Künstliche Intelligenz
Ridesharing: Moia zieht sich aus Hannover zurück
Der Ridesharing-Anbieter Moia stellt kurzfristig seinen Dienst in Hannover ein. Schon am Freitag fahren keine Sammeltaxis mehr durch die niedersächsische Landeshauptstadt. Das Unternehmen will sich künftig auf seine Aktivitäten in Hamburg konzentrieren. „Vor diesem Hintergrund wird Moia keine neue Konzession für den Service in Hannover beantragen“, sagte ein Sprecher.
Strategische Neuausrichtung
Der Rückzug aus Hannover sei Teil der strategischen Neuausrichtung des Anbieters, hieß es weiter. Statt selbst Sammeltaxis zu betreiben, wolle Moia zu einem Technologie- und Systemanbieter für autonome Mobilitätslösungen werden. Moia wolle Mobilitätsanbietern „sichere und schlüsselfertige Gesamtlösungen“ für autonome Mobilitätsangebote liefern.
Das Testfeld dafür ist Hamburg. Moias Angebot in der Elbmetropole bleibe von dem Aus in Hannover unberührt, versichert das Unternehmen. „Dort wird die Entwicklung und Erprobung des Mobilitätsangebotes mit Endkunden zukünftig konzentriert“, sagte der Sprecher.
Moia, das zum Volkswagen-Konzern gehört, hatte 2017 in Hannover mit ersten Tests begonnen und im Sommer 2018 dann den Regelbetrieb aufgenommen, 2019 folgte Hamburg. In Berlin erhielt das Unternehmen keine Lizenz, weil zum damaligen Zeitpunkt bereits zwei Ridesharing-Dienste in der Hauptstadt operierten.
Autonom in Hamburg
Während in Hannover zunächst VW-Transporter mit Verbrennungsmotor mehrere Fahrgäste entlang locker definierter Routen transportierten, waren in Hamburg ab 2019 elektrische Fahrzeuge im Einsatz. Auch in Hannover war die Flotte zuletzt vollständig elektrisch. In Hamburg experimentiert Moia inzwischen mit autonomen Shuttles auf Basis des elektrischen VW ID.Buzz.
In Hannover sind laut einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung noch zehn Mitarbeiter von der Einstellung des Dienstes betroffen. Das Aus habe sich bereits Ende 2024 abgezeichnet, als Moia die Zahl der Mitarbeiter und Fahrzeuge reduziert hatte.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Illegales Streaming: Polizei geht gegen Anbieter aus Deutschland vor
Deutsche Behörden gehen weiter gegen illegale Streaming-Angebote vor. Ein großer Fisch ging den Beamten der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) Anfang Juni ins Netz. Zusammen mit der Weidener Kriminalpolizei durchsuchten die Beamten neun Objekte in den bayerischen Landkreisen Tirschenreuth und Pfaffenhofen an der Ilm sowie in München und Hamburg. Hauptverdächtiger soll ein 25-jähriger Softwareentwickler sein, wie die Behörden am Freitag mitteilten.
Tatverdächtige mit hohem IT-Wissen
In diesem Fall stießen die Polizisten den Angaben zufolge auf Tatverdächtige mit hohem IT-Wissen und entsprechend hochwertigem Equipment. Deshalb stand insbesondere die Sicherung digitaler Spuren und die Aufklärung des komplizierten Servernetzes im Fokus der Ermittlungen. So wurde vor Ort das mobile Forensik-Labor „Paladin“ des Polizeipräsidiums Oberfranken eingesetzt. Damit gelang es, umfangreiche Hardware und Speichermedien zu sichern und verschlüsselte Datenträger noch vor Ort zu öffnen.
Sichergestellt wurde nach Angaben der ZCB eine komplette Serverlandschaft, eine Vielzahl an Mobiltelefonen, USB-Sticks und Spielekonsolen sowie „viele Terabyte auszuwertender Daten“ und Vermögenswerte, darunter Bargeld, Goldmünzen und Kryptowährungen, im Wert von rund 500.000 Euro. Außerdem wurden mehrere Server im In- und Ausland beschlagnahmt, auf denen die Täter ihre illegalen Streaming-Angebote betrieben haben sollen. Auch die Kunden der Dienste müssen mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren rechnen.
Verdacht auf Kinderpornographie
Fünf Männer, drei 25-jährige Deutsche, ein 25-jähriger Österreicher und ein 27-jähriger Aserbaidschaner, werden verdächtigt, kostenpflichtige Streaming-Dienste illegal verbreitet zu haben. Ihnen wird die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz vorgeworfen. Betroffen sind laut ZCB erneut ein deutscher Anbieter sowie internationale Dienste wie Netflix.
Gegen drei der fünf Verdächtigen wurden Haftbefehle erlassen. Der Haftbefehl gegen einen 25-Jährigen aus Hamburg wurde inzwischen erweitert, weil er mittlerweile in Verdacht steht, u. a. über einen Messenger-Dienst zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern angestiftet sowie kinderpornographischer Inhalte hergestellt zu haben. Derzeit werden die sichergestellten Daten ausgewertet.
In einem anderen Fall hatte die die Polizei nach zweijähriger Ermittlungsarbeit im Februar Durchsuchungen bei 18 Beschuldigten an 17 Objekten in mehreren Bundesländern durchgeführt. Drei Tatverdächtige wurden festgenommen.
Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetrugs wird seitdem gegen einen 36-jährigen Mann aus dem bayerischen Landkreis Wunsiedel ermittelt. Er soll gemeinsam mit den beiden anderen Tatverdächtigen, einem 59-Jährigen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen und einen 37-Jährigen aus dem Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg), Programme eines großen deutschen Pay-TV-Anbieters illegal an über 30.000 Kunden weltweit zur Verfügung gestellt zu haben.
„Schaden im Millionenbereich“
Bei den Durchsuchungen sicherten 150 Einsatzkräfte aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und dem Saarland Bargeld in Höhe von etwa 16.000 Euro sowie rund 35.000 Euro in Kryptowährung. Die ZCB pfändete zudem mehrere Konten. Außerdem stellten die Beamten mehr als 200 digitale Endgeräte sicher.
Außerdem schalteten sie mehrere Server ab, die mutmaßlich für das illegale Streaming genutzt wurden. Den Verdächtigten drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. „Dem Pay-TV-Anbieter entstand dadurch ein Schaden im Millionenbereich“, teilt die ZCB mit, ohne weitere Details bekanntzugeben. Die Inhalteanbieter sprechen von hohen Einnahmeverlusten durch Piraterie im „industriellen Maßstab“.
Im März hat die Polizei in Köln eine illegale Streaming-Operation mit rund 4000 Kunden auffliegen lassen und die Wohnung einen 57-jährigen Tatverdächtigen durchsucht. Ende vergangenen Jahres waren die Verantwortlichen eines illegalen Streaming-Angebots teils zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
In jüngster Vergangenheit machte darüber hinaus die Zerschlagung großer illegaler Streaming-Angebote im Ausland Schlagzeilen, wie etwa die Abschaltung von BestBuyIPTV, das auf Live-Fußball spezialisierte LiveHD7 oder Fmovies, dem angeblich weltweit größtem Anbieter illegaler Streams mit über 6 Milliarden Zugriffen in einem Jahr.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Netflix & Co.: Kulturstaatsminister beklagt „Unwucht“ bei Streaming-Plattformen
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat drastische, mit der Digitalisierung verknüpfte Verschiebungen in der Medien- und Filmwirtschaft ausgemacht und will gegensteuern. „Wir haben im ganzen Mediensystem strukturelle Verwerfungen durch die Digital-Plattformen und durch die Streaming-Anbieter“, erklärte der Publizist im Gespräch mit der Rheinischen Post. „Wir erleben einen revolutionären Vorgang, weil fast das gesamte Mediengeschäft von Entwicklung über Produktion bis hin zur Auswertung vor massiven Veränderungen steht.“
Diese Transformation „verändert und verzerrt den Markt“, meint Weimer. Sie bringe zugleich viele Akteure unter Druck und in existenziellen Sorgen, verweist der 60-Jährige etwa auf Verleger, Filmschaffende und TV-Konzerne. Damit entstünden hier „faktisch Medienmonopole“ US-amerikanischer Herkunft: „Die Meinungsvielfalt in Deutschland ist bedroht, deshalb müssen wir das ansprechen.“
Weimer will sich daher schon kommende Woche mit Streaming-Anbietern bei einem Gipfeltreffen im Kanzleramt zusammensetzen und Lösungsansätze erörtern. Ihm ist aufgefallen: „Amazon, Disney und Netflix machen hier hohe Umsätze.“ Sie müssten daher auch etwas zum Produktionsstandort Deutschland beitragen. Denn: „Da ist eine Unwucht entstanden“, moniert der Minister. „Das können wir nicht laufen lassen.“
„Lex Netflix“ im Anmarsch
Konkret will Weimer „die Streamer“ zur Kasse bitten: „Wer in Deutschland künftig Geschäfte macht, vom deutschen Markt und steuerfinanzierter Förderung profitiert, soll verpflichtet sein, auch wieder in deutsche Filmproduktionen zu investieren.“ Mit dem EU-Recht sei das vereinbar. Eine genaue Quote nannte der Politiker zunächst nicht. In Frankreich müssen Streaming-Anbieter seit 2021 mindestens 20 Prozent ihres Umsatzes, den sie dort erzielen, in die Finanzierung europäischer Produktionen mit französischer Originalsprache investieren. Auch in der Schweiz gibt es schon eine ähnliche „Lex Netflix“. Die alte Bundesregierung machte im vorigen Jahr einen vergleichbaren Vorstoß, gegen den sich insbesondere die Digitalbranche aber wehrte.
Die 2018 reformierte Richtlinie für audiovisuelle Medien sieht vor, dass 30 Prozent der Inhalte in Programmen von Fernsehsendern und Streaming-Plattformen wie Prime Video, iTunes, Netflix, Joyn oder RTL+ europäisch sein müssen. Das soll die kulturelle Vielfalt erhöhen und Video-on-Demand-Plattformen zu Investitionen in Eigenproduktionen made in Europe veranlassen.
Auch an seinem umstrittenen Vorschlag für eine Digitalabgabe will Weimer festhalten: „Da sind wir in intensiven Gesprächen.“ Seine Kabinettskollegin, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), hält von so einem „Plattform-Soli“ aber wenig. Der neue mehrjährige Haushaltsrahmenplan der EU-Kommission sieht zudem keine Digitalsteuer für Tech-Riesen vor.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
TI-Störungen: Ärzte fordern hochverfügbare digitale Infrastruktur
Nachdem die Apotheken sich über die mangelnde Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur (TI) beschwert haben, folgen nun die Ärzte. In einem Brief an die Gematik und dem Bundesgesundheitsministerium, der dem Ärztenachrichtendienst vorliegt, beschwert sich Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner über die jüngsten TI-Ausfälle: „Welche gravierenden Auswirkungen dies auf die Praxen und damit auf die Patientenversorgung hat, hat die siebenstündige Störung bei Arvato Anfang Juli zuletzt für ca. 45.000 betroffene Einrichtungen gezeigt“, heißt es in dem Schreiben. Arvato Systems befindet sich weiterhin in der Ursachenanalyse und hat auf eine erneute Anfrage von heise online bislang nicht reagiert. Unzulänglichkeiten bei anderen Dienstleistern sorgen ebenfalls für Störungen, oft wird die Öffentlichkeit nicht über alle Gründe informiert.
Für die Praxen ist Steiner zufolge egal, ob ein einzelner Dienst der Telematikinfrastruktur nicht erreichbar ist oder ob die komplette Verbindung gekappt sei, berichtet der Ärztenachrichtendienst. Beeinträchtigt sind meist das E-Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die elektronische Patientenakte. Die mangelnde Verfügbarkeit der Dienste wird bereits seit Jahren kritisiert.
Hochverfügbarkeit?
In einer Auswertung, die den Zeitraum zwischen dem 29. April 2025 und dem 9. Juli 2025 berücksichtigt, habe es ständig Probleme gegeben. „In diesen 1704 Stunden kam es zu 21 ePA-relevanten Störungen, die im Median jeweils 3,22 Stunden dauerten. Die ePA war in dieser Zeit für einige Nutzer somit insgesamt 67,62 Stunden nicht verfügbar, was für diese Praxen einer Verfügbarkeit von rund 96,0 Prozent entspricht. Es entspräche auf ein Jahr gerechnet einer Nichtverfügbarkeit von 348 Stunden – also 14,5 Tagen“, zitiert der Ärztenachrichtendienst aus dem Brief. Beim E-Rezept liegt die Verfügbarkeit laut Steiner bei 96,3 Prozent und bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei 97,6 Prozent.
Da Ärzte ab Oktober verpflichtet sind, die ePA zu befüllen, zeigt sich Steiner besorgt. Sie fordert daher, dass sich die Beteiligten an einer sehr hohen Verfügbarkeit (ab 99,9 Prozent) orientieren sollen, die in anderen kritischen Infrastrukturen bereits Standard ist. Bisher geht die Verfügbarkeit nach den Verfügbarkeitsklassen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik eher in Richtung „keine gesicherte Verfügbarkeit“, die etwa bei 95 Prozent und darunter liegt. Daher fordert Steiner mehr Redundanz. Andernfalls würde nicht nur die Akzeptanz für die TI und ihre Dienste leiden, sondern auch die Versorgung gefährdet.
(mack)
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