Künstliche Intelligenz
Chipfertiger Rapidus zeigt seinen ersten 2-Nanometer-Wafer
Der neu gegründete Chipauftragsfertiger Rapidus in Japan erfüllt einen großen Teil seines selbst gesteckten Zeitplans. Im August 2022 wurde die Firma gegründet, im September 2023 begann der Bau des ersten eigenen Halbleiterwerks und im April 2025 startete erstmals die Vorserienproduktion mit extrem-ultravioletter Belichtungstechnik (EUV). Erste Testchips sind jetzt fertiggestellt.
„Mehr als 200 der modernsten Halbleiteranlagen der Welt“ hat Rapidus laut eigener Aussage im Juni 2025 in Betrieb genommen. Das reicht von Lithografie-Systemen zur Belichtung der Chips über Ätzanlagen bis hin zu Geräten für Tests. Wahrscheinlich betreibt die Firma auch ein besonders komplexes EUV-System mit hoher numerischer Apertur (High-NA EUV). Das nötige Kapital kommt bisher größtenteils von staatlichen Förderungen. Der Kapitalbedarf bis zur Serienproduktion wird auf 34 Milliarden US-Dollar geschätzt.
Rapidus‘ erstes Halbleiterwerk bei Tokio.
(Bild: Rapdius)
2 Nanometer mit Unterstützung aus dem Westen
Rapidus will initial Silizium-Wafer mit 2-Nanometer-Strukturen belichten. Der schnelle Prozessfortschritt ist nur dank Kooperationen möglich: Das Start-up arbeitet etwa mit IBMs Entwicklungsabteilung, Fraunhofer und japanischen Forschungseinrichtungen zusammen. IBM selbst betreibt zwar keine Halbleiterwerke mehr, unterhält aber weiterhin ein angesehenes Forschungsteam.
Einen ersten 2-nm-Wafer zeigte Rapidus jüngst in einer Mitteilung. Zu den elektrischen Eigenschaften und der Ausbeute schweigt sich der Chipfertiger aus. Letztere dürfte zum aktuellen Zeitpunkt aber noch niedrig sein. Typischerweise handelt es sich bei ersten Testläufen um kleine Chips mit simplen SRAM-Zellen.
In der Halbleiterwelt sind Prozessnamen nur Schall und Rauch, die keine realen Maße widerspiegeln. Sofern sich Rapidus nah an IBMs Vorschlag für Gate-All-Around-Transistoren (GAAFETs) alias Nanosheets hält, könnten die Transistoren selbst im Vergleich zur Konkurrenz eng gepackt sein. Samsung hat GAAFETs mit seiner wenig genutzten 3-nm-Generation eingeführt, TSMC folgt mit seiner 2-nm-Generation und Intel mit 18A.
Spezialisierung auf Custom-Chips
Rapidus will 2027 die Massenproduktion von 2-nm-Chips beginnen. Chips könnte die Firma aber schon vorher in Kleinserie verkaufen. Rapidus will sich zunächst auf Kundschaft konzentrieren, die Bedarf an Custom-Chips in kleiner Auflage hat.
Dafür fokussiert sich der Chipfertiger auf eine „vollständige Single-Wafer-Prozesslinie“, die jeden Wafer einzeln nacheinander abarbeitet. Statt etwa Dutzende belichtete Wafer durch ein Säurebad zu schicken, macht Rapidus das mit jedem Wafer einzeln.
Dadurch will der Hersteller Variationen im Fertigungsprozess minimieren und zuverlässigere Produktionsdaten erhalten, die wiederum zur weiteren Optimierung nützlich sein können. Weil der Prozess so nicht auf die Fertigung großer Wafer-Mengen abgestimmt werden muss, kann Rapidus seine Produktionsanlagen häufiger umstellen als Branchengrößen wie TSMC. Das ermöglicht die Produktion vieler verschiedener Custom-Chips.
(mma)
Künstliche Intelligenz
DLR und Bundeswehr tauschen Weltraumdaten künftig fast vollständig aus
Schon seit 2011 betreiben die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und das Weltraumkommando der Bundeswehr zusammen das Weltraumlagezentrum in Uedem am Niederrhein. Doch obwohl beide Institutionen prinzipiell dort eng am Ausmachen potenzieller Bedrohungen im und aus dem All zusammenarbeiten, gab es bislang rechtliche Hürden für die gemeinsame Informationsverarbeitung. Um diese auszuräumen, haben beide Parteien am Dienstag eine Mitnutzungsvereinbarung geschlossen. Auf dieser Basis soll fortan der gegenseitige, nahezu vollständige Datenaustausch möglich sein.
In dem Zentrum erstellen Mitarbeiter der Raumfahrtagentur und des Weltraumkommandos der Streitkräfte gemeinsam ein Lagebild zur aktuellen Situation im All. Auf dieser Grundlage bieten sie diverse Dienste für unterschiedliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der Bundesregierung an. Dazu zählt etwa der unmittelbare Schutz der eigenen Weltrauminfrastruktur durch die Bewertung kritischer Annäherungen anderer Objekte.
Zudem liefert das Duo Informationen an Behörden und Einsatzkontingente der Bundeswehr über die Situation und die Einflüsse aus dem Weltraum. Zugleich hält das Zentrum den Katastrophenschutz ständig auf dem Laufenden, um im Falle des Wiedereintritts von gefährlichem Weltraumschrott oder anderen Objekten auch die Bevölkerung über damit verknüpfte Gefahren in Kenntnis zu setzen. Auch über ein in Meßstetten installiertes Fernbeobachtungssystem strebt die Bundeswehr eine „vollumfängliche“ Weltraumüberwachung an.
Immer mehr Satelliten, immer mehr Weltraummüll
Die nun unterzeichnete Übereinkunft soll dem Betriebspersonal in Uedem mehr Sicherheit bei der kooperativen Datennutzung bringen und diese auf eine klare rechtliche Grundlage stellen. Das DLR verspricht sich davon ferner „eine erhebliche Steigerung der Sicherheit im Weltraum“. Die Vereinbarung sei „ein weiterer Schritt zur Intensivierung der gemeinsamen Anstrengungen“ in dem Zentrum.
Hintergrund ist, dass die Zahl der aktiv genutzten Satelliten – nicht zuletzt durch massive Konstellationen für Breitbandinternet wie Starlink oder Kuiper – auf Rekordniveau ist und damit auch der Weltraumschrott deutlich zunimmt. Letzterer umfasse mittlerweile über 10.000 Tonnen Material, heißt es beim DLR. Der größte Teil davon befinde sich auf niedrigen Umlaufbahnen in Höhen von bis zu 2000 Kilometern. In diesem Low Earth Orbit (LEO) befänden sich auch die meisten aktiven Satelliten. Das Risiko von Kollisionen sei dort daher besonders hoch.
Um gegenzusteuern, sind kontinuierlich verlässliche Daten zur Weltraumlage nötig, die Systeme wie das German Experimental Surveillance and Tracking Radar (Gestra) bereitstellen. Dieses Gerät zum Beobachten und Verfolgen von Objekten im All hat das Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik (FHR) hergestellt und das DLR mit Bundesmitteln finanziert. Der Betrieb des mobilen Systems mit 256 Einzelantennen, für den das Bundesverteidigungsministerium aufkommt, erfolgt aktuell im Weltraumzentrum. In einer unlängst auf dem UN-Gipfel für die Zukunft verabschiedeten Erklärung konstatierten Experten, der LEO drohe unbrauchbar zu werden, wenn Unternehmen und Länder nicht kooperierten. Sie müssten die Daten teilen, „die für die Verwaltung dieser am leichtesten zugänglichen Weltraumregion erforderlich sind“.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Gewinn des US-Autoherstellers General Motors bricht wegen Zöllen ein
Der US-Autohersteller General Motors (GM) verzeichnet in seinem Halbjahres-Geschäftsbericht die Auswirkungen der präsidialen Zollpolitik. So ging der Gewinn im zweiten Quartal spürbar zurück, übertraf dabei aber die noch niedrigeren Markterwartungen. Dabei half GM auch das Geschäft in China, wo der Konzern das zweite Quartal in Folge Gewinn erwirtschaftete. Das Management bestätigte heute seine Jahresziele. Für das gesamte Jahr rechnet GM weiterhin mit einer Belastung von vier bis fünf Milliarden US-Dollar durch die vom US-Präsidenten verhängten Zölle.
Für die GM-Aktie ging es kurz nach Börsenbeginn in New York um rund sieben Prozent abwärts. Der Kursrutsch machte die Gewinne aus den vergangenen Wochen zunichte, und das Papier wurde wieder zu ähnlichen Kursen gehandelt wie noch zum Jahreswechsel. Der Konzern hofft, mindestens 30 Prozent der Zölle durch Anpassungen in der Produktion und Kostensenkungen auszugleichen. Dennoch müssen sich Kunden in Nordamerika laut GM auf Preiserhöhungen um 0,5 bis 1 Prozent einstellen. Das Unternehmen hatte im Juni angekündigt, einen Teil der Produktion von Mexiko in die USA zu verlagern.
Gewinn in China, Abschreibung auf E-Autos
GM verkaufte im zweiten Quartal 974.000 Fahrzeuge und damit fast 25.000 weniger als Analysten erwartet hatten. Diese waren dafür aber teurer als gedacht – der Umsatz ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zwar leicht zurück auf gut 47 Milliarden Dollar (40,3 Mrd. Euro), lag damit aber über den Erwartungen. Dabei half auch das Geschäft in China, wo der Konzern das zweite Quartal in Folge Gewinn erwirtschaftete. Zudem senkte GM die Fixkosten um 800 Millionen Dollar. Eine Abschreibung auf Elektroauto-Bestände brachte dagegen eine Belastung von 600 Millionen Dollar.
Wegen der Zölle auf im US-Ausland hergestellte Autos und Fahrzeugteile verdiente GM im Tagesgeschäft (bereinigtes Ebit) allerdings lediglich rund drei Milliarden Dollar und damit über 30 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Der auf die Aktionäre entfallene Gewinn brach sogar noch stärker ein auf knapp 1,9 Milliarden Dollar.
Mehr über die Marke Cadillac
(fpi)
Künstliche Intelligenz
Urteil: Regierung darf ihre Facebook-Fanseite betreiben
Das Bundespresseamt darf für die Bundesregierung eine Facebook-Seite betreiben und muss dabei nicht selbst dafür Sorge tragen, dass Besucher der Seite der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden und damit den Klagen von Meta und dem Bundespresseamt stattgegeben (Az. 13 K 1419/23).
In dem Verfahren ging es um eine Grundsatzfrage des Datenschutzrechts: Inwieweit sind Betreiber einer Facebook-Fanpage mit dafür verantwortlich, eine informierte Einwilligung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer Daten sicherzustellen? Im Februar 2023 hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber dem Bundespresseamt (BPA) den Betrieb der Fanpage untersagt, auch um diese Grundsatzfragen endlich gerichtlich klären zu lassen.
Ist die Bundesregierung verantwortlich?
Kelber vertrat die Ansicht, dass BPA sei als Betreiber der Seite verantwortlich und müsse nachweisen können, dass Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Weil es das nicht könne, erfolge der Betrieb der Facebook-Seite ohne Rechtsgrundlage und müsse eingestellt werden.
Das BPA hingegen sieht die Verantwortung für die Datenverarbeitung alleine bei Facebook und betrieb die Facebook-Seite weiter. Das Amt, das die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung organisiert, hatte gegen das Verbot schließlich Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Nach einer mehrstündigen Verhandlung am vergangenen Donnerstag hatten die Richter beim Verwaltungsgericht Köln noch etwas Diskussionbedarf. Doch nun steht fest: Die Bundesregierung hat das Gerichtsverfahren gegen die Bundesdatenschutzbeauftragte in erster Instanz gewonnen und darf die Facebook-Fanpage der Bundesregierung weiterbetreiben. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
In der jetzt ergangenen Entscheidung folgen die Richter der Sichtweise der Bundesregierung, dass der Betrieb der Fanpage alleine noch keine Verantwortlichkeit für beim Aufruf gesetzte Cookies auslösen würde, wenn der Cookie-Banner des Betreibers datenschutzrechtlich unzureichend sei.
Keine separate Einwilligung nötig
Meta und das Bundespresseamt seien nicht dazu verpflichtet, eine separate Einwilligung – etwa mit einem zweiten Cookie-Banner – einzuholen, so das Gericht in seiner Mitteilung. Sie seien auch nicht gemeinsam für die beanstandeten Datenverarbeitungen verantwortlich, sondern ausschließlich der Betreiberkonzern. Den Text der Entscheidung selbst hat das Gericht noch nicht veröffentlicht, dies soll laut einer Sprecherin in den kommenden Tagen erfolgen.
Bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird das Urteil derzeit analysiert. „Wir begrüßen die zügige Entscheidung des VG Köln und die Zulassung der Berufung“, erklärte ein Sprecher der BfDI. „Ich werde mir die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob ich die Sache der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, zur Entscheidung vorlege“, sagte die aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider.
Regierungssprecher Stefan Kornelius, in dieser Funktion als Staatssekretär auch Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, sieht die Haltung der Regierung und seines Amtsvorgängers durch das Urteil aus Köln bestätigt. Die Bundesregierung müsse der Mediennutzung der Menschen entsprechend Informationsangebote unterbreiten können. Als Einverständnis mit möglicherweise rechtswidrigen Betreiberpraktiken will Kornelius eine Präsenz der Bundesregierung in Form einer Facebook-Fanpage nicht verstanden wissen. „Auf Sozialen Medien aktiv zu sein, bedeutet überdies nicht, sich mit allen Einzelheiten der Geschäfts- und Datenschutzpraxis der jeweiligen Unternehmen einverstanden zu erklären“, so der von Friedrich Merz im Mai ernannte Regierungssprecher. „Im Gegenteil: Wir setzen uns als Bundespresseamt für eine möglichst datenschutzfreundliche Ausgestaltung der Sozialen Medien ein.“
Update
22.07.2025,
18:25
Uhr
Stellungnahme des Regierungssprechers ergänzt.
(vbr)
-
Datenschutz & Sicherheitvor 1 Monat
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Einreisebeschränkungen und Zugriffsschranken
-
Online Marketing & SEOvor 1 Monat
TikTok trackt CO₂ von Ads – und Mitarbeitende intern mit Ratings
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 1 Monat
Metal Gear Solid Δ: Snake Eater: Ein Multiplayer-Modus für Fans von Versteckenspielen
-
Digital Business & Startupsvor 4 Wochen
80 % günstiger dank KI – Startup vereinfacht Klinikstudien: Pitchdeck hier
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Monat
Philip Bürli › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 4 Wochen
Patentstreit: Western Digital muss 1 US-Dollar Schadenersatz zahlen
-
Social Mediavor 1 Monat
LinkedIn Feature-Update 2025: Aktuelle Neuigkeiten
-
Social Mediavor 1 Monat
Aktuelle Trends, Studien und Statistiken
Message: TRANSFER 1,244158 BTC. Continue => https://graph.org/Payout-from-Blockchaincom-06-26?hs=a06da48a417acfeb11802065ce20d4c0&
Juli 22, 2025 at 5:32 am
tm7n87