle vorerst

Der Bericht bringt konkrete Einsichten für die Politik in die Situation der Polizeibehörden des Bundes. Doch die Zukunft des Polizeibeauftragten ist nicht immer sicher gewesen. Nachdem sich die CDU in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung des Polizeibeauftragten vorgenommen hatte, konnte sie dies in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.

Dabei ist die Stelle darauf angelegt, mehr Transparenz über den Zustand der Polizeibehörden des Bundes und die Qualität ihrer Arbeit zu liefern. Sie bildet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Bedenken von Beschäftigten der Polizei und Bürger*innen zugleich.

Uli Grötsch wurde im März 2024 als erster Polizeibeauftragter überhaupt vom Deutschen Bundestag gewählt. Als ausgebildeter Polizeibeamter ist er dem Themengebiet nicht fremd. Zuvor war Grötsch lange Mitglied des Bundestages für die SPD und gehörte von 2014 bis 2023 dem Parlamentarischen Kontrollgremium an, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert.

Strukturelle Mängel und Fehlverhalten

Die Position des Polizeibeauftragten wurde im März 2024 vom Deutschen Bundestag eingerichtet, mit der Aufgabe, sowohl strukturelle Probleme als auch Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes zu untersuchen. Dazu gehören die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Somit stellt der Polizeibeauftragte eine Anlaufstelle für beide Seiten dar: Bürger*innen und Beschäftigte der Polizeibehörden können sich gleichermaßen bei ihm melden. Einmal jährlich, jeweils zum 30. Juni muss über die Arbeit berichtet werden.



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Polizeibeauftragter legt ersten Jahrsbericht vor



Am 8. Juli hat der Polizeibeauftragte des Bundes seinen ersten Jahresbericht vorgelegt. Auf 57 Seiten fasst der Polizeibeauftragte Uli Grötsch zusammen, womit er sich seit dem 1. Juli 2024 beschäftigt hat. Insgesamt hat er 211 der 267 eingegangenen Fällen bearbeitet – sie können sowohl von Bürger*innen wie auch von Polizist*innen stammen.

Im Bericht arbeitet er einige Schwerpunkte heraus, die strukturell verbessert werden müssen. Diese stammen aus Einsendungen und Gesprächen mit beispielsweise Interessenvertreter*innen und Gewerkschaften und Besuchen an Einsatzorten. Der Bericht thematisiert unter anderem die Umsetzung der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen, Racial Profiling, die mangelnde Fehlerkultur sowie die ausbaufähige Kommunikation von Polizeibehörden.

Im September 2024 wurden Kontrollen an den deutschen Grenzen ausgeweitet. In diesem Zusammenhang besuchte der Polizeibeauftragte einige Grenzkontrollstellen und stellt in seinem Bericht fest, dass das vorgesehene Maß an Kontrollen auf Dauer nicht leistbar sei. Es fehle an Personal, an technischer Ausstattung und besonders, so Grötsch im Bericht, an einer „Perspektive, wie die jetzt weiter intensivierten und flächendeckenden Grenzkontrollen über einen zu erwartenden längeren Zeitraum angemessen und für die Einsatzkräfte leistbar durchgeführt werden können.“ Außerdem würden sich die erweiterten Grenzkontrollen und die damit verbundene Mehrbelastung auch negativ auf die reguläre Polizeiarbeit auswirken.

Mehr Racial-Profiling-Vorwürfe

Auch die Zahlen der Vorwürfe des Racial Profiling seien gestiegen, so der Bericht. Viele Menschen wandten sich an den Polizeibeauftragten mit dem Vorwurf, sie seien alleinig wegen ihres physischen Erscheinungsbildes in Flughäfen, Zügen und an den Grenzen kontrolliert worden. Obwohl der Anstieg der Vorwürfe auf die verstärkten Grenzkontrollen zurückzuführen sei, seien sie „ein Alarmsignal und nicht hinzunehmen“.

In genaueren Schilderungen von Betroffenen sieht Grötsch den Verbesserungsbedarf besonders in der Kommunikation der Polizeibehörden. Polizeimaßnahmen müssten transparenter und empathischer kommuniziert werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken. Ebenfalls in der Aufarbeitung von Kritik sieht der Polizeibeauftragte großes Verbesserungspotenzial. So sei Grötsch bei dem Aufarbeiten der Vorwürfe auf eine mangelnde Fehlerkultur und das Verweigern eines Lösungsweges bei Vorwürfen des Racial Profilings bei den Behörden gestoßen, heißt es im Bericht. Er schildert eine Situation, wo ihm geantwortet wurde, es könne sich in dem Fall nicht um Racial Profiling gehandelt haben, da Racial Profiling nicht erlaubt sei.

Der Polizeibeauftragte fordert deswegen eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema durch weitere Schulungen und sieht sein Amt in den kommenden Jahren als Unterstützung für diesen Prozess.

Verbesserungsbedarf bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen

Außerdem führt Grötsch in dem Jahresbericht auf, dass er vermehrt von Beschäftigten der Polizeibehörden auf den Umgang mit Menschen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, angesprochen wurde. Es „besteht gerade bei den Polizeibeamt:innen selbst der Wunsch nach Vertiefung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten“ zum Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Besonders weil oft reguläre Deeskalationsmaßnahmen die Situation nur weiter eskalieren würden, würden die Beamt:innen schneller zur Schusswaffe greifen. Diese Vorgehensweisen müssten hinterfragt und weiterentwickelt werden, so Grötsch im Bericht.

Ausdrücklich betont der Polizeibeauftragte in diesem Rahmen, dass von Menschen mit psychischen Erkrankungen kein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgeht und lehnt im Bericht auch ein bundesweites Register über Menschen mit psychischen Störungen ab.


2025-07-14
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Trotz CDU bleibt die Stelle vorerst

Der Bericht bringt konkrete Einsichten für die Politik in die Situation der Polizeibehörden des Bundes. Doch die Zukunft des Polizeibeauftragten ist nicht immer sicher gewesen. Nachdem sich die CDU in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung des Polizeibeauftragten vorgenommen hatte, konnte sie dies in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.

Dabei ist die Stelle darauf angelegt mehr Transparenz über den Zustand der Polizeibehörden des Bundes und die Qualität ihrer Arbeit zu liefern. Sie bildet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Bedenken von Beschäftigten der Polizei und Bürger*innen zugleich.

Uli Grötsch wurde im März 2024 als erster Polizeibeauftragter überhaupt vom Deutschen Bundestag gewählt. Als ausgebildeter Polizeibeamter ist er dem Themengebiet nicht fremd. Zuvor war Grötsch lange Mitglied des Bundestages für die SPD und gehörte von 2014 bis 2023 dem Parlamentarischen Kontrollgremium an, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert.

Strukturelle Mängel und Fehlverhalten

Die Position des Polizeibeauftragten wurde im März 2024 vom Deutschen Bundestag eingerichtet, mit der Aufgabe, sowohl strukturelle Probleme als auch Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes zu untersuchen. Dazu gehören die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Somit stellt der Polizeibeauftragte eine Anlaufstelle für beide Seiten dar: Bürger*innen und Beschäftigte der Polizeibehörden können sich gleichermaßen bei ihm melden. Einmal jährlich, jeweils zum 30. Juni muss über die Arbeit berichtet werden.



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Deutschland zahlte über 21 Millionen Euro an Elon Musk


21.470.900 Millionen Euro zahlte die Bundesregierung von Anfang 2022 bis Ende 2024 an Firmen von Elon Musk. Dieses Jahr sollen mindestens weitere 155.200 Euro dazukommen. In der Summe sind das 21.626.100 Euro.

Aus welchen Ressorts stammt das Geld? Und was kaufen sie damit? Eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke liefert Antworten.

Von Elon Musks Firmen erhält Starlink am meisten Geld von der Bundesrepublik. Den größten Teil davon, 19.610.000 Euro, gab das Auswärtige Amt im Rahmen der Ukraine-Hilfen aus. Es bezahlte einen Teil der Satelliteninternet-Rechnung des von Russland angegriffenen Landes. Die Ukraine steuert über Starlink beispielsweise ihre Kampfdrohnen.

Diese Ministerien haben Starlink-Internet gekauft

Auch Deutschland nutzt das Musksche Satelliteninternet. Das Auswärtige Amt hat in der Vergangenheit – abseits der Ukraine-Hilfen – 12.000 Euro für Starlink bezahlt, für das laufende Jahr sind weitere 4.000 Euro eingeplant. Das Innenministerium buchte für 10.000 Euro Starlink-Dienste, das BKA für 15.800 Euro, zum Teil zur Nutzung in Einsatzfahrzeugen, weitere 10.500 Euro sind für dieses Jahr vorgesehen. Das Verteidigungsministerium zahlte 700 Euro und hat für dieses Jahr weitere 500 Euro veranschlagt.

Und das ist vermutlich nicht alles. Denn wie viel Geld die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und die Bundespolizei für Starlink ausgegeben haben, erklärt die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Verschlusssache.

Das BKA erstand zwei Teslas „zur Testung“

Die Musk-Firma, die am zweitstärksten von der Bundesregierung profitiert, ist Tesla. 1.815.000 Euro hat sie seit 2022 kassiert. Das BKA hat beispielsweise 123.000 Euro für zwei Teslas ausgegeben, unter anderem „zur Testung von herstellerseitigen Funktionalitäten“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz förderte zwei Projekte mit 870.000 Euro, eines zum kabellosen Laden, eines zu autonomen Fahrzeugen. Laut Bundesrechnungshof „bestehen erhebliche Zweifel am politisch gewünschten Erfolg der Sonderprogramme.“

Tesla erhielt noch weitere Gelder vom Bundeswirtschaftsministerium: 9.000 Euro als Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) sowie 813.000 Euro als Förderung für energieeffiziente Gebäude. Dieses Jahr kommen weitere 140.000 Euro zur Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz dazu.

Die dritte Musk-Firma, die in den vergangenen Jahren Geld von der Bundesrepublik erhielt, ist die Social-Media-Plattform X, wenn auch nur vergleichsweise magere 7.600 Euro. Das Statistische Bundesamt zahlte 200 Euro für einen Premium-Account, für dieses Jahr sind weitere 100 Euro verplant. Die Bundeszentrale für politische Bildung schaltete für 6.000 Euro Anzeigen auf der Plattform, das Bundesamt für Strahlenschutz für 1.000 Euro. Das Finanzministerium verbuchte 200 Euro für Accountverifizierung, dieses Jahr kommen 100 Euro für einen Premium-Account hinzu.



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