Künstliche Intelligenz
Elektronische Patientenakte & E-Rezept: Störungen belasten Ärzte und Apotheker
Seit Anfang des Jahres wurde für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Wie das TI-Dashboard meldet, wurden in der vergangenen Woche 40.881.740 elektronische Patientenakten geöffnet. Dabei wird jedoch lediglich die Anzahl der technischen Zugriffe gezählt. Es kann demnach sein, dass auf eine Patientenakte „an einem Tag in unterschiedlichen Einrichtungen zugegriffen wird. Diese Zugriffe werden als mehrere Aktenöffnungen gezählt“, teilte die Gematik auf Nachfrage von heise online mit. Insgesamt ist die Nutzung der ePA weiterhin ausbaufähig, wie auch Bedenken von Ärzten und Apothekern verdeutlichen.
ePA-Modul bei vielen noch nicht da
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt, dass die Software in vielen Praxen noch nicht über das ePA-Modul verfügt. Bei einem Viertel der Hersteller gebe es noch keine Rückmeldung oder das ePA-Modul wird erst noch ausgerollt, wie eine Umfrage des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) und der KBV ergeben hat. Das bezeichnete KBV-Vorständin Dr. Sybille Steiner als „hochkritisch“. Praxen müssten jetzt die Gelegenheit haben, die ePA in ihren Arbeitsalltag einzubinden und Rückmeldungen an Hersteller und die Gematik zu geben.
Steiner rät Praxen ohne ePA-Modul, im Praxisverwaltungssystem (PVS) nachzusehen, ob das Modul aktiviert werden muss. Bei Unsicherheiten sollte bei den Herstellern nachgefragt werden. Die Funktionsfähigkeit der ePA hänge zudem stark von der Software ab. In der Vergangenheit hieß es, dass ein Teil der Praxen den Anbieter wechseln muss, da die Hersteller das ePA-Modul wohl nicht mehr implementieren. Zusätzliche Probleme bereite die aktuell instabile Telematikinfrastruktur, die durch häufige Ausfälle die Akzeptanz der ePA in der Ärzteschaft beeinträchtige. Positives Feedback gibt es laut Steiner zur elektronischen Medikationsliste, doch bei der Handhabung von Metadaten – etwa beim Hochladen von Befunden oder bei der Dokumentensuche – äußerten viele Praxen Kritik.
TI-Störungen behindern auch Apotheken
Die regelmäßigen Störungen der Telematikinfrastruktur, der „Gesundheitsdatenautobahn“ behindern auch die Apotheken. In einem Brief an die Gematik bezeichnete eine Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Claudia Korf, die Störungen als betriebsverhindernd. Sie fordert unter anderem eine Neubewertung der Ausfallsicherheit, wie unter anderem die Deutsche Apotheker Zeitung berichtete.
Die Ausfälle führten bei den betroffenen Apotheken zu Verdienstausfällen, denn Rezepte können dann nicht beliefert werden. Insgesamt sei eine deutliche Verschlechterung der Anwendungsstabilität im Vergleich zum Vorjahr zu erkennen. Von ähnlichen Problemen spricht auch der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) und fordert mehr Ausfallsicherheit in der TI. „Das kann zu einem Risiko für unsere Patienten werden“, warnt Thomas Haddenhorst, Vorsitzender der Bezirksgruppe Warendorf im AVWL. Wer akut krank sei, brauche das Arzneimittel sofort. „Wer krank ist, kann auch nicht mehrere Apotheken abklappern, bis er endlich eine gefunden hat, die von der jeweiligen Störung gerade nicht betroffen ist“, so Haddenhorst.
Laut einer Gematik-Sprecherin betrafen die „temporären Störungen, auf die sich Frau Korf in ihrem Schreiben an Herrn Florian Fuhrmann bezieht, […] nicht die gesamte TI bzw. das E-Rezept-System, sondern jeweils spezifische Komponenten oder Dienste. Sämtliche Störungen konnten vollständig behoben werden, die Dienste laufen seitdem stabil“.
Außerdem würde die Behebung der Störungen „meist zügig umgesetzt […]. In komplexeren Fällen kann die Störungsbehebung jedoch – trotz intensiver Anstrengungen aller Beteiligten – mehr Zeit in Anspruch nehmen“, heißt es von der Sprecherin. Die Gematik stehe dabei in engem und kontinuierlichem Austausch mit Herstellern, Anbietern und Dienstleistern. „Zudem werden von den Anbietern fortlaufend technische sowie organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um die Betriebsstabilität zu erhöhen“, so die Sprecherin. An der Verlässlichkeit der TI und ihren Anwendungen werde „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten“ weiter gearbeitet.
Elektronische Patientenakte: Versicherte nicht ausreichend informiert
Neben den Störungen sieht Steiner die unzureichende Information der Patienten als Hindernis. Die Krankenkassen müssten hier deutlich aktiver werden. Praxen empfiehlt Steiner, ihre Patienten bei Fragen auf die Krankenkassen zu verweisen. Die KBV bietet eine Übersicht zum Ausstattungsgrad mit ePA-Modulen an. Diese basiert auf Daten des bvitg und der KBV und soll mehr Transparenz über den Fortschritt der Einführung schaffen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
EU-Dashboard soll Wandel im europäischen Tourismus-Ökosystem visualisieren
Das EU-Tourismus-Dashboard bietet interaktive Visualisierungen von Daten und Indikatoren, die für das europäische Tourismus-Ökosystem relevant sind. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen wie Eurostat, nationalen Statistikämtern und der gemeinsamen Forschungsstelle und sollen ein Bild des Wandels in Richtung eines nachhaltigeren Tourismus in allen EU-Ländern sowie Island, Norwegen und die Schweiz zeichnen. Relevant für die Entwicklung sind die im Dashboard abgebildeten ökologischen, digitalen und sozioökonomischen Säulen der EU-Politik.
Knackpunkte schneller finden
Zielgruppe des Dashboards sind politische Entscheidungsträger auf nationaler und regionaler Ebene sowie Tourismusunternehmen aus der Branche, die an der Ausrichtung von Strategien und Maßnahmen im Tourismusökosystem beteiligt sind. Außerdem Forscher und Statistikbeauftragte, aber auch interessierte Reisende. Das EU-Tourismus-Dashboard versteht sich als Online-Wissensinstrument, mit dessen Erkenntnissen sich Probleme identifizieren lassen und das politische Initiativen für einen nachhaltigeren Tourismus erleichtern soll.
Unter „Mein Reiseziel“ können Nutzer sehen, wie jedes der erfassten Länder in Bezug auf die drei politischen Säulen abschneidet. Beispiele für ökologische Indikatoren sind etwa der Anteil der Reisen mit der Bahn, der Energieverbrauch durch Tourismus (Energieintensität), die Emissionen durch den Luftverkehr oder die Qualität der (Bade-)Gewässer. Eine weitere Funktion ist die „Indikator-Kartenansicht“, die einen Überblick über die Leistung der gesamten EU-Region anhand spezifischer Indikatoren aus jeder Säule bietet. Die letzte interaktive Karte des Dashboards ist die „Monatliche Datenansicht“, die die Entwicklung eines Landes pro Indikator in einem Zeitstrahlformat darstellt.
Eine FAQ-Sammlung erläutert die wichtigsten Begriffe des Dashboards, seine Intention und die Berechnung der Indikatoren. Die Daten sind über öffentlich verfügbare Schnittstellen verfügbar, die genaue Syntax zum Abruf liefern ebenfalls die FAQ.
(ur)
Künstliche Intelligenz
Wie die KI-Band „Velvet Sundown“ die Musikbranche aufmischt
Drei veröffentlichte Alben mit jeweils 13 Liedern innerhalb von nur anderthalb Monaten: Die Band The Velvet Sundown produziert gerade eine mehr oder weniger seichte Indie-Ballade nach der anderen. Wie sie das auf die Schnelle hinbekommt? Ganz einfach: Nicht Menschen sollen ihre Songs schreiben – sondern allem Anschein nach eine künstliche Intelligenz. „Nicht ganz Mensch. Nicht ganz Maschine. The Velvet Sundown lebt irgendwo dazwischen.“ So wird die mutmaßliche KI-Band auf ihren offiziellen Accounts in den sozialen Medien und auf der Streaming-Plattform Spotify beschrieben.
Wer dahintersteckt? Das lässt sich nicht klar festmachen. Die vier vermeintlichen Bandmitglieder sind öffentlich nie in Erscheinung getreten, Bilder der Gruppe wurden ganz offensichtlich von einer KI erstellt. Erst Anfang Juni tauchte erste Musik der Band auf diversen Streaming-Plattformen auf. Die meisten der Songs mit ihren Rock-, Country- und Folk-Elementen sind relativ austauschbar, weder großartig noch abgrundtief schlecht – und dennoch hat es die Gruppe in wenigen Wochen geschafft, Verwirrung und sogar Sorgen um nichts Geringeres als die Zukunft der Musikbranche auszulösen.
Die Grenzen verschwimmen
„The Velvet Sundown ist ein synthetisches Musikprojekt, das von menschlicher kreativer Führung geleitet und mit Unterstützung künstlicher Intelligenz komponiert, vertont und visualisiert wird“, heißt es auf den besagten Social-Media-Konten, etwa bei Instagram. Bei allem, darunter Musik, Stimmen und Texte, handle es sich um Originalkreationen, die mit Hilfe von KI-Werkzeugen erstellt worden seien. Von einer „künstlichen Provokation“ ist die Rede, welche „die Grenzen von Urheberschaft, Identität und der Zukunft der Musik im Zeitalter der KI“ hinterfragen solle.
Diese Provokation scheint fürs Erste geglückt zu sein: Rund 1,4 Millionen monatliche Hörer hat Velvet Sundown derzeit auf Spotify, allein die Single „Dust on the Wind“ wurde dort bislang fast zwei Millionen Mal angehört. Und nicht nur das: Das Phänomen hat unter anderem auch zu einer Debatte darüber geführt, dass der schwedische Branchenprimus die Musik der Band – anders als etwa Streaming-Rivale Deezer – bislang nicht explizit als KI-generiert kennzeichnet.
Spotify: Bislang kein branchenweiter Standard zum KI-Einsatz
Spotify zufolge gibt es bislang noch keinen branchenweiten Metadaten-Standard dazu, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz offengelegt werden muss. „Sobald ein einheitlicher Ansatz vorliegt, werden wir sorgfältig prüfen, wie wir ihn umsetzen können“, teilte der Konzern auf Anfrage mit. Bei jedem angelieferten Track seien Streaming-Dienste letztlich auf die Rechteinhaber angewiesen, um die erforderlichen Informationen zur Identifikation der Komposition und der Mitwirkenden zu erhalten. Manche Social-Media-Nutzer gehen derweil bereits gegen Velvet Sundown auf die Barrikaden. „Tod der KI-Musik“, ist noch eine der zivilisierteren Reaktionen auf die Band.
Dabei ist klar, dass auch hinter der Maschine ein Mensch stecken muss. „Die KI wacht morgens nicht einfach auf und entscheidet, Musik auf Spotify zu stellen“, sagt Virginia Dignum, die Professorin für verantwortungsvolle künstliche Intelligenz an der Universität im schwedischen Umeå ist. „Es sind also Menschen daran beteiligt, und es gibt Leute, die damit Gewinne machen, auch wenn es nur um Marketing oder Aufmerksamkeit gehen sollte.“
Ein Problem dabei ist, dass die KI ihr musikalisches Wissen aus Liedern und Songtexten echter Urheber speist. „Die Daten, auf denen all diese Musik basiert, sind ursprünglich von Menschen generiert“, sagt Dignum. Die Behauptung, KI erzeuge Musik, Texte oder Bilder, sei daher etwas irreführend, denn die zugrundeliegenden Daten kämen letztlich von menschlichen Urhebern. „Und das meiste davon wurde kopiert und gestohlen, ohne Rücksicht auf Urheberrechte oder die Autorschaft der Beteiligten“, sagt Dignum.
Auswirkungen von KI auf Künstler
Auf lange Sicht betrachtet könnte all das zu einem großen Problem für Songwriter und Urheber generell werden: Wie die schwedische Zeitung „Dagens ETC“ jüngst unter Berufung auf einen Bericht der internationalen Urheber-Dachvereinigung CISAC berichtete, könnte KI-Musik echten Musikern in den kommenden vier Jahren Einkommensverluste in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bescheren. Unter anderem daher rührt auch die Forderung an Spotify, die Musik aus der Feder einer KI klar als solche zu benennen.
„Jede Information sollte mit der korrekten Urheberschaft gekennzeichnet sein. Und wenn diese Urheberschaft durch KI unterstützt wurde, dann ist es wichtig, dass dies bekannt ist“, sagt auch Dignum. Wie andere KI-Experten macht die Professorin darauf aufmerksam, dass eine starke Regulierung ein zentraler Teil beim Umgang mit KI sein muss. Zugleich müssten die Menschen aber auch stärker darin geschult werden, mit ihr umzugehen. Die richtigen Regeln aufzustellen sei so, wie zu sagen, dass ein Auto Bremsen haben müsse –man müsse aber auch einen Führerschein haben, um zu verstehen, wie man diese Bremsen einsetze.
Für Streaming-Nutzer geht es letztlich darum, zwischen menschlich und maschinell produzierter Musik besser unterscheiden zu können. Wie das Beispiel Velvet Sundown zeigt, verschwimmen die Grenzen dabei immer mehr. Für die Musikindustrie könnte das große Folgen haben – frei nach den Buggles, die schon vor 46 Jahren in „Video Killed The Radio Star“ sangen: „They took the credit for your second symphony, rewritten by machine and new technology.“ Übersetzen lässt sich das in etwa so: „Sie haben den Ruhm für deine zweite Symphonie eingeheimst, die von Maschinen und neuer Technologie neu geschrieben wurde.“ Kann – um im Bild des Songs zu bleiben – KI also das Ende des Streaming-Stars bedeuten? Das vermutlich nicht. Zumindest jedoch kann sie vielen Musikern Konkurrenz um Einnahmen machen, auf die gerade kleinere Künstler stark angewiesen sind.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Bundesgerichtshof: Scheidung von Parship muss nicht jederzeit möglich sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil vom 17. Juli (Az.: III ZR 388/23) wichtige Entscheidungen rund um Vertragsverlängerungen bei Parship getroffen. Der Beschluss enthält für Kunden des Online-Partnervermittlers positive und negative Entwicklungen. Die automatischen Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen, die die Dating-Plattform zeitweilig durchführte, sind demnach unwirksam. Verbraucherschützer konnten sich aber nicht mit ihrer Ansicht durchsetzen, dass es für Kunden jederzeit ein Kündigungsrecht bei solchen Flirt-Portalen geben sollte.
In dem nun höchstgerichtlich geklärten Fall hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Sammel- beziehungsweise eine Unterlassungsklage gegen Parship erhoben. Sie waren der Ansicht, dass der Betreiber Nutzer oft zu Unrecht nicht aus Knebelverträgen ließ und eine „Scheidung“ von ihm zu schwer falle.
Der unter anderem für Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des Gerichtshofs hat nun klargestellt, dass bei Verträgen mit sechs Monaten Laufzeit die von Parship verwendeten Verlängerungsklauseln nicht rechtmäßig waren. Die Karlsruher Richter folgten hier der Argumentation der Verbraucherzentralen: Für die Mitglieder ist es demnach unzumutbar, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, wenn sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden wollen.
Rückzahlungsansprüche für Betroffene
Verbraucher, deren Sechs-Monats-Verträge sich unwirksam verlängert haben, können Mitgliedsbeiträge zurückfordern. Der genaue Umfang der Erstattung hängt davon ab, ob sie sich der einschlägigen Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, was mehr als 1000 Nutzer taten. Wer daran teilgenommen hat, kann Beiträge ab 2018 zurückverlangen. Ansonsten geht es um die Beiträge ab 2022. Für Betroffene haben die Verbraucherzentralen einen Musterbrief online gestellt. Wichtig ist, dass Parship nur das Geld für den Verlängerungszeitraum erstatten muss, nicht die Kosten für die Erstlaufzeit des Vertrags.
Ein generelles fristloses Kündigungsrecht nach Paragraf 627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), das einen Dienstvertrag bei einem besonderen Vertrauensverhältnis betrifft, hat der BGH für Online-Partnervermittlungen wie Parship abgelehnt. Er sieht bei solchen Internetdiensten, die weitgehend automatisiert auf einem Datenbankabgleich basieren, keine so enge persönliche Beziehung zum Anbieter wie dies bei klassischen Dienstverträgen von Offline-Heiratsvermittlern der Fall wäre. Genau darauf hatte Parship auf Basis eines früheren BGH-Beschlusses abgestellt und gegenüber heise online darauf verwiesen, dass die entsprechenden Paragrafen vor über 120 Jahren ins BGB aufgenommen worden seien.
Bei Verträgen mit einer ursprünglichen Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten sieht der Senat keine unangemessene Benachteiligung durch die Verlängerungsklauseln nach der bis Februar 2022 geltenden Rechtslage. Diese Verträge sind somit von der Entscheidung nicht betroffen. Für Parship-Verträge, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, gelten andere Vertragsbedingungen aufgrund einer Gesetzesänderung. Diese Kontrakte sehen in der Regel vor, dass sich die Mitgliedschaft nach der Erstlaufzeit monatlich kündigen lässt. 2021 hatte Parship nach Gesprächen mit EU-Verbraucherschutzbehörden versprochen, seine Kunden künftig klarer über die Nutzungsgebühren und die automatische Vertragsverlängerung aufzuklären.
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