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Horrorspiel: Clive Barker’s Hellraiser: Revival in Entwicklung
Nichts für Kinder: Saber Interactive nimmt sich der Horrorfilm-Legende Hellraiser an. Das erste Spiel im von Clive Barker geschaffenen Universum um den gruseligen Pinhead soll ein Einzelspieler-Survival-Game für PC, PS5 und Xbox X|S werden. Ein Trailer verspricht viel Blut und ein Wiedersehen mit dem Pinhead-Schauspieler.
Hellraiser erstmals als Videospiel umgesetzt
Bis in die 1980er Jahre reichen die Filme der Hellraiser-Serie zurück und erlangten mit den ersten Teilen vom britischen Autor Clive Barker, der auch die Buchvorlage gab, Kultstatus. Der Schriftsteller und Regisseur wird auch an der Entwicklung des Survival-Horror-Games beteiligt sein, was den Namen Clive Barker’s Hellraiser: Revival umso passender erscheinen lässt. Das Spiel soll dementsprechend von den ersten beiden Teilen inspiriert sein, deren Nachfolger waren ohne Barkers direkte Beteiligung weniger erfolgreich.
Die Handlung des Spiels werde aber nicht direkt an die Filme anknüpfen. Vielmehr soll dabei eine neue Geschichte entstehen.
Der Trailer
Single-Player-Horror in Ego-Ansicht
Spieler schlüpfen in Ego-Perspektive in die Rolle des Protagonisten Aidan, der seine Freundin aus der höllischen Parallelwelt, dem „Labyrinth“, befreien will. Dabei spielt „die Box“, der mysteriöse Würfel aus den Filmen, ebenfalls eine Rolle. Als Gegner warten nicht nur die vom Pinhead angeführten Zenobiten, sondern auch Kultisten und andere Abartigkeiten auf den Spieler, der sich deren mit Hilfe von „verschiedenen Nah- und Fernkampfwaffen“ erwehren soll.
Nutze die Macht der Box – Kombiniere die einzigartigen, höllischen Fähigkeiten der Configuration mit einem Arsenal irdischer Waffen, um masochistischen Gegnern knochenbrechende, fleischversengende Schmerzen – oder eher Freude? – zu bereiten.
Aus der Beschreibung im PlayStation Store
Pinhead-Schauspieler kehrt zurück
Die meisten Teile der Hellraiser-Reihe hatten eines gemein: Den gruseligen „Pinhead“, der seinerzeit die Filmplakate prägte, verkörperte der britische Schauspieler Doug Bradley, der im Spiel in digitaler Form ein Revival feiert.

Noch kein Termin
Die Frage, wann Clive Barker’s Hellraiser: Revival erscheinen wird, wollen die Entwickler noch nicht konkret beantworten. Laut Executive Producer Nenad Tomic soll es aber „früher als ihr denkt“ geschehen. Doch erst im Laufe des Jahres werde es weitere Neuigkeiten zum Spiel geben.
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QNAP QAI-M100 und QAI-U100: KI-Beschleuniger fürs NAS per USB oder M.2 nachrüsten
Mit dem QAI-M100 und QAI-U100 präsentiert QNAP neuen Edge-KI-Beschleuniger für eine verbesserte KI-Bilderkennung auf dem NAS. Die beiden Beschleuniger fügen einem QNAP-NAS über einen M.2-2280-PCIe-Steckplatz oder einen USB-Anschluss (Typ 3.2 Gen 1) 3 TOPS NPU-Rechenleistung hinzu.
Mit einer einfachen Plug-and-Play-Installation und flexiblen Konfiguration sollen die beiden KI-Beschleuniger kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatanwendern eine erschwingliche Lösung bieten, um KI-Anwendungen wie Gesichtserkennung und Objekterkennung direkt auf dem NAS zu verbessern. Durch die Steigerung der Recheneffizienz der KI-Anwendungen in Verbindung mit der Speicherplattform soll sich die Gesamtkosteneffizienz erheblich verbessern lassen, so Andy Chung, Produktmanager von QNAP. Indem die KI-Berechnungen auf die Edge-KI-Beschleuniger QAI-M100 und QAI-U100 ausgelagert werden, arbeite das System mit geringerem Stromverbrauch.
Nutzer können bis zu zwei QAI-Beschleuniger gleichzeitig in ein System einsetzen, um die Rechenleistung noch weiter zu erhöhen. Der QAI-M100-Beschleuniger nutzt eine M.2-2280-B+M-Key-Schnittstelle und verfügt über eine NPU mit einer Rechenleistung von 3 TOPS. Zur Installation dieses Beschleunigers ist somit ein QNAP-NAS mit einem M.2-2280-PCIe-Steckplatz oder einem PCIe-Steckplatz mit passender Erweiterungskarte notwendig.
Der QAI-U100 nutzt hingegen einen USB-A-Anschluss nach USB 3.2 Gen 1. Auch er verfügt über eine 3 TOPS starke NPU. Für ihn ist somit ein freier USB-A-Anschluss am NAS erforderlich. Beide Modelle bieten einen integrierten Speicher mit einer Kapazität von einem Gigabyte, einen Kühlkörper und eine LED-Statusleuchte.
Laut Tests von QNAP kann das Hinzufügen eines QAI-Edge-KI-Beschleunigers zu einem QNAP-NAS die KI-Objekterkennungsgeschwindigkeit von QuMagie Smart Album um bis zu 36 Prozent und die Gesichtserkennungsgeschwindigkeit um bis zu 22 Prozent erhöhen. Für diese Messungen kam ein TS-673A NAS mit AMD Ryzen V1500B mit und ohne KI-Beschleuniger zum Einsatz.
Als Systemanforderungen für die KI-Beschleuniger nennt QNAP die NAS-Betriebssysteme QTS 5.2.1.2930 Build 20241025 (oder höher) und QuTS hero h5.2.1.2929 Build 20241025 (oder höher) und gibt als kompatible NAS-Anwendungen, die von der Beschleunigung profitieren, QNAP AI Core v3.5.0 (oder höher), Multimedia Console v2.7.0 (oder höher) und QuMagie v1.5.1 (oder höher) an.
Verfügbarkeit und Preise
Die Edge-KI-Beschleuniger sind ab sofort zur unverbindlichen Preisempfehlung von 65,45 Euro für den QAI-M100 und 77,35 Euro für den QAI-U100 erhältlich.
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Jährlicher TÜV für Autofahrer – Deutschland hat sich entschieden
Alle zwei Jahre steht für deutsche Halter von Pkw die HU an – ein Pflichttermin, der im Durchschnitt rund 150 Euro kostet. Doch nun steht für über 23 Millionen Fahrzeuge eine ergänzende HU und weitere Kosten im Raum. Jetzt hat der Bundesrat dazu eine klare Haltung bezogen.
Die Europäische Kommission hat im April 2025 eine weitreichende Reform der Straßenverkehrssicherheit und Fahrzeugzulassung vorgestellt. Darunter befindet sich auch ein besonders umstrittener Vorschlag: Eine zusätzliche Hauptuntersuchung (HU) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind. In der Praxis würde das bedeuten, dass diese Fahrzeuge künftig jedes Jahr zum TÜV müssten. Neben dem zusätzlichen Aufwand kämen auf viele Fahrzeughalter auch verdoppelte Kosten zu. Jetzt hat sich der Bundesrat deutlich zu Wort gemeldet.
Deutschland bezieht Stellung – mit weitreichenden Folgen
„Der heutige Vorschlag zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen“, heißt es in den überarbeiteten Regelungen der EU-Kommission. Laut dieser Einschätzung geht von einer kleinen Anzahl besonders lauter und umweltschädlicher Fahrzeuge ein überproportional großer Anteil an Emissionen aus. Gleichzeitig würden ältere Fahrzeuge häufiger zum Ziel von Tachomanipulationen. Auch veraltete Prüfmethoden sowie technische Rückstände sollen die europaweite Zusammenarbeit bei der Fahrzeugüberwachung erschweren.
Zu den geplanten Maßnahmen, die der Situation entgegenwirken sollen, zählt unter anderem eine jährliche technische Prüfung von Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind. Der Bundesrat hat sich in seinem Beschluss vom 11. Juli mit dieser Thematik befasst und richtet sich nun direkt an die Bundesregierung. Die soll sich auf EU-Ebene für eine Beibehaltung der bisherigen Zwei-Jahres-Frist einsetzen. „Vor allem die Vorgabe der jährlichen Durchführung der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ab dem zehnten Jahr nach Erstzulassung ist zu streichen“, lautet die Forderung des Bundesrats. Auch die jährlich vorgesehene Abgasuntersuchung für leichte Nutzfahrzeuge lehnt man ab. Eine fundierte, datenbasierte Begründung dafür sei bisher nicht vorgelegt worden.
Auch der ADAC stellt sich quer
Kritik an den Plänen der EU kommt überdies auch vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Der Verein verweist auf die Ergebnisse einer früheren Studie der TU Dresden (in Auftrag gegeben vom ADAC). Demnach würde eine Verkürzung des HU-Intervalls auf ein Jahr keinen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. „Ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Verkürzung der Prüfintervalle und einer signifikanten Verbesserung der Verkehrssicherheit oder Luftqualität ist bislang nicht nachgewiesen“, erklärt der ADAC in seiner Stellungnahme.
Ob die EU-Kommission ihre Pläne angesichts der Kritik überdenkt, bleibt vorerst offen. Auch dann, wenn die Bundesregierung der Bitte des Bundesrats nachkommt, wird das Vorhaben nicht zwangsläufig gestoppt. Sollte die neue Regelung umgesetzt werden, würde sie in ganz Europa – und damit auch in Deutschland – verpflichtend gelten. Eine endgültige Entscheidung wird allerdings noch einige Zeit auf sich warten lassen.
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AppleCare One: Apple sichert drei Geräte für 20 US-Dollar pro Monat ab
Apple bietet das erweiterte Garantieprogramm AppleCare+ fortan auch im Abo für bis zu drei Geräte an. AppleCare One wird vorerst nur in den USA angeboten und kostet 19,99 US-Dollar pro Monat. Im Rahmen des neuen Abos erweitert Apple auch den Diebstahl- und Verlustschutz um das iPad und die Apple Watch, auch für AppleCare+.
Bislang musste man AppleCare+ für jedes erworbene Apple-Gerät einzeln abschließen. In Deutschland bietet Apple den Dienst für eine monatliche Gebühr oder zum Einmalkauf mit zwei Jahren Laufzeit an, wobei die Preise je nach Endgerät variieren. Darüber hinaus wird zu höheren Preisen „AppleCare+ mit Diebstahl und Verlust“ angeboten, wobei sich dieser Dienst aktuell noch auf das iPhone beschränkt.
Schutz für drei Geräte für 19,99 US-Dollar pro Monat
Für den US-Markt führt das Unternehmen zum 24. Juli AppleCare One ein, das drei Geräte für 19,99 US-Dollar pro Monat umfasst, wobei sich jederzeit weitere Apple-Geräte für zusätzlich 5,99 US-Dollar pro Monat hinzufügen lassen. AppleCare One kommt immer auch mit „Theft and Loss“, wobei Diebstahl und Verlust sowie selbst verschuldete Schäden trotz AppleCare One oder AppleCare+ immer mit zusätzlichen Gebühren verbunden sind. Für Diebstahl und Verlust ruft Apple in den USA beim iPhone 149 US-Dollar, beim iPad 129 US-Dollar und bei der Apple Watch 119 US-Dollar auf.
Unterm Strich kann AppleCare One somit unter Umständen günstiger sein, als AppleCare+ dreimal einzeln abzuschließen. Zwei iPhones würden zum Beispiel bereits bei 19,98 US-Dollar liegen, ein drittes den Preis um 50 Prozent anheben. Die günstigsten Macs lassen sich hingegen bereits ab 3,49 US-Dollar absichern, hier würde man je nach Modell mit drei einzelnen Abos günstiger fahren. Ob sich AppleCare One wirklich lohnt, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen und muss im Einzelfall entschieden werden.
Geräte auch nach 60 Tagen noch absichern
Vorteil bei AppleCare One ist, dass sich dort jetzt auch Geräte absichern lassen, die vor mehr als 60 Tagen erworben wurden, was als Grenze für AppleCare+ gilt. Apple gibt an, dass später hinzugefügte Geräte nicht älter als vier Jahre alt sein dürfen (ein Jahr für Kopfhörer), mit dem Apple Account des Kunden verknüpft und sich in einem „guten Zustand“ befinden müssen, den das Unternehmen im Apple Store ermittelt.

Diebstahl- und Verlustschutz erweitert
Das reguläre AppleCare+ wird weiterhin angeboten, neuerdings neben dem iPhone auch für das iPad und die Apple Watch in Varianten „with Theft and Loss“. Bis zu zwei solcher Fälle dürfen pro Gerät innerhalb von 12 Monaten für die drei genannten Produkte vorkommen, anschließend muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. In Deutschland lässt sich weiterhin nur das iPhone gegen Diebstahl und Verlust absichern. AppleCare+ mit diesem Schutz kostet am Beispiel des iPhone 16 derzeit 11,49 Euro monatlich oder 229 Euro für zwei Jahre. Ohne den Diebstahl- und Verlustschutz sind es 8,99 Euro monatlich respektive 169 Euro.
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