Connect with us

Künstliche Intelligenz

Lieferando baut rund 2.000 Fahrerstellen ab


Der Essens-Lieferdienst Lieferando will ab dem Jahresende bundesweit rund 2.000 Fahrerinnen und Fahrer entlassen, viele davon in Hamburg. Das entspreche rund 20 Prozent der gesamten Flotte, teilte Lieferando mit. Grund sei, dass die Plattform bei der Auslieferung auf der sogenannten letzten Meile künftig stärker mit Subunternehmen zusammenarbeiten werde.

„Die Wettbewerbslandschaft und der Markt ändern sich immer rasanter und tiefgreifender“, sagte Deutschlandchef Lennard Neubauer der Deutschen Presse-Agentur. „Kunden erwarten zuverlässigen Service und kurze Bestellzeiten.“ Mancherorts könne dies mit den derzeitigen Strukturen nicht ausreichend sichergestellt werden.

Insbesondere in kleineren Märkten, etwa Wiesbaden, Lübeck oder Bochum, werde Lieferando künftig deshalb mit spezialisierten Logistik-Unternehmen zusammenarbeiten, die die Auslieferung mit eigenen Fahrerinnen und Fahrern übernehmen, sagte Neubauer weiter. Auch in Hamburg gehe Lieferando diesen Weg. Aufgrund ihrer Größe werde der Stellenabbau die Hansestadt besonders stark treffen.

Über die Maßnahmen sollte am Nachmittag der Gesamtbetriebsrat informiert werden. „Die Verhandlungen über einen Sozialplan sollen bei der Schwestergesellschaft so schnell wie möglich beginnen“, betonte Neubauer. Ziel sei, den Prozess bis zum Ende des Jahres, spätestens im ersten Quartal 2026, abzuschließen.

Lieferando gehört zum niederländischen Lieferdienst Just Eat Take Away. Das Geschäft in Deutschland wird von der Tochter Lieferando Marktplatz Gesellschaft geführt. Die Fahrerinnen und Fahrer waren über eine weitere Tochter, Takeaway Express, bisher fast ausschließlich fest beim Unternehmen angestellt.

Das soll auch künftig für die meisten Fahrer so bleiben. Rund fünf Prozent des Liefervolumens werde indes an spezialisierte Drittanbieter ausgelagert, hieß es. Das Konzept wurde bereits in Berlin mit einem Subunternehmen getestet. Auch in der Hauptstadt soll das in einigen Bezirken weiter so umgesetzt werden.

„Das ist so ziemlich die wichtigste Komponente der ganzen Geschichte: Die Kriterien der Flottenpartner, mit denen wir zusammenkommen wollen“, sagte Neubauer. Es laufe ein strenger Auswahlprozess, um zu gewährleisten, dass die Rider dort fest angestellt sind und entsprechend bezahlt werden.

Lieferando verweist darauf, dass die Zusammenarbeit mit Subunternehmen im Markt eine gängige Praxis sei. Tatsächlich gehen auch Wettbewerber wie Uber Eats und Wolt so vor. Wolt betont, dass bei den eigenen Partnerunternehmen die Fahrerinnen und Fahrer stets direkt angestellt sind. Doch das ist nicht bei allen Wettbewerbern der Fall.

Arbeitnehmervertreter kritisieren daher im Lieferdienst-Sektor ausbeuterische Verhältnisse und weitverbreitete Scheinselbstständigkeit. Das Problem ist EU-weit so groß, dass die EU-Kommission eine Plattformrichtlinie erlassen hat, um Scheinselbstständigkeit im Plattformgeschäft zu unterbinden. Diese muss auf nationaler Ebene noch umgesetzt werden.

Lesen Sie auch

Dass Lieferando die Fahrer meist direkt beschäftigt hat, stieß daher auf Zuspruch bei Arbeitnehmervertretern. Entsprechend groß ist nun die Empörung. „Wir sind fassungslos, das ist eine absolute Katastrophe“, sagte Mark Baumeister, Referatsleiter Gastgewerbe bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), der dpa. „Lieferando gibt die Verantwortung für Beschäftigte ab, das können wir nicht gutheißen. Wir sehen das als einen Angriff auf Mitbestimmung und Beschäftigtenstrukturen bei Lieferando.“

Baumeister sendete einen Appell an die Politik. Diese müsse handeln, um solche Geschäftsmodelle in Zukunft zu unterbinden. „Wir brauchen definitiv das Gebot der Festanstellung, wie in der Fleischindustrie.“

Die NGG kämpft bereits seit Jahren um einen Tarifvertrag für die Lieferando-Beschäftigten und einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde. Erst kürzlich rief die Gewerkschaft deshalb erneut zu Warnstreiks in Hamburg auf. Mit der Auslagerung eines Teils des Liefergeschäfts an Drittunternehmen dürfte es die Gewerkschaft deutlich schwerer haben, für einheitliche Beschäftigungsverhältnisse zu sorgen.


(fds)



Source link

Künstliche Intelligenz

Justiz: Einführung der E-Akte wird verschoben


Die gesamte Justiz soll überall auf die elektronische Aktenführung in allen Bereichen umgestellt werden. Während ein Teil der Anwender bereits von der E-Akte profitiert und Papier und Zeit spart, läuft es nicht überall rund. Aktuell sind viele Länder dabei die „E-Akte in Strafverfahren“ einzuführen. Jetzt soll die Frist verlängert werden und zwar auf Anfang 2027. Die Pilotphase für die E-Akte startete bereits 2016. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, den das Bundeskabinett nun beschlossen hat.

Laut BMJV wird es eine Opt-out-Regelung geben, „die es Bund und Ländern ermöglicht, bei Bedarf im Verordnungswege ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und (Weiter-)Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, arbeits- und sozialgerichtlichen Akten sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren in Papierform zu gestatten“. Eigentlich sollten die Bundesländer zur Nutzung der elektronischen Akte zum 1. Januar 2026 verpflichtet werden. Außerdem soll es „einzelfallbezogene Ausnahmen“ von der elektronischen Form geben, etwa wenn der Aufwand ansonsten zu hoch wäre.

Ende Juli forderte Verdi, den Rollout der E‑Akte zu verlängern. Medien wie der Bayerische Rundfunk berichteten von häufigen Systemabstürzen und Verzögerungen bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und auch bei den Staatsanwaltschaften. Gefordert wurden zudem offizielle Fehlermeldungen. Zuvor berichtete der Rundblick, dass das Niedersächsische Ministerium eine Verschiebung trotz Problemen nicht für notwendig halte. Seit Anfang September gibt es einen Hinweis: „Wir stellen unsere Verfahren auf die E-Akte um und bitten um Verständnis für vorübergehende Verzögerungen“.

In Hessen verlaufe die Umstellung ebenfalls nach Plan. Auf Nachfrage hatte ein Sprecher des hessischen Justizministeriums gegenüber heise online am 2. September angekündigt, die E-Akte zum Startdatum fristgerecht umsetzen zu können. Eine Herausforderung sei jedoch „die elektronische Zulieferung der bundesweiten Ermittlungsbehörden (Hauptzollamt, Bundespolizei, Bundeskriminalamt) sowie der Finanzverwaltung dar, welche sich gegenwärtig noch im Aufbau befindet“. Darauf könne die Justiz aber „nur im eingeschränkten Umfang“ Einfluss nehmen, „da die betreffenden Ermittlungsbehörden in der Zuständigkeit anderer Ressorts stehen“.

Aus dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Justiz und Gesundheit kam die Rückmeldung, dass die „Einführung der elektronischen Verwaltungsakte in der Justiz“ abgeschlossen sei und die der elektronischen Verfahrensakte „planmäßig voran[schreite]“. Ende 2025 werde „die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz abgeschlossen sein“. Aktuell rolle man die E-Akte in „Straf- und Bußgeldsachen“ aus.

Die elektronische Verfahrensakte betrifft die verschiedenen Gerichtsbarkeiten und wird je nach Bundesland in unterschiedlichem Tempo bei den verschiedenen Gerichten und den dortigen Fachbereichen eingeführt. Betroffen sind:

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil-, Straf-, Familiensachen, freiwillige Gerichtsbarkeit, Strafvollzug)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Finanzgerichtsbarkeit
  • Sozialgerichtsbarkeit

„Mit Ausnahme des Straf- und OWi-Bereichs (Anm. d. Red: OWi steht für Ordnungswidrigkeiten) ist die Einführung der elektronischen Verfahrensakte in den Fachgerichten und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgeschlossen“, so der Sprecher des Justizministeriums. Die Arbeit mit der E-Akte in Strafsachen sei „insbesondere von der elektronischen Zulieferung der Polizei abhängig“, so der Sprecher, der in dieser Angelegenheit auf das dortige Innenministerium verwies.

„Besondere Schwierigkeiten bei der E-Akte Verwaltung“ sind laut schleswig-holsteinischem Innenministerium nicht aufgetreten. „Die elektronische Akte in Strafsachen ist derzeit in vier Polizeidirektionen der Landespolizei Schleswig-Holstein in Betrieb und es arbeiten ca. 3000 Mitarbeitende der Schutz- und Kriminalpolizei damit“, so eine Sprecherin des Innenministeriums. Die Anwendung sei sehr anwenderfreundlich, werde aber noch optimiert.

„Ende August 2025 wurde eine Kommunikationskomponente beschädigt“, erklärte die Sprecherin gegenüber heise online. Um Datenverluste zu vermeiden, habe „unter anderem die Landespolizei Schleswig-Holstein den Versand von elektronischen Akten in Strafsachen an die Staatsanwaltschaften für einige Tage stoppen“ müssen. Inzwischen sei die Störung vollständig behoben. Datenverluste habe es nicht gegeben.

Darum hatte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Schleswig-Holstein gefordert, Software-Fehler zu beseitigen und den Betrieb zu stabilisieren. „Für umfangreiche Verfahren zeichnet sich ab, dass die Software für die sich stellenden Anforderungen noch nicht hinreichend ausgereift ist“, so der BDK. An zu vielen Stellen gelte das Motto „Workaround statt Workflow“. „Nicht durchdachte oder fehlende Funktionen“ würden zudem Umwege erzwingen, um Ziele zu erreichen.

Darüber hinaus wünscht der BDK „die zügige Implementierung weiterer notwendiger Funktionen, wie beispielsweise Texterkennung, einer benutzerfreundlichen Zitierfunktion zur einfachen Verlinkung direkt zu den Fundstellen oder einem Aktenreader zum durchgängigen Lesen der Gesamtakte und nicht nur einzelner Dokumente“. Dennoch wolle der Verband konstruktiv bleiben „und sich für eine praktikable Lösung einsetzen, die den Anforderungen einer modernen Kriminalpolizei entspricht und nicht nur dem Namen nach ergonomisch ist“.

Demnach arbeiten in der hessischen Justiz „mittlerweile alle Amtsgerichte in Zivil-, Familien-, Insolvenz-, Betreuungs-, Nachlass-, Mobiliarvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- sowie Zwangsverwaltungssachen mit der führenden eAkte“, hieß es. „Ebenso arbeiten alle Landgerichte in Zivilverfahren und alle hessischen Fachgerichte mit der führenden eAkte. Auch bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist die Umstellung auf die führende eAkte in Zivil- und Familiensachen erfolgreich umgesetzt“, so der Sprecher.


(mack)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

App-Entwickler: Warum Apple Liquid Glass auf dem iPhone braucht


Wieso hat Apple in diesem Jahr – gefühlt unmotiviert – eine neuerliche Umstellung seiner Bedienoberflächen gestartet? Sind Dinge wie eine vernünftige KI-Konkurrenz zu OpenAI, Anthropic, Google und Co. nicht wichtiger? Craig Hockenberry, langjähriger Entwickler von macOS- und iOS-Apps und Gründer der Iconfactory, hat sich dazu in seinem Blog einige Gedanken gemacht. Seiner Ansicht nach investiert Apple mit der großen Umstellung hin zu Liquid Glass in die eigene Zukunft, insbesondere die der Hardware.

Apples letzter großer Bruch bei User-Interface-Design fand beim Übergang von iOS 6 auf iOS 7 statt. Damals kümmerte sich noch Designlegende Jony Ive höchstpersönlich um das Redesign. Die Idee: Weg vom etwas betulichen Skeuomorphismus in Apps mit künstlichem Holz, virtuell grünem Filz oder pixeliger Lederapplikation, hin zu einem Look, der minimalistisch war und die Inhalte in den Vordergrund rückte. iOS 7 färbte (Jahre) später auch etwas auf macOS ab, doch den großen Umbau, wie ihn Apple nun in all seinen Systemen plant, gab es damals nicht.

Auf den ersten Blick wirkt der Umstieg von iOS 18 nach iOS 26 weniger harsch als von iOS 6 nach iOS 7. Grundelemente sind geblieben. Doch an vielen kleinen und großen Stellen sind die glasigen Veränderungen sichtbar. Es gibt zahlreiche neue Icons, Tab-Leisten sind verschoben, Suchleisten auch, und das erste Anschauen des Betriebssystems nach der Installation dürfte Menschen, die die Beta nicht mitgemacht haben, durchaus Umgewöhnung abverlangen. Doch warum ausgerechnet jetzt?

„Ich kenne niemanden außerhalb von Apple, der denkt: Wir brauchen wirklich mehr flüssiges Glas in unseren Designs“, schreibt Hockenberry. Die Antwort sei aber einfach: Wir brauchen das nicht, aber Apple braucht es. Er glaube, dass Apple an Geräten arbeite, bei denen der Bildschirm nahtlos in die physischen Kanten übergehen werde. „Etwas, wo ein flexibles OLED-Display den Unterschied zwischen Bildpunkten und Kante verschwimmen lässt.“ Hockenberry kann sich etwa ein „Wraparound“-Display vorstellen.

Solche Geräte scheinen tatsächlich in Apples Pipeline zu sein. So ist für Herbst 2026 das erste Foldable des Konzerns geplant, im Jahr darauf dann möglicherweise besagtes „Wraparound“-iPhone, als Jubiläumsmodell zum 20. Geburtstag der Smartphone-Linie. Bei der Arbeit mit iOS 26 fiel Hockenberry auf, dass Apple nicht möchte, dass Controls oder Container die Bildschirmkante berühren. Das erinnert ihn an bestimmte Bereiche, die man mit iOS 11 nicht belegen durfte, weil dort dann Notch und Home-Indikator landeten. „Das hat dann alles verändert.“ Hockenberry glaubt, dass die Arbeit an der Benutzeroberfläche, die viele Entwickler viele Stunden der letzten Monate gekostet hat, „bald viel mehr Sinn machen wird“. Diejenigen Entwickler, die dann nicht aufgepasst haben, würden einen „Holy Shit“-Moment erleben.


(bsc)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht


Die europäische KI-Verordnung (KI-VO, englisch AI Act) nimmt nicht nur verbotene und Hochrisiko-KI-Systeme in den Blick, sondern auch Anbieter sogenannter General-Purpose-AI-Modelle (GPAI). Die Pflichten für GPAI gelten seit dem 2. August 2025.

  • Der KI-Verhaltenskodex der EU soll die Anforderungen der KI-Verordnung für General-Purpose-AI-Modelle konkretisieren und so den betroffenen Unternehmen die Umsetzung einfacher machen.
  • Der Kodex behandelt die drei relevantesten Themen Transparenz, Urheberrechte sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr und liefert einige Details zur Umsetzung.
  • Neben den Konkretisierungen der Anforderungen enthält die Veröffentlichung auch Hinweise für GPAI-Modelle, insbesondere zum Geltungsbereich der Vorschriften.
  • Zwar liefert der Verhaltenskodex konkrete technische Hilfestellungen, in einigen wichtigen Punkten, beispielsweise der Transparenz bei Trainingsdaten, bleibt er jedoch zu vage.
  • Das Thema Sanktionen bleibt vollständig ausgespart.

Um die bislang teils vagen Vorgaben des AI Act zu GPAI zu konkretisieren, hat die EU-Kommission pünktlich vor dem Geltungsbeginn der neuen Vorgaben des AI Act einen „General-Purpose AI Code of Practice“ veröffentlicht und ihn am 1. August genehmigt. Dieser Verhaltenskodex soll der Industrie als Orientierungshilfe dienen, um die Anforderungen des AI Act praxisnah umzusetzen.


Christina Kiefer

Christina Kiefer

Christina Kiefer ist Rechtsanwältin und Senior Associate in der Digital Business Unit bei reuschlaw.




Moritz Schneider ist Rechtsanwalt und Associate bei reuschlaw in Saarbrücken. Dort berät er in der Digital Business Unit Unternehmen zu Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht.

Der Kodex besteht aus konkretisierenden Kapiteln zu den neuen Anforderungen zu Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit und Risikomanagement. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Beliebt