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Künstliche Intelligenz

Spotify: 15 Stunden mehr Hörbuch für 9 Euro im Monat


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer intensiv Hörbücher auf Spotify hören möchte, bekommt in Deutschland, Österreich und der Schweiz nun eine neue Abo-Option: Mit der Zusatzoption „Hörbücher+“ können Nutzer 15 Stunden zusätzlich pro Monat hören. Gemeinsam mit den standardmäßig inkludierten zwölf Stunden ergibt das also eine Hörzeit von 27 Stunden pro Monat.

Um die Zusatzoption „Hörbücher+“ abonnieren zu können, muss man zuerst ein Premium-Abonnement haben. Die Zusatzoption kostet dann 9 Euro pro Monat obendrauf. Gemeinsam mit dem Premium-Abo Individual zahlt man also 20 Euro pro Monat, um uneingeschränkt Musik und 27 Stunden in der Hörbuch-Bibliothek von Spotify hören zu können.

Eine Alternative zu Spotify bleibt Amazons Musikstreaming-Dienst Prime Music, in dem man seit Juni ein Hörbuch aus dem Audible-Katalog pro Monat hören darf. Amazons Ansatz funktioniert etwas anders als bei Spotify: User können ein Hörbuch pro Monat aus dem Audible-Katalog hören, die Länge des Hörbuchs spielt dabei keine Rolle. Ein neues Hörbuch darf erst in einem neuen Abo-Monat angefangen werden. Wer sein Hörbuch in einem Monat nicht schafft, kann es im zweiten Monat weiterhören, darf in diesem Monat dann aber kein zweites Hörbuch mehr anfangen.

Amazon Music Unlimited kostet standardmäßig 11 Euro pro Monat, Prime-Kunden zahlen lediglich 10 Euro pro Monat. Wer seinen Hörbuch-Konsum geschickt plant, kann aus der Amazon-Lösung also ein besseres Preisleistungsverhältnis herausschlagen als bei Spotify. Der schwedische Streaming-Dienst bietet bei seinem Hörbuch-Modell dagegen den Vorteil der Flexibilität – etwa die Möglichkeit, mehrere Hörbücher pro Monat auszuprobieren.

Zudem haben Hörbuch-Fans bei Amazon die Möglichkeit, ein Audbile-Abo zu buchen. Das eignet sich besonders für Personen, denen es nicht um Musik geht. Das Audible-Abo kostet 10 Euro im Monat und bietet monatlich einen Gutschein, der gegen ein beliebiges Hörbuch aus dem Portfolio eingelöst werden kann. Diese Hörbücher können in der eigenen Bibliothek über einen beliebigen Zeitraum angehört werden.


(dahe)



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EU-Dashboard soll Wandel im europäischen Tourismus-Ökosystem visualisieren


Das EU-Tourismus-Dashboard bietet interaktive Visualisierungen von Daten und Indikatoren, die für das europäische Tourismus-Ökosystem relevant sind. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen wie Eurostat, nationalen Statistikämtern und der gemeinsamen Forschungsstelle und sollen ein Bild des Wandels in Richtung eines nachhaltigeren Tourismus in allen EU-Ländern sowie Island, Norwegen und die Schweiz zeichnen. Relevant für die Entwicklung sind die im Dashboard abgebildeten ökologischen, digitalen und sozioökonomischen Säulen der EU-Politik.

Zielgruppe des Dashboards sind politische Entscheidungsträger auf nationaler und regionaler Ebene sowie Tourismusunternehmen aus der Branche, die an der Ausrichtung von Strategien und Maßnahmen im Tourismusökosystem beteiligt sind. Außerdem Forscher und Statistikbeauftragte, aber auch interessierte Reisende. Das EU-Tourismus-Dashboard versteht sich als Online-Wissensinstrument, mit dessen Erkenntnissen sich Probleme identifizieren lassen und das politische Initiativen für einen nachhaltigeren Tourismus erleichtern soll.

Unter „Mein Reiseziel“ können Nutzer sehen, wie jedes der erfassten Länder in Bezug auf die drei politischen Säulen abschneidet. Beispiele für ökologische Indikatoren sind etwa der Anteil der Reisen mit der Bahn, der Energieverbrauch durch Tourismus (Energieintensität), die Emissionen durch den Luftverkehr oder die Qualität der (Bade-)Gewässer. Eine weitere Funktion ist die „Indikator-Kartenansicht“, die einen Überblick über die Leistung der gesamten EU-Region anhand spezifischer Indikatoren aus jeder Säule bietet. Die letzte interaktive Karte des Dashboards ist die „Monatliche Datenansicht“, die die Entwicklung eines Landes pro Indikator in einem Zeitstrahlformat darstellt.

Eine FAQ-Sammlung erläutert die wichtigsten Begriffe des Dashboards, seine Intention und die Berechnung der Indikatoren. Die Daten sind über öffentlich verfügbare Schnittstellen verfügbar, die genaue Syntax zum Abruf liefern ebenfalls die FAQ.


(ur)



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Wie die KI-Band „Velvet Sundown“ die Musikbranche aufmischt


Drei veröffentlichte Alben mit jeweils 13 Liedern innerhalb von nur anderthalb Monaten: Die Band The Velvet Sundown produziert gerade eine mehr oder weniger seichte Indie-Ballade nach der anderen. Wie sie das auf die Schnelle hinbekommt? Ganz einfach: Nicht Menschen sollen ihre Songs schreiben – sondern allem Anschein nach eine künstliche Intelligenz. „Nicht ganz Mensch. Nicht ganz Maschine. The Velvet Sundown lebt irgendwo dazwischen.“ So wird die mutmaßliche KI-Band auf ihren offiziellen Accounts in den sozialen Medien und auf der Streaming-Plattform Spotify beschrieben.

Wer dahintersteckt? Das lässt sich nicht klar festmachen. Die vier vermeintlichen Bandmitglieder sind öffentlich nie in Erscheinung getreten, Bilder der Gruppe wurden ganz offensichtlich von einer KI erstellt. Erst Anfang Juni tauchte erste Musik der Band auf diversen Streaming-Plattformen auf. Die meisten der Songs mit ihren Rock-, Country- und Folk-Elementen sind relativ austauschbar, weder großartig noch abgrundtief schlecht – und dennoch hat es die Gruppe in wenigen Wochen geschafft, Verwirrung und sogar Sorgen um nichts Geringeres als die Zukunft der Musikbranche auszulösen.

„The Velvet Sundown ist ein synthetisches Musikprojekt, das von menschlicher kreativer Führung geleitet und mit Unterstützung künstlicher Intelligenz komponiert, vertont und visualisiert wird“, heißt es auf den besagten Social-Media-Konten, etwa bei Instagram. Bei allem, darunter Musik, Stimmen und Texte, handle es sich um Originalkreationen, die mit Hilfe von KI-Werkzeugen erstellt worden seien. Von einer „künstlichen Provokation“ ist die Rede, welche „die Grenzen von Urheberschaft, Identität und der Zukunft der Musik im Zeitalter der KI“ hinterfragen solle.

Diese Provokation scheint fürs Erste geglückt zu sein: Rund 1,4 Millionen monatliche Hörer hat Velvet Sundown derzeit auf Spotify, allein die Single „Dust on the Wind“ wurde dort bislang fast zwei Millionen Mal angehört. Und nicht nur das: Das Phänomen hat unter anderem auch zu einer Debatte darüber geführt, dass der schwedische Branchenprimus die Musik der Band – anders als etwa Streaming-Rivale Deezer – bislang nicht explizit als KI-generiert kennzeichnet.

Spotify zufolge gibt es bislang noch keinen branchenweiten Metadaten-Standard dazu, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz offengelegt werden muss. „Sobald ein einheitlicher Ansatz vorliegt, werden wir sorgfältig prüfen, wie wir ihn umsetzen können“, teilte der Konzern auf Anfrage mit. Bei jedem angelieferten Track seien Streaming-Dienste letztlich auf die Rechteinhaber angewiesen, um die erforderlichen Informationen zur Identifikation der Komposition und der Mitwirkenden zu erhalten. Manche Social-Media-Nutzer gehen derweil bereits gegen Velvet Sundown auf die Barrikaden. „Tod der KI-Musik“, ist noch eine der zivilisierteren Reaktionen auf die Band.

Dabei ist klar, dass auch hinter der Maschine ein Mensch stecken muss. „Die KI wacht morgens nicht einfach auf und entscheidet, Musik auf Spotify zu stellen“, sagt Virginia Dignum, die Professorin für verantwortungsvolle künstliche Intelligenz an der Universität im schwedischen Umeå ist. „Es sind also Menschen daran beteiligt, und es gibt Leute, die damit Gewinne machen, auch wenn es nur um Marketing oder Aufmerksamkeit gehen sollte.“

Ein Problem dabei ist, dass die KI ihr musikalisches Wissen aus Liedern und Songtexten echter Urheber speist. „Die Daten, auf denen all diese Musik basiert, sind ursprünglich von Menschen generiert“, sagt Dignum. Die Behauptung, KI erzeuge Musik, Texte oder Bilder, sei daher etwas irreführend, denn die zugrundeliegenden Daten kämen letztlich von menschlichen Urhebern. „Und das meiste davon wurde kopiert und gestohlen, ohne Rücksicht auf Urheberrechte oder die Autorschaft der Beteiligten“, sagt Dignum.

Auf lange Sicht betrachtet könnte all das zu einem großen Problem für Songwriter und Urheber generell werden: Wie die schwedische Zeitung „Dagens ETC“ jüngst unter Berufung auf einen Bericht der internationalen Urheber-Dachvereinigung CISAC berichtete, könnte KI-Musik echten Musikern in den kommenden vier Jahren Einkommensverluste in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bescheren. Unter anderem daher rührt auch die Forderung an Spotify, die Musik aus der Feder einer KI klar als solche zu benennen.

„Jede Information sollte mit der korrekten Urheberschaft gekennzeichnet sein. Und wenn diese Urheberschaft durch KI unterstützt wurde, dann ist es wichtig, dass dies bekannt ist“, sagt auch Dignum. Wie andere KI-Experten macht die Professorin darauf aufmerksam, dass eine starke Regulierung ein zentraler Teil beim Umgang mit KI sein muss. Zugleich müssten die Menschen aber auch stärker darin geschult werden, mit ihr umzugehen. Die richtigen Regeln aufzustellen sei so, wie zu sagen, dass ein Auto Bremsen haben müsse –man müsse aber auch einen Führerschein haben, um zu verstehen, wie man diese Bremsen einsetze.

Für Streaming-Nutzer geht es letztlich darum, zwischen menschlich und maschinell produzierter Musik besser unterscheiden zu können. Wie das Beispiel Velvet Sundown zeigt, verschwimmen die Grenzen dabei immer mehr. Für die Musikindustrie könnte das große Folgen haben – frei nach den Buggles, die schon vor 46 Jahren in „Video Killed The Radio Star“ sangen: „They took the credit for your second symphony, rewritten by machine and new technology.“ Übersetzen lässt sich das in etwa so: „Sie haben den Ruhm für deine zweite Symphonie eingeheimst, die von Maschinen und neuer Technologie neu geschrieben wurde.“ Kann – um im Bild des Songs zu bleiben – KI also das Ende des Streaming-Stars bedeuten? Das vermutlich nicht. Zumindest jedoch kann sie vielen Musikern Konkurrenz um Einnahmen machen, auf die gerade kleinere Künstler stark angewiesen sind.

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(nie)





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Bundesgerichtshof: Scheidung von Parship muss nicht jederzeit möglich sein


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil vom 17. Juli (Az.: III ZR 388/23) wichtige Entscheidungen rund um Vertragsverlängerungen bei Parship getroffen. Der Beschluss enthält für Kunden des Online-Partnervermittlers positive und negative Entwicklungen. Die automatischen Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen, die die Dating-Plattform zeitweilig durchführte, sind demnach unwirksam. Verbraucherschützer konnten sich aber nicht mit ihrer Ansicht durchsetzen, dass es für Kunden jederzeit ein Kündigungsrecht bei solchen Flirt-Portalen geben sollte.

In dem nun höchstgerichtlich geklärten Fall hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Sammel- beziehungsweise eine Unterlassungsklage gegen Parship erhoben. Sie waren der Ansicht, dass der Betreiber Nutzer oft zu Unrecht nicht aus Knebelverträgen ließ und eine „Scheidung“ von ihm zu schwer falle.

Der unter anderem für Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des Gerichtshofs hat nun klargestellt, dass bei Verträgen mit sechs Monaten Laufzeit die von Parship verwendeten Verlängerungsklauseln nicht rechtmäßig waren. Die Karlsruher Richter folgten hier der Argumentation der Verbraucherzentralen: Für die Mitglieder ist es demnach unzumutbar, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, wenn sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden wollen.

Verbraucher, deren Sechs-Monats-Verträge sich unwirksam verlängert haben, können Mitgliedsbeiträge zurückfordern. Der genaue Umfang der Erstattung hängt davon ab, ob sie sich der einschlägigen Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, was mehr als 1000 Nutzer taten. Wer daran teilgenommen hat, kann Beiträge ab 2018 zurückverlangen. Ansonsten geht es um die Beiträge ab 2022. Für Betroffene haben die Verbraucherzentralen einen Musterbrief online gestellt. Wichtig ist, dass Parship nur das Geld für den Verlängerungszeitraum erstatten muss, nicht die Kosten für die Erstlaufzeit des Vertrags.

Ein generelles fristloses Kündigungsrecht nach Paragraf 627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), das einen Dienstvertrag bei einem besonderen Vertrauensverhältnis betrifft, hat der BGH für Online-Partnervermittlungen wie Parship abgelehnt. Er sieht bei solchen Internetdiensten, die weitgehend automatisiert auf einem Datenbankabgleich basieren, keine so enge persönliche Beziehung zum Anbieter wie dies bei klassischen Dienstverträgen von Offline-Heiratsvermittlern der Fall wäre. Genau darauf hatte Parship auf Basis eines früheren BGH-Beschlusses abgestellt und gegenüber heise online darauf verwiesen, dass die entsprechenden Paragrafen vor über 120 Jahren ins BGB aufgenommen worden seien.

Bei Verträgen mit einer ursprünglichen Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten sieht der Senat keine unangemessene Benachteiligung durch die Verlängerungsklauseln nach der bis Februar 2022 geltenden Rechtslage. Diese Verträge sind somit von der Entscheidung nicht betroffen. Für Parship-Verträge, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, gelten andere Vertragsbedingungen aufgrund einer Gesetzesänderung. Diese Kontrakte sehen in der Regel vor, dass sich die Mitgliedschaft nach der Erstlaufzeit monatlich kündigen lässt. 2021 hatte Parship nach Gesprächen mit EU-Verbraucherschutzbehörden versprochen, seine Kunden künftig klarer über die Nutzungsgebühren und die automatische Vertragsverlängerung aufzuklären.


(ur)



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