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Wasserstoffangetriebene Drohne Z1 fliegt leise und entgeht Radar


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der US-Spezialist für wasserstoffangetriebene Drohnen, Zepher Flight Labs (ZFL), hat eine VTOL-Drohne (Vertical Take-off and Landing) entwickelt, die ihre Energie aus einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bezieht und in Höhen von bis zu 20.000 Fuß (etwa 6,1 km) operieren kann. Testweise erreichte die Z1 eine Höhe von 12.000 Fuß. In solchen Höhen ist die Drohne mit ihrer geringen Signatur schwerer von feindlichem Radar zu erfassen.

Mit der Preisgabe der genauen technischen Daten hält sich ZFL zurück. Die Spannweite der Starrflügel beträgt etwa 4,3 m. Die Z1 wird von insgesamt fünf Elektromotoren angetrieben und mit Energie aus einer Brennstoffzelle gespeist. Vier Motoren nutzt die Drohne für den vertikalen Aufstieg und die Landung. Damit kann sie auch ohne vorhandene Landebahn starten und landen.

Um Strecken schneller zu überwinden, geht sie mit ihren starren Tragflächen in den schnellen Horizontalflug über. Ein einzelner Elektromotor sorgt für den nötigen Vortrieb. Dann erreicht die Drohne eine Geschwindigkeit von bis zu 64 mph (etwa 103 km/h). Die Z1-Drohne kann Fracht bis zu 9,9 kg tragen. Standardmäßig ist sie für 4,5 kg ausgelegt. Das ist immer noch genug Zuladung, um etwa militärisches Aufklärungsgerät mitzuführen. Eine 360-Grad-Frontkamera ist ohnehin an Bord.

Das Besondere an der Z1 ist ihre Fähigkeit in großen Höhen zu operieren. ZFL hat im Rahmen einer Flugdemonstration Mitte Juli zusammen mit dem U.S. Army Research Laboratory unter anspruchsvollen Testbedingungen eine Flughöhe von 3,7 km erreicht, ohne dass dabei etwa die Flugdynamik negativ beeinträchtigt wurde. Die Drohne blieb bei den Tests jederzeit sicher kontrollierbar und manövrierfähig. Maximal soll die Z1 auf etwa 6,1 km Höhe aufsteigen können. Das sind Höhen, in denen die Drohne aufgrund ihrer kompakten Ausmaße und damit ihrer Signatur nur noch schwer vom Radar erfasst werden kann. Zudem arbeitet der Elektro-Brennstoffzellen-Antrieb vergleichsweise leise und wird weniger warm, sodass auch die akustische und thermische Erfassung erschwert ist.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Ausdauer der Drohne. Sie soll mehr als 10 Stunden in der Luft bleiben können, was sie für den Einsatz militärischer Aufklärungsmissionen tauglich macht. Die Drohne könnte so in feindliches Gebiet einfliegen, längere Zeit Aufklärungsdaten sammeln und wieder zu ihrem Stützpunkt zurückkehren.

Mobile Einheiten können die Drohne einfach mitführen. Dazu sind Einzelteile der Z1 in einer kompakten Kiste untergebracht. Der Zusammenbau der Drohne sei in unter fünf Minuten ohne Werkzeug möglich, heißt es von ZFL.

ZFL will die Verwendung der Z1 jedoch nicht nur auf militärische Anwendungen beschränkt sehen – auch wenn Aufträge des Pentagon wohl am lukrativsten sind. Die Drohne könnte zudem für kleinere zivile Lufttransporte eingesetzt werden, bei denen leichte Fracht über größere Strecken transportiert werden soll.


(olb)



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Interview: KI-Hautscanner ersetzen keine ärztliche Untersuchung


Die Drogeriemarktkette dm erweitert ihr Angebot für Gesundheitsdienstleistungen in ausgewählten Filialen. Neben einer Blutanalyse und einem Augenscreening können Kunden mit einem KI-gestützten Hautscanner ihre Haut analysieren lassen – oder diesen Service direkt über das Smartphone nutzen. Dahinter steckt der Partner Dermanostic, der ein MDR-zertifiziertes Telemedizin-Produkt im Bereich Dermatologie anbietet. Die Auswertung soll Hinweise auf den Hautzustand liefern und ist mit Produktempfehlungen für die dm-Eigenmarken verknüpft.


Christoph Liebich

Christoph Liebich

Christoph Liebich ist Hautarzt und Mitglied im Berufsverband der Dermatologen.

Doch das Angebot sorgt für Kritik, insbesondere beim Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der kürzlich vor falschen Diagnosen und vor einer „Verkaufsmasche“ warnte. Zudem belaste das Angebot langfristig auch die dermatologischen Praxen, da verunsicherte Patienten die ohnehin ausgelasteten Praxen aufsuchen, wie das Ärzteblatt den BVDD-Präsidenten Ralph von Kiedrowski zitierte. Wir haben über das Thema und was kostenlose KI-Hautscanner leisten können, mit Dr. Christoph Liebich, niedergelassener Hautarzt in einer Münchner Praxis und Mitglied im Berufsverband der Dermatologen, gesprochen.

Welche Risiken sehen Sie für die Nutzer?

Das größte Risiko ist eine Scheinsicherheit. Wenn die KI ein Muttermal als unbedenklich einschätzt, könnte das ein beginnender Hauttumor sein. KI-Systeme sind derzeit nicht in der Lage, Hautkrebs zuverlässig zu erkennen. Solche Fälle gehören unbedingt in die Hände einer Dermatologin oder eines Dermatologen.

Kritisch wurde, dass dm solche Scanner mit Produktempfehlungen verbindet. Wie bewerten Sie das?

Da sehe ich tatsächlich ein Problem. Gesundheit wird hier mit Konsum verknüpft. Wenn nach einer KI-Analyse sofort eine Einkaufsliste kommt, hat das wenig mit seriöser Dermatologie zu tun, sondern wirkt wie ein Geschäftsmodell.

Wo sehen Sie Chancen im Einsatz künstlicher Intelligenz für die Hautdiagnostik?

KI kann bestimmte Hautveränderungen sichtbar machen und etwa Pigmenteinlagerungen, Elastizität oder UV-Schädigungen quantifizieren. Das ist spannend, weil Patientinnen und Patienten dadurch ein Bewusstsein für Hautschäden bekommen und präventiv handeln können.

Eine „eierlegende Wollmichsau“, die umfassend alle Aspekte bei der Hautanalyse berücksichtigt, habe ich noch nicht gesehen. Auf bestimmte Merkmale trainierte KIs gibt es bereits, beispielsweise für die Erkennung von Melanomen. Da gibt es bereits etablierte Systeme.

Von den Angeboten bei dm sehe ich den Nutzen im Bewusstmachen von Hautschäden, aber die Grenzen sind klar. Ich wünsche mir, dass Menschen verstehen: KI ersetzt keine ärztliche Untersuchung. Im besten Fall kann sie ein Weckruf sein – im schlechtesten Fall führt sie zu falscher Sicherheit oder unnötigen Käufen.

Manche online verfügbaren Scanner geben sogar ein „Hautalter“ an. Ist das belastbar?

Aus meiner Sicht nicht. Ein Beispiel: Eine Nonne, die ihr ganzes Leben im Kloster verbringt, kann mit 60 eine nahezu faltenfreie Haut haben, während eine 40-Jährige, die oft in der Sonne war, deutlich mehr Hautschäden zeigt. Hautalter ist deshalb kein valider Maßstab, sondern höchstens ein Marketinginstrument.


(mack)



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Mozilla stellt Firefox für 32-Bit-Linux ein


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Mozilla wird die Unterstützung von Firefox für 32-Bit-Linux-Systeme im Jahr 2026 einstellen. Allerdings gibt es von den meisten wichtigen Linux-Distributionen für den Desktop – zum Beispiel Ubuntu und Fedora – ohnehin keinen 32-Bit-Support mehr. Entsprechend schwierig und unzuverlässig sei die Wartung von Firefox inzwischen geworden, so Mozilla. Deshalb wird nach der Veröffentlichung von Firefox 144 – erscheint laut Release-Plan am 14. Oktober 2025 – die Unterstützung für 32-Bit-Linux eingestellt. Das bedeutet, dass Firefox 145 – Veröffentlichung voraussichtlich am 11. November 2025 – keine 32-Bit-Version für Linux mehr anbieten wird.

Nutzer, die aktuell auf einem 32-Bit-Linux-System Firefox verwenden, ruft Mozilla dazu auf, auf ein 64-Bit-Betriebssystem umzusteigen und die 64-Bit-Version von Firefox zu installieren, die weiterhin unterstützt und aktualisiert wird. Aktuell betrifft der Schritt hauptsächlich kleinere, auf Debian 12 oder älter basierende Linux-Distributionen – das aktuelle Debian 13 hat nun ebenfalls den Support eingestellt.

Wer nicht sofort wechseln kann, kann jedoch weiterhin Firefox ESR 140 nutzen: Noch bis mindestens September 2026 ist das Extended Support Release mit Sicherheitsupdates für 32-Bit-Linux verfügbar, wie auch die Ankündigung betont. Mozilla ist mit dem Schritt vergleichsweise spät dran: Google hatte die Unterstützung von Chrome für diese i386-Systeme bereits im März 2016 eingestellt.


(fo)



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Anwalt klagt: Es kann doch nicht nur einen Mark Zuckerberg geben


Bei Facebook wurde offenbar einmal zu viel der Film „Highlander“ gesehen. Dem bekannten Spruch „Es kann nur einen geben“ folgend, haben es Mitarbeiter des sozialen Netzwerks offenbar nicht für möglich gehalten, dass es mehr als einen Mark Zuckerberg geben kann. Um ihren Chef zu schützen, sperrten sie einen Namensvetter mehrfach aus. Dumm nur, dass der gute Mann Anwalt ist: Er hat Facebook jetzt auf Schadensersatz verklagt.


WTF

WTF

Das Internet ist voll von heißen IT-News und abgestandenem Pr0n. Dazwischen finden sich auch immer wieder Perlen, die zu schade sind für /dev/null.

Mark S. Zuckerberg, der im US-Bundesstaat Indiana auf Insolvenzen spezialisiert ist, argumentiert, dass er bei Facebook vertreten sein muss. Schließlich seien es seine Mitbewerber auch, und fehlende Auffindbarkeit koste ihn Einnahmen. Dem Lokalsender WTHR sagte er, durch die mehrfache Sperre seines Accounts sei ihm ein Verdienstausfall entstanden, den er jetzt einklagen wolle.

Der kleine Unterschied in den Namen der beiden Marks ist der zweite Vorname. Während der Facebook-Gründer Mark Elliot Zuckerberg heißt, steht auf der Visitenkarte von dem Anwalt Mark Steven Zuckerberg. Das hielt die Prüfer bei Facebook aber offenbar nicht davon ab, dem Anwalt das Annehmen einer falschen Identität zu unterstellen.

Das Missverständnis konnte dann auch jeweils aufgeklärt werden. Doch meistens dauerte es nicht lange, bis sein Account erneut gesperrt wurde. Mit der Klage erhofft sich der Anwalt Zuckerberg, dass sein Ansinnen endlich mal ernst genommen wird. Er hätte kein sonderliches Interesse daran, gegen Meta zu klagen, zumal Facebook über mehr Geld und Anwälte verfüge. Aber er sehe keinen anderen Ausweg mehr, argumentiert er. Meta erklärte auf Anfrage von WTHR, dass in Menlo Park sehr wohl bekannt sei, dass es mehr als einen Mark Zuckerberg geben kann. Man wolle der Sache auf den Grund gehen.


(mki)



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