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Wildbergers Wünsche: BMDS legt Eckpunkte für schnelleren Netzausbau vor


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Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat es eilig: Bis zum Herbst will sein Haus einen Referentenentwurf zu weiteren Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) vorlegen. Dafür hat das Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) am Donnerstag ein Eckpunktepapier vorgelegt, das auf ein gemischtes Echo stoßen dürfte. Unter anderem geht es um die ewigen Streitfragen Mitnutzuzng von Infrastruktur und langsame Genehmigungsverfahren.

Hintergrund ist zum einen, dass der europäische Gigabit Infrastructure Act (GIA) am 12. November in Kraft tritt. Damit werden einige Anpassungen im deutschen Recht nötig – und andere möglich. Zudem will der neue Digitalminister aber auch eigene Vorhaben umsetzen, wie er nun angekündigt hat: „Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten eine digitale Infrastruktur auf höchstem Niveau – mit flächendeckend schnellem Internet und verlässlichen Mobilfunk ohne Funklöcher“, meint Wildberger.

Vor allem ein Vorhaben betrifft mehr als nur Fachkreise: „Ziel der Bundesregierung ist, dass auch Mehrfamilienhäuser mit einem Glasfaseranschluss bis in jede Wohnung ausgestattet werden“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Bislang ist das bei vielen Mietwohnungen eher Wunschdenken: Zum einen ist die Abstimmung zwischen Anbietern, Mietern und Vermietern kompliziert. Zum anderen gibt es für Vermieter bislang kaum einen Grund, ein solches Vorhaben zu fördern oder auch nur zu dulden.

Bislang ist das „Glasfaserbereitstellungsentgelt“, das Vermieter auf die Betriebskosten umlegen können, auf 60 Euro jährlich und maximal 540 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Das Digitalministerium stellt zur Diskussion, das auf 960 Euro nahezu zu verdoppeln und entweder eine höhere oder eine längere Dauer der Umlage zu ermöglichen. Das würde den Ausbau für Besitzer von Mehrfamilienhäusern attraktiver machen – Mieter aber stärker belasten, wie auch das Wildberger-Ministerium einräumt. Bei Neubauten wiederum überlegt das BMDS das Entgelt ganz zu streichen.

Damit es aber überhaupt zum Ausbau kommt, überlegt das Digitalministerium ein „Recht auf Vollausbau“ einzuführen: Will ein Netzbetreiber, der schon Kunden oder Infrastruktur im Haus hat, auch die anderen Einheiten erschließen, sollen Eigentümer das nur noch mit guten Gründen verweigern dürfen. Das allerdings soll nur für das erste Unternehmen gelten, das den Ausbau vornimmt.

Damit dann nicht alle Hausbewohner an nur einen Anbieter gekettet sind, will das BMDS zudem prüfen, ob nach einem oder zwei Jahren ein Recht auf Mitnutzung der Glasfaser-Infrastruktur im Haus festgeschrieben werden soll. Sprich: Wo etwa eine Deutsche Telekom oder ein Kommunalversorger ein Haus anschließt und dann Glasfaser bis in die Wohnungen ausbaut, müssten die nach einem oder zwei Jahren andere Anbieter gegen Entgelt auf ihre Infrastruktur lassen.

Wie das genau aussehen kann, dürfte die Branche in den kommenden Wochen und Monaten in intensive Diskussionen führen. Das BMDS schlägt vor, dass die Bundesnetzagentur pauschale Mitnutzungsentgelte festlegt.

Für weitere Diskussionen dürfte ein Vorstoß des BMDS sorgen, die Verlegung von Glasfaser im Straßenland weiter zu vereinfachen. Dazu soll neben dem üblichen, aber langwierigen Genehmigungsverfahren ein zweiter Weg geschaffen werden: Mit Fachkundenachweisen ausgestattete Tiefbauunternehmen könnten dann bei den Kommunen oder Ländern geplante Ausbauvorhaben nur noch anzeigen müssen.

Wenn Behörden binnen zwei Monaten nicht widersprechen, so die Idee des Digitalministeriums, könnte der Ausbau dann beginnen. Wo nötig, sollen die zuständigen Behörden aber im Gegenzug eine etwas verlängerte Prüffrist erhalten können. Bei kleineren Baumaßnahmen will das BMDS zudem klarstellen, dass diese nur einer Anzeige- und nicht einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Das kommt bei Branchenvertretern zunächst gut an. Die Idee habe „das Potenzial, die oft langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfachen und Unternehmen und Behörden zu entlasten“, meint Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko) auf Anfrage von heise online.

Auch der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) sieht das positiv. „Die Beschleunigung für einen schnellen Ausbau muss endlich gesetzlich verankert werden“, betont Verbandsgeschäftsführer Frederic Ufer, etwa „die vollständige Genehmigungsfiktion, auf die die Branche seit langem wartet“.

Bis Ende August sollen nun alle Interessierten ihre Sichtweise auf die angedachten Änderungen darlegen. Grundsätzlich begrüßen Branchenvertreter das Papier: Wildberger wolle das Tempo erhöhen und setze an den richtigen Stellen an, so der Tenor. Allerdings dürften die Ideen auf ein insgesamt gemischteres Echo stoßen. Denn in Wildbergers „7-Punkte-Plan“ stecken einige Regelungsvorhaben, die neben den Netzbetreibern auch Ausbauunternehmen, Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter und Kommunen betreffen.

Ein weiteres heißes Eisen, das unmittelbar mit dem Glasfaserausbau verbunden ist, fasst das BMDS mit seinem am Donnerstag veröffentlichten Eckpunktepapier jedoch nicht an: die Frage einer geordneten Abschaltung der DSL-Kupfernetze. Das Haus werde „gemäß dem Koalitionsvertrag ein verbraucher- und wettbewerbsfreundliches Migrationskonzept in Abstimmung mit Stakeholdern erarbeiten und dazu voraussichtlich im August 2025 ein Eckpunktepapier zur Konsultation veröffentlichen“.

Sprich: diese Debatte will das Digitalministerium erst einmal losgelöst von seinen Anpassungen zum Netzausbau diskutieren. Dass beide Vorhaben dennoch eng zusammenhängen, liegt dabei auf der Hand: Das Vorhandensein alternativer Infrastruktur ist Voraussetzung für das politisch gewollte und technologisch bereits erreichte DSL-Ende. Beide Stränge sollen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zusammengeführt werden. Für eine intensive Diskussion in den kommenden hat Wildbergers Haus nun jedenfalls gesorgt.


(vbr)



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Trotz Kritik: US-Kongress verabschiedet Gesetz zur Regulierung von Stablecoins


In den USA haben beide Parlamentskammern ein Gesetz verabschiedet, das neue Regeln für Stablecoins formuliert, die an den US-Dollar oder andere verlässliche Werte gebunden sind. Bei der Abstimmung über den sogenannten Genius Act haben fast alle Abgeordneten der Republikaner und die Hälfte der Demokraten für eine breite Mehrheit gesorgt, jetzt fehlt nur noch die Unterschrift von Donald Trump. Das Gesetz legt fest, wer in den USA einen Stablecoin ausgeben darf und dass ab einem Gesamtwert von 10 Milliarden US-Dollar Bundesgesetze gelten. Unter bestimmten Umständen dürfen auch ausländische Entitäten Stablecoins in den USA auf den Markt bringen.

Als Stablecoins werden Kryptowährungen bezeichnet, deren Preis an einen anderen Wert gebunden ist, üblicherweise etablierte Währungen wie den US-Dollar. Deshalb unterliegen sie zumeist nicht denselben Kursschwankungen, für die etwa der Bitcoin bekannt ist. Damit erscheinen sie wertstabiler. Dass das aber nicht bedeutet, dass ein Kollaps auch großer Stablecoins unmöglich ist, hat sich etwa bei TerraUSD gezeigt. Im Mai 2022 stürzte der Wert des damals viertgrößten Stablecoins in kürzester Zeit von 0,99 US-Dollar auf etwa 0,01 US-Dollar ab, in der Folge verloren zahlreiche andere Kryptowährungen massiv an Wert. Den Verantwortlichen wird Betrug vorgeworfen.

Wie die BBC erklärt, ist das jetzt verabschiedete US-Gesetz zur Regulierung von Stablecoins eines von dreien, mit denen die regierenden Republikaner Forderungen aus der Branche nachkommen wollen. Von Kritikern heißt es demnach, dass der Genius Act Verantwortlichen für Stablecoins Aktivitäten ermöglichen würde, die sonst nur Banken erlaubt sind, während sie gleichzeitig aber nicht deren Aufsichtspflichten unterliegen. Schon im Frühjahr hätten Verbraucherschützer gewarnt, dass das Gesetz die Verbreitung von Kryptowährungen befördern würde, die fälschlicherweise als sicher wahrgenommen werden. Laut den Berichten wird erwartet, dass Trump das Gesetz noch am Freitag unterzeichnet.


(mho)



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Lieferando baut rund 2.000 Fahrerstellen ab


Der Essens-Lieferdienst Lieferando will ab dem Jahresende bundesweit rund 2.000 Fahrerinnen und Fahrer entlassen, viele davon in Hamburg. Das entspreche rund 20 Prozent der gesamten Flotte, teilte Lieferando mit. Grund sei, dass die Plattform bei der Auslieferung auf der sogenannten letzten Meile künftig stärker mit Subunternehmen zusammenarbeiten werde.

„Die Wettbewerbslandschaft und der Markt ändern sich immer rasanter und tiefgreifender“, sagte Deutschlandchef Lennard Neubauer der Deutschen Presse-Agentur. „Kunden erwarten zuverlässigen Service und kurze Bestellzeiten.“ Mancherorts könne dies mit den derzeitigen Strukturen nicht ausreichend sichergestellt werden.

Insbesondere in kleineren Märkten, etwa Wiesbaden, Lübeck oder Bochum, werde Lieferando künftig deshalb mit spezialisierten Logistik-Unternehmen zusammenarbeiten, die die Auslieferung mit eigenen Fahrerinnen und Fahrern übernehmen, sagte Neubauer weiter. Auch in Hamburg gehe Lieferando diesen Weg. Aufgrund ihrer Größe werde der Stellenabbau die Hansestadt besonders stark treffen.

Über die Maßnahmen sollte am Nachmittag der Gesamtbetriebsrat informiert werden. „Die Verhandlungen über einen Sozialplan sollen bei der Schwestergesellschaft so schnell wie möglich beginnen“, betonte Neubauer. Ziel sei, den Prozess bis zum Ende des Jahres, spätestens im ersten Quartal 2026, abzuschließen.

Lieferando gehört zum niederländischen Lieferdienst Just Eat Take Away. Das Geschäft in Deutschland wird von der Tochter Lieferando Marktplatz Gesellschaft geführt. Die Fahrerinnen und Fahrer waren über eine weitere Tochter, Takeaway Express, bisher fast ausschließlich fest beim Unternehmen angestellt.

Das soll auch künftig für die meisten Fahrer so bleiben. Rund fünf Prozent des Liefervolumens werde indes an spezialisierte Drittanbieter ausgelagert, hieß es. Das Konzept wurde bereits in Berlin mit einem Subunternehmen getestet. Auch in der Hauptstadt soll das in einigen Bezirken weiter so umgesetzt werden.

„Das ist so ziemlich die wichtigste Komponente der ganzen Geschichte: Die Kriterien der Flottenpartner, mit denen wir zusammenkommen wollen“, sagte Neubauer. Es laufe ein strenger Auswahlprozess, um zu gewährleisten, dass die Rider dort fest angestellt sind und entsprechend bezahlt werden.

Lieferando verweist darauf, dass die Zusammenarbeit mit Subunternehmen im Markt eine gängige Praxis sei. Tatsächlich gehen auch Wettbewerber wie Uber Eats und Wolt so vor. Wolt betont, dass bei den eigenen Partnerunternehmen die Fahrerinnen und Fahrer stets direkt angestellt sind. Doch das ist nicht bei allen Wettbewerbern der Fall.

Arbeitnehmervertreter kritisieren daher im Lieferdienst-Sektor ausbeuterische Verhältnisse und weitverbreitete Scheinselbstständigkeit. Das Problem ist EU-weit so groß, dass die EU-Kommission eine Plattformrichtlinie erlassen hat, um Scheinselbstständigkeit im Plattformgeschäft zu unterbinden. Diese muss auf nationaler Ebene noch umgesetzt werden.

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Dass Lieferando die Fahrer meist direkt beschäftigt hat, stieß daher auf Zuspruch bei Arbeitnehmervertretern. Entsprechend groß ist nun die Empörung. „Wir sind fassungslos, das ist eine absolute Katastrophe“, sagte Mark Baumeister, Referatsleiter Gastgewerbe bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), der dpa. „Lieferando gibt die Verantwortung für Beschäftigte ab, das können wir nicht gutheißen. Wir sehen das als einen Angriff auf Mitbestimmung und Beschäftigtenstrukturen bei Lieferando.“

Baumeister sendete einen Appell an die Politik. Diese müsse handeln, um solche Geschäftsmodelle in Zukunft zu unterbinden. „Wir brauchen definitiv das Gebot der Festanstellung, wie in der Fleischindustrie.“

Die NGG kämpft bereits seit Jahren um einen Tarifvertrag für die Lieferando-Beschäftigten und einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde. Erst kürzlich rief die Gewerkschaft deshalb erneut zu Warnstreiks in Hamburg auf. Mit der Auslagerung eines Teils des Liefergeschäfts an Drittunternehmen dürfte es die Gewerkschaft deutlich schwerer haben, für einheitliche Beschäftigungsverhältnisse zu sorgen.


(fds)



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Steuerstreit mit EU: Apple hat irischen Staat ausbezahlt


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Im mehrjährigen Steuer- und Subventionsstreit zwischen Apple und der Europäischen Kommission wurde nun die letzte Zahlung geleistet. Laut dem Finanzministerium der Republik Irland ging die Summe in Höhe von über 13 Milliarden Euro nun von einem Treuhandkonto ein. Einen „kleinen“ Investmentgewinn gab es obendrauf, sodass die Endsumme bei 14,25 Milliarden Euro lag. Die letzte an die irische Regierung geleistete Zahlung in Höhe von 1,567 Milliarden ging am 9. Mai 2025 ein, am 13. Mai wurde das Konto offiziell geschlossen, so das Finanzministerium. Als „Zwischenlager“ diente die Londoner Filiale der Bank of New York Mellon. Während das Geld in Treuhand genommen war, kümmerten sich drei Investmentmanager von den Firmen Amundi (Frankreich), Blackrock (USA, Filiale Niederlande) und Goldman Sachs (USA, Filiale London) um dessen Vermehrung.

Die Europäische Kommission in Form des Wettbewerbskommissariats hatte Apple bereits 2016 dazu verdonnert, für den Zeitraum von 1991 und 2014 seiner Ansicht nach illegal durch die irische Regierung gewährte Steuervorteile zurückzuzahlen. Für die EU waren das ungenehmigte Subventionen, während Apple betonte, alle steuerrechtlichen Vorgaben eingehalten zu haben. Der iPhone-Hersteller klagte dann gegen die EU, gewann zunächst vor dem EU-Gericht im Jahr 2020, verlor dann aber endgültig im September 2024 vor dem EuGH.

Die irische Regierung war sich weder eigener noch Apples Schuld bewusst. Apple betonte, bereits seit den Siebzigern in Irland tätig zu sein und viel Geld investiert sowie viele Arbeitsplätze geschaffen zu haben. In dem Streit ging es vor allem um zwei in dem Land ansässige Gesellschaften namens Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE) sowie die von ihnen gehaltenen Lizenzen geistigen Eigentums. Mit diesem Konstrukt soll Apple seine Steuerlast deutlich gedrückt haben.

Zwischenzeitlich hatte Apple dann Milliardengewinne, die zwischenzeitlich nicht repatriiert wurden, in den USA versteuert: Nach einer Steuerreform der ersten Regierung Trump verbrachte Apple seine immensen Auslandsmilliarden in die Heimat und zahlte dafür knapp 38 Milliarden US-Dollar Steuern.

Mit der Abwicklung des Treuhandkontos endet die Steueraffäre nun. Apple hatte die Milliarden rechtzeitig zurückgelegt, die negative Entscheidung des EuGH kratzte im vergangenen Jahr die Wall Street kaum. Nicht gelöst sind hingegen zahlreiche andere Konfliktpunkte zwischen Apple und der EU im Rahmen des Digital Market Act: Hierbei geht es um den App Store und die Interoperabilität von iPhone und iPad als sogenannte Gatekeeper.


(bsc)



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