Künstliche Intelligenz
Microsofts Souveränitäts-Debakel: Zwischen „blumiger Werbung“ und „keine Panik“
Eine simple Antwort schlägt hohe Wellen: Microsoft kann nicht unter Eid garantieren, dass Daten von EU-Kunden bei einer Anfrage nicht an US-Behörden übertragen werden. Obwohl sich die Anhörung auf die französische UGAP bezog, sind die potenziellen Auswirkungen weitaus größer – US-Cloud-Anbieter versuchen aktuell, mit Souveränitätsversprechen um Vertrauen in der EU zu werben. Eine solche Aussage konterkariert diese jedoch augenscheinlich. Um diese einzuordnen, haben wir zwei Meinungen von Experten eingeholt.
Dennis-Kenji Kipker ist Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen und arbeitet dort an der Schnittstelle von Recht und Technik in der Informationssicherheit und im Datenschutz.
Stefan Hessel ist Rechtsanwalt und Salary-Partner bei reuschlaw in Saarbrücken. Als Head of Digital Business berät er nationale und internationale Unternehmen zu Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht.
Dennis Kipker, Research Director, cyberintelligence.institute, sieht die Befürchtungen bestätigt:
Das Zugeständnis von Microsoft kommt nicht überraschend – aber ist gleichwohl erkenntnisreich, denn Microsoft hat in der Vergangenheit explizit mit Maßnahmen geworben, die angeblich eine höhere Datensicherheit im transatlantischen Datenaustausch gewährleisten beziehungsweise Zugriffe nach Möglichkeit ausschließen sollen.
Jetzt stellt sich heraus, dass diese blumigen Werbeversprechen, die Diskussionen um Datengrenzen und teilsouveräne Clouds keine effektiven Schutzmechanismen darstellen. Das ist umso fataler, als von den Werbeversprechen Entscheidungen von Unternehmen wie auch staatlichen Einrichtungen für die sichere und souveräne Datenhaltung abhängen und sich nun herausstellt, dass die Sicherheitsversprechen von Microsoft auf Sand gebaut sind.
Zwar räumt Microsoft ein, dass es bislang noch nicht zu einem Zugriff gekommen sei. Das war aber bislang nicht der Gegenstand der öffentlich geführten Argumentation – stets ging es nämlich nur darum, wie durch rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen das Zugriffsrisiko gemindert oder ausgeschlossen werden soll. Und damit sind wir wieder bei der ganz alten Erkenntnis angelangt: Als US-amerikanisches Unternehmen muss sich Microsoft der US-amerikanischen Jurisdiktion beugen – egal, was die Werbeversprechen sagen.
Und auch wenn argumentiert wird, dass auch in der EU entsprechende Zugriffsbefugnisse seitens der Behörden existieren, die dem US-amerikanischen Recht vergleichbar sind, geht dies fehl. Denn immerhin haben wir in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union ein Datenschutzgrundrecht, das verfassungsrechtlich verankert ist. So etwas gibt es in den USA in dieser Form nicht.
Deshalb ist es eigentlich umso besser, dass diese Enthüllung jetzt offiziell bekannt wurde, damit sich Unternehmen und Behörden in ihrer Risikoabwägung im Rahmen von Cloud-Beschaffungsentscheidungen darauf einstellen können.
Kennen Sie schon den kostenlosen iX-Newsletter? Jetzt anmelden und monatlich zum Erscheinungsdatum nichts verpassen: heise.de/s/NY1E. In der nächsten Ausgabe geht’s ums Titelthema der August-iX: modernes Testmanagement.
Stefan Hessel, Rechtsanwalt bei reuschlaw, schätzt die Situation jedoch anders ein:
In der Aussage eines Microsoft-Managers, er könne nicht garantieren, dass die Daten vor einer Übermittlung in diese USA sicher seien, wird vielfach als Beleg für einen Kontrollverlust beim Einsatz von US-Cloudanbietern gesehen. Doch dieser Schluss greift zu kurz und lässt zentrale rechtliche Rahmenbedingungen außer Acht.
Zunächst liegt keine Drittlandsübermittlung vor, wenn im Cloudvertrag mit der EU-Tochtergesellschaft klar geregelt ist, dass die Daten ausschließlich im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet werden. Der Fall ist also grundlegend anders als bei einer direkten Datenübermittlung in die USA oder an die US-Muttergesellschaft, wo ein direkter Zugriff durch die US-Behörden möglich ist. Im Kern geht es stattdessen um den CLOUD Act. Dieser verpflichtet US-Cloudanbieter, auf Anordnung einen Zugriff auf Daten einzuräumen, auch wenn diese nicht in den USA verarbeitet werden. Oft wird daraus geschlossen, dass US-Cloudanbieter ihre europäischen Tochtergesellschaften zur Herausgabe von Daten zwingen könnten.
Juristisch ist das jedoch nicht haltbar. EU-Tochtergesellschaften von US-Unternehmen unterliegen wie jedes andere EU-Unternehmen dem europäischen Recht und sind bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an die DSGVO gebunden. Gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO dürfen Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden verarbeiten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur, wenn sie durch das EU-Recht oder das Recht eines EU-Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet sind.
Die Digitalisierung und der Einsatz von Cloud-Technologien stellen Unternehmen vor zentrale Fragen der Souveränität. Wie behalten sie die Kontrolle über Daten und Systeme, behalten dabei die Abhängigkeiten im Griff und erfüllen zudem regulatorische Anforderungen?
Dieser Workshop bietet einen kompakten Einstieg in das Thema Cloud-Souveränität, stellt unterschiedliche Cloud-Modelle vor und gibt einen Überblick über aktuelle Markttrends und Angebote. Die Chancen und Risiken von Multi-Cloud-Strategien werden praxisnah beleuchtet und die Teilnehmenden erarbeiten eine zukunftssichere IT-Strategie.
Anmeldung und Termine unter heise.de/s/nlrBA
Außereuropäische Gesetze wie der CLOUD Act dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Eine Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Behörden in Drittländern wie den USA darf gemäß Art. 48 DSGVO nur im Wege der Rechtshilfe erfolgen. Wenn dieses Verfahren eingehalten wird, ist es jedoch auch möglich, dass der Kunde keine Mitteilung über die Datenweitergabe erhält. Denn in Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist auch geregelt, dass eine Benachrichtigung unterbleiben muss, wenn ein entgegenstehendes wichtiges öffentliches Interesse besteht.
EU-Töchter von US-Cloudanbietern dürfen Herausgabeaufforderungen ihrer Muttergesellschaft deshalb im Ergebnis nur nachkommen, wenn die Voraussetzungen der DSGVO erfüllt sind. Ob dies der Fall ist, können die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und Gerichte voll überprüfen und etwaige Verstöße wirksam ahnden. Es besteht also kein Anlass zur Panik.
(fo)
Künstliche Intelligenz
KI-Update kompakt: ChatGPT Agent, Meta vs. AI Act, Mathe-Olympiade, MLX
Altman warnt vor der Nutzung des eigenen ChatGPT Agent
OpenAI hat mit ChatGPT Agent eine erweiterte Version seines KI-Assistenten vorgestellt. Der Agent kombiniert mehrere KI-Modelle und kann über Konnektoren auf Computertools wie Kalender zugreifen. Bei der Präsentation zeigte OpenAI, wie der Agent ein passendes Restaurant finden und einen Tisch buchen kann – ein eher bescheidenes Beispiel für ein ressourcenhungriges, kostenpflichtiges Tool.
CEO Sam Altmans warnt gleichzeitig: Nutzer sollten dem Agenten keine sensiblen Daten anvertrauen und besonders keinen Zugriff auf E-Mails gewähren. Eine einzelne böswillige Nachricht könnte genügen, um den Agenten zur Preisgabe vertraulicher Informationen zu bewegen. Diese Einschränkungen begrenzen den praktischen Einsatz erheblich, besonders im Arbeitsumfeld.
Meta stellt sich gegen die KI-Pläne der EU
Meta verweigert die Unterzeichnung des freiwilligen EU-Verhaltenskodex für KI-Anbieter, obwohl das Unternehmen an dessen Ausarbeitung beteiligt war. Joe Kaplan, Metas Leiter für globale Angelegenheiten, begründet die Ablehnung mit rechtlichen Unsicherheiten und einer vermeintlichen Überregulierung, die europäische KI-Entwicklung ausbremsen könnte. Der Kodex verlangt unter anderem regelmäßige Dokumentationsaktualisierungen und verbietet das unerlaubte Training mit urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Besonders umstritten waren die Dokumentation der Trainingsdaten und externe Modellprüfungen – Bereiche, bei denen Meta traditionell zurückhaltend agiert. Im Gegensatz dazu kündigte OpenAI an, den Kodex unterzeichnen zu wollen und betrachtet ihn als praktikablen Rahmen für seine europäischen Aktivitäten. Ab dem 2. August treten erste EU-Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit hohem Risiko in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis August 2027 für bereits existierende Modelle.
Trump will KI-Unternehmen zur politischen Neutralität verpflichten
Die Trump-Regierung plant eine Verordnung, die KI-Unternehmen mit Bundesaufträgen zu politischer Neutralität verpflichten soll. Ziel ist, vermeintlich „woke“ KI-Systeme zu vermeiden – eine Reaktion auf konservative Kritik, dass führende KI-Systeme politisch links gefärbt seien. Tatsächlich zeigen Studien wie die des Forschers David Rozado, dass viele Chatbots bei politischen Fragen linksliberale Positionen bevorzugen.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren KI-Pakets, das auch den Ausbau von Rechenzentren und die Förderung amerikanischer Chip-Technologie umfasst. Die Neutralitätsverordnung könnte bestimmte Anbieter bevorzugen, darunter Elon Musks xAI, die sich als „anti-woke“ Alternative vermarktet – obwohl dessen Grok-Chatbot erst kürzlich wegen antisemitischer Hitler-Propaganda kritisiert wurde.
KI senkt Produktivität von Programmierern
In Deutschland nutzen bereits zwei Drittel der Unternehmen KI-Anwendungen, allerdings mit deutlichem West-Ost-Gefälle: 71,2 Prozent im Westen gegenüber nur 52 Prozent im Osten. Eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme warnt vor einer digitalen Spaltung und betont die Bedeutung von KI für Produktivität und Wachstum.
Diese optimistische Einschätzung steht im Widerspruch zu einer Studie der Cornell Universität, die bei erfahrenen Programmierern durch KI-Assistenten sogar einen Produktivitätsrückgang feststellte. Statt der erhofften 20 Prozent Zeitersparnis stieg die Arbeitszeit um 19 Prozent – hauptsächlich wegen der mangelnden Zuverlässigkeit der KI-Werkzeuge. Auch das Handelsblatt dämpft überzogene Erwartungen und verweist nüchtern auf die bislang ausbleibenden Umsätze und fehlenden Gewinne der KI-Branche.
OpenAI überzeugt in Mathe-Olympiade
Ein neues Sprachmodell von OpenAI hat bei der internationalen Mathematik-Olympiade (IMO) auf Gold-Niveau abgeschnitten. Anders als konkurrierende Systeme wie Google Deepminds AlphaProof arbeitete das Modell ohne externe Hilfsmittel – es nutzte weder Internet noch Code-Editoren, sondern löste komplexe mathematische Beweise ausschließlich als Sprachmodell.
Das bisher unveröffentlichte Modell, das laut OpenAI erst nach GPT-5 erscheinen dürfte, wurde nicht speziell auf IMO-Aufgaben trainiert. Der entscheidende Fortschritt liegt in der Fähigkeit, mehrere Stunden am Stück nachzudenken – eine Eigenschaft, die das System auch beim internationalen AtCoder-Programmierwettbewerb demonstrierte, wo es den zweiten Platz belegte. Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung von OpenAIs erklärtem Ziel, Reasoning-Modelle zu entwickeln, die stundenlang nachdenken können.
Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
Videos von Ring-Türkameras landen bald wieder bei der Polizei
Jamie Siminoff, Gründer der Amazon-Tochter Ring, ist zurück an der Spitze des Unternehmens und ändert dessen Ausrichtung. Laut einem internen Memo soll Ring zum ursprünglichen Leitsatz „Make neighborhoods safer“ zurückkehren und verstärkt auf KI-Techniken in allen Produktbereichen setzen.
Besonders brisant: Ring plant die Wiederbelebung des umstrittenen „Request for assistance“-Programms, das Strafverfolgungsbehörden direkten Zugriff auf Kameraaufnahmen ermöglicht. Amazon hatte dieses Programm nach Protesten und Klagen von Verbraucherschützern eingestellt. Welche Auswirkungen diese strategische Neuausrichtung in Europa haben wird, bleibt abzuwarten.
Diese Jobs sind am anfälligsten für KI
Eine Microsoft-Studie basierend auf über 200.000 anonymen Bing-Copilot-Konversationen zeigt, welche Berufe besonders stark von generativer KI betroffen sind. Wissensbasierte Tätigkeiten in Journalismus, Kundenberatung, Forschung und Verkauf stehen an der Spitze – Bereiche, in denen KI beim Recherchieren, Schreiben und Kommunizieren hilft.
Weniger Unterstützung bietet KI bei Datenanalyse, visuellem Design oder körperlicher Arbeit wie Pflege, Handwerk und Logistik. Überraschend: Bildungsniveau und Gehalt spielen kaum eine Rolle für die KI-Anwendbarkeit. Entscheidend ist vielmehr, wie gut sich Aufgaben sprachlich unterstützen lassen. Die Forscher warnen jedoch vor vorschnellen Schlussfolgerungen – eine hohe KI-Nutzbarkeit bedeutet nicht zwangsläufig wegfallende Arbeitsplätze, sondern möglicherweise nur deren Transformation.
Apple-KI-Framework MLX soll Nvidias CUDA unterstützen
Entwickler arbeiten derzeit an einem CUDA-Backend für Apples Machine-Learning-Framework MLX. Die Idee: KI-Algorithmen auf einem Mac entwerfen und dann auf leistungsstärkeren NVIDIA-Clustern im Rechenzentrum ausführen. MLX, bislang exklusiv für Apple Silicon verfügbar, erfreut sich wachsender Beliebtheit bei Entwicklern, die an lokalen Sprachmodellen und Videogeneratoren arbeiten.
Das Projekt steht allerdings noch am Anfang – interessierte Entwickler können auf GitHub mitarbeiten, doch wurde bisher kein Code veröffentlicht und es gibt keinen Veröffentlichungstermin. Bemerkenswert ist, dass laut dem federführenden Entwickler auch Apple selbst als Sponsor des Vorhabens auftritt.
Verwirrung um KI-Band auf Spotify
Die Band The Velvet Sundown hat in nur anderthalb Monaten drei Alben mit jeweils 13 Liedern veröffentlicht – allem Anschein nach mithilfe Künstlicher Intelligenz. „Nicht ganz Mensch. Nicht ganz Maschine. The Velvet Sundown lebt irgendwo dazwischen“, lautet die Selbstbeschreibung auf offiziellen Accounts. Die vermeintlichen Bandmitglieder sind nie öffentlich aufgetreten, ihre Bilder stammen offensichtlich von einer KI.
Das Phänomen hat eine Debatte über die Zukunft der Musikbranche ausgelöst, insbesondere da Spotify – anders als Konkurrent Deezer – KI-generierte Musik nicht als solche kennzeichnet. Der schwedische Streaming-Riese verweist auf fehlende Branchenstandards zur Offenlegung von KI-Einsatz und verspricht eine Implementierung, sobald ein einheitlicher Ansatz vorliegt.
(igr)
Künstliche Intelligenz
Stellantis macht Milliardenverlust im ersten Halbjahr 2025
Stellantis meldet für das erste Halbjahr einen erheblichen Rückgang im Geschäft. Nach den heute herausgegebenen vorläufigen Zahlen ergibt sich ein Nettoverlust von 2,3 Milliarden Euro. Im Jahr davor hatte der Mutterkonzern von Marken wie Peugeot, Fiat, Chrysler und Opel noch einen Gewinn von gut 5,6 Milliarden Euro verbucht. Stellantis sagt, der Hauptkostentreiber seien Sonderausgaben in Höhe von mehr als 3,3 Milliarden Euro gewesen, unter anderem für abgebrochene Programme, Abschreibungen auf technische Plattformen sowie den Konzernumbau. Teilweise handelt es sich also um Papierverlust.
Wenigstens konnten die beiden regional in Nordamerika traditionell tief verwurzelten und erst spät zum Stellantis-Universum gekommenen Marken Jeep und Ram den Niedergang leicht bremsen, indem sie im Jahresvergleich zusammen 13 Prozent höhere Umsätze erzielten. In Europa stiegen die Auslieferungen der vier sogenannten und wahlweise als Elektroautos erhältlichen „Smart Cars“ Citroën C3 (Test) und C3 Aircross, Opel/Vauxhall Frontera und Fiat Grande Panda vom ersten zum zweiten Quartal 2025 um 45 Prozent, entsprechend 25.000 Stück.
Spardruck beendet H2-Projekt
Die Notbremse zog der Konzern beim unwirtschaftlichen Projekt Brennstoffzellenantrieb: Die seit 2021 laufenden Serienfertigung von Transportern wird ebenso beendet wie die für den Sommer 2025 geplante Produktion der zweiten Generation mittelgroßer Transporter, die noch im laufenden Jahr auf den Markt hätten kommen sollen.
Im Tagesgeschäft fiel der Umsatz von 85 Milliarden Euro ein Jahr zuvor auf nun 74,3 Milliarden Euro. Im zweiten Quartal gingen die Verkäufe um sechs Prozent auf 1,4 Millionen Fahrzeuge zurück, für das Halbjahr errechnet sich ein Minus von sieben Prozent auf knapp 2,7 Millionen Fahrzeuge. Im früher so renditestarken Nordamerika lief es besonders schlecht. Das um Sondereffekte bereinigte operative Ergebnis ging von 8,5 Milliarden Euro vor einem Jahr auf nur noch 0,5 Milliarden zurück.
Führungswechsel in der Krise
Stellantis macht unter anderem höhere Kosten und den schwachen US-Dollar verantwortlich. Die neuen US-Zölle kosteten bereits 300 Millionen Euro zusätzlich, worauf der Hersteller die Jahresprognose schon im April kassiert hat. Als hartnäckiges Problem erweist sich zudem, dass Stellantis auf dem nordamerikanischen Kontinent große SUVs und leichte Nutzfahrzeuge schon länger immer schlechter verkauft. Carlos Tavares wurde daher als Stellantis-Chef von US-Manager Antonio Filosa abgelöst.
Zwischenzeitlich lautet das Versprechen, dass Stellantis sich in der zweiten Jahreshälfte dank Gegenmaßnahmen fangen sollte. Dazu sollen unter anderem auch neue Automodelle beitragen.
Mehr über den Großkonzern Stellantis
(fpi)
Künstliche Intelligenz
Stromkosten senken mit Balkonkraftwerken: Was Sie jetzt wissen müssen
Balkonkraftwerke boomen: Seit Anfang 2024 hat sich die Zahl der in Deutschland registrierten Mini-Solaranlagen von etwa 350.000 auf über eine Million verdreifacht. Die Zahl der tatsächlich installierten Balkonkraftwerke ist noch höher, da viele Betreiber ihr Exemplar nicht im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen haben. „Immer breitere Bevölkerungsschichten profitieren von der solaren Energiewende“, freute sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, im Juni, als die Millionenmarke im Register geknackt wurde.
Angetrieben wird der Boom erstens von stark gesunkenen Preisen. PV-Module mit 450 Watt bekommt man aktuell, auch dank des Mehrwertsteuersatzes von null Prozent, schon ab rund 50 Euro pro Stück. Anfang 2023 zahlte man noch gut und gerne das Doppelte für ein 400-Watt-Modul. Batteriespeicher sind sogar noch stärker im Preis gefallen. Der zweite Treiber sind die 2024 in Kraft getretenen, vereinfachten Regeln für Balkonkraftwerke. Diese erlauben zum Beispiel mehr Einspeiseleistung und verbessern die Chancen für eine Genehmigung durch Vermieter. Kurz gesagt: Balkonkraftwerke rentieren sich schneller denn je und die Hürden für die Installation liegen deutlich niedriger als früher.
Trotzdem stellen sich immer noch viele Fragen, wenn man eine Mini-PV-Anlage installieren will. Etwa zu den Details der neuen Rechtslage, zum Umgang mit renitenten Vermietern, zur Dimensionierung, Modulauswahl und Installation sowie zur Wirtschaftlichkeit und Steuerung von Speichern. Auf solche Fragen gehen wir in diesem Artikel ein. In den folgenden Artikeln dieser Strecke blicken wir auf einige andere Möglichkeiten, PV-Strom unkompliziert und ohne große Dachanlage zu erzeugen. Wir schauen auf Solar-Carports und -Terrassendächer sowie PV-Zäune , installieren ein Balkonkraftwerk auf einem Flachdach und probieren einen PV-Camping-Tisch aus. Außerdem zimmern wir selbst einen Solartisch, bauen eine PV-Staffelei für den Garten und montieren Flexpanels am Garagentor.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Stromkosten senken mit Balkonkraftwerken: Was Sie jetzt wissen müssen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
-
Datenschutz & Sicherheitvor 1 Monat
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Einreisebeschränkungen und Zugriffsschranken
-
Online Marketing & SEOvor 1 Monat
TikTok trackt CO₂ von Ads – und Mitarbeitende intern mit Ratings
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 1 Monat
Metal Gear Solid Δ: Snake Eater: Ein Multiplayer-Modus für Fans von Versteckenspielen
-
Digital Business & Startupsvor 3 Wochen
80 % günstiger dank KI – Startup vereinfacht Klinikstudien: Pitchdeck hier
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Monat
Philip Bürli › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 4 Wochen
Patentstreit: Western Digital muss 1 US-Dollar Schadenersatz zahlen
-
Social Mediavor 1 Monat
LinkedIn Feature-Update 2025: Aktuelle Neuigkeiten
-
Social Mediavor 1 Monat
Aktuelle Trends, Studien und Statistiken