Künstliche Intelligenz
Meta stellt sich gegen die KI-Pläne der EU
Kurz vor Inkrafttreten eines weiteren Teils der EU-KI-Verordnung („AI Act“) hat Meta, der US-Konzern hinter Facebook und Instagram, entschieden, den freiwilligen Verhaltenskodex der Europäischen Kommission für KI-Anbieter nicht zu unterzeichnen. Der Konzern kritisiert den Kodex als rechtlich unsicher, überregulierend und innovationsfeindlich.
In einem LinkedIn Post schreibt Joel Kaplan, Chief Global Affairs Officer bei Meta: „Europa ist bei der KI auf dem Holzweg. Wir haben den Verhaltenskodex der Europäischen Kommission für allgemeine KI-Modelle (GPAI) sorgfältig geprüft, und Meta wird ihn nicht unterzeichnen.“ Laut Kaplan behindert der Kodex europäische KI-Innovationen. Er könne die Entwicklung und fortschrittlicher KI-Modelle bremsen und die Möglichkeiten von Start-ups einschränken.
Dass Meta so offen auf Konfrontationskurs geht, ist ein bemerkenswerter Schritt. Das Unternehmen möchte in der EU nämlich verstärkt auf eigene KI-Dienste wie das Sprachmodelle Llama 3 setzen. Sie sollen künftig sowohl über eigene Plattformen als auch in Kooperation mit Cloud- und Hardwareanbietern zum Einsatz kommen. So kündigte Meta an, seine eigene KI in Qualcomm-Smartphones und Ray-Ban-Brillen zu integrieren.
Screenshot des Posts von Joel Kaplan bei LinkedIn.
(Bild: LinkedIn)
Risikobasierter Ansatz
Der von der EU-Kommission Anfang Juli vorgestellte Kodex 4895378 ist nicht bindend. Die Union fordert darin unter anderem eine transparente Dokumentation angebotener KI-Modelle, Ausschluss urheberrechtlich geschützter Materialien beim Training sowie das Berücksichtigen von Löschwünschen von Rechteinhabern.
Der AI Act stuft KI-Systeme nach ihrem Risikograd ein. Ein „minimales Risiko“ haben demnach Anwendungen wie Übersetzungssoftware oder einfache Chatbots, ein „begrenztes Risiko“ haben Systeme wie generative KI; sie unterliegen Transparenzpflichten, etwa zur Kennzeichnung von Inhalten. Anwendungen in Personalwesen, Bildung und Produktsicherheit haben laut AI Act ein „hohes Risiko“ und unterliegen strengeren Auflagen. Anwendungen mit „unannehmbarem Risiko“, darunter soziale Bewertungssysteme oder manipulative Verhaltenssteuerung, sind verboten.
Schrittweise Umsetzung
Der europäische AI Act soll generell den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa regeln. Er hat das Ziel, den Einsatz von KI sicher, transparent und ethisch zu gestalten, wobei Grundrechte von Personen geschützt aber gleichzeitig Innovationen unterstützt werden sollen. Der Act trat im August 2024 in Kraft, allerdings werden einzelne Teile daraus erst nach und nach wirksam.
Ab dem 2. August 2025 gilt die in Artikel 50 des AI Acts verankerte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Dieses wichtige Kapitel des Acts bezieht sich auf die sogenannte „General Purpose AI“ (GPAI), also Systeme wie Sprach-KIs, Bildgeneratoren und Musikkomponiermaschinen. Fast alle Anbieter haben ihren Firmensitz in den USA, beispielsweise der Anbieter von GPT, OpenAI, sowie Anthropic (Claude), Google (Gemini) und Meta (Llama).
Diese Firmen trifft die Verordnung mit voller Wucht. Sie hatten daher einen Aufschub beim AI Act gefordert. Doch die EU entschied sich gegen ein späteres Inkrafttreten und hielt am beschlossenen Zeitplan fest. Während OpenAI, Mistral und weitere Anbieter, darunter Microsoft, den Kodex zumindest offiziell als sinnvoll und pragmatisch begrüßen, lehnt Meta ihn nun also ab und geht gegenüber der EU-Kommission auf Konfrontationskurs. Auch wenn der Kodex bisher auf Freiwilligkeit beruht ist unklar, was das künftig für Metas Zugang zum europäischen Markt bedeuten wird.
(dwi)
Künstliche Intelligenz
Online-Meetup: Wie OTTO seine Mitarbeitenden für GenAI befähigt und begeistert
Im siebten Online-Meetup der Horizons by heise-Eventreihe mit dem Titel „KI verantwortlich gestalten – Wie OTTO seine Mitarbeitenden für GenAI befähigt und begeistert” geht es am kommenden Montag, 21. Juli 2025, um die Frage: Wie kann echte Veränderung in unserer Arbeitswelt gelingen und welche Rolle spielt jede*r Einzelne dabei?
Im Mittelpunkt steht ein Austausch mit Saskia Dupré, Lead Product Manager & Programmmanagement GenAI bei OTTO, und Kristina Schmücker (Moderatorin, Horizons by heise). In einem interaktiven Gespräch werfen wir einen exklusiven Blick hinter die Kulissen von OTTOs KI-Strategie. Mit über 70 identifizierten Use Cases in Bereichen wie Logistik, Marketing oder Produkt gehört OTTO zu den KI-Vorreitern in Deutschland. Im Gespräch beleuchten wir u. a.:
- Wie KI vom Tool zur echten Wirkung wird,
- Was das Ambassador-Programm so erfolgreich macht,
- Und welche kulturellen Voraussetzungen nötig sind, damit KI wirklich im Arbeitsalltag ankommt.
Der virtuelle Denkanstoß richtet sich an alle, die KI nicht nur denken, sondern gestalten wollen. Im Anschluss an den Impuls folgt eine Diskussion mit dem Publikum.
Datum: Montag, 21.07.2025
Uhrzeit: 16:30 Uhr (Dauer: 45 Minuten)
Ort: Online via Zoom
Teilnahme kostenfrei – Jetzt hier anmelden!
Mehr Infos zur Konferenz und weiteren Meetups: www.horizons-heise.de.
Gesponsort wird dieses Event von betaITS.
(kaku)
Künstliche Intelligenz
ESA entwickelt Wasserstoff-Hyperschallflugzeug mit Mach 5
Die Europäische Weltraumagentur ESA hat das Invictus-Programm ins Leben gerufen, um ein Hyperschallflugzeug zu entwickeln. Das teilte die ESA am Mittwoch mit. Das als Versuchsflugzeug in Originalgröße zu konzipierende Luftgefährt soll Geschwindigkeiten bis zu Mach 5 (etwa 6125,2 km/h) erzielen können und vollständig wiederverwendbar sein. Geplant ist, dass das wasserstoffangetriebene Luftfahrzeug wie ein Flugzeug startet und dann raketenartig eine Umlaufbahn um die Erde erreichen kann.
Das Hyperschallflugzeug will die ESA zusammen mit dem britischen Ingenieurs- und Technologie-Unternehmen Frazer-Nash im Rahmen des Invictus-Programms entwickeln. Dem Konsortium sollen auch noch weitere Unternehmen und Universitäten angehören, wie der Flugzeugrumpfspezialist Spirit Aero Systems und die Cranfield University. Schon der erste Schritt klingt ambitioniert: Die Partner sollen zusammen innerhalb von 12 Monaten einen vorläufigen Entwurf aller Systeme des Hyperschallflugzeugs liefern.
Das dafür nötige Geld soll aus dem General Support Technology Program (GSTP) und dem Technology Development Element (TDE) der ESA kommen. Wie hoch die dafür veranschlagten Summen sind, verrät die ESA nicht.
Hitzeproblem lösen
Die ESA erläutert in ihrer Mitteilung, welche Probleme bei der Entwicklung eines Hyperschallflugzeugs zu erwarten sind. Vor allem die extreme Hitzeentwicklung, die durch die Oberflächenreibung der Außenhülle des Flugzeugs und die Stoßerwärmung durch die hohen Geschwindigkeiten zustande kommen, muss eingedämmt werden.
Die Entwickler planen deshalb, ein wasserstoffbetriebenes, vorgekühltes Luftatmungsantriebssystem zu verwenden, das es dem Flugzeug ermöglichen soll, die angestrebte 5-fache Schallgeschwindigkeit zu erreichen. Zugleich sollen damit auch die thermischen Probleme in den Griff bekommen werden. Der Antrieb soll für den horizontalen Aufstieg sowie den Hyperschallflug geeignet sein.
Das angedachte Vorkühlsystem baut auf Basis der SABRE-Studie (Synergistic Air-Breathing Rocket Engine) der ESA auf. Die Studie erörterte den Bau eines vorgekühlten Triebwerks, um damit horizontal startende Raumfahrtzeuge zu schaffen. Der britische Triebwerksbauer Reaction Engines hat bereits ein solches System erfolgreich entwickelt und zur Kühlung herkömmlicher Düsentriebwerke eingesetzt. Die Finanzierung erfolgte dabei ebenfalls aus dem Topf der GSTP. Mit der Technik ist es möglich, die extrem heiße Luft der Triebwerke innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde abzukühlen.
Das mit einem solchen Antriebssystem ausgestattete Hyperschallflugzeug könnte die Vision der ESA, ein horizontal startendes Raumfahrzeug zu entwickeln, wahr werden lassen. Zudem ist das Hyperschallflugzeug dazu gedacht, um es als Forschungsobjekt zu nutzen. Bisher hat China im Bereich der Hyperschall-Flugzeug-Technik die Nase vorn und testet bereits Drohnen, die mit mehrfacher Schallgeschwindigkeit fliegen können sollen. Auch im Bereich militärischer Hyperschallraketen ist China im Vorteil. Die Entwicklung eines europäischen Hyperschallflugzeugs könnte möglicherweise dabei helfen, die Überlegenheit Chinas bei der Hyperschalltechnik zu brechen.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Eigentlich erlaubt: Eigene Browser-Engines unter iOS nur schwer umsetzbar
Die NGO Open Web Advocacy (OWA), die sich laut eigenen Angaben für ein freieres World Wide Web einsetzt, hat Apple vorgeworfen, den Digital Markets Act (DMA) der EU zu unterlaufen. Es herrsche weiterhin ein faktisches Verbot für alternative Browser-Engines auch in Europa, heißt es in einem Paper der OWA. Demnach ist es fast unmöglich, statt WebKit andere Browser-Grundsysteme unter iOS einzusetzen. Tatsächlich hat das bislang auch keiner der großen Anbieter wie Google (Chrome) oder Mozilla (Firefox) getan.
„So schmerzhaft wie möglich“
Während eines von der EU veranstalteten Workshops zum DMA, an dem Industrievertreter und NGOs teilnahmen, gab Apple an, der Konzern wisse nicht, warum in den vergangenen 15 Monaten noch kein Browser-Anbieter seine Engine auf iOS portiert habe. OWA kennt laut eigenen Angaben die Antwort: Apple mache es unter iOS „so schmerzhaft wie möglich“ für Browser-Anbieter. Diese basieren laut der NGO auf „vagen Sicherheits- und Datenschutzgründen“, für die Apple „keine technische Begründung“ veröffentlicht habe, die deren Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit belege.
Apple gab beim DMA-Workshop an, die Browser-Hersteller hätten „alles was sie brauchen“, um in der EU eigene Browser-Engines zu implementieren. Sie hätten sich nur dagegen entschieden. OWA zufolge weiß Apple jedoch „ganz genau, wo die Probleme liegen“. Der Konzern weigere sich aber, sie zu beheben. Es sei „nur lächerlich“, dass Apple Unkenntnis behaupte – und nachweislich falsch.
Konkrete Kritikpunkte an Apple
OWA sieht noch mindestens vier problematische Punkte in Apples aktueller Umsetzung des DMA in Sachen der alternativen Browser-Engines. So fordere der Konzern die Hersteller auf, ganz neue Apps einzureichen. Damit verlieren sie laut OWA jedoch die bisherigen Nutzer in der EU. Weiterhin gibt es offenbar keinen Weg für Web-Entwickler, ihre Software außerhalb der EU mit Third-Party-Browser-Engines unter iOS zu testen. (Apple stellte hier „Updates“ in Aussicht.)
Schließlich können EU-Nutzer Browser mit eigener Engine nicht mehr updaten, wenn sie die EU für mehr als 30 Tage verlassen, und Apple habe „harte, einseitige Vertragsbedingungen“ für Unternehmen, die eigene Browser-Engines nutzen wollen. Letzterer widerspricht laut OWA den Vorgaben des DMA, der API-Zugriffseinschränkungen nur wegen wichtiger Sicherheitsmaßnahmen kenne. Apple hat allerdings zwei Kritikpunkte mittlerweile behoben: So dürfen Browser-Hersteller ihre eigenen alternativen Engines außerhalb der EU testen (etwa aus den USA) und es ist inzwischen möglich, zwei Engines im Browser zu nutzen, also sowohl WebKit als auch eine eigene. WebKit wird damit zum Fallback.
(bsc)
-
Datenschutz & Sicherheitvor 1 Monat
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Einreisebeschränkungen und Zugriffsschranken
-
Online Marketing & SEOvor 1 Monat
TikTok trackt CO₂ von Ads – und Mitarbeitende intern mit Ratings
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 1 Monat
Metal Gear Solid Δ: Snake Eater: Ein Multiplayer-Modus für Fans von Versteckenspielen
-
Digital Business & Startupsvor 3 Wochen
80 % günstiger dank KI – Startup vereinfacht Klinikstudien: Pitchdeck hier
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Monat
Philip Bürli › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 4 Wochen
Patentstreit: Western Digital muss 1 US-Dollar Schadenersatz zahlen
-
Social Mediavor 1 Monat
LinkedIn Feature-Update 2025: Aktuelle Neuigkeiten
-
Social Mediavor 1 Monat
Aktuelle Trends, Studien und Statistiken